Kurz notiert: Mensch & Medizin
Therapeutisches Klonen in GB
Drei Jahre nach der rechtlichen Zulassung des Forschungsklonens hat die britische Genehmigungsbehörde für menschliche Fortpflanzung und Embryologie (HFEA) erstmals einem Forschungsteam eine einjährige Lizenz für die Anwendung des Verfahrens erteilt. Die Wissenschaftler vom Center for Life der Universität Newcastle hoffen, Insulin-produzierende Zellen herstellen zu können, die sich für die Behandlung von Diabetis-Patienten eignen. Allgemeine Zielsetzung des Projekts soll die Suche nach Behandlungsstrategien für degenerative Krankheiten sein. Bedingung für die Bewilligung des Projektes war, dass so genannte überschüssige Eizellen verwendet werden, die von Paaren nach einer künstlichen Befruchtung gespendet wurden. Die geklonten Embryos müssen nach spätestens 14 Tagen zerstört werden und dürfen “die Größe eines Stecknadelkopfes nicht überschreiten.” In der Begründung der HFEA heißt es, bei den Forschungszielen handele sich “um einen wichtigen Forschungsbereich und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie.” Die Genehmigung hat in verschiedenen europäischen Ländern, so auch in Deutschland, eine erneute Debatte über den Sinn und die Vertretbarkeit des Forschungsklonens ausgelöst. Auswirkungen hat die britische Entscheidung auch auf die für September diesen Jahres anberaumte Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einem Klonverbot in den Vereinten Nationen. Großbritannien, Belgien, Schweden und Japan fordern hier ein Abkommen, dass zwar das reproduktive Klonen verbietet, den einzelnen Ländern aber die Regelung des so genannten therapeutischen Klonens überlässt. Die Verhandlungen waren zuletzt im Dezember 2003 an der Frage, ob das Klonen zu Forschungszwecken verboten werden solle, gescheitert. (Netzeitung, 11.08.04; www.kompetenznetze.de, 20.08.04; Die Zeit 26.08.04) (mf)Hämochromatose- Screening
An einer Gentest-Reihenuntersuchung zur Früherkennung der Eisenspeicherkrankheit Hämochromatose haben 6.000 Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover KKH teilgenommen. Der so genannte “Modellversuch” hatte zum Ziel, nachzuweisen, dass das Verfahren medizinisch und ökonomisch sinnvoll ist. Bei einem positiven Ergebnis will sich die Krankenkasse für eine Aufnahme des Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen einsetzen. Darüber müsste dann der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheiden. Nach Angaben der KKH sind die Auswertungen der Tests aber noch nicht abgeschlossen und sollen am 26. November im Rahmen der Medizin-Fachmesse MEDICA in Düsseldorf einem ausgewählten Fachpublikum vorgestellt werden. Die Auswertung wird von der am Projekt beteiligten Medizinischen Hochschule Hannover MHH durchgeführt. Der Vorstandsvorsitzende der KKH, Ingo Kailuweit, forderte klare Rahmenbedingungen für genetische Untersuchungen am Menschen, bei denen Gentests in der Medizin nur “bei Vorliegen konkreter Behandlungsmöglichkeiten eingesetzt und Testergebnisse nur den Betroffenen zur Verfügung stehen dürfen”. Das Verwertungsverbot soll nach Kailuweit auch für private Versicherungen gelten. Nach Ansicht des KKH-Vorsitzenden erfüllt der Hämochromatose-Test die Anforderungen eines medizinischen Nutzens, da mit einem Aderlass alle drei Monate Spätschäden in Folge einer Eisenspeicherkrankheit verhindert werden könnten. Das Projekt der KKH ist - seit einem ersten Testanlauf, der 2001 an mangelnder Beteiligung scheiterte – nicht nur wegen des Prozederes sehr umstritten. So war keine umfassende genetische Beratung vorgesehen – den freiwilligen Teilnehmer wurde lediglich ein Aufklärungsbogen und ein Informationsblatt zu gesandt. Umstritten ist auch die wissenschaftliche Grundlage, auf der der Reihentest stattfand: So verfügt schätzungsweise zwar jeder 400. Deutsche über die Veranlagung zur Hämochromatose. Es gilt aber bisher bestenfalls als unklar, wie hoch der Teil der Anlageträger der Eisenspeicherkrankheit ist, der tatsächlich erkrankt. Es wird davon ausgegangen, dass nur jeder zwanzigste Betroffene in Verlauf seines Lebens an schwerwiegenden Symptomen leidet. Nach der Logik eines Gentests gelten aber auch die große Mehrheit, die als Anlageträger identifiziert werden, die Krankheit aber nie bekommen werden, als “krank”. Das dies zu unnötigen Behandlungsmaßnahmen führen könnte, gaben die beteiligten Humangenetiker der Medizinischen Hochschule in einem Fachblatt selbst bekannt. "In der Folge eines positiven Testergebnisses werden so manche Menschen, die auch ohne Prophylaxe gesund blieben, eine Aderlassbehandlung durchführen." Kritisiert wird auch, dass der Ausdruck Modellversuch irreführt, da die Hämochromatose die einzige erbliche Krankheit ist, bei der eine relativ unbelastende Prophylaxe möglich ist. Siehe auch Artikel von Marina Steindor im GID 158 (Spiegel online, 23.08.04; PM KKH, 20.08.04) (mf)ES-Zellen in Spanien
Nach Angaben der spanischen Gesundheitsministerin Elena Salado will Spanien ab Ende Oktober die Forschung mit embryonalen Stammzellen legalisieren. Abgewartet werde lediglich noch die Zustimmung eines beratenden Gremiums bezüglich der Regelungen zur “informierten Einwilligung” für die Teilnahme an klinischen Studien. Die Forschung soll zunächst an zwei Zentren – dem Zentrum für regenerative Medizin in Katalonien und der im Januar eingerichteten Stammzellbank in Granada stattfinden. Die Arbeit an der Stammzellbank war von den örtlichen Behörden genehmigt, dann aber zunächst wegen Kompetenzstreitigkeiten mit der nationalen Regierung eingefroren worden. (Human Genetic News, 05.10.04) (mf)Polkörperdiagnostik in Deutschland
Erstmals ist in Deutschland ein Retortenbaby zur Welt gekommen, dessen Erbgut vor der Einpflanzung in den Mutterleib mit der so genannten Polkörperdiagnostik (PKD) untersucht worden ist. Mit Hilfe dieser Technik wollten die Regensburger Ärzte vom Zentrum für Gynäkologische Endokrinologie ausschließen, dass bei dem untersuchten Jungen die seltene Erbkrankheit Norrie vorliegt, berichtete die Hamburger Wochenzeitung Die Zeit. Norrie wird über das x-Chromosom autosomal rezessiv vererbt und kann bereits in der Kindheit zu Erblindung, Taubheit und geistigen Beeinträchtigungen führen. Im Unterschied zur Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der Zellen des Embryos in vitro untersucht werden, ist die Polkörperdiagnostik in Deutschland nicht verboten: Beim Eindringen der Samenzelle in die Eizelle, also noch vor Abschluss der Befruchtung, wird von der Eizelle der so genannte Polkörper abgeschnürt, der einen vollständigen Chromosomensatz enthält. Auf diese Weise kann das von der Mutter weiter gegebene Erbgut, nicht aber das des Vaters auf genetische und chromosomale Abweichungen untersucht werden. In dem bekannt gewordenen Fall wurde die Diagnostik “vor allem über Forschungsmittel” und “viel auf eigene Rechnung finanziert”, so die beteiligte Humangenetikerin Hehr. Das Ärztezentrum will sich jedoch zukünftig für eine Kostenübernahme durch die Kassen einsetzen. Da die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung sehr gering ist, wird die Polkörperdiagnostik von Reproduktionsmedizinern auch unabhängig vom Verdacht auf eine familiäre Erbkrankheit als Methode zur Erfolgssteigerung propagiert. Ob die Zahl der Geburten pro Behandlungszyklus dadurch tatsächlich gesteigert werden kann, ist jedoch sehr umstritten. Eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe bestätigte, dass es sich bei dem Regensburger Baby um das erste in der Bundesrepublik handelt, bei dem mit Hilfe der Polkörperdiagnostik Krankheiten ausgeschlossen wurden. Der Nationale Ethikrat empfiehlt, einen Qualitätsstandard für die PKD festzulegen.(Die Zeit, 41, 30.09.04) (mf)
Koreanische Wissen- schaftler gegen Klonen
Zwei von drei koreanischen Stammzellforschern sprechen sich gegen das reproduktive Klonen aus – dies ergab eine Umfrage von Professor Kim Ock-joo von der Nationalen Universität in Seoul. 35 Prozent der insgesamt 336 Befragten sprachen sich demnach für das Klonen zu Fortpflanzungszwecken aus. Die Mehrheit der Wissenschaftler hält eine parallele Forschung an embryonalen und adulten Stammzellen für den aussichtsreichsten Weg, um die Differenzierung der Zellen zu erforschen und eines Tages selbst gezielt spezialisierte Zellen produzieren zu können. Vor die Wahl gestellt, ob sie entweder mit embryonalen oder adulten Zellen forschen würden, gaben aber 46 Prozent an, die Forschung an embryonalen Stammzellen vorzuziehen. (Human Genetic News, 13.09.04) (mf)Gynäkologen zur PND
In einem Positionspapier zur Problematik “Pränataldiagnostik und später Schwangerschaftsabbruch” hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe am 14. September umfassende Gesetzesänderungen angemahnt. Dabei wird der Pränataldiagnostik (PND) ausdrücklich ein entscheidender Anteil an der Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach der 22 Woche zugewiesen, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Ungeborene bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Einerseits, so die Gynäkologen, nehme die PND “den Eltern Sorgen” und verhindere “Abbrüche auf Verdacht”, andererseits sehen sich Ärzte aber zunehmend mit einem “vermeintlichen Rechtsanspruch auf ein gesundes Kind konfrontiert, zu dessen Verwirklichung auch ein später Schwangerschaftsabbruch in Kauf genommen wird.” Die derzeitige Haftungspraxis (“Kind als Schaden”) führe dazu, dass ein Arzt im Zweifelsfall zu einem Abbruch rät, da er - wenn das Kind behindert oder krank seinsollte - einen Haftungsprozess fürchten muss. Die Arbeitsgruppe fordert daher Gesetzesänderungen: “Bei der Neufassung der Mutterschaftsrichtlinien soll eine umfassende umfangreiche Beratung durch den Arzt vor der ersten Ultraschalluntersuchung festgeschrieben werden. (...) Vor weiterführender Diagnostik muss sich diese Beratung auch auf die Konsequenzen der Untersuchungen beziehen, also einen möglichen Schwangerschaftskonflikt oder den Schwangerschaftsabbruch.” Ferner sollen das Einholen einer zweiten Meinung und eine interdisziplinäre Beratung für den Arzt festgeschrieben werden. (idw, 14.09.04; www.dggg.de) (mf)Erster Genchip für die Anwendung
Als erstes Unternehmen hat Hoffmann-La Roche die CE-Kennzeichnung für einen in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Unternehmen Affymetix entwickelten Chip erhalten. Das CE-Zeichen weist die Übereinstimmung eines Produkts mit den maßgeblichen EU-Richtlinien aus – der Chip ist damit für die klinische Anwendung in der Europäischen Gemeinschaft zugelassen. Mit dem Ampli-Chip CYP450 können Variationen in zwei Genen nachgewiesen werden, die Auskunft darüber geben sollen, welche Enzymtypen bei einem Patienten vorliegen. Auf diese Weise soll es möglich sein, “schon im Vorfeld einer Arzneimitteltherapie abzuschätzen, wie schnell ein Medikament abgebaut wird und so die individuell nötige Dosierung in Abhängigkeit von molekularen Gegebenheiten festzulegen”, so ein Sprecher von Hoffmann–La Roche gegenüber der Ärzte Zeitung. Gedacht ist das Verfahren vor allem für die Anwendung bei der Verschreibung von Arzneimitteln, bei denen es entweder auf eine rasche Wirkung ankommt oder bei denen die therapeutische Breite gering ist. Der 400 Euro teure Chip soll vorerst vor allem in Kliniken und Großlaboren zum Einsatz kommen. Ob die Kosten bei bestimmten Indikationen erstattet werden, ist noch ungeklärt. (Ärzte Zeitung, 09.09.04) (mf)Evangelische Kirche zur Gendiagnostik
Einen verantwortungsvollen Umgang mit Gentests hat die Evangelische Landeskirche Westfalen angemahnt. Gentests dürften nur nach vorheriger Information und unabhängiger Beratung und nur mit Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden, heißt es in einer am 30. September veröffentlichten Pressemitteilung der interdisziplinären Arbeitsgruppe “Ethische Fragen der Gentechnik”. In jedem Fall sei “sowohl das Recht auf Wissen als auch auf Nichtwissen der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen zu respektieren und zu schützen”. Dies gelte sowohl für den Einsatz der genetischen Diagnostik in der Medizin, als auch in der Strafverfolgung oder für Abstammungstests. In einer rund 80-seitigen Studie legt die 13-köpfige Arbeitsgruppe medizinische, juristische und gesellschaftliche Argumente dar, inklusiver relevanter Positionspapiere. (PM Evangelische Landeskirche von Westfalen, www.ekvw.de/service, 30.09.04) (mf)Verbraucherzentralen: Gentestgesetz!
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mischt sich mit eigenen Forderungen in die Diskussion um ein Gesetz zur Regelung der Gendiagnostik ein: Das Gesetz müsse vor allem verhindern, dass Versicherungen, Krankenkassen oder Arbeitgeber nach den Ergebnissen von Gentests fragen dürfen, so vzbv-Vorstand Edda Müller. Die 2002 abgegebene freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Versicherungswirtschaft sei nicht ausreichend. Außerdem sei eine umfassende qualifizierte medizinische und psychologische Aufklärung und Beratung der Patienten wichtig. Gentests sollten daher der Rezeptpflicht unterliegen. In ihrer Stellungnahme nannte die Verbraucherorganisation das durch Gentests vermittelte Wissen eine “trügerische Sicherheit” und äußert sich auch zum Thema Datenschutz. (PM vzbv, 07.09.04) (mf)Kampagne zur ungewollten Kinderlosigkeit
“Damit die Liebe Früchte trägt” wurde beim Gynäkologenkongress in Hamburg eine bundesweite Kampagne zur Beförderung reproduktionsmedizinischer Behandlungen gestartet. Hintergrund der von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und dem Bundesverband reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands sowie der Selbsthilfegruppe Wunschkind e.V. getragenen Aktion ist der Rückgang der IVF und anderer reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Dieser ist begründet in der seit Anfang diesen Jahres - als Teil der Gesundheitsreform - gestiegenen Selbstbeteiligung: Paare müssen nun die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung selber tragen, zudem werden insgesamt weniger Behandlungen finanziell von den Krankenkassen unterstützt. Betroffene Paare sollen daher ermutigt werden, trotz der schlechteren Rahmenbedingungen eine reproduktionsmedizinische Behandlung wahrzunehmen, so der Saarbrückener Fortpflanzungsmediziner Michael Thaele. In der Zeit vom 18. bis 31. Oktober sind Beratungswochen und eine Anzeigenkampagne geplant, Ärzte können Broschüren und Poster für das Wartezimmer kostenlos bestellen. Parallel dazu sollen verschiedene Fertilitätszentren einen “Tag der offenen Tür” anbieten.(Ärzte Zeitung, 24.09.04; www.fruchtbar.info) (mf)



