Anhörung zum Gendiagnostik-Gesetzentwurf am 21.1.2009 im Gesundheitsausschuss des Bundestags
Am 21.1.2009 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags zu einer Anhörung zum Gendiagnostik (GenDG)-Gesetzentwurf geladen. Die spezielle Kritik des Gen-ethischen Netzwerks richtet sich gegen die migrationspolitischen Implikationen von Paragraf 17 (8) des GenDG-Entwurfs.
Wieder einmal soll hier ein deutsches Gesetz mit zweierlei Maß messen: Während Beschäftigte und Versicherungskunden durch das Gesetz zu recht vor dem Zugriff auf ihre persönlichen Daten geschützt werden, gilt dieses Verbot des Zugriffs auf genetische Informationen nicht im Zusammenhang der Migration. Zudem etabliert der Gesetzestext zahlreiche Sonderregeln – so wird in Pass- und Visaverfahren das Recht außer Kraft gesetzt, das Testergebnis jederzeit vernichten lassen zu können.
Absatz 8 im Paragraph 17 des Entwurfes stellt die gesetzliche Grundlage für DNA-Tests in der Migrationskontrolle bereit. Hier wird festgeschrieben, was deutsche Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits in einer rechtlichen Grauzone praktizieren: Sie fordern DNA-Tests ein, um Verwandtschaftsverhältnisse bei Visa- und Passanträgen zu überprüfen – selbstverständlich freiwillig: Der oder die Betreffende kann ja auch darauf verzichten, mit Kind oder Eltern zusammenzuleben... Deutlich wird die Zwangslage mit der Erklärung der Bundesregierung, in 41 (!) Ländern behördliche Dokumente wie Geburtsurkunden generell nicht anzuerkennen.
Absatz 8 im Paragraph 17 des Entwurfes stellt die gesetzliche Grundlage für DNA-Tests in der Migrationskontrolle bereit. Hier wird festgeschrieben, was deutsche Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits in einer rechtlichen Grauzone praktizieren: Sie fordern DNA-Tests ein, um Verwandtschaftsverhältnisse bei Visa- und Passanträgen zu überprüfen – selbstverständlich freiwillig: Der oder die Betreffende kann ja auch darauf verzichten, mit Kind oder Eltern zusammenzuleben... Deutlich wird die Zwangslage mit der Erklärung der Bundesregierung, in 41 (!) Ländern behördliche Dokumente wie Geburtsurkunden generell nicht anzuerkennen.
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| Anhang | Größe |
|---|---|
| GeN_Stellungnahme_GenDG.pdf | 381.04 KB |


