Jump to Navigation

Biologische Vielfalt - biologisch sicher?

Im kommenden Mai werden die Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt und des Biosicherheits-Protokolls der Vereinten Nationen in Bonn zu ihren turnusmäßigen Verhandlungen zusammenkommen. Es werden eine Reihe von wichtigen Themen auf der Agenda stehen, so zum Beispiel der Zugang zu genetischen Ressourcen und das gerechte Aufteilen des Vorteils (Access and Benefit Sharing - ABS) als Teil der Konvention sowie die Haftung und Wiedergutmachung unter dem Biosicherheits-Protokoll.

Vorsorgliches Handeln

Das Biosicherheits-Protokoll bietet als Protokoll der Biodiversitäts-Konvention unter
dem Dach der Vereinten Nationen den völkerrechtlichen Rahmen für eine Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen. Diese werden unter dem Protokoll als lebende [gentechnisch] modifizierte Organismen (LMO) bezeichnet. Das Protokoll reguliert insbesondere den grenzüberschreitenden Verkehr der LMO und gibt - vor allem - den importierenden Staaten Werkzeuge an die Hand, wie sie sich vor nicht beabsichtigten Folgen des Anbaus der gentechnischen Sorten schützen können. Zentrales Element ist dabei der Vorsorgeansatz, demzufolge keine hundertprozentig geschlossene Wirkkette von Ursache und Schaden durch LMO nötig ist, um - eben vorsorglich - Maßnahmen zum Schutz des Menschen, der Umwelt und der Biodiversität ergreifen zu können.

Haftung in weiter Ferne

Wichtigster Tagesordnungspunkt im Rahmen der aktuellen Verhandlungsrunde des
Biosicherheits-Protokolls (12. bis 16. Mai 2008) ist die Entwicklung eines Verfahrens um gegebenenfalls auftretende Schäden zu begleichen. Der Artikel 27 „Haftung und Wiedergutmachung” des Protokolls spaltet die Parteien wie kaum ein anderer. Die bisherigen Verhandlungen zeigen einmal mehr, dass die Haftungsübernahme bei der Agro-Gentechnik nach wie vor weder von der
Gentechnik-Industrie noch von den Ländern, deren Regierungen sich für die Verbreitung der Gentechnik politisch stark machen, geschweige denn von Versicherungen gewährleistet wird.

Bio-un-sicherheit in Costa Rica

Welcher Art die Schäden sein können, zeigt der Fall Costa Rica. Kontaminationen und ungezügelter, oft unkontrollierter Anbau sind an der Tagesordnung.(1) Das Beispiel Costa Rica zeigt, dass „Freisetzungstourismus”, also die Verlagerung
von riskanten gentechnischen Arbeiten in Länder mit geringen Sicherheitsauflagen oder schlecht ausgestatteten - nicht selten auch willfährigen - Kontrollbehörden eng mit der jungen Geschichte der Agro-Gentechnik verbunden ist und bis in die heutige Zeit stattfindet.

Nutzung genetischer Ressourcen

Die Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) zielt auf eine gerechte Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie ein gerechtes Aufteilen des Vorteils aus ihrer Nutzung (Benefit-Sharing). Hier geht es um Pfründe der Unternehmen aus Industriestaaten: Eine Pflanze und das Wissen über ihre Verwendung oder eine pflanzliche Substanz aus einem Land des globalen Süden, wo die Artenvielfalt deutlich höher ist als im Norden, weckt das Interesse eines Pharma- oder Kosmetik-Unternehmens aus einer Industrienation. Die Firma will daraus vermarktungsfähige Produkte entwickeln. Das so genannte ABS-Regime der Konvention soll regeln, unter welchen Bedingungen diese Nutzung erfolgen kann und in welcher Art der Vorteilsausgleich stattfindet. Die Interessen indigener Gemeinschaften sind damit insofern verknüpft, als dass ihr traditionelles Wissen und - nicht selten auch - ihr alltäglicher Umgang mit diesen Pflanzen als Heilmittel, als Kultpflanzen oder als Nahrung die Aufmerksamkeit der Unternehmen anlockt. Die Liste der in der Vergangenheit unrechtmäßig patentierten Pflanzen ist lang: Neem-Baum (verschiedene Länder), Hoodia (Kalahari, verschiedene Länder) und Teff (Äthiopien), um nur ein paar Fälle von Biopiraterie der vergangenen Jahre zu nennen. Eine Experten-Gruppe der CBD schlägt vor, für die genetischen Ressourcen einen Reisepass zu entwickeln, der dann an verschiedenen Kontrollpunkten überprüft wird. Bei dem Export aus dem Geberland, bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen oder der eigentlichen Vermarktung.
Aus Sicht der Unternehmen besteht kein Handlungsbedarf, da sie weiterhin freien Zugang zu den Ressourcen wollen, ohne auch nur um Erlaubnis fragen zu müssen. Die Gewinne aus den daraus entwickelten Produkten sind aber dann alleine das Eigentum der Unternehmen... Ohne gerechte Beteiligung wird es aber kaum Fortschritte bei den Verhandlungen über die Biodiversitäts-Konvention und damit für den Schutz der Biologischen Vielfalt geben, das haben die Vertreter aus Ländern wie Malysia, Brasilien und Indien bereits angekündigt. Wesentlich für das Gelingen dieser Verhandlungen ist auch die Anerkennung der indigenen Gemeinschaften, ihrer Vertreter und Regierungen als Verhandlungspartner auf Augenhöhe.(pau)
  1. „Die heimliche Kontamination - transgenes Saatgut, Biosicherheit und zivilgesellschaftliche Intervention in Costa Rica” (2007). Autorin: Ute Sprenger. Herausgegeber: Gen-ethisches Netzwerk und Evangelischer Entwicklungsdienst. 38 Seiten, broschiert. Im Netz unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de.
Potthof, Christof
[img_assist|nid=1201|title=|desc=|link=none|align=left|width=150|height=100]
Price: 0,00 €
AnhangGröße
mailing_0712_beileger.pdf1.08 MB