Patente - Kommerzialisierung des Menschen
Die Patentierung von Genen, Zellen und Geweben wird im Zuge biotechnologischer Forschungsambitionen vorangetrieben: Forschungseinrichtungen und Unternehmen versuchen, mit dem Erwerb von solchen Nutzungsmonopolen ihre Ansprüche auf bestimmte Forschungsfelder abzustecken. Auch vor dem Menschen selbst in all seinen Entwicklungsstufen macht diese Entwicklung keinen Halt: Ende Oktober steht im Europäischen Patentamt (EPA) ein Grundsatzurteil zu der Frage an, ob embryonale Stammzellen (also Zellen, die einem frühen menschlichen Embryo entnommen werden) patentiert werden dürfen.
Stammzellen - umstritten aber sehr begehrt
Menschliche embryonale Stammzellen sind sehr begehrt, da sie sich - unter entsprechenden Bedingungen - in alle verschiedenen Gewebetypen des menschlichen Körpers ausdifferenzieren lassen. Für Forscherinnen und Forscher ist diese Eigenschaft von großem Wert, da sie auf diese Weise die Entwicklung von Zellen, Organen und Organismen erforschen können. Menschliche embryonale Stammzellen sind ein aufstrebender Bereich der Grundlagenforschung. Dagegen sind die therapeutischen Versprechungen, die in der Öffentlichkeit geäußert werden, bisher weitgehend unbegründet und gelten gerade unter Stammzellforschern als verfrüht und im Allgemeinen auch als überhöht. Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist gesellschaftlich sehr umstritten, weil dabei IMMER auch die Forschung an Embryonen in Kauf genommen wird. Zudem wird dadurch auch die Nachfrage nach menschlichen Eizellen erhöht: Frauen werden sukzessiv in einen Kreislauf aus moralischem Druck und Verwertungsinteressen eingeschlossen.Das Thomson-Patent: ein Forschungsmonopol
Anlass für die Grundsatzverhandlung im Europäischen Patentamt ist ein Patentantrag, der alle embryonalen Stammzellen von Menschen und Primaten beansprucht (wenn sie einer bestimmten Definition entsprechen). Eingetragener Erfinder ist der US-amerikanische Forscher James A. Thomson. Das Thomson-Patent gilt als besonders umfassend. Es heißt, dass sämtliche embryonale Stammzellen, an denen in den USA geforscht wird, mit dem - in den USA bereits erteilten - Patent in Verbindung gebracht werden können. Das bedeutet, dass Forscher und Forscherinnen Patentgebühren zahlen müssen, wenn sie mit solchen Stammzelllinien (mit einem kommerziellen Interesse) arbeiten.Verstoß gegen ethische Prinzipien
Nun könnte man dies auch als einen gar nicht unliebsamen Nebeneffekt der Patentierung von embryonalen Stammzellen verbuchen: Würden Lizenzgebühren nicht von weiteren Forschungsambitionen abschrecken? Nach Einschätzung von Patentexperten ist eher der umgekehrte Effekt der Fall: Stammzellforscher werden nach weiteren Methoden der Gewinnung embryonaler Stammzellen suchen, um die Lizenzen zu umgehen. Das heißt aber, dass weiterhin zahlreiche Embryonen und Eizellen für diese Experimente verbraucht werden. Außerdem verstößt die Patentierung von embryonalen Stammzellen gegen ein grundsätzliches ethisches Prinzip: Gene, Zellen und Gewebe des menschlichen Körpers dürfen nicht kommerzialisiert werden. Nicht umsonst haben die europäischen Vertragsstaaten, als sie 1973 ein Übereinkommen zur Harmonisierung des europäischen Patentrechts schlossen, der Patentierung klare Grenzen gesetzt: Patente, die „gegen die guten Sitten verstoßen“, wurden verboten. Dabei wurden ausdrücklich Techniken, welche die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken beinhalten, von der Patentierung ausgeschlossen. Auch nach der Europäischen Biopatentrichtlinie, die seit 1998 die Patentierung von biotechnologischen Erfindungen konkretisiert, gilt der Grundsatz, dass "der menschliche Körper in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, ein schließlich der Keimzellen (...) nicht patentierbar ist“.Sprachpolitische Winkelzüge
Bereits im Juli 2003 musste das EPA im so genannten Edinburgh-Patent über die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen entscheiden: Damals wurden die Zellen selbst sowie jegliche Verfahren zu ihrer Gewinnung von der Patentierung ausgeschlossen. Nun steht diese Haltung erneut zur Disposition. Dabei wird häufig versucht, die ethische Problematik mit experimentellen und sprachpolitischen Winkelzügen "aufzulösen": Es gibt beispielsweise Versuche, Eizellen ohne Befruchtung zur Bildung eines "falschen" Embryos anzuregen. So - heißt es - würden keine Embryos zerstört. Immer wieder müssen solche Beschreibungen zur Herstellung "ethisch sauberer" Stammzellen jedoch nachträglich korrigiert werden. Es darf nicht sein, dass opportunistischer Sprachgebrauch und unbeständige Forschungsergebnisse von zweifelhaftem Wert als Grundlage genommen werden, um grundlegende ethische Prinzipien über Bord zu werfen. Eine Patentierung embryonaler Stammzellen fördert nicht das Allgemeinwohl, sondern nur Profitinteressen. Wir fordern das EPA auf, die Patentierung von embryonalen Stammzellen und sämtliche damit zusammenhängenden Verfahren abzulehnen.(September 2006)
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