Lebensmittel mit GVO - häufige Spuren /// LEIDER VERGRIFFEN (weiter als pdf verfügbar)
In Lebensmittelgeschäften sind zunehmend Produkte zu finden, die gentechnisch veränderte (gv) Bestandteile enthalten. Untersuchungen in fünf Bundesländern ergaben: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden in der Lebensmittelproduktion eingesetzt. Die gute Nachricht: Es sind nach wie vor praktisch keine Lebensmittel auf dem Markt, die hauptsächlich aus GVO bestehen. Die schlechte: Etwa jedes vierte sojahaltige Nahrungsmittel enthält auch transgene Anteile. Diese Anteile liegen im Endprodukt in der Regel unter der europaweit geltenden Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent.
Lebensmittelhersteller fürchten um ihre Umsätze und sind bemüht, eine Kennzeichnung ihrer Produkte zu vermeiden. Viele von ihnen haben die Rezepturen ihrer Produkte geändert, um Bestandteile auszuschließen, bei denen eine Verunreinigung mit GVO wahrscheinlicher ist. Aus gutem Grunde: VerbraucherInnen wollen, wie Umfragen wiederholt gezeigt haben, keine Gentechnik auf ihrem Teller.
Das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in knapp 70 Prozent der 136 positiv auf transgene RoundupReady-Soja von Monsanto getestete Proben nur Spuren - Anteile unter 0,1 Prozent - gefunden. Bei 24 Proben lag der GVO-Anteil zwischen 0,1 und 0,9 Prozent und damit unter dem Grenzwert der EU. Anteile zugelassener GVO unterhalb des Grenzwertes von 0,9 Prozent sind dann nicht kennzeichnungspflichtig, wenn es sich um "zufällige, technisch unvermeidbare" GVO-Einträge handelt. "Zufälligkeit" und "Unvermeidbarkeit" müssen "überzeugend" darlegt werden, doch gibt es bis heute keine handhabbare Definition dieser Begriffe.
GVO kommt.
Ein Viertel verunreinigt
Die Kontrollen werden in Deutschland unter der Regie der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Sie fahnden nach GVO und daraus hergestellten Produkten - interessieren sich aber im Wesentlichen nur für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht. Im Jahr 2005 beispielsweise wurden in Bayern 387 sojahaltige Produkte getestet, von denen 136 (35 Prozent) gv-Bestandteile enthielten. In Berlin waren es 218 Proben, von denen 9 positiv getestet wurden. In Bremen wurde dagegen 2005 kein einziges sojahaltiges Produkt untersucht.Das Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in knapp 70 Prozent der 136 positiv auf transgene RoundupReady-Soja von Monsanto getestete Proben nur Spuren - Anteile unter 0,1 Prozent - gefunden. Bei 24 Proben lag der GVO-Anteil zwischen 0,1 und 0,9 Prozent und damit unter dem Grenzwert der EU. Anteile zugelassener GVO unterhalb des Grenzwertes von 0,9 Prozent sind dann nicht kennzeichnungspflichtig, wenn es sich um "zufällige, technisch unvermeidbare" GVO-Einträge handelt. "Zufälligkeit" und "Unvermeidbarkeit" müssen "überzeugend" darlegt werden, doch gibt es bis heute keine handhabbare Definition dieser Begriffe.
Bio-Food mit GVO?
GVO-Bestandteile werden derzeit hauptsächlich in soja- und maishaltigen Produkten gesucht. Darunter fallen bei Soja: Mehle, Granulate, Flocken, Schrot, Fertiggerichte mit Fleischersatz aus Soja, Tofu, Babynahrung und sojahaltige Getränke. Bei den maishaltigen Lebensmitteln sind dies Maismehle, -grieße, Cornflakes und Maischips. Außerdem - in weitaus geringerem Umfang - Papaya, Raps und Raps-Kuchen aus Ölmühlen, Milch, Tomatenprodukte, Senf- und Mungobohnen-Erzeugnisse - und auch Reis. Die Untersuchungen des LGL ergaben, dass auch bei Bio-Lebensmitteln die Anzahl der gv-Befunde über die letzten Jahre zugenommen hat. Bei neun Prozent der 2005 untersuchten soja- und maishaltigen Produkte konnten GVO-Anteile in Spuren nachgewiesen werden. 2004 waren davon erst drei Prozent der Bio-Proben betroffen.Besonders schlimm: Verunreinigt mit illegalen GVO
Wie der diesjährige Skandal um die Kontamination von Lebensmitteln mit nicht zugelassenem transgenen Reis von Bayer gezeigt hat, können Anteile eines speziellen GVO in Nahrungsmitteln nur dann aufgespürt werden, wenn das Gesuchte bekannt ist. Für in der EU nicht zugelassene GVO sind in der Regel jedoch keine Vergleichsproben verfügbar. Sie sind erst im Verlauf eines Zulassungsverfahrens verpflichtend. So kam es wiederholt zu Verunreinigungen mit illegalen GVO, bei denen Tests zunächst nicht möglich waren, so auch bei dem transgenen Bayer-Reis LL601, der über mehrere Jahre unbemerkt in der Warenkette kursierte. Von den weltweit im Freiland getesteten GVO wird aber nur ein Bruchteil in der EU für die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln zugelassen. Die Kontrollen beschränken sich bisher jedoch für gewöhnlich auf die zugelassenen GVO. Damit die Behörden ihrer Aufgabe aber sachgemäß nachkommen können, müssten von jedem GVO, der an irgendeinem Ort der Welt freigesetzt worden ist, Kontrollproben bei staatlichen Stellen vorliegen und auf entsprechende Nachfragen bereitgestellt werden.Auch 0,9 Prozent nicht unumstritten
Zudem ist es wichtig, dass die Formel "zufälliges und technisch nicht zu vermeidendes Vorhandensein von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln" mit Substanz gefüllt wird. Dazu gehören strikte Regeln bei Anbau, Transport und Verarbeitung sowie verlässliche Kontrollen. Die Grenze von 0,9 Prozent, selber alles andere als unumstritten, muss ein technischer Puffer bleiben, der nur in sehr engen Grenzen angewendet werden darf. Sie darf kein Grenzwert für ein neues Recht auf Kontamination sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen können, was auf ihren Tellern landet. Lebensmittelhersteller sollten diesen Wunsch ernst nehmen und ihrerseits darauf achten, dass es nicht zu einer schleichenden Kontamination von Nahrungsmitteln mitGVO kommt.
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