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Aus der Ethikwerkstatt

Die eugenische Logik der Qualitätssicherung. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln hat ein Gutachten zur Pränataldiagnostik vorgelegt. Kernaussage: Wenn Schwangere die regulären Ultraschalluntersuchungen beim niedergelassenen Frauenarzt wahrnehmen, wird „nur“ ein Drittel aller „Fehlbildungen“ erkannt, in High-tech-Pränatalzentren dagegen 90%. Schon werden Stimmen laut, alle Schwangere müssten in den Genuss der High-tech-Diagnostik kommen. Die Dynamik der „Qualitätssicherung“ heißt also Ausbau und Normalisierung der Eugenik. Die Änderung der „Mutterschaftsrichtlinien“ (mehr...)

Die Änderung der „Mutterschaftsrichtlinien“ wird zur Zeit bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen vorbereitet. „Das gesamte Ultraschallscreening, wie es die Richtlinien vorsehen, ist derzeit in der Beratung“, sagt Kristine Reis-Steinert vom Bundesausschuss. „Am Ende des Jahres soll eine neue Fassung stehen.“ Das heißt konkret, dass auch das deutsche Mehrstufenmodell in Frage steht. Danach ist eine Überweisung in ein Pränatalzentrum nur bei einer bestimmten Indikation möglich - wenn der Gynäkologe oder die Gynäkologin zum Beispiel irgend eine "Auffälligkeit" erkannt hat. Sie einigten sich schließlich auf die Empfehlung, dass niedergelassene Ärzte zukünftig nur Basis-Ultraschallkontrollen durchführen sollten.
Der Vorschlag ist jetzt, dass alle schwangere Frauen, wenn sie wünschen, einen Pränatalmediziner konsultieren können. Den Vorschlag unterstützen viele Ärzte. „Jede Schwangere sollte das Recht haben, um die zwanzigste Woche zu einem Spezialisten für Pränataldiagnostik überwiesen zu werden – unabhängig vom Alter der Frau oder davon, ob bisher eine Komplikation festgestellt wurde“, sagt etwa Frank Louwen, Leiter der Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Uniklinikum Frankfurt.
Wer die die Praxis der Vorsorgeuntersuchungen in gynäkologischen Praxen kennt, dürfte alarmiert sein. Denn all zu schnell willigen die künftigen Eltern in Untersuchungen ein, deren Bedeutung ihnen nicht richtig erklärt wurde. Die Eltern wollen einfach "alles" tun. Es geht doch um die "Gesundheit" des Kindes, heißt es. An dieser Dynamik hat das Gendiagnostikgesetz, dass eine Beratung einfordert, nichts geändert. Es soll alles "abgecheckt" werden, heißt es, insbesondere das Herz. Wer will das nicht. Die Eltern verstehen oftmals erst zu spät, in welches Entscheidungsdilemma sie hineinschlittern: dass es dann nicht um Therapieoptionen geht, sondern um Abtreibung des Fötus, weil irgend etwas nicht stimmt.

(Siehe auch dazu den Bericht in der Faz vom 18.08.2010: "Auf Herz und Nieren geprüft. Soll man gezielt nach Fehlbildungen des Fötus suchen, um Spätabbrüche zu vermeiden? Ärzte und Gutachter arbeiten am Umbau der Schwangerenvorsorge" von Christina Hucklenbroich.)