Stammzellforschung - und die flexible Nützlichkeits-Ethik
Kaum ist die erste Entrüstungswelle über den südkoreanischen "Klonskandal" verklungen, melden deutsche Forscher und Politker wieder Forderungen nach einer Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung hierzulande an. Die deutsche Stichtagsregelung sei "überholungsbedürftig", erklärte unlängst Ernst-Ludwig Winnacker, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG.
Flexible Ethik?
Er fordert, das Gesetz "schrittweise" an neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschung anzupassen: Zuerst soll das Importgesetz geändert werden, so "dass man einen neuen Stichtag hat". Die nächsten Schritte beließ Winnacker dann allerdings im Ungewissen: zum Beispiel die Frage, ob "überzählige" Embryonen, die durch künstliche Befruchtungen entstanden sind, für Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Es sei noch unklar, ob die Forscher diese in fünf Jahren überhaupt bräuchten, beschwichtigt der DFGVorsitzende. Man müsse "jetzt vielleicht nicht die Pferde scheu machen".Moralische Verpflichtungen
Doch was bedeuten diese Forderungen? Seit vier Jahren gilt für deutsche Forscher, die an embryonalen Stammzellen des Menschen arbeiten wollen, folgender Kompromiss: Grundsätzlich dürfen embryonale Stammzellen weder nach Deutschland importiert, noch hierzulande gewonnen oder verwendet werden. Nur unter bestimmten Bedingungen soll die Einfuhr und Verwendung solcher Zellen "ausnahmsweise" möglich sein. Die Forschungsarbeiten müssen dann "hochrangigen Forschungszielen" dienen. Und die importierten Stammzellen müssen vor dem 1. Januar 2002 im Rahmen von künstlichen Befruchtungen gewonnen worden sein. Diese Stichtagsregelung sollte vermeiden, "dass von Deutschland aus eine Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen veranlasst wird".Mit dieser "Lösung", die nach intensiver Debatte im Parlament gefunden wurde, versuchten die Abgeordneten einerseits der Achtung der Menschenwürde und dem Schutz menschlichen Lebens gerecht zu werden; andererseits waren sie bestrebt, den Hoffnungen vieler Menschen hinsichtlich der Entwicklung neuer Therapien durch die Stammzellforschung zu entsprechen. Was Winnacker und Co dagegen anstreben, ist eine gleitende Stichtagsregelung. Das Gesetz würde dann nach den aktuellen Bedürfnissen der Forscher ausgelegt. Was bliebe, wäre nur eine flexible Nützlichkeits-Ethik nach dem Motto: Nur was der Forschung nicht im Weg steht, ist moralisch etwas wert.
Im Namen der Patienten?
Wann immer Forscher und Politiker mehr "Forschungsfreiheit" fordern, tun sie dies auch im Namen der Patienten: Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft argumentiert mit dem "berechtigten Interesse kranker Menschen". In ethischen Diskussionen werden embryonale Stammzellen zu dem vielversprechenden Mittel gegen Parkinson, Herzinfarkt, Alzheimer und Querschnittslähmung. In einer alternden Gesellschaft, in der die Krankheitskosten steigen, fruchten solche Heilsversprechen.Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Probleme, an die die embryonale Stammzellforschung stößt, sind immer noch dieselben. Bisher existiert keine einzige etablierte Therapie für den Einsatz von embryonalen Stammzellen beim Menschen – und ob es sie jemals geben wird, gilt als höchst ungewiss. Zwar ist es einigen Forschern gelungen, spezialisierte Körperzellen aus embryonalen Stammzellen herzustellen. Man weiß aber nicht, ob diese Zellen, wenn sie einem Patienten transplantiert werden, auch tatsächlich ihre Funktion erfüllen. Dagegen besteht das reale Risiko, dass sie krebsartige Geschwüre bilden. Zudem halten immer mehr Wissenschaftler das Konzept der regenerativen Medizin für eine falsche Strategie. Denn dabei wird lediglich versucht, körperliche "Schäden" zu reparieren, die Krankheitsursache aber bleibt bestehen.
Unterwanderung ethischer Grundsätze
Bei der Abwägung zentraler Grundrechte ist größte Behutsamkeit und Vorsicht angesagt. Eine gleitende Stichtagsregelung hätte eine ebenso gleitende Unterwanderung ethischer Grundsätze zur Folge. Die therapeutischen Potentiale der Stammzellforschung sind äußerst skeptisch zu beurteilen und es gibt derzeit keinen Anlass für eine Änderung des deutschen Stammzellgesetzes. Vielmehr bedarf es einer kritische Reflexion des Konzepts der regenerativen Medizin und der verstärkten Förderung der Forschung an Alternativen – auch jenseits der adulten Stammzellforschung!Price: 0,00 €
| Anhang | Größe |
|---|---|
| mailing0506_beileger.pdf | 149.85 KB |


