DNA-Tests für Flüchtlinge in Hessen
Verschiedenen Medienberichten zufolge sollen hessische Behörden bereits seit Jahren einen Familiennachzug von Flüchtlingen von der Durchführung eines DNA-Tests abhängig machen. Die Frankfurter Rundschau und die tageszeitung (taz) berichten über mehrere Fälle, in denen den Angehörigen von Flüchtlingen aus Birma, Äthiopien und der Türkei der Nachzug verweigert wurde, wenn sie keinen DNA-Test in ihren Heimatländern durchführten – und das obwohl die deutschen Botschaften in den jeweiligen Ländern das Verwandtschaftsverhältnis aufgrund vorliegender Dokumente bereits bestätigt hatten. Laut Gesetz sind Flüchtlinge, die Angehörige nachholen wollen, zwar verpflichtet, an der Aufklärung ihrer Fälle mitzuarbeiten. Dabei wird die Verwandtschaft aber in der Regel anhand von Papieren und Urkunden in den deutschen Botschaften der Herkunftsländer überprüft. „Für zwangsweise Vaterschaftstests gibt es keine gesetzliche Grundlage“, sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der taz. Und der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele betont, ein DNA-Test sei in diesem Zusammenhang schon allein deswegen ungeeignet, weil „man nach deutschem Recht ja nicht zwingenderweise blutsverwandt sein“ müsse, um rechtlicher Vater eines Kindes zu sein. Zwar streitet auch das Hessische Innenministerium einen „Zwang zum DNA-Test“ ab. Gerichtsprotokolle, die beispielsweise der taz vorliegen, zeugen aber von einer anderen Praxis. (taz, 23.10.07; fr-online, 21.10.07) (mf)
Gentest-Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss diskutiert
Um das in den letzten zehn Jahren genauso oft angekündigte wie wieder verschobene Vorhaben einer gesetzlichen Regelung prädiktiver Gentests auf die politische Tagesordnung zu setzen, hat die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzentwurf zur Gendiagnostik in den Bundestag eingebracht. CDU und SPD hatten wie ihre rot-grünen Vorgänger in den Koalitionsvereinbarungen die Absicht bekundet, die Anwendung von Gentests gesetzlich zu regeln, ohne jedoch weitere Schritte zu unternehmen. Auch wenn die Anhörung des grünen Entwurfes Anfang November im Gesundheitsausschuss auf wenig öffentliches Echo stieß - in der Diskussion kamen interessante Argumentationsfiguren ans Licht: So wurde wiederholt ein ‚genetischer Exzeptionalismus’ kritisiert und vorgeschlagen, statt eines eigenen Gentestgesetzes ganz allgemein und grundsätzlich prädiktive Untersuchungen zu regeln. Da die Bundesländer für allgemeine medizinische Untersuchungen zuständig sind, kommt diese Forderung, so die Grünen-Fraktion in einer Pressemitteilung nach der Anhörung, „einer Strategie gleich, die dringend notwendige gesetzliche Regelung der Gendiagnostik grundsätzlich zu verhindern.“ Hart gestritten wurde auch über Information, Einwilligung und Datenschutz im Rahmen von Forschungsprojekten, namentlich von Biobanken. In ihren Stellungnahmen kritisierten Datenschutzexperten die mangelnde Transparenz in dem Bereich sowie den bestehenden Gesetzen fehlenden Zuschnitt auf die spezifischen Problemlagen, die aus der Sammlung und Verwendung von Proben und persönlichen Daten für die Forschung entstehen; angeregt wurde ein separates Biobanken-Gesetz. Kontrovers verhandelt wurden unter anderem auch genetische Reihenuntersuchungen und das Problem der Beratung vor und nach genetischen Tests. Das Wortprotokoll der Anhörung ist zu finden unter
www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/066/index.html (BT-Drucksache 16/3233; PM Bündnis 90/DIE Grünen, 15.11.07,
www.gruene-bundestag.de) (uw)
Versicherungen weiter ohne Gentests?
Die derzeit bis zum Jahre 2011 reichende Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, bei Vertragsabschlüssen auf genetische Untersuchungen zu verzichten, wird möglicherweise um fünf Jahre verlängert. Das jedenfalls stellte der Einzelsachverständige Achim Regenauer auf der Anhörung zum grünen Entwurf eines Gendiagnostik-Gesetzentwurfes am 7. November im Gesundheitsausschuss in Aussicht. Man denke „bereits sehr ernsthaft an eine Verlängerung bis zum Jahr 2016“, so der leitende Chefarzt der Münchener Rück. Zudem könne davon ausgegangen werden, „dass die Neigung, die Selbstverpflichtungserklärung 2011 oder auch erst 2016 auslaufen zu lassen, gering ist, weil wir natürlich wissen, dass wir unter Beobachtung der Öffentlichkeit stehen.“ Die Ankündigung war Teil der Argumentationen im Gesundheitsausschuss gegen ein gesetzliches Verbot der Nutzung prädiktiver genetischer Daten bei Versicherungsabschlüssen. Schon vor sechs Jahren hatte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft das Moratorium unter anderem damit begründet, dass der Gesetzgeber damit vom Regelungsbedarf „befreit“ werde. (
www.gdv.de) (uw)
Frankreich: MON810 verboten
Die Zulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie MON810 des Gentech-Konzerns Monsanto ist in Frankreich bis Februar ausgesetzt worden. Der Mais soll bis dahin auf seine Umweltwirkungen überprüft werden. Zudem soll es bis Februar ein neues Gentechnikgesetz geben. Landwirtschaftsminister Michel Barnier sagte Medienberichten zufolge, Saatgutunternehmen und Landwirte, die GVO anbauen, sollen die Verantwortung für eventuelle Folgen des Anbaus übernehmen. Ein neues Expertengremium soll eingerichtet werden, das aus zwei Komitees bestehen, eines für naturwissenschaftliche, das andere für ökonomische, ethische und soziale Fragen. Die Ergebnisse der Bewertung von MON810 durch dieses Gremium wird über den Anbau des Mais im kommenden Jahr in Frankreich entscheiden. Das Gesetz soll dem aktuellen Zeitplan nach am 9. Februar des kommenden Jahres verabschiedet werden. Das Landwirtschaftsministerium wird Regeln für den Anbau erlassen. Auch das Standortregister wird überarbeitet. So sollen künftig parzellengenaue Nennungen der Anbauflächen mit transgenen Pflanzen öffentlich zugänglich sein. Vorsorge und Transparenz sind die Stichworte, die beim Umgang des französischen Staates mit gentechnisch veränderten Pflanzen mehr bedeutung bekommen sollen. (
www.biosicherheit.de, 06.12.07) (pau)
Kosten der Koexistenz
Mitglieder der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag haben sich mit einer Kleinen Anfrage zu den volkswirtschaftlichen Kosten der so genannten Koexistenz der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik an die Bundesregierung gewandt. Das Ergebnis ist: der Bundesregierung sind die Kosten nicht bekannt. Kosten für die getrennte Lagerung bei Handel und Verarbeitung? Nicht bekannt. Prüf- und Kontrollkosten in den landwirtschaftlichen Betrieben zum Nachweis der Freiheit des Erntegutes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)? Nicht bekannt. Prüfkosten von Imkern zum Nachweis der GVO-Freiheit des Honigs? Nicht bekannt. Und so weiter, und so fort. Dazu gibt die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Kirsten Tackmann zu Protokoll: „Die Bundesregierung fördert eine Risikotechnologie ohne zu wissen, was dabei für volkswirtschaftliche Kosten entstehen. (...) Minister Seehofer muss endlich handeln: kein Anbau und keine Freisetzung, bis die volkswirtschaftlichen Folgekosten bekannt sind und in die Kosten-Nutzen-Abwägung einbezogen werden können. Außerdem müssen selbstverständlich die Verursacher für die Kosten aufkommen.“ Zu finden sind in der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftministerium, Ursula Heinen, allerdings Antworten zu anderen Themenkomplexen, zum Beispiel ist zu erfahren, dass die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren etwa 20 Millionen Euro für Forschung unter der Überschrift „Biologische Sicherheit“ ausgegeben hat. Die Kosten für das Standortregister für die Anbauflächen mit GVO beliefen sich bisher auf etwa eine halbe Millionen Euro. (Antwort Ursula Heinen auf die Kleine Anfrage der BT-Fraktion Die Linke, BT-Drucksache 16/7066,
www.bundestag.de, 04.12.07; PM Die Linke im Bundestag, 05.12.07) (pau)
Watson: die wissenschaftliche Basis von Rassismus und Eugenik
Der US-amerikanische Nobelpreisträger James Watson ist wegen rassistischer Äußerungen von seinen „administrativen Tätigkeiten“ beim renommierten Cold Spring Harbor Laboratorium in New York entlassen worden. In einem Interview hatte der als „Entdecker der Doppelhelix“ gehandelte Genomforscher gesagt, Afrikaner seien weniger intelligent als weiße Europäer oder US-Amerikaner. Watson wörtlich: „Unsere gesamte Sozialpolitik basiert auf der Tatsache, dass ihre Intelligenz der unseren entspricht – wobei alle Untersuchungen sagen, das stimmt nicht wirklich“. Als Reaktion auf die Proteste, die seine Äußerungen auslösten, entschuldigte sich Watson in der britischen Zeitung „The Independent“, nahm seine Worte aber nicht zurück. Watson war bereits in früheren Jahren durch eugenische und rassistische Aussagen aufgefallen. So behauptete er im Jahr 2000 gegenüber dem Spiegel, den größten Sexualtrieb besäßen „dicke Weiße“, einige Monate später schrieb er Dunkelhäutigen eine größere Libido zu. Der Forscher hatte sich außerdem in der Vergangenheit für ein Recht auf Abtreibung ausgesprochen, wenn ein Gentest auf eine homosexuelle Veranlagung des Ungeborenen hinweise. (Washington Post, 24.10.07; Frankfurter Rundschau, 22.10.07) (mf)
Vioxx-Skandal: Merck kauft sich frei
Im bereits mehrere Jahre dauernden Gerichtsverfahren um das Schmerzmittel Vioxx ist eine Einigung in Sicht. Der US-Pharmakonzern Merck will nach eigenen Angaben insgesamt 4,85 Milliarden US-Dollar an die Kläger zahlen und damit einen großen Anteil der Klagen beilegen. Eine Einigung wäre endgültig, wenn sich 85 Prozent der Kläger bereit erklären, ihre Klage fallen zu lassen. Bisher hatte Merck darauf bestanden, jede einzelne der 26.600 Klagen von 47.000 Klägern und 265 mögliche Sammelklagen einzeln zu verhandeln. In den vergangenen Jahren hatte das Untenehmen elf Prozesse gewonnen und fünf verloren. Insgesamt stellte sich die Situation damit für den Pharmakonzern immer besser dar: Nachdem Merck den ersten Einzelprozess verloren hatte, waren Rechtsanalysten noch davon ausgegangen, dass eine Einigung das Unternehmen rund 50 Milliarden US-Dollar kosten werde. Vioxx war 2004 vom US-Markt genommen worden, nachdem eine Studie ergeben hatte, dass die Einnahme des Medikaments über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfälle erhöht. Noch 2003 machte Merck mit Vioxx einen Jahresumsatz von 2,5 Milliarden US-Dollar. (Spiegel online, 09.11.07) (mf)
Elektronische Gesundheitskarte verzögert sich
Die für April 2008 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird sich laut Medienberichten stark verzögern. Ein Sprecher der für das Chipkartenprojekt zuständigen Firma Gematik gab bekannt, die Karte werde nicht vor dem vierten Quartal 2008 verteilt. Vertreter von Ärzteverbänden halten dagegen auch diesen Termin für unrealistisch. Franz-Joseph Bartmann vom Ausschuss Telematik der Bundesärztekammer nannte „2009 als Datum für die Ausgabe der Gesundheitskarte einigermaßen realistisch“. Bei der elektronischen Gesundheitskarte, auf der künftig alle medizinischen Daten der Versicherten gespeichert werden sollen, handelt es sich um das weltweit größte Projekt dieser Art. Verschiedene Initiativen, so das Komitee für Grundrechte und Demokratie, wenden sich mit vehementer Kritik gegen dieses Vorhaben, dass unter anderem als Gefährdung der Persönlichkeitsrechte und insbesondere des Datenschutzes gesehen wird. Derzeit hadert das Projekt mit enormen Kosten und technischen Problemen. (aerzteblatt.de, 26.11.07; taz, 27.11.07) (mf)
Einfluss von Pharmafirmen auf medizinische Fakultäten
Eine neue Studie belegt erneut den Einfluss der Pharmaindustrie auf US-amerikanische MedizinerInnen. Demzufolge erhalten zwei Drittel der Studienleiter, die an medizinischen Fakultäten und Krankenhäusern für die Ausbildung von Nachwuchsmedizinern und medizinischem Personal zuständig sind, finanzielle Unterstützungen von Unternehmen. In der Studie wurden gezielt führende Ausbildungsleiter befragt, da diese in ihren Einrichtungen automatisch Standards für angemessenes Verhalten setzen, sagte Eric Campbell von der Harvard Medical School. Die Ergebnisse der Umfrage an insgesamt 125 medizinischen Fakultäten und den 15 größten klinischen Ausbildungsstätten des Landes veröffentlichte das Journal der American Medical Association. Demnach verdienen sich 27 Prozent aller Dekane an medizinischen Fakultäten US-amerikanischer Universitäten Nebeneinkünfte als Berater von Pharmafirmen. Eine ebenso große Prozentzahl ist Mitglied eines wissenschaftlichen Beratungsgremiums verschiedener Unternehmen. Bereits im letzten Jahr hatten Campbell und seine KollegInnen in einer Studie regelmäßige Verbindungen zwischen Unternehmen und klinischen Ethikkommissionen nachgewiesen, welche über die ethische Unbedenklichkeit von klinischen Studien entscheiden. (AP, 16.10.2007) (mf)
Polen: Druck aus Brüssel
Die polnische Regierung läuft Gefahr, zu einer Strafe in der Höhe von 200.000 Euro pro Tag verurteilt zu werden. Das Land muss bis Weihnachten auf Post aus Brüssel reagieren, derzufolge das polnische Verbot von gentechnisch verändertem Mais nicht mit den Regulierungen der Europäischen Union im Einklang steht. Das Verbot geht auf die unlängst abgewählte Regierung zurück. Die neue hat in dieser Sache noch keine Meinung öffentlich gemacht, grundsätzlich wolle man aber keine gentechnisch veränderten Nutzpflanzen im Land, da diese die Biodiversität schädigen, heißt es in Warschau. (
www.allheadlinenews.com, 03.12.07, zitiert nach GENET-news,
www.genet-info.org) (pau)
Synthetische Biologie: (De-)Regulierungsvorschläge
US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben einen kürzlich veröffentlichten Bericht US-amerikanischer Forschungseinrichtungen zur Regulierung der synthetischen Biologie scharf kritisiert. Die Darstellungen seien unzureichend und trügen den enormen Einwänden von Organisationen der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung gegenüber diesen neuen Technologien in keiner Weise Rechnung, heißt es in einer Pressemitteilung der internationalen NGO ETC-Group. Zudem sei die Analyse interessengeleitet: „Die Autoren sind offene Befürworter der synthetischen Biologie, denen es nur darum geht, Kosten und regulatorische Hürden, die einer raschen industriellen Nutzung im Wege stehen könnten, zu beseitigen“, sagte Jim Thoms von der ETC-Group. Einer der Urheber des umstrittenen Berichts ist das J. Craig Venter Institute, das ein Patent auf einen künstlichen Mikroorganismus mit dem Namen Synthia innehat. Positionen aus der Zivilgesellschaft sind in dem sechzig Seiten starken Bericht, der nach Angaben der Autoren „die sozialen Implikationen der synthetischen Genomik untersuchen soll“, nicht zu finden. Die ETC-Group kritisiert außerdem, dass Empfehlungen für eine angemessene politische Kontrolle der neuen Forschungsrichtung fehlen. Stattdessen wollen die Autoren die Kompetenzen des nationalen Komitees für Biosicherheit erweitern. Dies bemängelt auch Edward Hammond, Leiter des internationalen Sunshine Projects, welches sich für eine Ächtung der Biowaffen einsetzt. „Die Komitees für die Biosicherheit sind desaströs – das wurde bereits mehrfach dokumentiert. Sie sind ihrer Aufgabe, die Gentechnologie zu überwachen bereits nicht gewachsen und werden noch weniger darauf vorbereitet sein, die Sicherheit der synthetischen Biologie zu kontrollieren“, sagte Hammond. (PM ETC Group. 17.10.2007; der Bericht des J. Craig Venter Institutes kann unter
www.jcvi.org/ heruntergeladen werden) (mf)
EU: Keine Mehrheit gegen Österreich
Der Ministerrat der Europäischen Union (EU) hat zum wiederholten Male keine Mehrheit erreicht, mit der Österreich zu einer Zulassung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen - im vorliegenden Fall die Maislinien MON810 und T25 - gezwungen werden könnte. Die Vorlage der Kommission für einen solchen Beschluss scheiterte Ende Oktober. Die Kommission versuchte damit den Beschluss des Streitschlichtungsverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) umzusetzen, demzufolge - wiederum nach Lesart der Kommission - eine nationale Blockade nicht rechtens sei. Der Vorlage folgten nur vier EU-Mitgliedsstaaten: Schweden, die Niederlande, Großbritannien und Estland. Entsprechend des Verfahrens der EU liegt die Entscheidung nun wieder bei der Kommission. Unterdessen hat das österreichische Gesundheitsministerium einen Bericht vorgelegt, der verdeutlicht, „dass die Meinung Österreichs in Bezug auf das Fehlen von Daten zur Risikoabschätzung zumindest teilweise vom Wissenschaftlichen Komitee für Pflanzen der EU, der Europäischen Kommission und einem der wissenschaftlichen Experten, die vom WTO-Panel zu dessen Unterstützung herangezogen wurden, geteilt wird“. Der neue Bericht reagiert auf Anforderungen des Schiedsspruchs der WTO vom September 2006, indem er die Begründung für das Verhalten der österreichischen Regierung, gv-Mais nicht ins Land zu lassen, mit WTO-Regeln in Einklang bringt. In diesem Zusammenhang verweist der Bericht unter anderem auf das Risiko für Nicht-Zielorganismen und nicht ausreichende Toxizitätstests. Der in Englisch verfasste Bericht „Supplementary risk assessment for GM maize MON810 with regard to the conclusions of the WTO-Panel in the case ‚EC BIOTECH on Austrian safeguard measures for GM maize’“steht im Internet zum Download bereit (mit deutscher Zusammenfassung). (Financial Times Online, 30.10.07,
www.ft.com, zitiert nach GENET-news,
www.genet-info.org; www.bmgf.gv.at/cms/site, 27.11.07) (pau)
Australien: Moratorien zu gv-Raps beendet
Die Regierungen der australischen Bundesstaaten Victoria und New South Wales haben Ende November die Moratorien zum Verbot von gentechnisch veränderten (gv) Raps aufgehoben. Bisher war es in Australien nur im Bundesstaat Queensland erlaubt, gv-Raps anzubauen. Der Chef-Wissenschaftler des Staates Victoria, Sir Gustav Nossal, der eine Arbeitsgruppe zu den ökonomischen Einflüssen des Anbaus von transgenem Raps geleitet hatte, zeigt sich überzeugt, „dass die Industrie die Trennung der verschiedenen Rapssorten regeln kann“. Allerdings schränkt der Wissenschaftler ein, dass es „keine 0,0000-Prozent-Garantie“ geben könne, weshalb es einen Grenzwert geben müsse. International anerkannt sei der Wert von 0,9 Prozent. VertreterInnen der Wirtschaft zeigten sich vor allem besorgt über die Folgen für die australische Lebensmittelbranche. Die Regierung des Bundesstaates Tasmanien will ihr Moratorium gegen die Einführung gentechnischer Saaten aufrecht erhalten. Ihr Minister für Primär-Industrien (Primary Industries), David Llewelly, soll das Moratorium gestützt haben. (
www.abc.net.au,
www.news.com.au, beide 28.11.07, zitiert nach GENET-news,
www.genet-info.org) (pau)