Erneuter Todesfall nach HPV-Impfung
Wieder hat ein ungeklärter Todesfall der Diskussion um die Sicherheit der HPV-Impfung neuen Auftrieb gegeben: In Großbritannien starb ein vierzehnjähriges Mädchen einen Tag, nachdem sie die Impfung im Rahmen des nationalen Impfprogramms an Grundschulen erhalten hatte. Bei drei weiteren Mitschülerinnen soll die Impfung Übelkeit und Schwindel ausgelöst haben. Die betroffene Impfstoffcharge wurde vom staatlichen Gesundheitsservice NHS „vorsorglich” eingezogen. Es könne aber auch „keine Verbindung zwischen dem Tod und der Impfung hergestellt werden, solange nicht alle Fakten vorliegen und eine Obduktion stattgefunden hat“, betonte eine Repräsentantin des NHS. Der Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline sprach sein „tiefes Mitgefühl“ aus und kündigte seine Bereitschaft an, bei der Untersuchung des Falls mit dem britischen Gesundheitsministerium und der nationalen Zulassungsbehörde für Medizinprodukte MHRA zusammenzuarbeiten. Auch ohne diesen schwerwiegenden Zwischenfall stünde eine Neubewertung der Impfung und des im letzten Frühjahr überstürzt eingeführten staatlichen Impfprogramms an britischen Schulen an: 2.000 Berichte über vermutete Nebenwirkungen wurden der MHRA seither gemeldet, über 400 mal soll es zu einem anaphylaktischen Schock gekommen sein. In den USA wurden seit Einführung des Impfstoffs Gardasil mehrere, in Deutschland und Österreich jeweils ein Todesfall in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung gemeldet. KritikerInnen bezeichnen die Einführung der Impfung angesichts der dürftigen Datenlage zu ihrer Sicherheit und Wirksamkeit als verfrüht und unverantwortlich. Großbritannien hat als einziges europäisches Land den Impfstoff Cervarix von GlaxoSmithKline (und nicht Gardasil von Sanofi Pasteur) zugelassen; für dieses Produkt soll die Datenlage sogar „noch unbefriedigender“ sein. (
www.telegraph.co.uk, 29.09.09;
www.guardian.co.uk, 29.09.09; Artikel „Ein Jahr HPV-Impfung” von Thonke Seyler im GID 187; arznei-telegramm 2007, Jg.38, Nr.11) (mf)
Rumänien/Israel: Illegaler Eizellhandel
Wegen Eizellhandel, organisierter Kriminalität und der Ausübung medizinischer Tätigkeiten ohne Genehmigung hat eine Spezialeinheit der rumänischen Polizei gegen organisierte Kriminalität in der Bukarester Sabyc-IVF-Klinik drei Ärzte festgenommen und weitere dreißig Personen unter Hausarrest gestellt. Die Klinik unter der Leitung eines israelischen Gynäkologen hatte ohne Zulassung mehr als 1.200 IVF-Zyklen an deutschen, israelischen, britischen und italienischen Klientinnen durchgeführt, die 10.000 bis 15.000 Euro pro IVF-Behandlung bezahlt hätten. Besonderes Aufsehen rief hervor, dass das Klinikteam Frauen für den in Rumänien verbotenen Eizellverkauf geworben hatte. Pro Zyklus wurden laut Zeitungsberichten zwischen 130 und 280 Euro gezahlt. Die Eizellen stammten von Studentinnen und von Roma-Frauen, von denen einige erst fünfzehn Jahre alt waren. In Israel ist die Eizellspende Frauen, die sich nicht selbst einer IVF-Behandlung unterziehen, verboten. Eine Gesetzesreform, die unbezahlte Eizellspenden erlauben soll, wurde nach diesen Vorfällen vorerst auf Eis gelegt. Diese sei ohnehin ungenügend, so die feministische Organisation Isha L’Isha aus Haifa. „Wir wenden uns dagegen, dass der Kinderwunsch erfüllt wird, indem die Notlage anderer Frauen ausgebeutet wird.“ Unerlässlich seien vor allem eine internationale Kooperation zur Kontrolle des Eizellhandels sowie „andere nicht ausbeuterische Möglichkeiten für diejenigen, die den Ausweg aus ihren finanziellen Schwierigkeiten im Eizellhandel suchen“. (BioNews, 03.08.09;
www.biopoliticaltimes.com, 20.08.09;
www.isha.org.il) (sus)
Von wahren Eltern und unfreiwilligen Leihmüttern
Auch wenn es mit Geburten in der Reproduktionsmedizin nicht so weit her ist: Neue Begriffe und sprachliche Kombinationen bringt sie immer wieder hervor. Als „Opfer einer Embryo-Verwechslung“ wurde jüngst Carolyn Savage aus dem US-Bundesstaat Ohio in der Presse bezeichnet. Sie hatte im Februar eine IVF-Behandlung vornehmen lassen, bei der ihr versehentlich die befruchtete Eizelle einer anderen Frau übertragen wurde. Focus Online titelte daraufhin: „Endlich schwanger - aber mit dem falschen Embryo“. Nachdem Ärzte sie darüber informiert hatten, entschloss Savage sich, die Schwangerschaft fortzusetzen und wurde so - zumindest für die Ärztezeitung - zur „unfreiwilligen Leihmutter“. Nun hat sie das kürzlich geborene Baby den „wahren“ Eltern übergeben; das ist für durchweg alle Medien das Paar, von dem die Keimzellen stammten. Über den Fernsehsender CNN gratulierte Savage anschließend der Familie und bat die Medien um Zurückhaltung. Ihre Familie, so die dreifache Mutter, gehe „durch eine sehr schwierige Zeit". (Focus Online, 23.09.09; Ärztezeitung, 28.09.09) (uw)
USA: Spendersamen wie von Stars
Spätestens seit der Einrichtung der Nobel-Sperm-Bank in den 1980er Jahren ist bekannt, dass assistierte Reproduktion und der Wunsch nach dem „perfekten“ Baby oftmals Hand in Hand gehen. Damals bot die US-amerikanische Spermienbank Samen von NobelpreisträgerInnen feil und versprach damit ungesagt, deren Intelligenz und Erfolg mit ihren Genen weiterzugeben. Inzwischen ist die Nobel Sperm Bank - angeblich wegen mangelnder Nachfrage - eingegangen, doch ein kalifornisches Unternehmen bietet neuerdings einen ähnlich delikaten Service an: Samen werden nach der Ähnlichkeit ihrer Spender mit Stars kategorisiert. Unter dem Menüpunkt „Donor Look-a-likes“ können KlientInnen sich neben persönlichen Angaben zu einzelnen Spendern auch die Fotos dreier Schauspieler oder anderer bekannter Persönlichkeiten ansehen, denen diese ähnlich sehen. Für die längerfristige Familienplanung können die Spendersamen - gegen Aufpreis - mehrere Jahre in persönlichen Depots reserviert werden. (Biopolitical Times, 30.09.09;
www.cryobank.com) (mf)
DNA-Beweise nicht fälschungssicher
DNA-Beweise können leicht gefälscht werden. „Eine Grundausstattung und Basiswissen" reichten aus, um DNA in Blut oder Speichel einzubringen und diese ‚Spuren’ an Tatorten zu deponieren, so israelische ForscherInnen in der Ankündigung ihrer Veröffentlichung. Dabei kann nicht nur vorhandene ‚natürliche’ DNA verwendet werden, sondern auch synthetisch hergestellte. Konkret hatten die WissenschaftlerInnen Blut- und Speichelproben eines Mannes mit der DNA einer Frau versehen. Andere Proben statteten sie mit DNA-Profilen aus, die sie synthetisch hergestellt hatten. Dafür verwendeten sie DNA-Schnipsel verschiedener Profile aus polizeilichen DNA-Datenbanken und kombinierten sie neu. Diese Fälschungen wurden in verschiedenen Laboren mit den gängigen Methoden der DNA-Analyse nicht erkannt. Für die von diversen Kommentatoren als „beunruhigend“ bezeichnete Problematik haben die ForscherInnen allerdings auch schon eine Lösung parat: Sie arbeiten derzeit an einem Test, der zwischen ‚natürlichen’ und künstlichen Proben unterscheiden kann. Eine solche Prüfprozedur sei „notwendig, um die hohe Glaubwürdigkeit des DNA-Beweises im Rechtssystem aufrecht zu erhalten“. Abgesehen von der Frage, ob das anzustreben ist, entbehrt es nicht einer gewissen Pikanterie, dass drei der vier WissenschaftlerInnen dem Biotech-Start-Up Nucleix angehören, das den Test auch vertreiben wird. Der vierte Forscher gehört einer Abteilung der israelischen Polizei an - was ebenfalls eine Frage aufwirft: Wer hatte eigentlich warum die Idee, DNA-Beweise zu fälschen? (Forensic Science International: Genetics Online, 16.07.09; SZ, 18. und 20.08.09) (uw)
Fälschung durch Gen-Manipulation
Eine viel beachtete Publikation in Nature Genetics aus dem Jahr 2003 ist jetzt von der Redaktion der Fachzeitschrift widerrufen worden. Die mehr als 180 mal zitierte Studie, die im Rahmen des unter anderem mit knapp einer Million öffentlicher Gelder geförderten internationalen Kooperationsprojektes „Molekulare Analyse genetisch komplexer Epilepsien" durchgeführt wurde, war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine bestimmte DNA-Veränderung Epilepsie auslöst. Diese Behauptung war das Ergebnis einer Fälschung: Der Neurologe Armin H. hatte Daten von untersuchten Familien massiv manipuliert. Wie der Direktor der Bonner Universitätsklinik für Epileptologie, Christian Elger, gegenüber dem Spiegel berichtet, war bereits 2007 veranlasst worden, die Studienergebnisse zu überprüfen. Aufgefallen sei vor allem deren Eindeutigkeit: Ein Zusammenhang zwischen der beschriebenen Mutation und dem Auftreten von Epilepsie war auch in anderen Studien festgestellt worden, allerdings waren nie alle MutationsträgerInnen auch an Epilepsie erkrankt. Die erneute Untersuchung ergab, dass in einer der drei in der Studie genannten Familien nur drei statt wie behauptet fünf Personen die Mutation trugen und nur eine dieser drei Personen erkrankt war - die Publikation hatte alle fünf als Epileptiker aufgeführt. In der zweiten Familie waren zwei statt wie behauptet acht Personen erkrankt. Die falschen Behauptungen waren der Redaktion der Zeitschrift Nature Genetics bereits seit einem Jahr bekannt, so Markus Nöthen, Prodekan für Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn. Warum die Publikation erst jetzt widerrufen wurde, sei ihm nicht klar. Die an der Studie beteiligten 25 WissenschaftlerInnen zogen die Studie ebenfalls zurück - bis auf Armin H. (Zeit Online, 16.09.09; Der Spiegel 38/2009) (uw)
Spermienähnliche Zellen waren Plagiat
Eine wissenschaftliche Publikation über die Herstellung künstlicher Spermien aus embryonalen Stammzellen in der Zeitschrift Stem Cells and Development ist vom Herausgeber Graham Parker zurückgezogen worden (vgl. GID 195, S. 33). Parker begründete diese Entscheidung mit dem Vorwurf des Plagiats: Zwei Absätze in dem Artikel seien aus einem früheren Artikel in derselben Zeitschrift kopiert worden, ohne dies kenntlich zu machen. Zweifel an den wissenschaftlichen Aussagen in dem Artikel seien dennoch unbegründet. Die Kritik an dem Artikel ging jedoch über den Plagiatvorwurf hinaus. Verschiedene Stimmen kritisierten ein „Over-hyping“ und bezogen sich darauf, wie der Artikel vermarktet wurde. Sowohl der Titel des Artikels als auch die begleitende Pressemeldung hatten nahegelegt, dass es sich bei den von Karim Nayernia in Newcastle aus embryonalen Stammzellen hergestellten Zellen tatsächlich um Spermienzellen gehandelt habe. Der Text selbst spreche jedoch nur von „spermienähnlichen Zellen“ und von „schwanzähnlichen Strukturen“. (BioNews, 03.08.09) (sus)
Geron-Studie gestoppt
Das weltweit erste zugelassene klinische Experiment mit einem aus embryonalen Stammzellen hergestellten Wirkstoff wurde Mitte August gestoppt, bevor die erste Versuchsperson damit in Kontakt gekommen ist. Das Biotech-Unternehmen Geron hatte erst im Januar eine Bewilligung für die Versuche mit dem Medikament GRNOPC1 bekommen. Nachdem nun von dem Unternehmen selbst vorgelegte Studien ergeben hatten, dass sich bei Versuchstieren in den letzten Testreihen sehr häufig Zysten gebildet hatten, ordnete die US-amerikanische Medikamenten- und Lebensmittelbehörde FDA an, mit den klinischen Studien bis zur Auswertung dieser Ergebnisse zu warten. Geron wies darauf hin, dass die Zysten nicht streuten, es sich also nicht um Krebsgeschwüre handele. Die Aktien des Biotech-Unternehmens verzeichneten nach der Nachricht einen Kursverfall von 14 Prozent. Das Geron-Experiment, an dem sich acht bis zehn Rückenmarksverletzte beteiligen sollen, gilt für die Stammzellforschung als entscheidendes Moment, um den Hype um embryonale Stammzellen weiter aufrecht erhalten zu können - oder auch nicht. (AP, 18.08.09; NYTimes, 19.08.09; BioNews, 06.09.09) (sus)
China: iPS-Klonmäuse
Erstmals haben zwei Forschungsgruppen aus reprogrammierten Hautzellen, den sogenannten iPS-Zellen, Mäuse gezüchtet. Die ForscherInnen benutzten das von dem japanischen Wissenschafter Shinya Yamanaka eingeführte Verfahren, mittels des Einschleusens von vier Genen in die DNA Hautzellen so zu „reprogrammieren“, dass sie Eigenschaften einer embryonalen Stammzelle annehmen. In Cell Stem Cell erklärte das Team von Shaorong Gao vom Nationalen Institut für Biowissenschaften in Peking, dass es fünf Mäuse aus iPS-Zellen gezüchtet habe, von denen allerdings nur ein Tier lebte, bis es erwachsen war. Das Team um Xiao-yang Zhao von der Pekinger Akademie der Wissenschaften gab zeitgleich in seiner Publikation in Nature an, 27 Mäuse gezüchtet zu haben. Von diesen 27 Mäusen seien einige gesund geblieben und hätten bereits hunderte von Nachkommen. Andere starben früh und/oder wiesen Fehlbildungen auf. Das Verfahren besteht darin, die iPS-Zellen in eigens dafür hergestellte tetraploide Embryonenhüllen zu injizieren, die sich nur in die Plazenta und in weitere für die Entwicklung notwendige Zellen verwandeln, nicht aber in Körperzellen. Die 27 Mäuse entstanden aus 661 auf diese Weise hergestellten Embryonen. Betont gelassen reagierte die WissenschaftlerInnen-Community auf das Ergebnis: Mäuse seien längst mit demselben, in China angewandten Standardverfahren aus embryonalen Stammzelllinien gezüchtet worden, so etwa Jeanne Loring vom Scripps-Institut in Kalifornien. Diese Gelassenheit scheint angesichts der Tragweite solcher Experimente allerdings aufgesetzt. Auch wenn die iPS-Klonmäuse technologisch keine Innovation darstellen - für die Öffentlichkeit machen sie sehr anschaulich, wie unglaubwürdig die derzeit etablierten bioethischen Kriterien sind: Das Argument, die Forschung an iPS-Zellen sei „ethischer” als die Forschung an Embryonen, wird in dem Moment ad absurdum geführt, wenn aus iPS-Zellen selbst wiederum geklonte Embryonen hergestellt werden. (DW-World.de, 24.07.09; Die Zeit, 27.07.09; BioNews, 27.07.09) (sus)
23andMe: Rabatt für Revolutionäre
Zwei US-Unternehmen, die kommerzielle Gentests im Internet anbieten, sind auf eine neue Verkaufsidee gekommen: Wer sich dazu bereit erklärt, die Angaben zum persönlichen Gesundheitszustand und die eigenen DNA-Proben pauschal für Forschungsprojekte zur Verfügung zu stellen, bekommt bei TruGenetics einen Gencheck umsonst, bei 23andMe kostet er dann „nur“ 99 US-Dollar - regulär müssen Menschen, die via Gentests ihre Gesundheitsrisiken bestimmen wollen, dafür 400 US-Dollar bezahlen. Die Aktion ist allerdings mehr als ein pures Geschäftsmodell. Zumindest die Kunden von 23andMe geben schon immer automatisch ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Proben und Daten zu Forschungszwecken: Unter der Rubrik „core values“ findet sich auf der Website eine umständliche formulierte Zustimmung. Neu ist die aggressive Werbung mit der Teilnahme an einer „Forschungsrevolution“, die neben den Eigeninteressen auch den Altruismus der Kunden anspricht. (BioNews, 26.07.09;
www.biopoliticaltimes.com, 28.07.09) (uw)
China: Direct-the-consumer-Tests?
Seit dem Sommer diesen Jahres können auch in China Produkte kommerzieller Gentest-Anbieter genutzt werden: Für umgerechnet etwa 880 US-Dollar können Eltern ihr Kind für fünf Tage in eine Art Ferienlager schicken, wo ihre DNA getestet wird, um Informationen über ihre Talente und Begabungen zu erhalten. Die Tests führt ein Biotech-Start-Up aus Shanghai durch. Außerdem beobachten Wissenschaftler die Kinder bei Sport, Musik und Kunst. Die Ergebnisse der Tests münden in einer Empfehlung für die Eltern, welche Aktivitäten ihr Kind besonders verfolgen sollte. „Heute wird um die besten Talente konkurriert“, so der Kommentar des Leiters der Einrichtung, Zhao Mingyou. „Wir können chinesischen Kindern zu einem frühen Zeitpunkt einen effektiven, wissenschaftlichen Plan geben.“ Eine Nachfrage nach solchen ‚Plänen’ dürfte in China mit seiner Ein-Kind-Politik relativ leicht zu befördern sein - zumindest bei wohlhabenderen Eltern. (
www.geneticsandsociety.com, 19.08.09) (uw)
Brustkrebs: Epi-Genetifizierung
Die in jüngerer Zeit festgestellten statistischen Zusammenhänge zwischen DNA-Veränderungen und dem Auftreten von Brustkrebs werden immer loser: So hat jetzt eine internationale Studie an 2.500 Brustkrebspatientinnen ergeben, dass dem sogenannten ATM-Gen - das an der ‚Reparatur’ von DNA-Schäden ‚beteiligt’ ist - eine „wesentlich wichtigere Rolle bei der Entstehung von Brustkrebs zuzukommen [scheint] als bisher angenommen“. Der Schwerpunkt der weiteren Forschung werde daher auf der „Identifizierung weiterer genetischer und umweltbedingter Faktoren“ liegen, „die das Brustkrebsrisiko von ATM-Mutationsträgerinnen beeinflussen“. Eine Genveränderung, die eine so hohe Wahrscheinlichkeitsaussage erlaubt wie Veränderungen der beiden so genannten Brustkrebsgene BRCA 1 und 2 ist also nicht in Sicht. Weil nur bei etwa einem Drittel aller an Brustkrebs erkrankten Frauen, bei denen die Krankheit in der Familie sehr häufig vorkommt, auch eine BRCA-1 oder –2-Mutation gefunden wird, sind GenetikerInnen seit einigen Jahren auf der Suche nach weiteren DNA-Abschnitten, die mit dem gehäuften Auftreten von Brustkrebs korrelieren. (idw online, 25.09.09) (uw)
Zehn Millionen Basenpaare verglichen
Chris Tyler-Smith vom Wellcome Trust Sanger Institute in Cambridge und seine Kollegen wollen herausgefunden haben, wieviele Mutationen bei einem einzelnen Menschen zu finden sind. Ihre Analyse der Basenpaare des Y-Chromosoms von zwei Männern, die bereits in der dreizehnten Generation miteinander verwandt waren, ergab, dass pro Generation eines von 15 bis 30 Millionen Nukleotiden verändert wird. Daraus leiteten sie ab, das jeder Mensch 100 bis 200 DNA-Veränderungen aufweist. Für diese Rechnung wurde eine gigantische Datenmenge erzeugt - zehn Millionen Basenpaare wurden untersucht. Das Ergebnis allerdings ist weniger spektakulär: Bereits 1935 kam der Genetiker Haldane in einer Untersuchung von Menschen mit einer erblichen Blutkrankheit zu ähnlichen Ergebnissen. (Focus Online, 28.08.09) (uw)
DFG-geförderte Biopolitik
An der auf dem Gebiet der Biopolitik traditionsreichen Universität Münster richtet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine neue Kolleg-Forschergruppe ein. Das Projekt „Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“ erhält in den nächsten vier Jahren rund 4,6 Millionen Euro, und hat, wie es nebulös heißt, „Prozesse der Herausbildung und Rechtfertigung medizinethischer, -rechtlicher und biopolitischer Normen“ zum Gegenstand. In der Begründung für die Förderung wird die DFG dann etwas deutlicher: Ethische Probleme, die sich in Folge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts stellen, würden in der heutigen Mediengesellschaft rasch zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung. Da in den westlichen Gesellschaften kein allgemein verbindliches System von Normen und Werten mehr existiere, käme es nicht selten zu einem Zustand permanenter normativer Debatte. Das geförderte Projekt solle daher Ressourcen für die Begründung und Rechtfertigung konsensfähiger moralischer und rechtlicher Normen bereitstellen. (www.ärzteblatt.de, 06.08.09) (uw)