Es grünt so grün Sabine Riewenherm
Notlösung Prozesskennzeichnung Heike Pfirrmann
Bundeskanzler Gerhard Schröder
hat sein Gentechnik-Programm von Regierung und Industrie für
den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen vorläufig
auf Eis gelegt. Doch der Stopp eines einzigen Programmes verhindert
nicht, dass auch in Zukunft in den Ländern der Europäischen
Union und in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen
auf dem Acker angebaut werden und Gen-Food auf dem Teller landet.
(Artikel aus: Gen-ethischer Informationsdienst, GID, Nr. 144,
Februar/März 2001. Alle Rechte liegen bei dem/der Autor/in.)
Sabine Riewenherm
Bis zur rot-grünen Wende war es so:
Andrea Fischer (Bündnis90/Die Grünen) kümmerte
sich als Gesundheitsministerin um die "rote" Gentechnik
in der Medizin und am Menschen: Embryonenforschung, künstliche
Befruchtung oder der Gen-Check im Reagenzglas hergestellter Embryonen.
Die "grüne" Gentechnik in der Landwirtschaft hingegen
war Chefsache. Und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mag
die Gentechnik. Er bemühte sich, den bei Verbrauchern und
EU-Umweltministern in Misskredit geratenen Agrar-Konzernen auf
die Beine zu helfen. Der Industrie versprach er noch im letzten
Sommer ein gemeinsames Anbauprogramm.
In dem Programm war vorgesehen, dass gentechnisch veränderter
Bt-Mais auf bis zu 5.000 Hektar freigesetzt werden werden sollte.
Geplant war damit Auskünfte darüber zu bekommen, welche
Auswirkungen der insektengiftige Mais auf die Bodenfauna, auf
nützliche Insekten oder auch über die Ausbreitung auf
Pflanzen auf Nachbarfeldern hat. Dabei ging es Schröder weniger
um den wissenschaftlichen Risikoaspekt, sondern vor allem darum,
das Vertrauen der Bevölkerung in die Agrar-Gentechnik zu
(re)animieren. Die Grünen stellten sich nicht gegen das Projekt.
Vielmehr erklärte der umweltpolitische Sprecher der Grünen
Fraktion im Bundestag, Reinhard Loske, gar gegenüber der
Berliner Zeitung (21.8.2000), dass er die Gentechnik auf den Feldern
dann akzeptieren würde, wenn dadurch schwerere Umweltprobleme
behoben werden könnten. Loske: "Wenn wir sagen, das
Forschungsprogramm soll ergebnisoffen sein, schließt das
ein, dass wir bei stichhaltigen Beweisen den Anbau von Gentech-Pflanzen
akzeptieren könnten. Vorausgesetzt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis
stimmt."
Lieber öko
Nach den Rücktritten von Fischer und Funke konnte die
Gentechnikpolitik neu verteilt werden - rot zu rot und grün
zu grün. Die grüne Gentechnikpolitik habe viel mit Verbraucherschutz
zu tun, erklärte Schröder, deshalb solle die Zuständigkeit
bei der neuen Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Bündnis90/Die
Grünen) landen. Die Grünen sind glücklich: Landwirtschaftspolitik
ist gut für's Naturschutz-Image, und die Partei ist mit einem
Schlag den internen Zwiespalt um die rote Gentechnik los. Während
Schröder schon vor dem Rücktritt von Andrea Fischer
im Dezember letzten Jahres in einem Artikel in der Zeitschrift
Die Woche erklärte, dass er sich eine andere - positivere
- rote Gentechnikpolitik wünscht (siehe auch Kommentar von
Schneider/Berg/Graumann in diesem GID), musste er im grünen
Gentechnikbereich zunächst einmal demonstrieren, dass er
bereit ist, für die Grünen das politische Feld zu räumen.
Und so ließ er seinen Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier
Ende Januar einen Brief an die Spitzen der Gentechnik-Landwirtschaftsbranche
schreiben und das gemeinsam beschlossene gentechnische Anbauprogramm
absagen.
Von Schröder ist die Absage des Gentech-Projektes ein schlauer
PR-Schachzug. Er begründet seinen "Ausstieg" aus
der grünen Gentechnik mit dem Verbraucher, der durch die
BSE-Krise stark verunsichert sei, und mit der Neuorientierung
der Agrarpolitik hin zur ökologischen Landwirtschaft. Die
Verbraucherinnen und Verbraucher zeigten schon vor der BSE-Krise,
dass sie die Gentechnik nicht mögen. Lebensmittelskandale
und Risikotechnologien sind die wichtigsten Assoziationen, das
ergab erst im Herbst letzten Jahres eine Akzeptanz-Studie, die
von dem renommierten Marktforschungsunternehmen Kothes Klewes
herausgegeben wurde. Die BSE-Krise hat diese negative Grundeinstellung
eher noch verstärkt, auch wenn die waghalsige Forderung laut
wurde, man solle doch nun statt Tiermehl gentechnisch veränderte
Sojabohnen zu Tierfutter verarbeiten. Ein schönes Beispiel
für die Stimmung beim Verbraucher ist die aktuelle Werbung
des Magazins "Stern" knallgrüne Salatköpfe,
die mit den polarisierenden Begriffen "Gengeschäft"
und "Ökoladen" betitelt sind.
Verhaltene Enttäuschung
Die Reaktionen der Agro-Industrie auf Schröders
Rückzug sind verhalten bis verständnisvoll. Jens Katzek
vom Industrieverband Biotechnologie bedauert die Entscheidung
des Kanzlers gegenüber der Berliner Zeitung (25.1.2001):
"Es ist angesichts der Verunsicherung der Verbraucher durch
BSE eine plausible Entscheidung, aber auch eine Enttäuschung."
Für Katzek muss sie besonders schwer wiegen, denn sein Glaube
an die grüne Gentechnik ließ ihn vom kritischen Gentechnik-Experten
der Umweltorganisation BUND zum Mitarbeiter beim Saatgutkonzern
Kleinwanzlebener Saatzucht (KWS) und danach zum Angestellten des
Industrieverbands Biotechnologie werden.
Offenbar war das Projekt für die grüne Gentechnik-Industrie
nicht überlebenswichtig; es bedarf nur einer neuen Strategie.
Der Vorteil der jetzigen Situation: Nun lässt sich um die
Forderungen von Bündnis90/Die Grünen offensiver streiten.
So versucht das Umweltministerium zum Beispiel, eine durchgängige
Kennzeichnung aller gentechnisch veränderter Produkte durchzusetzen
- bis hin zur Kennzeichnung von Tieren, die mit Gentech-Tierfutter
gefüttert wurden, sowie der aus ihnen hergestellten Produkte.
Außerdem muss die grüne Gentechnik-Industrie beileibe
nicht vollkommen auf regierungspolitische Unterstützung verzichten.
Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) betonte, dass es keine
Einschränkungen bei den Förderprogrammen der grünen
Gentechnik geben werde (www.lifescience.de, 24.1.2001). Für
dieses Jahr seien zudem schon mehrere Anträge zur Freisetzung
gentechnisch veränderter Pflanzen genehmigt worden, auch
für gentechnisch veränderten Mais. Viel Energie wird
die Industrie sicherlich in Zukunft darauf verwenden, die rund
20 Zulassungsanträge für neue gentechnisch veränderte
Sorten - darunter viele Maissorten - beim Bundessortenamt voranzutreiben.
Die wurden im letzten Jahr von den Mitarbeitern der Behörden
nicht weiter bearbeitet, weil sie die "Kanzler-Initiative
nicht stören" wollten. (taz, 25.1.2001) Eine Strategie,
über die die Industrie-Vertreter nicht sehr glücklich
waren.
Eine Atempause
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich ob der derzeitigen schlechten Stimmung in den Medien zur grünen Gentechnik nicht entspannt zurücklehnen und darauf hoffen, dass ihnen demnächst eine lückenlose Kennzeichnung sämtlicher gentechnisch hergestellter Lebensmittel geboten wird und dass keine Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen oder Zulassungen neuen Gennfoods ins Haus stehen. Denn über die zukünftige Strategie und die Möglichkeiten der neuen Ministerin Renate Künast (Bündnis90/Die Grünen) kann zur Zeit nur spekuliert werden. Die neue Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin ist jetzt für das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zuständig, das ehemals zum Gesundheitsministerium gehörte. Damit fällt auch die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in ihr Ressort. Für das Freisetzen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen ist aber weiterhin das Gesundheitsministerium und damit das Robert-Koch-Institut als Genehmigungsbehörde zuständig. Nach wie vor werden Freisetzungsversuche in Deutschland genehmigt, es werden auf der Ebene der EU gentechnisch veränderte Nutzpflanzen für den kommerziellen Anbau und zur Vermarktung freigegeben; und gentechnisch veränderte Lebensmittel werden nach der Novel Food Verordnung zugelassen. Der vorläufige Stopp des Projektes "grüne Gentechnik" in Deutschland bietet nur Raum für eine kurze Atempause. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Umdenken in Sachen Landwirtschaftspolitik - weg von der industriellen Produktion hin zu ökologischem Wirtschaften - in der grünen Gentechnikpolitik spiegelt und Künast in diesen Fragen auch in der EU-Politik einen langen Atem behält.
Die Autorin ist Biologin und langjährige
Redakteurin des GID.
Notlösung Prozesskennzeichnung
Viele Lebensmittelprodukte werden mit Hilfe der Gentechnik hergestellt.
Doch die wenigsten sind gekennzeichnet. Grund ist eine Kennzeichnungspflicht,
die auf der Nachweisbarkeit im Endprodukt beruht. Eine Prozesskennzeichnung
könnte für wesentlich mehr Transparenz und Wahlfreiheit
für die Verbraucher sorgen. Sie wäre allerdings nur
ein Notlösung. Die eigentliche Antwort ist der Verzicht auf
Gentechnik in allen Prozessen der Lebensmittelherstellung. Dass
die Reinhaltung von Nahrungsmitteln mittlerweile ein fast unerreichbares
Ziel ist, wissen die Produzenten ökologischer Erzeugnisse
schon länger. (Artikel aus: Gen-ethischer Informationsdienst,
GID, Nr. 144, Februar/März 2001. Alle Rechte liegen bei dem/der
Autor/in.)
Heike Pfirrmann
Meinen Gästen serviere ich Rindfleisch
auch jetzt!", teilt Sternekoch Michael Wollenberg auf
einer der weiß-grünen Plakatwände in Berlin mit.
Die Rindfleisch-Werbetexte der Centralen Marketingagentur der
deutschen Agrarwirtschaft (CMA) erscheinen fast schon grotesk
angesichts der täglichen Meldungen zu neuen Fällen der
Rinderseuche, Etikettenschwindel und politischen Schuldzuweisungen.
Die Verbraucher sind verunsichert. Die Politiker und Forscher
haben mit dem Vertrauensverlust der Bevölkerung zu kämpfen.
Eine mangelhafte Informationspolitik ist nicht nur im Fall BSE
ein großes Problem, sondern auch im Umgang mit der Gentechnologie.
In einer in fünf europäischen Ländern durchgeführten
Studie wünschen sich Verbraucher in erster Linie Transparenz
bei Entwicklung und Bewertung von Gentech-Lebensmitteln (1). In
den meisten Fällen ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern
der Nutzen vieler Gentech-Anwendungen unklar - vor allem im Bereich
der Grünen Gentechnologie. "In den letzten Jahren liegt
der Bevölkerungsanteil in Deutschland, der Gentechnik in
Nahrungsmitteln grundsätzlich ablehnt, konstant bei 70 Prozent.
80 Prozent der deutschen Bürger fordern die Kennzeichnung
gentechnisch veränderter Lebensmittel", sagt Christoph
Then, Gentech-Campaigner bei Greenpeace.
Neben ökologischen Risiken beim Anbau gentechnisch veränderter
Nutzpflanzen für die Lebensmittelproduktion befürchten
Verbraucher und Verbraucherinnen unter anderem, dass von gentechnisch
hergestellten Lebensmitteln direkte Gefahren für ihre Gesundheit
ausgehen. Denn der Einbau fremder Erbinformationen in unsere Nahrungsmittel
hat zur Folge, dass neue Proteine gebildet werden. Ob diese Eiweiße
letztlich allergische Reaktionen hervorrufen, ist weitgehend unklar.
Ebenso strittig ist die Übertragung von Antibiotikaresistenzen.
Bei fast allen Nutzpflanzen, die zur Zeit für eine Lebensmittelproduktion
auf den Markt drängen, wurden Antibiotikaresistenz-Gene als
Marker verwendet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
diese Gene und somit die Unempfindlichkeit gegen Antibiotika auf
Mensch und Tier überträgt (2,3).
Keine freie Wahl
In Deutschland sind eine herbizidresistente
Sojabohne und fünf gentechnisch veränderte Maissorten
für die Lebensmittelproduktion zugelassen. Bestandteile dieser
beiden Pflanzen können in unzähligen Produkten auftauchen
(5). So sind zum Beispiel Sojaöl, Sojalezithin oder Maisstärke
aus gentechnisch veränderten Rohstoffen Zutaten von Schokoriegeln,
Erdnüssen oder Fertiggerichten. Auf vielen Verpackungen sucht
man vergeblich nach einer Kennzeichnung. Das wundert auch Gerd
Spelsberg von der Verbraucher Initiative Bonn: "Trotz Anwendungen
der Gentechnologie im Nahrungsmittelbereich gibt es in den Läden
so gut wie keine Produkte mit Kennzeichnung. Die Kennzeichnung
funktioniert nicht."
Generell müssen nur Produkte gekennzeichnet werden, bei denen
die gentechnische Veränderung ihrer Bestandteile nachweisbar
ist. Oft verändern die Tiefe und Verfahren der Produktion
die Inhaltsstoffe der Pflanzen so sehr, dass keine gentechnischen
Veränderungen nachweisbar sind. "Auch wenn hundert Prozent
gentechnisch veränderte Sojabohnen zur Herstellung von Sojaöl
eingesetzt wurden, führen schon einfache Raffinationsschritte
dazu, dass die gentechnisch veränderten Bestandteile unter
der Nachweisgrenze liegen", sagt Alexander Beck, Koordinator
der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittel ohne Gentechnik (ALOG). Umwelt-
und Verbraucherverbände kritisieren schon seit in Kraft treten
der Novel Food-Verordnung, dass Produkte wie beispielsweise Mais-
oder Sojaöl durch das grobmaschige Netz der EU-Regelungen
fallen. Auf Grund der mangelnden Kennzeichnungspflicht bleibt
dem Verbraucher, der bewusst auf gentechnische Bestandteile in
seinen Nahrungsmitteln verzichten will, bisher keine freie Wahl.
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KASTEN 1 Widerstand in den USA
Heike Pfirrmann
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Die unbeliebte Novel Food-Verordnung
In Ländern der Europäischen
Union regelt die im Mai 1997 in Kraft getretene Novel Food-Verordnung
die Zulassung und Kennzeichnung "neuartiger Lebensmittel
und Lebensmittelzutaten". Sowohl Lebensmittel, die gentechnisch
veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen bestehen
als auch die Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen
hergestellt werden, unterliegen dieser Verordnung. Hefe, Joghurt
mit lebenden Milchsäurebakterien, geröstete Heuschrecken
oder neuartige Algenprodukte sind nur einige Beispiele "neuartiger
Lebensmittel". Zusatzstoffe wie Farb- und Konservierungsstoffe,
Aromen oder Enzyme fielen zunächst nicht in den Geltungsbereich
dieser Verordnung. Immer wieder bessert die Europäische Kommission
die Löcher des Flickwerkes Novel Food-Verordnung aus.
Bis September 1998 bestand für bestimmte genmanipulierte
Pflanzen - Mais von Novartis (Bt-176 Insektenresistenz) und Soja
von Monsanto (Roundup Ready) - keine Zulassungspflicht. Beide
Pflanzen wurden vor In-Kraft-Treten der Novel Food-Verordnung
zugelassen und unterlagen somit nicht dieser Vorschrift. Erst
auf Druck der Öffentlichkeit verabschiedete die EU-Kommission
im Herbst 1998 die sogenannte Soja-Mais-Verordnung, die für
die Novartis- und Monsanto-Pflanzen die genau festgelegte Kennzeichnung
"hergestellt aus genetisch verändertem Mais/Soja"
vorschreibt. Alle Lebensmittel, in denen das gentechnisch manipulierte
Erbmaterial dieser Pflanzen nachweisbar ist, müssen in der
Zutatenliste auf der Verpackung mit diesem Vermerk versehen sein.
Ebenfalls auf Druck von Verbrauchern und Umweltverbänden
schloss die EU-Kommission im April 2000 eine weitere Lücke
und erließ eine Verordnung zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen
und Aromen. Sie klammert allerdings die Kennzeichnung von Enzymen
immer noch aus. Obwohl es heutzutage üblich ist, gentechnisch
veränderte Organismen zur Enzymproduktion einzusetzen, sind
diese Stoffe in Deutschland nicht kennzeichnungspflichtig. In
Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz ist die Kennzeichnung
von gentechnisch hergestellten Enzymen im Gegensatz zu Deutschland
festgelegt. Eine Regelung sei aber in der EU-Kommission derzeit
in Diskussion, versichert Joachim Groß, Pressesprecher der
EU-Kommissionsvertretung in Deutschland.
Irreführende Kennzeichnung
Wie muss eine genaue Etikettierung
gentechnisch veränderter Lebensmittel aussehen? Betrachtet
man die Einkaufsliste vom EinkaufsNetz Greenpeace eine Art
Negativliste der Produkte, die gentechnische Bestandteile beinhalten
fällt auf, dass die Etikettierung der 15 Produkte nicht
nur sehr uneinheitlich, sondern auch irreführend ist. Die
Beschreibung reicht von "aus genetisch verändertem Mais
hergestellt" auf "Brause Oblaten" (Frigeo-Werk
Beltle GmbH) über "von genetisch modifiziertem Material"
in "Japanischen Erdnüssen" (Klijn GmbH) bis zum
euphemistischen Wortlaut "hergestellt unter der Verwendung
von moderner Biotechnologie" auf der Packung des Fertiggerichts
"Soja-Fix" (Ottens Feinkost Vertriebsgesellschaft mbH)
(6). Der Phantasie sind demnach keine Grenzen gesetzt. Eine genaue
Vorschrift, wie eine Kennzeichnung aussehen muss, fehlt.
Trotz Beschwerden vieler Verbraucher und Verbände angesichts
des offensichtlichen Kennzeichnungsdschungels sieht Marianna Schauzu,
Leiterin der Koordinationsstelle für neuartige Lebensmittel
und Gentechnik am Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
und Veterinärmedizin (BgVV), prinzipiell keine Lücken
in der Novel Food-Verordnung. "Es werden fundierte Sicherheitsprüfungen
und Kontrollen durchgeführt. Spuren von rekombinanter DNA
sind bis zu 0,01 Prozent nachweisbar." Alle Produkte, in
denen das gentechnisch veränderte Erbmaterial nicht mehr
nachweisbar ist, müssen nicht gekennzeichnet werden.
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KASTEN 2 Ein Fallbeispiel: Wie kommt die Gentechnik in die Mayonnaise?
Heike Pfirrmann |
Prozesskennzeichnung sorgt für Transparenz
Solange die Kennzeichnungspflicht
auf dem Kriterium Nachweis im Endprodukt beruht, werden weiterhin
viele scheinbar "gentechnikfreie" Produkte in den Regalen
der Supermärkte auf den Kauf des Verbrauchers warten. "Viele
gentechnische Veränderungen, die im Laufe der Herstellung
stattfanden, sind im Endprodukt nicht mehr nachweisbar",
gibt Greenpeace-Mitarbeiter Christoph Then zu Bedenken. Wie können
gentechnische Prozesse für die Verbraucher sichtbar gemacht
werden, wenn eine Untersuchung des Endprodukts keinen Aufschluss
über gentechnische Veränderungen gibt? Christoph Then
plädiert in diesem Fall für eine Prozesskennzeichnung.
Die einzelnen Schritte bei der Herstellung eines Lebensmittels
vom Rohstoff bis zum Endprodukt werden dann auf gentechnische
Veränderungen durch GVO überprüft. Nach Aussage
des Pressesprechers der EU-Kommission Joachim Groß ist ein
erster Entwurf dieser Art der Kennzeichnung in der EU-Kommission
in Arbeit. "Es könnte aber trotzdem sein, das es beim
Nachweis im Endprodukt bleibt", fügt Groß hinzu.
Auf die Frage, wieso man die Kennzeichnungspflicht verändern
will, wenn die Novel Food-Verordnung doch scheinbar keine Lücken
aufweist, erklärt Marianna Schauzu: "Um dem Bedürfnis
der Verbraucher Rechnung zu tragen, die Lebensmittel ablehnen,
bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen
verwendet werden. Diese Etikettierung erfordert allerdings eine
lückenlose Dokumentation, das heißt, sie ist sehr aufwändig
und wird sich deshalb auch auf die Preise auswirken."
Die EU befürchtet bei dieser Art Kennzeichnung Berge von
Papier und viel Kontrollarbeit. Denn die Prozesskennzeichnung
ist vor allem aufwändig bei stark verarbeiteten Produkten
wie zum Beispiel Fertiggerichte, die eine lange Produktionskette
durchlaufen und viele Zusatzstoffe beinhalten (siehe Fallbeispiel
Mayonnaise).
Die Verbraucher müssen bei einer Prozesskennzeichnung mit
eine Erhöhung der Preise rechnen, denn die Folgekosten dieses
Nachweisaufwandes sollen auf den Verbraucher abgewälzt werden.
Und dieser zahlt dann für das, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit
sein sollte: zu wissen, was im Nahrungsmittel enthalten ist. Die
einzige Alternative kann nur die sein, die Greenpeace und andere
gentechnikkritischen Gruppen schon lange fordern: auf den Einsatz
der Gentechnik in allen Prozessen der Lebensmittelherstellung
zu verzichten. Nur auf diese Art und Weise lässt sich das
Problem Gentechnik in der Nahrung an der Wurzel packen.
Sind gentechnikfreie Nahrungsmittel eine
Utopie?
Lebensmittelhersteller, die garantieren
können, bewusst keine Gentechnik bei der Herstellung der
Nahrungsmittel eingesetzt zu haben, können schon seit Oktober
1998 in Deutschland ihre Produkte mit der Auslobung "ohne
Gentechnik" kennzeichnen. Mit dieser Auslobung hebt der Produzent,
der auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen verzichtet,
seine Nahrungsmittel hervor. Für den Verbraucher bedeutet
die Positivkennzeichnung theoretisch eine Alternative und mehr
Transparenz.
Doch nur einige wenige Nahrungsmittel - wie zum Beispiel einige
Schokoriegel und der Reis der Firma gepa - sind mit dem Vermerk
"ohne Gentechnik" auf dem Markt. Robert Hermanowski,
Vorstand der ALOG und Projektkoordinator der ArbeitsGemeinschaft
Ökologischer Landbau (AGÖL), sieht den Grund für
die mangelnde Umsetzung in dem unverständlichen Inhalt der
Verordnung zur Positivkennzeichnung. Es fehlt eine klare Definition
des Begriffs "ohne Gentechnik" (7). Auch EU-Kommissions-Pressesprecher
Joachim Groß ist in diesem Punkt überfragt. Nach Aussage
von Marianna Schauzu von der BgVV nutzen nur wenige Lebensmittelhersteller
die Möglichkeit der Positivkennzeichnung, da "diese
Etikettierung einen sehr hohen Nachweisaufwand für die Betriebe"
erfordern würde.
"Im Prinzip wäre die Positivkennzeichnung eine schöne
Sache. Man müsste dafür ein Zertifizierungssystem aufbauen,
um so das Produkt vom Ursprung bis zur Ladentheke verfolgen zu
können", erklärt Schauzu. Die Nachweispflicht,
dass die Stoffe, die zur Herstellung der Ware verwendet wurden,
nicht mit "Gentechnik" in Berührung gekommen sind,
liegt bei den Produzenten. Die Auflagen für die Erzeuger
sind streng. "Zum Beispiel dürfte kein gentechnisch
verändertes Soja verfüttert werden und auch Medikamente
dürften für diese Art der Kennzeichnung nicht aus gentechnisch
veränderten Organismen stammen," sagt Schauzu.
Gefahren einer Kontamination lauern überall. "Es ist
es eine Illusion zu glauben, dass es Produkte gibt, die völlig
frei von gentechnisch veränderten Fremdstoffen sind",
warnt Gerd Spelsberg von der Verbraucher Initiative. "Das
gilt insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Hier
kann eine Vermischung bei der Saatgutproduktion, Ernteverarbeitung
und Bestäubung nicht ausgeschlossen werden." Auf Grund
der unbeabsichtigten Verunreinigungen können Lieferanten
und Hersteller nicht uneingeschränkt garantieren, dass ihre
Erzeugnisse absolut gentechnikfrei sind. Die Angst sich strafbar
zu machen, könnte ein weiterer Grund dafür sein, dass
nur wenige Lebensmittelhersteller die Möglichkeit nutzen,
ihre Produkte mit dem Vermerk "ohne Gentechnik" zu kennzeichnen.
Für die Verbraucher schwindet mit dieser Angst sowie mit
der Nachweispflicht für Hersteller und den damit verbundenen
Kosten die Chance auf mehr Transparenz und gentechnikfreie Nahrung.
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KASTEN 3 Genfood für Mensch und Tier Folgende gentechnisch veränderte Lebensmittel wurden bisher in Deutschland in den Ladenregalen gefunden: "Amaretto-Riegel": Der Diätriegel mit Schokolade und Amarettogeschmack
enthält laut Zutatenliste Sojaeiweiß, das "aus
genetisch veränderten Sojabohnen hergestellt" wird.
Der Hinweis steht in Klammern innerhalb der Zutatenliste.
Heike Pfirrmann |
Gentechnik in Öko-Produkten
nein danke!
Auch Öko-Produzenten verzichten
bewusst auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen
und deren Derivaten bei der Herstellung ihrer Lebensmittel. Seit
einigen Jahren verfolgt und propagiert der Öko-Landbau diesen
prozessorientierten Ansatz bei der Nahrungsmittelproduktion. "Die
Öko-Bewegung möchte den Einsatz von GVO und deren Derivaten
im gesamten Bereich Ökoproduktion verbieten. Ganz unabhängig
davon, ob Spuren von GVO im Endprodukt nachgewiesen werden können
oder nicht," erklärt Alexander Beck von der Arbeitsgemeinschaft
Lebensmittel ohne Gentechnik (ALOG). Entscheidend sei hierbei,
dass die meisten Einflüsse und Anwendungen nicht nachweisbar
sind. Beck: "Wir rechnen damit, dass es in den nächsten
Jahren immer schwieriger wird, 'Verunreinigungen' während
Anbau und Produktion zu vermeiden." Die meisten Öko-Verbände
verzichten bewusst auf eine Positiv-kennzeichnung. "Sie ist
bei Öko-Produkten nicht erforderlich, da nach europäischen
Öko-Richtlinien der Einsatz von Gentechnik ausgeschlossen
wird," Hermanowski (AGÖL/ALOG).
Mit welchen Quellen einer Verunreinigung zu rechnen ist und welche
Konsequenzen der ökologische Landbau daraus zieht, erörterten
im Januar Experten des Öko-Landbaus auf der Tagung "Ökologischer
Landbau braucht keine Gentechnik" im Rahmen der diesjährigen
Grünen Woche in Berlin. Andreas Troge, Präsident des
Umweltbundesamtes, betont, dass es vor allem durch einen zukünftigen
kommerziellen Anbau transgener Pflanzen schwieriger werde, eine
hundertprozentige Reinheit der Produkte sicherzustellen. "Es
ist wichtig, die Nische des ökologischen Landbaus zu vergrößern
und diesen gegen andere Wirtschaftsweisen zu schützen. Dazu
muss eine rechtliche Grundlage für den ökologischen
Landbau hinsichtlich der Freisetzung gentechnisch veränderter
Organismen und der Weiterverarbeitung der Produkte geschaffen
werden." Das Umweltbundesamt will nach Aussage von Troge
die Pläne des Umweltministeriums, bis zum Jahr 2010 den ökologischen
Landbau auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Anbauflächen
auszuweiten, unterstützen.
Pläne für die Zukunft
Seit Mitte Januar liegt der Verbraucherschutz
in den Händen der grünen Politikerin Renate Künast.
Sie leitet künftig das Ministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft. Die Bildung dieses neuen Ministeriums
ist eine der Folgen des BSE-Skandals. Es besteht die Hoffnung,
dass Renate Künast das Ruder in der Agrarpolitik rumreisst.
Vielleicht schweben ihr ja neben Ideen wie der Subventionierung
des ökologischen Landbaus auch Pläne vor, Produzenten,
die gentechnologische Verfahren in der Herstellung ihrer Nahrungsmittel
vermeiden, zu unterstützen, und in das Kennzeichnungschaos
eine klare Linie zu bringen.
Die Autorin ist Biologin und absolviert im Rahmen einer Fortbildung zur Fachzeitschriftenredakteurin beim GID ein Praktikum.
Fußnoten
(1) Süddeutsche Zeitung: "BSE lässt grüßen",
21.11.00
(2) M. Lappé & B. Bailey: "Machtkampf Biotechnologie
Wem gehören unsere Lebensmittel?" , S. 151
(3) Die Zeit: "Die Genküche bleibt kalt", Ausgabe
23/1999
(4) Neue Zürcher Zeitung: "Gentech-Pflanze ohne Antibiotikaresistenz-Gen",
27.09.00
(5) S. Riewenherm: "Gentechnologie", S. 63
(6) Greenpeace EinkaufsNetz, Stand: 30.11.2000
(7) K.-D. Jany: "Kennzeichnung von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln (Teil 2)", in Ernährungsumschau Forschung
& Praxis, 12/Dez. 2000