Jump to Navigation

Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Bundesforschungspolitik

Am Ende der Legislaturperiode ist Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) zufrieden: Erstens: Der Einfluss des Forschungsministeriums (BMBF) war noch nie so groß wie heute. Zweitens: Der Elitezug rollt. Drittens: Ökonomisch verwertbare „Innovationen" haben sich als Maßstab der Forschungspolitik weitgehend durchgesetzt. Zu erstens (Forschungsmacht): Der Haushalt des BMBF ist in den letzten zehn Jahren um 36 Prozent auf 10,2 Milliarden Euro angestiegen. Davon verteilt das Ministerium 3,5 Milliarden in eigener Regie an Forschungsprojekte - eine sehr hohe Summe, wenn man bedenkt, dass der bislang größten deutschen Forschungsorganisation, der von Bund und Ländern finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), jährlich um die 2 Milliarden zur Verfügung stehen. Zu zweitens (Elitezug): Ab Frühjahr 2010 können die Universitäten sich wieder für einen Elitestatus bewerben und Anträge für neue Projekte einreichen. Es geht dieses Mal um 2,7 Milliarden Euro, über deren Verteilung im Sommer 2012 entschieden wird. Der Betrag ist um 30 Prozent erhöht worden. Zur Erinnerung: In den ersten beiden Bewerbungsrunden sind neun Hochschulen zu so genannten Elite-Universitäten gekürt worden. Bund und Länder stellen darüber hinaus 18 Milliarden Euro für zwei weitere mehrjährige Sonderprogramme zur Verfügung. Im „Pakt für Forschung und Innovation” erhalten die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft (HFG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) von 2011 bis 2015 jährlich fünf Prozent mehr Geld. Die DFG meldet, dass sie 2008 über ein Drittel der Fördermittel in die so genannten Lebenswissenschaften investiert hat, das heißt insbesondere Genomforschung und Gentechnik (37,3 Prozent), rund 25 Prozent in Naturwissenschaften und einen deutlich geringeren Anteil in den gesamten Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften (15,4 Prozent). Zu drittens (Kommerzialisierung): Der vom BMBF im Sommer 2007 gestartete „Spitzencluster-Wettbewerb” ist in die zweite Runde gegangen. In jeder der drei Wettbewerbsrunden werden bis zu 200 Millionen Euro für jeweils bis zu fünf „Spitzencluster" zur Verfügung gestellt. „Cluster” steht hier für die gezielte Verknüpfung von öffentlich finanzierter Forschung und Privatwirtschaft. Eingefordert wird eine gleich hohe finanzielle Beteiligung der Wirtschaft. Die Bio- und Gentechnologie konkurriert dabei hart mit anderen gefragten „Innovationsbereichen”. Unter den fünf Gewinnern der ersten Runde waren neben Projekten zu Solarenergie und Luftfahrt der Biotechnologie-Cluster „Zellbasierte & Molekulare Medizin in der Metropolregion Rhein-Neckar” (BioRN). Unter den zehn Finalisten der laufenden Runde befinden sich drei Biotech-Projekte. Diese organisieren und präsentieren sich bereits in der Form eines Geschäftsmodells. So umfasst der Münchener Verbund ortsansässige Biotechfirmen, Forschungseinrichtungen und -institute der beiden Universitäten TUM und LMU, des Forschungszentrums für Gesundheit und Umwelt (GBF) und der Max-Planck-Gesellschaft. Die eigens mit Unterstützung der Bayerischen Landesregierung gegründete „BioM Biotech Cluster Development GmbH" betreibt die Bewerbung unter dem Label „m4 - eine neue Dimension in der Medikamentenentwicklung”. Ziel ist die „personalisierte Medikamentenentwicklung” oder im Werbedeutsch der Wettbewerbs-GmbH, den „enormen Wissensgewinn des genomischen Zeitalters in neue Diagnose-, Therapie- und Prophylaxe-Prinzipien zum Wohle der Patientenindividuell umzusetzen”. (sueddeutsche.de, 02.07.09; www.bio-m.org, 10.07.09; www.spitzencluster.de, 17.07.09; www.bmbf.de, 18.07.09) (as)

EU-Gesundheitsminister gegen „Ausmerzung”

Die EU-Gesundheitsminister sind dem Vorschlag des EU-Parlaments zur „Ausmerzung” seltener Krankheiten mit Hilfe des Einsatzes der Präimplantationsdiagnostik nicht gefolgt, meldet die Katholische Presseagentur Österreich. Die Minister ließen eine Empfehlung des EU-Parlaments vom April außer Acht, im Kampf gegen seltene Krankheiten unter bestimmten Umständen auch auf eine Embryonenselektion mittels der ethisch umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) zurückzugreifen (vgl. GID 194, S. 48). Gegen diesen Vorschlag hatten sich nicht nur Kirchen, Behindertenverbände, die Europäische Gesellschaft für Humangenetik, die Christdemokraten und Grünen im Europäischen Parlament gewandt. In der Empfehlung der Minister kommt die zuvor scharf kritisierte Embryonenselektion nun nicht mehr vor. Sie vereinbarten lediglich, im Hinblick auf seltene Krankheiten europaweit enger zusammenzuarbeiten. So sollen zum Beispiel diese Krankheiten systematischer erfasst und Forschungsprogramme besser koordiniert werden. Eine seltene Krankheit betrifft laut EU-Definition weniger als fünf von 10.000 Menschen. Laut Schätzungen gibt es zwischen 5.000 und 8.000 solcher Krankheiten, wobei viele von ihnen genetischen Ursprungs sein sollen. (www.kathweb.at, 16.06.09) (as)

DNA-Fingerprint I: Stigmatisierte Straftäter

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut darauf hingewiesen, dass Gerichte bei verurteilten Straftätern vor der Entnahme von Blut oder Speichel und der Erstellung eines DNA-Profils zum Zweck der Speicherung in der Datenbank des Bundeskriminalamtes konkret und auf den Einzelfall bezogen darlegen müssen, warum von dem Verurteilten die Gefahr weiterer Straftaten von erheblicher Bedeutung ausgeht. Das DNA-Datenbank-Gesetz von 1998 erlaubt einen so genannten DNA-Fingerabdruck nur bei Verurteilten, die als Wiederholungstäter gelten. Schon Anfang 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines Verurteilten recht gegeben; er war mit der von Richtern ohne jede Begründung aufgestellten allgemeinen Behauptung, von ihm ginge Wiederholungsgefahr aus, zur Abgabe von Blut und zur Speicherung in der BKA-Datenbank gezwungen worden. Schon damals betonte das Bundesverfassungsgericht, dass die mit der Erstellung und Speicherung des DNA-Profils verbundene Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Schutz der Allgemeinheit es verlangt und sich das aus dem jeweiligen Einzelfall auch ganz konkret begründen lässt. Dass jetzt zwei Verurteilte erneut Verfassungsbeschwerde einlegen mussten, um ihre Rechte gegenüber Polizei und Justiz durchzusetzen, macht einmal mehr deutlich, wie wenig die Praxis im Gefängnis mit rechtsstaatlichen Prinzipien gemein hat. (Ärztezeitung, 17.06.09) (uw)

DNA-Fingerprint II: In (Vor-)Urteilen Gefangene

Während Verurteilte in der Bundesrepublik sich gegen das Stigma des lebenslangen Straftäters wehren, das der Erstellung und Speicherung einer DNA-Analyse juristisch zugrunde liegt (siehe oben), ist die DNA-Analyse im US-amerikanischen Rechtssystem häufig die einzige Möglichkeit für Verurteilte, Stigmata zu entkräften und daraus resultierende Falschurteile zu revidieren. Gerade ist nun ein Kläger vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert, der ein Verfassungsrecht auf die Verwendung der DNA-Analyse im Strafprozess geltend gemacht hatte. Es existiere kein Grundrecht auf eine DNA-Analyse, so die Obersten Richter. Deshalb bleibe es den einzelnen Bundesstaaten überlassen, ob sie die DNA-Analyse als Beweismittel zulassen. Als „brüchig und enttäuschend“ bezeichnete das New Yorker Innocence Project, das den Musterprozess zusammen mit dem Verurteilten geführt hatte, die Entscheidung. Zwar mussten von den bisher 240 Fällen, in denen Verurteilte durch eine DNA-Analyse entlastet wurden, weniger als ein Dutzend bis vor ein Bundesgericht gehen, bevor das Beweismittel zugelassen wurde. Es fragt sich allerdings, wie viele Verurteilte sich von den damit verbundenen Kosten abschrecken lassen und eine Zulassung der DNA-Analyse gar nicht erst beantragen. (New Scientist, 26.06.09) (uw)

DNA-Fingerprint III: Sklaven der Freiwilligkeit?

Dass im Polizeipräsidium Duisburg derzeit DNA-Profile von Polizeibeamten erstellt und gespeichert werden, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den Plan gerufen. Frank Richter, Landeschef der Gewerkschaft in Nordrhein-Westfalen, kritisiert die vorsorgliche Erfassung „bestimmter Personengruppen“, weil die DNA-Analyse als „schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte (...) der konkreten Begründung im Einzelfall“ bedürfe und verweist auf Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Polizeibeamten und Vorgesetzten, die die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Sammlung in Frage stellten. Damit argumentiert Richter - wohl ohne es zu merken - gegen das gängige Prinzip der Massengentests, bei denen ebenfalls viele Menschen „freiwillig“ eine Speichelprobe abgeben, hier, weil sie fürchten, andernfalls in den Verdacht der Tatbeteiligung zu kommen. Begründet wird die Duisburger Maßnahme mit einer besseren Aufklärung von Straftaten. Die Sammlung der DNA-Profile von Mitarbeitern soll künftig helfen, die für die Aufklärung einer Straftat wichtigen von den von Polizisten hinterlassenen Spuren am Tatort zu unterscheiden. Vorbild ist vermutlich Großbritannien, wo eine DNA-Datei nahezu aller Polizeibeamten bereits seit langem existiert. Möglicherweise steht hinter der Hoffnung auf effektivere Ermittlungen aber auch das grundsätzliche Bedürfnis, dem jüngst als Ermittlungsmethode in Misskredit geratenen DNA-Profil wieder zu mehr Anerkennung zu verhelfen. Die unter dem Namen „Phantom von Heilbronn“ bekannt gewordene Panne mit verunreinigten Wattestäbchen jedenfalls hat einige Kreise gezogen: Ein Expertenkreis des Innenministeriums hat sich jetzt auf Qualitätsstandards für Wattestäbchen und Handschuhe geeinigt und zugleich mitgeteilt, dass „komplett DNA-freie Wattestäbchen“ noch nicht herstellbar seien. (Ärztezeitung Online, 08.07.09; www.piratenpartei.de, 10.07.09) (uw)

DNA-Datenaustausch USA-Deutschland

Obwohl der Bundestag den Anfang 2008 mit der US-Regierung unter George W. Bush ausgehandelten Anti-Terror-Vertrag ohne Not und trotz massiver öffentlicher Kritik Ende Juni ratifiziert hat, wird er zunächst nicht in Kraft treten. Das Abkommen erlaubt den US-Behörden und -Geheimdiensten den Zugriff auf die beim Bundeskriminalamt gespeicherten Fingerabdrücke ebenso wie auf die DNA-Profil-Datei. Darüber hinaus ermöglicht er die Übermittlung von Informationen zur Gesundheit, zum Sexualleben oder zur Gewerkschaftszugehörigkeit von Personen, die in das Visier US-amerikanischer Ermittler geraten. Dabei geht es nicht nur um den so genannten Anti-Terror-Kampf, sondern auch um „schwere Kriminalität“ - ohne dass der Begriff näher definiert wird. Kritisiert hatten das Abkommen mehrere Bundesländer, vor allem wegen des fehlenden Datenschutzes in den USA. So hätten Betroffene weder ein Recht auf Auskunft über abgefragte Daten, noch könnten sie eine Berichtigung oder gar Löschung verlangen. Das Land Hamburg hat gegen das Abkommen nun auch formell Widerspruch eingelegt und mit einem entsprechenden Antrag erreicht, dass der Bundesrat die Regierung in einer Entschließung zu Nachverhandlungen auffordert. (taz, 26.06.09 und 10.07.09) (uw)

Barcode-Kennzeichnung für Pflanzen

Die „Barcode of Life” Initiative hat nach eigener Darstellung ein System, mit dem die Pflanzen der Welt unter Verwendung von bestimmten DNA-Regionen systematisch erfasst werden sollen, einen weiteren Schritt vorangebracht. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift der Nationalen Akademie der Wissenschaften, PNAS, beschreiben die beteiligten WissenschaftlerInnen - Nature news nennt die AutorInnen das Who’s who der Initiative -, warum eine Kombination aus den Genen rbcL und matK die beste Wahl für die genetische Kennzeichnung und Wiedererkennung der Pflanzen sei. Allerdings mag es Außenstehende verwundern, dass in dem Testverfahren, das die WissenschaftlerInnen zur Ermittlung dieses Ergebnisses angewandt hatten, deutlich wurde, dass nur etwas mehr als zwei Drittel der getesteten Pflanzenarten eindeutig identifiziert werden konnten. Nichtsdestotrotz wird Optimismus verbreitet, begleitet von der Hoffnung, dass mit einer nahenden Einigung auch der Weg für Forschungsgelder frei wird. Auf die Frage nach dem „Warum?” wird immer wieder der Schutz bedrohter Arten ins Feld geführt. Es sei mit dem Barcode zum Beispiel erheblich leichter, an Grenzen Schnelltests auf die entsprechenden Gensequenzen durchzuführen. Allerdings gibt es auch Vorbehalte. Diese richten sich zum Beispiel gegen ungeklärte Aspekte im Rahmen internationaler Abkommen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und dem damit verbundenen gerechten Vorteilsausgleich - insbesondere die Konvention über die biologische Vielfalt. Die Juristin Eva Müller schrieb dazu in der Zeitschrift Forum Recht: „Unter diesem Titel [Barcode of Life] soll eine Bibliothek mit dem Erbgut aller entdeckten Tier und Pflanzenarten erstellt und Proben im US-amerikanischen Smithsonian-Institute eingelagert werden. Für Forscher/innen und Unternehmen besteht damit freier Zugang zu den genetischen Ressourcen anderer Länder ohne jegliche Verpflichtung, die Herkunftsstaaten um Erlaubnis zu fragen. Durch die Einlagerung in einem der wenigen Staaten, die die Konvention nicht unterzeichnet haben [die USA], besteht bei kommerzieller Nutzung keinerlei Verpflichtung zu einer Gewinnbeteiligung der Bevölkerung desUrsprungslandes. Vielmehr können Unternehmen eigene Patente anmelden.” (Nature news, 27.07.09, www.nature.com; PNAS, Band 106, Nummer 31, 04.08.09, im Netz unter www.pnas.org; Forum Recht, Februar 2008) (pau)

Runder Tisch Agro-Gentechnik

Mitte Juli fand auf Einladung von Bundesforschungsministerin Annette Schavan der zweite so genannte Runde Tisch zur Grünen Gentechnik statt. Am interessantesten ist wohl bei diesem Termin gewesen, wer nicht dabei gewesen ist: Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) blieb dem Treffen fern - eine Erklärung wurde dazu nicht abgegeben. Die Gespräche des Treffens drehten sich um Fragen, ob der Gentechnik eine besondere Rolle zukommen müsse oder ob sie wie die anderen Anbaumethoden eingesetzt werden könnte. Wie zu erwarten, konnte darüber keine Einigkeit hergestellt werden. Aus Anlass des Treffens wurde von den beteiligten Umweltverbänden, gemeinsam mit den Vertretern der Bio-Lebensmittelwirtschaft, ein 9-Punkte-Katalog vorgestellt, in dem sie ihre Ansprüche an eine zukünftige Biosicherheitsforschung formulierten. Schavan versprach, dass diesen Punkten nun „im Detail nachgegangen” werde. Der nächste Termin, angesetzt für Anfang Oktober, das heißt nach der Bundestagswahl, soll sich ebendiesem Thema, der Biosicherheitsforschung widmen. Die Ministerin kündigte an, eine Bilanz der letzten 30 Jahre dieser wissenschaftlichen Arbeiten vorzulegen. (www.transkript.de, 23.07.09) (pau)

Bioökonomierat: Erste Empfehlung

Der zu Jahresbeginn neu gegründete Bioökonomierat hat im Juli sein erstes Empfehlungspapier an die Bundesregierung übergeben. Stellvertretend nahmen die Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen aus dem Bundesforschungsministerium (BMBF) und Gert Lindemann aus dem Bundeslandwirtschaftministerium das 24-seitige Werk aus den von Händen von Reinhard Hüttl, dem Vorsitzenden des Rates, entgegen. Wie es in der Pressemitteilung heißt, stehen „die bessere Vernetzung und Kooperation zwischen den Ressorts sowie die Stärkung internationaler Beziehungen” im Mittelpunkt. Der Rat sieht einen „weiteren Schwerpunkt in der Schaffung verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen etwa im Bereich der Grünen Gentechnik. Hierin liege die Grundvoraussetzung, um die Chancen Deutschlands im internationalen Wettbewerb besser erschließen zu können”, sagte der stellvertretende Ratsvorsitzende, der Molekularbiologe Bernd Müller-Röber von der Universität Potsdam. Wie zu erwarten war, gibt es vom Rat also vor allen Dingen eines: alten Wein in neuen Schläuchen. Der Rat ist bei der Technik-Akademie acatech angesiedelt und wird von der Bundesregierung in den nächsten drei Jahren mit etwa zwei Millionen Euro aus dem Haushalt des BMBF gefördert. (PM BioÖkonomieRat, 10.07.09, www.biooekonomierat.de) (pau)

Thesenpapier zur Biotechnologie

Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung und der Lobby-Verband der Biotechbranche, BIO-Deutschland, haben ein gemeinsames Thesenpapier zur Biotechnologie veröffentlicht. Darin wird konstatiert, dass die „Biotechnologie trotz anfänglicher Schwierigkeiten und trotz immer wieder auftretender Hemmnisse Tritt gefasst habe” und „der Biotechnologie-Standort Deutschland mittlerweile im globalen Wettbewerb einen guten Platz” belege. Nichtsdestotrotz gibt es auch Gründe zum Klagen, zum Beispiel, dass die grüne Biotechnologie „nach wie vor in Deutschland in Politik und Gesellschaft wenig Akzeptanz findet”. Um das zu ändern und um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, fassen die beiden Organisationen die wichtigen Schritte zusammen: Steuern senken, Regulierungen abbauen, Biotechnologie fördern. Zudem gibt es Einschätzungen zur aktuellen Lage, zum Beispiel zum Gentechnikgesetz. Hierzu schreiben die AutorInnen: „Hinter dem Etikett von ‚Wahlfreiheit‛ und ‚Koexistenz‛ verbarg sich jedoch das De-facto-Verbot der Anwendung einer innovativen Technologie in Deutschland, die einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung unseres Landes leisten kann.” Das komplette Thesenpapier zum Download unter www.biodeutschland.org/thesenpapier/thesenpapier.php. (www.biodeutschland.org, 14.07.09) (pau)

Monsanto ohne Roundup?

In den Medien wird spekuliert, ob der US-Gentechnikkonzern Monsanto möglicherweise den Verkauf seiner Pestizidsparte vorbereitet. Zuletzt hatte der Konzern mitgeteilt, dass der Umsatz im vergangenen Quartal um etwa 14 Prozent zurückgegangen sei, was allerdings immer noch über den Erwartungen von Börsenexperten liegt. Als Hauptgrund werden schwindende Verkäufe des Herbizids Roundup genannt. 900 Stellen, vier Prozent der Gesamtbelegschaft, sollen in den kommenden Monaten abgebaut werden, außerdem wird das Pestizidgeschäft aus dem Hauptkonzern ausgegliedert. (St. Louis Post-Dispatch, 24.06.09, www.stltoday.com; Reuters, 24.06.09, www.de.reuters.com) (pau)

Dole und Monsanto kooperieren

„Wenn ich am Samstag oder Sonntag einen Brokkoli kaufe und ihn am Mittwoch kochen möchte, dann ist er welk”, so erklärte die Sprecherin des US-Gentechkonzerns Monsanto, Riddhi Trivedi-St. Clair, einen der Gründe für die vereinbarte Kooperation zwischen ihrem Konzern und dem weltweit operierenden Frucht- und Gemüsekonzern Dole. Ziel ist es, buntere, besser schmeckende und weniger druckempfindliche Gemüsesorten zu entwickeln. Im Fokus stehen Brokkoli, Blumenkohl, Salat und Spinat. Die Sprecherin betonte, dass es im Rahmen dieser für fünf Jahre vereinbarten Kooperation nicht geplant sei, gentechnisch veränderte Gemüse auf den Markt zu bringen. Monsanto hat in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau seines Gemüsegeschäftes investiert. 2005 hatte der Konzern einen sehr großen Anbieter von Gemüse-Saatgut, Seminis, übernommen, der allein in den USA einen Marktanteil von etwa 30 Prozent besitzt. Im letzten Jahr kaufte Monsanto dann De Ruiter Seeds in den Niederlanden. Dole ist nach eigenen Angaben der weltweit größte Produzent und Vermarkter von „qualitativ hochwertigem, frischem Obst und frischem Gemüse”. (www.reuters.com, 23.06.09, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org) (pau)

Pro Gentechnik - pro Schavan

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Hochschulrektorenkonferenzen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg „nachdrücklich” der Position von Forschungsministerin Annette Schavan und der deutschen Wissenschaftsorganisationen angeschlossen. Ihrer Einschätzung nach dürfe es „keine Forschungsverbote bei der grünen Gentechnik geben”, wie die Vorstände der beiden Konferenzen, der Karlsruher Rektor Horst Hippler und der Erlanger Rektor Karl-Dieter Grüske der Ministerin bei einem Treffen in der Nähe von Ulm versicherten. Der Stellungnahme zufolge gehe es „um die Verantwortung für die künftige Ernährung der Weltbevölkerung, die vorurteilsfrei und ohne unternehmerische Eigeninteressen betrieben werden müsse”. Das könne „nur eine unabhängige Wissenschaft” garantieren, die „auch die Auswirkungen der Landwirtschaft auf das globale Klima” berücksichtige. Aktuellen Berichten von Problemen durch zu großen Einfluss von Wirtschaftsunternehmen auf die Wissenschaft, gerade im Bereich der Agro-Gentechnik, ist in der Stellungnahme kein Wort gewidmet. US-Wissenschaftler hatten sich zum Beispiel, wie die New York Times berichtete, darüber beklagt, dass sie wegen Patentauflagen nicht den wichtigen wissenschaftlichen Fragen der mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zusammenhängenden Risiken nachgehen können. (LME newsletter, 20.06.09, www.animal-health-online.de; NYT, 20.02.09, www.nytimes.com) (pau)

Einheitliches „Ohne Gentechnik”-Siegel

Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat die Einführung eines einheitlichen „Ohne Gentechnik”-Siegels angekündigt. Bei einem Treffen Aigners mit Vertretern von Verbänden und der Lebensmittelwirtschaft wurde ein solches Logo beschlossen und erste Entwürfe wurden vorgelegt. Die Einführung dieser einheitlichen Kennzeichnung soll noch vor der Bundestagswahl umgesetzt und von einer Informationskampagne begleitet werden. Schon seit Mai 2008 kann der Handel Erzeugnisse freiwillig mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik” versehen. So können Produkte von Tieren, die nicht mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, für die VerbraucherInnen kenntlich gemacht werden. (topagrar.com, 01.07.09; biotop.de, 15.07.09) (ts)

WTO-Streit beigelegt

Kanada und die Europäische Union haben ihren Streit vor der Welthandelsorganisation (WTO) beigelegt. Das nordamerikanische Land hatte - gemeinsam mit den USA und Argentinien - ein so genanntes „Streitschlichtungsverfahren” angezettelt, weil die EU die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen und Produkte nicht in WTO-konformer Art und Weise betreibe. Im Dezember 2006 war es in dem Verfahren zu einem Schiedsspruch gekommen, demzufolge das Zulassungsverfahren der Europäischen Union dem so genannten SPS-Abkommen der WTO (Agreement on Sanitary and Phytosanitary Measures) zuwiderlaufen würde. Insbesondere die nationalen Verbote einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden beanstandet. Die Einigung zwischen der EU und Kanada war nicht zuletzt möglich geworden, weil die Europäische Union bereits im April eine gentechnisch veränderte Rapssorte für den Import zugelassen hatte, womit „alle aktuell für kanadische Gentech-Bauern relevanten Fälle geklärt” seien, wie es eine Monsanto-Kanada-Sprecherin gegenüber der New York Times ausdrückte. Für die EU besteht kein Grund, eigene Gesetze zu ändern, vielmehr wird erwartet, dass es in der Zukunft zu einem Informationsaustausch kommt, mit dem Handelsbeschränkungen verhindert werden sollen. Die Verhandlungen der EU mit den USA und Argentinien dauern noch an, dem Wirtschafts-Informationsdienst Bloomberg zufolge hofft die EU-Handelskommissarin Catherine Ashton allerdings darauf, dass sich mit den beiden Staaten ähnliche Lösungen finden lassen. (New York Times und Bloomberg, 15.07.09, zitiert nach ICTSD; ICTSD Bridges Weekly Trade News, 22.07.09, http://ictsd.net) (pau)

Frankreich: Direktoren verurteilt

Das höchste französische Berufungsgericht hat die Beschwerden von zwei ehemaligen Direktoren des Agrarunternehmens Asgrow France zurückgewiesen und die Strafen aus einem Verfahren im Jahre 2007 in Montpellier von 15.000 auf 5.000 und 10.000 Euro reduziert. Die beiden Angeklagten waren für schuldig befunden worden, illegalerweise gentechnisch veränderte Pflanzen in den Verkehr gebracht zu haben. Außerdem war ihnen ursprünglich Betrug und „falsche Werbung” vorgeworfen worden, was aber von den Gerichten nicht bestätigt wurde. Asgrow France ist ein Tochterunternehmen des weltweit agierenden US-Gentechkonzerns Monsanto. (Le Figaro, 01.07.09, www.lefigaro.fr, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org) (pau)

Genfrei Gehen

Nach 43 Tagen hat „Genfrei Gehen”, der „Marsch für eine gentechnikfreie Welt” am 30. Juli Brüssel erreicht. Der Initiator von „Genfrei Gehen”, Bio-Unternehmer Joseph Wilhelm, war sechs Wochen zuvor in Berlin gestartet. Zusammen mit knapp 3400 Mitwanderern und vielen weiteren Unterstützern sammelte er Unterschriften und appellierte an die Landwirtschaftspolitiker in Deutschland und Europa, den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung nach Gentechnikfreiheit zu respektieren. 35.000 Unterschriften wurden in Brüssel an Hannes Lorenzen, Berater im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU, übergeben. (PM Genfrei Gehen, 30.07.09; www.genfrei-gehen.de) (ts)
195
August 2009
S. 40 - 43