Jump to Navigation

Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel

EU: Dimas lehnt gv-Mais ab

Erstmalig in der Geschichte der Europäischen Union hat der Kommissar für Umwelt, Stavros Dimas, in seinem Bericht für die Kommission vorgeschlagen, zwei gentechnisch veränderte Maislinien nicht für den Anbau in der EU zuzulassen. Bei den Linien handelt es sich um den von Syngenta beantragten Mais mit dem gentechnischen Konstrukt Bt-11 und Pioneer Hi-Breds so genannten 1507. Der 1507-Mais trägt ein Gen zur Herstellung des Bt-Toxins Cry1F und Bt11 exprimiert das Toxin Cry1 Ab; beide verfügen über eine Toleranz gegen den Herbizid-Wirkstoff Glufosinat. In den Dossiers der Kommission, Generaldirektion Umwelt, die dem GID vorliegen, heißt es, „ein adäquates Risiko-Management kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. Eine umfassendere Risiko-Abschätzung ist notwendig.“ Dieser Schluss leitet sich insbesondere aus neuen Forschungen zu der Wirkung des Bt-Toxins auf so genannte Nicht-Zielorganismen und der andauernden wissenschaftlichen Debatte über die richtigen Methoden zur Untersuchung dieser Effekte ab, weshalb die Maislinien nicht für den europäischen Markt zugelassen werden könnten. Medienberichten zufolge ist eine Mehrheit der EU-Kommission gegen den Vorschlag von Dimas und entsprechend für die Zulassung der beiden Maislinien. Ursprünglich sollte die entsprechende Sitzung der EU-Kommission noch im November stattgefunden haben, bis zum Redaktionsschluss des vorliegenden GID war aber aus Brüssel noch keine endgültige Stellungnahme der Kommission verfügbar. (Dossiers der EU-Kommission zu den Maislinien Bt-11 und 1507; www.reuters.com, 25.10.07; www.greenpeace.de; www.biosicherheit.de) (pau)

Tiergenetische Ressourcen fördern

Auf einer Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) im schweizerischen Interlaken ist bereits im September ein globaler Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen verabschiedet worden. Damit soll die weltweite Abnahme der Artenvielfalt bei Nutztieren gestoppt und deren nachhaltige Nutzung gefördert werden. Über die letzten sieben Jahre war ein Verlust von mindestens einer Nutztier-Rasse pro Monat zu beklagen. 20 Prozent der weltweit vorkommenden Rassen seien vom Aussterben bedroht, wie aus einem FAO-Bericht hervorgeht, der auf der Konferenz präsentiert wurde. Der Aktionsplan identifizierte strategische Prioritäten: die Charakterisierung, Inventarisierung und Beobachtung der Trends und Risiken, die nachhaltige Nutzung und Entwicklung, Politik und Institutionen und die Verbreiterung des Wissens. Um seine Umsetzung insbesondere in „Entwicklungsländern“ und Ländern im Übergang zu unterstützen, wird in dem Aktionsplan technische Unterstützung vorgeschlagen. Auch waren sich die 109 den Plan unterstützenden Delegierten einig, dass erhebliche finanzielle Ressourcen und langfristige Maßnahmen für regionale, nationale und internationale Programme nötig sein werden. Ein entsprechendes Abkommen war Teil der Ergebnisse der Konferenz. In der „Wilderswild-Erklärung“ machten VertreterInnen von 30 Organisationen aus 26 Ländern die industrielle Tierproduktion für den Verlust der Artenvielfalt bei Nutztieren und der tiergenetischen Ressourcen verantwortlich. Sie kritisierten, dass in dem Bericht der FAO diese Rolle zwar genannt werde, der Globale Aktionsplan darauf aber nicht Bezug nehme. Der 523-seitige Bericht „The State of the World’s Animal Genetic Resources for Food and Agriculture“ kann kostenlos von den Internetseiten der FAO heruntergeladen werden. (ftp://ftp.fao.org/docrep/fao/010/a1250e/a1250e.pdf; PM FAO, 11.09.07, www.fao.org) (pau)

KWS will gv-Zuckerrüben freisetzen

Die KWS-Tochterfirma Planta hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten (gv) Zuckerrüben beantragt. Der Versuch soll an vier verschiedenen Standorten, in Dreileben (Sachsen-Anhalt), Northeim (Niedersachsen), Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Wetze (Niedersachsen), durchgeführt werden. Zudem sollen die transgenen Rüben auch in Spanien freigesetzt werden. Sie tragen als neu eingefügte Eigenschaft eine Toleranz gegen den Herbizid-Wirkstoff Roundup. Die gleichen Rüben sind in den USA für den kommerziellen Anbau und in der Europäischen Union für den Import und die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Aus gegebenem Anlass hat die Südzucker, einer der größten industriellen Nutzer von Zuckerrüben in Deutschland, vermelden lassen, dass sie keinen Einsatz von gv-Zuckerrüben in der Verarbeitung plane - weder für Zucker noch für Rübenschnitzel oder Melasse. Dem online erscheinenden Ernährungsdienst zufolge will Südzucker „angesichts der breiten Ablehnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel solche Produkte nicht entgegen dem Willen der Verbraucher am Markt anbieten“. Das Umweltinstitut in München ruft zum Protest gegen die Freisetzungsversuche der Planta auf. (www.kws.de, 27.11.07; www.ernaehrungsdienst.de, 4.12.07; siehe auch www.bvl.bund.de > Gentechnik; GID 184, Oktober 2007, S. 25) (pau)

Amflora auf Wegen verteilt

Am 16. November 2007 übergaben GentechnikkritikerInnen in Schwerin dem Sozialminister von Mecklenburg-Vorpommern (MV), Erwin Sellering, zehn Kilogramm gentechnisch veränderte (gv) Stärkekartoffeln der Sorte Amflora. Diese hatten BürgerInnen zuvor von den Versuchsflächen in Zepkow und Hohenmockern (beide MV) gesammelt. Die VertreterInnen der regionalen Bürgerinitiative „Demminer Land gentechnikfrei“, Jürgen Schröder, und des BUND-MV, Corinna Cwielag, protestierten damit gegen die extremen Sicherheitsmängel bei der Freisetzung der gv-Kartoffeln. Gleichzeitig forderten sie von dem Sozialministerium umgehendes behördliches Einschreiten zur Sicherung der Versuchsfelder, sowie die Sicherstellung offen zugänglicher Erntereste. Cwielag zufolge habe ein Vertreter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zugesagt, das Problem in Angriff zu nehmen. Während des Anbaus an zwei Standorten in den Kreisen Müritz und Demmin waren zwar Zäune, Elektrodraht, Videoüberwachung, 24-Stunden-Wachdienst und Bewegungsmelder vorhanden gewesen. Nach der Ernte aber seien diese Sicherheitsvorkehrungen verschwunden. Stattdessen waren Ernterückstände und bei Verladung und Transport verloren gegangene Kartoffeln zu finden. Es passiere leicht, dass AnwohnerInnen auf den Feldern Kartoffeln zum eigenen Verzehr nachsammeln, gleiches könnte auch mit den Amflora-Exemplaren geschehen. Außerdem würden Wildschweine die Knollen fressen und in der Umgebung verteilen. Der Verzehr der Industrie-Stärkekartoffel des Chemiekonzerns BASF kann schwerwiegende Folgen haben. Teil der gentechnischen Veränderung ist nämlich ein Markergen, welches eine Antibiotikaresistenz vermittelt, die möglicherweise auf krankheitserregende menschliche Darmbakterien übertragen werden könnte. Unter anderem aus diesem Grund waren schon im Verlauf des Genehmigungsverfahrens des Freisetzungsversuches mit Amflora in Mecklenburg-Vorpommern hunderte schriftliche Einwände von BürgerInnen eingereicht worden. Dennoch war der Testanbau genehmigt worden. Über den Antrag der BASF für eine Anbau-Zulassung der Amflora-Kartoffeln war bei Redaktionsschluss in Brüssel noch nicht entschieden worden. Siehe dazu auch den Artikel „Who’s afraid of GE-potatoes?“ von Antje Lorch im GID 180, Februar/März 2007. (www.ad-hoc-news.de, 16.11.07; www.mvregio.de, 16.11.07) (nb)

Keine Teststandards für MON810

Es gibt keine verlässlichen Analysemethoden für den Toxingehalt in Monsantos Bt-Mais MON810. Das besagen Forschungsergebnisse, die im November dieses Jahres von Greenpeace veröffentlicht worden sind. Im Auftrag der Umweltorganisation verglich die Firma EcoStrat (Zürich/Berlin) den Gehalt an Bt-Gift in verschiedenen Mais-Proben. Dafür wurden zwei verschiedene so genannte ELISA-Verfahren (enzyme-linked immunosorbent assay) verwendet, bei denen sich Antikörper an die Bt-Proteine im Mais binden. Je nach Methode schwankten die Werte um bis zu hundert Prozent. Mit der von Monsanto im Zulassungsverfahren verwendeten Variante kam die Forschungsgruppe in der Regel auf niedrigere Werte. Greenpeace fordert nun einen Anbaustopp für MON810, da es nicht möglich sei, ohne genaue Toxinwerte die Umweltwirkungen des Mais zu untersuchen. Im Mai 2007 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Monsanto zur Erstellung eines Beobachtungsplans für mögliche Umweltwirkungen verpflichtet. Einen solchen Plan des Unternehmens hat das BVL Anfang Dezember genehmigt, womit die Verkehrsfähigkeit des gentechnisch veränderten Mais wieder hergestellt wurde (siehe dazu den Artikel von Christoph Palme auf Seite 23 in diesem Heft). In Österreich, Polen, Ungarn und Griechenland ist diese Maissorte bereits verboten. (www.greenpeace.de, 26.11.07) (nb)

Gv-Moskitos: Freisetzungen geplant

Die britische Firma Oxitec will gentechnisch veränderte (gv) Moskitos in der Karibik freisetzen. Die Männchen der Insekten wurden durch gentechnische Methoden steril. Sie sollen sich trotz der Sterilität paaren, was zur Verhinderung einer nächsten Generation führen würde. Die Mücken der Art Aedes aegypti übertragen das Dengue-Fieber. Das Unternehmen wurde mit dieser Idee unlängst als eines von insgesamt 39 (aus 237 Vorschlägen) für den Technologie-Pioneer-Preis des Weltwirtschaftsforums ausgewählt. Diese Entscheidung helfe sehr in den Verhandlungen mit den Regierungen der Länder, in denen die gv-Insekten freigesetzt werden sollen, sagte der Gründer und leitende Wisssenschaftler von Oxitec, Luke Alphey. Die Firma verhandele mit Regierungen in Südostasien, in Zentral- und Südamerika und der Karibik. Weitere Details wurden nicht bekannt. (www.caribbean360.com, 03.12.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Bayer: Neue gv-Soja

Der Gentech- und Chemiekonzern Bayer setzt in der Zukunft auf mehrfach herbizidtolerante gentechnisch veränderte Pflanzen. Um dieses Ziel am Beispiel von Soja zu verfolgen geht der Konzern aus Leverkusen, namentlich seine Tochter Bayer Crop Science, eine Kooperation mit zwei US-Unternehmen, Mertec LLC und M.S. Technologies LLC, ein. Wie der online erscheinende Ernährungsdienst mitteilte, sollen die neuen Pflanzen von bis zu drei verschiedenen Herbiziden nicht abgetötet werden können: Glyphosat, die Wirkstoffklasse so genannter HPPD-Hemmer und das firmeneigene Liberty (auch bekannt unter dem Namen Basta; Wirkstoff Glufosinat). Die Pflanzen sollen zunächst auf dem US-Markt platziert werden. (www.ernaehrungsdienst.de, 27.11.07) (pau)

Südafrika: Keine gv-Weinhefe

Einer Meldung von Biowatch South Africa zufolge hat der für gentechnisch veränderte (gv) Organismen zuständige Ausschuss des südafrikanischen Landwirtschaftsministeriums einen Antrag auf Zulassung von gv-Weinhefe bereits in seiner September-Sitzung abgelehnt. Dies sei in dem entsprechenden Protokoll nachzulesen, das auf der Internet-Seite des Ministeriums verfügbar sei. Über einen Antrag auf Zulassung von gentechnisch verändertem Wein, eingereicht vom Biotechnologie-Institut der Stellenbosch-Universität, sei aber noch nicht entschieden worden. (www.grape.co.za, 05.12.07, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Bundesrat nimmt gute fachliche Praxis an

In seiner Sitzung vom 29. November 2007 hat der Bundesrat die so genannte „Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)“ mit Änderungen angenommen. Besondere Bedeutung kommt der Aufforderung des Bundesrates an den Bund zu, die Belange der Imkerei stärker zu berücksichtigen. Dies ist derzeit gar nicht der Fall. Weder im Gentechnikgesetz noch in der GenTPflEV, die die so genannte Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten Organismen und gentechnikfreiem Anbau regeln soll, kommen die Begriffe „Bienen“, „Honig“ oder „Imkerei“ überhaupt vor. Entsprechend begrüßte der Deutsche Berufsimkerbund das Votum der Länderkammer. Die Vernachlässigung der Imkerei-Interessen war im laufenden Verfahren immer wieder kritisiert worden, zuletzt vom Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der Paragraf 16 b des Gentechnikgesetzes ermächtigt die Bundesregierung „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze der guten fachlichen Praxis“ festzulegen. Der jetzt vorliegende Beschluss ist Teil dieses Abstimmungsverfahrens, das für die Bundesregierung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestritten wird. (Protokoll des Bundesrates vom 29.11.07, Bundesrats-Drucksache 563-1-07, www.bundesrat.de; PM des BDIB, 07.12.07) (pau)

„Blue Planet Award 2007“für Vandana Shiva

Der von der Ethecon-Stiftung verliehene internationale „Blue Planet Award“ geht in diesem Jahr an die indische Aktivistin Vandana Shiva. Damit wurde nach Ansicht der Stiftung eine Person ausgewählt, „die sich herausragend für den Erhalt des Blauen Planeten einsetzt“. Vandana Shiva sei „längst zur Symbolfigur des Kampfs für eine bessere und gerechtere Welt geworden“, heißt es in der Begründung weiter. Die Globalisierungskritikerin setzt „sich u.a. für den Schutz des Saatgutes ein, indem sie erfolgreich gegen die ‚Biopiraterie’ großer Konzerne kämpft.“ (PM Ethecon-Stiftung, 30.10.07) (pau)

Gv-Raps-Urteil

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Maßnahmen gegen die unwissend ausgebrachte gentechnisch veränderte Rapssaat eines Landwirts bestätigt. Dieser hatte Saatgut erhalten und auf einer Fläche von etwa 21 Hektar ausgebracht. Erst später stellte sich die Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Raps heraus. Die entsprechenden bereits aufgewachsenen Rapspflanzen mussten beseitigt und weitere Maßnahmen befolgt werden. Das Gericht bestätigte nun, dass es sich bei „der Aussaat von Rapssaatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (...) um eine Freisetzung“ im Sinne des Gentechnikgesetzes handelt, die hier nicht gestattet war. Mit Bezug auf die Argumentation, später sei in Rückstellproben des Saatgutlieferanten keine entsprechende Verunreinigung gefunden worden, stellte die erste Kammer des Gerichtes zudem fest, dass eine „Untersuchung einer weiteren Rückstellprobe (...) grundsätzlich nicht geeignet [ist], das positive Analyseergebnis über das Vorhandensein geringer Mengen gentechnisch veränderter Organismen in Zweifel zu ziehen“. Der Streitwert belief sich auf 18.147,20 Euro und setzt sich aus den Kosten für das Saatgut, die Beseitigung des Rapsbestandes sowie einem Fruchtfolgeschaden zusammen. (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 1 B 33/07, Beschluss vom 07.11.07) (pau)

USA: Strafe für Verstoß gegen Pflanzenschutz

Die US-amerikanische Firma The Scotts Company muss eine Strafe von 500.000 US-Dollar zahlen, weil sie gegen Auflagen bei der Freisetzung von gentechnisch verändertem herbizidtolerantem Creeping Bentgrass (Agrostis palustris - etwa: Kriechendes Straußgras) verstoßen hat. Wie das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) mitteilte, hat die Firma der Zahlung der Strafe zugestimmt. Es handelt sich um die höchstmögliche Strafe, die in unter dem Pflanzenschutz-Gesetz (plant protection act) verhängt werden kann. Unter anderem hatte Scotts bei einem Freisetzungsversuch im Jahre 2003 im US-Bundesstaat Oregon versäumt, die Verbreitung der Pflanzen oder ihrer Nachkommen in der Umwelt zu verhindern. Aktuell führt das Unternehmen Beobachtungen durch, um die ungenehmigt freigesetzten Pflanzen zu lokalisieren und zu entfernen. (PM USDA, 26.11.07, www.usda.gov) (pau)

Bauernverband fordert Änderung der Biopatentrichtlinie

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert nun eine Neuverhandlung der EU-Biopatentrichtlinie. Wie der DBV mitteilte, habe Präsident Sonnleitner in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) deutlich gemacht, dass „der zunehmenden Patentierung von Tieren und Pflanzen eine deutliche Absage“ erteilt werden müsse. Als die Richtlinie auf der europäischen Ebene verhandelt wurde, sei es nach Darstellung des DBV-Präsidenten Konsens gewesen, dass der Sortenschutz „das adäquate und rechtlich zulässige Instrument des Schutzes des geistigen Eigentums der Züchter “ sei. Mittlerweile würden aber Unternehmen den Sortenschutz durch Patente „unterlaufen“. Sonnleitner nimmt in seiner Stellungnahme ausdrücklich Bezug auf das laufende Einspruchsverfahren gegen das so genannte Brokkoli-Patent. In dem Verfahren wird von der Großen Beschwerdekammer des Europäischen unter anderem zu klären sein, wie hoch der technische Anteil an einer konventionellen Züchtung sein muss, um ein Patent zu ermöglichen. (PM DBV, 29.11.07) (pau)

Hauskatzen-Genom als Krankheitsmodell?

ForscherInnen wollen mit Hilfe des Erbmaterials von Katzen menschlichen Krankheiten auf den Grund gehen. Zum Beispiel kommt die erbliche Augenkrankheit Retinitis pigmentosa sowohl bei Katzen als auch bei Menschen vor. Außerdem gibt es auch ein Katzen-Virus, das FIV (Felines Immundefizienz-Virus), welches mit HIV eng verwandt sein soll. Joan Pontius, Bioinformatikerin am National Cancer Institute der USA, berichtet im Wissenschaftsmagazin Genome Research, dass zunächst die Genomsequenz einer Hauskatze analysiert worden sei. Dann habe eine Forschungsgruppe das Katzengenom mit den bereits sequenzierten Genomen anderer Säugetiere verglichen und dabei 20285 Gene entdeckt. Diese machen allerdings nur etwa 65 Prozent des gesamten Erbmaterials aus. Eine vollständige Entschlüsselung der DNA könnte die Katze also zum nächsten wichtigen Testobjekt der Forschung machen. (wissenschaft.de, 01.11. 07) (nb)

Fruchtfliegen-Genome

Das Wissenschaftsmagazin Nature berichtet, nach der Entzifferung des Erbgutes der Fruchtfliege Drosophila melanogaster im Jahr 2000 seien nun die Genome elf weiterer Fruchtfliegenarten von einer internationalen Forschungsgruppe entschlüsselt und miteinander verglichen worden. Dabei seien knapp 1200 Gene identifiziert worden, berichten die WissenschaftlerInnen um Andrew Clark von der Cornell University in Ithaca. Das Genom der Drosophila melanogaster stimme nur zu 77 Prozent mit denen ihrer Artverwandten überein. Gene, die für den Geruchs- und Tastsinn sowie für die Immunabwehr und die Reproduktion wichtig seien, hätten sich im Laufe der Evolution in ganz verschiedene Richtungen entwickelt. Dies hänge damit zusammen, dass sich die Familien an völlig unterschiedliche Gebiete hätten anpassen müssen. (Berliner Zeitung, 08.11.07) (nb)
185
Dezember 2007
S. 20 - 22