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Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Gegen Gesundheit als Ware

Gegen die Privatisierung und „Durchökonomisierung“ des Gesundheitswesens haben Mitte September rund 20.000 Menschen protestiert. Zu der Kundgebung im Münchner Olympiastadion hatten der Bayrische Hausärzteverband und die Initiative „Patient informiert sich“ aufgerufen. Kritisiert wurden in den Redebeiträgen vor allem Kapitalgesellschaften, die zu den Gewinnern der Privatisierung von Kliniken gehören und sich zum Teil zu regelrechten Monopolen entwickeln: So hat die Rhön-Klinikum AG beispielsweise allein für 2010 für den Kauf weiterer Krankenhäuser 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Auch die anvisierte Einführung der elektronischen Patientenakte wurde auf der Kundgebung in einen Zusammenhang mit der Privatisierung des Gesundheitswesens gestellt. So sei die elektronische Patientenakte ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um Kranke zu „codieren“ und ihre Rentabilität zu berechnen. Patienten würden auf dieser Basis „zur wirtschaftlichen Ressource für Aktiengewinne“. (Ärztezeitung Online, 13.09.09) (uw)

Aussicht auf Privatisierung treibt Aktienkurse in die Höhe

Aktien von Unternehmen der Gesundheits- und Pharmaindustrie hatten an den Tagen direkt nach der Bundestagswahl zum Teil erhebliche Kurssteigerungen zu verzeichnen. Während die Aktien der großen Energieunternehmen mit drei bis vier Prozent Zuwachs die Einschätzung vieler Händler widerspiegelten, dass der Atomausstieg unter Schwarz-Gelb zumindest verlangsamt (wenn nicht sogar rückgängig gemacht) wird, wurde in der Gesundheits- und Pharmabranche offensichtlich auf weitere Gesundheitsreformen spekuliert. Die Zuwächse waren hier allerdings deutlich größer als bei den Unternehmen der Energiewirtschaft. Spitzenreiter war der Seniorenheimbetreiber Curanum, dessen Aktie um 16 Prozent stieg. „Dahinter steht die Erwartung, dass durch die FDP mehr Häuser privatisiert werden und Curanum davon profitieren kann”, wird ein Händler zitiert. Auch die Rhön-Klinikum-AG als derzeit größte private Krankenhausbetreiberin in der Bundesrepublik profitierte vom Ausgang der Wahl. Dies sei der Hoffnung geschuldet, „dass unter einer schwarz-gelben Regierung die Privatisierung von Krankenhäusern forciert wird”, so ein Analyst für Pharma-Aktien. (Ärztezeitung, 29.09.09; Berliner Zeitung Online, 29.09.09) (uw)

DNA-Fingerabdruck als Standard der ED-Behandlung?

Wenige Tage vor der Bundestagswahl hat die Süddeutsche Zeitung über ein Papier aus dem Bundesinnenministerium mit dem Titel „Vorbereitung Koalitionspapier" berichtet, das Einiges darüber aussagt, welche Vorstöße in punkto Innere Sicherheit in der kommenden Legislaturperiode zu erwarten sind. Neben so schönen Ideen wie der Zusammenlegung von Verfassungsschutz und Polizei - die nach dem Ende des Faschismus eingeführt worden war, um erneuten totalitären Entwicklungen eine organisatorische Basis zu entziehen - wird darin auch gefordert, den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" einzuführen. Den Vermerken auf dem Papier zufolge waren mehrere Abteilungen des Innenministeriums damit befasst. Auch der Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit hat es gebilligt. Das Ministerium beeilte sich, die Pläne kleinzureden: Laut SZ erklärte ein Büroleiter des Innenministers, der Katalog sei ein „Ministeriums-Internum" und keinesfalls für Koalitionsverhandlungen gedacht. Es handele sich lediglich „um eine Art Wunschzettel der Referate des Ministeriums“. Beruhigend. (SZ, 25.09.09) (uw)

Frankreich: Noch keine DNA-Tests für MigrantInnen

In Frankreich gibt es vorerst keine DNA-Tests zur Migrationskontrolle. Einwanderungsminister Eric Besson erklärte, er werde das Dekret zur Anwendung des neuen Gesetzes nicht unterzeichnen. Es muss bis zum 31.Dezember dieses Jahres umgesetzt werden. Die Tests waren 2007 unter der Regierung Nicolas Sarkozy beschlossen worden, um Verwandtschaftsverhältnisse beim Familiennachzug von MigrantInnen zu überprüfen. Unter dem Motto „Ne touche pas à mon ADN“ (Finger weg von meiner DNA) hatte es daraufhin umfangreiche Proteste gegen das Gesetz gegeben. Der letztendlich verabschiedete Gesetzestext sieht einige Einschränkungen vor, so die Auflage, dass der Mundschleimhautabstrich in den Botschaften und Konsulaten von medizinischem Personal genommen werden muss. Diese Bedingung sei vielerorts nicht gegeben und auch die Vertraulichkeit der Daten könne nicht überall gewährleistet werden, so Besson in der Begründung für seine Verweigerung. Außerdem verwies er darauf, dass die geplanten DNA-Tests dem Ansehen Frankreichs im Ausland geschadet hätten. Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Haltung des Ministers. In Deutschland ist in diesem Jahr mit dem neuen Gendiagnostikgesetz die gesetzliche Grundlage für solche DNA-Tests geschaffen worden - die Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden seit Jahren praktizieren. Auflagen wie die in Frankreich sieht das Gesetz nicht vor. (Bieler Tageblatt, 14.09.09; SWR Online, 14.09.09; www.fingerwegvonmeinerDNA.de) (sus)

Deutsch-französische Forschungskooperation

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Agence Nationale de la recherche (ANR) haben beschlossen, in der medizinischen Genomforschung enger zusammenzuarbeiten und ein gemeinsames Förderprogramm aufgelegt. Aus fast fünfzig eingereichten Anträgen wurden acht deutsch-französische Forschungsverbünde für die Förderung ausgewählt, davon fünf auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zwei zum Thema Fettleibigkeit sowie ein Diabetes-Projekt. Als „Kern einer zukünftigen europäischen Forschungsinitiative“ bezeichnete Frieder Meyer-Krahmer die Verbünde. Sie würden „die Zusammenarbeit zwischen Forschern und einschlägigen Unternehmen der beteiligten europäischen Länder erweitern“, so der BMBF-Staatssekretär. Zwölf europäische Länder sowie Kanada hätten bereits Interesse an der Initiative bekundet. (www.laborpraxis.vogel.de/forschung-und-entwicklung, 24.07.09) (uw)

UK: Klonen ohne Einwilligung

Ab 1. Oktober 2009 gilt in England eine Regelung, die es ForscherInnen erlaubt, mit Zellen Klonforschung zu betreiben, die vor diesem Stichtag in Biobanken eingelagert waren - auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Menschen, aus deren Blut oder Gewebe die Zellen stammen. Auch die jetzt in Großbritannien gesetzlich erlaubte Forschung mit sogenannten Cybrids fällt unter diese Regelung. Cybrids sind Klone aus einer menschlichen Zelle und einer tierischen Eizelle. Als die Regelungen im Umgang mit Samples aus Biobanken in dem neuen Fortpflanzungs- und Embryonen-Gesetz etabliert wurden, erregte dieser Aspekt kaum öffentliches Aufsehen. Jetzt warnen Ethiksachverständige im Wissenschaftsmagazin Lancet vor einem öffentlichen Aufschrei und PatientInnengruppen und kirchliche VertreterInnen protestieren. „Die Wissenschaftler wissen, wie schwierig es wäre, für diese Art von Experimenten Zustimmung zu bekommen“, so Joyce Robins, stellvertretende Vorsitzende der Lobbyorganisation Patient Concern. „Dies ist der Versuch, diese Hindernisse zu umgehen.” Die UK Biobank, die inzwischen Proben und Daten von 363.000 Personen gesammelt hat, lehnt es strikt ab, nachträglich bei SpenderInnen um Zustimmung für die Klonforschung zu ersuchen. Demgegenüber erklärte die Administration der schottischen bevölkerungsweiten Studie Generation Scotland, nur mit Zustimmung Proben für die Klonforschung herauszugeben. Ein Sprecher der für Embryonenforschung zuständigen Regierungsbehörde HFEA erklärte die Aufregung für unsinnig. Es werde nur wenige spezifische Forschungsprojekte mit Cybrids geben und die Wahrscheinlichkeit sei „sehr klein“, dass diese ohne explizite Zustimmung der SpenderInnen arbeiten würden. (Telegraph, 12.09.09; Lancet 12.09.09 ) (sus)

Südkorea: Knast für Klonforscher?

Die Staatsanwaltschaft in Seoul/Südkorea hat nach einem drei Jahre währenden Prozess eine vierjährige Haftstrafe für den Klonforscher Hwang Woo-suk beantragt. Um Hwang spann sich Anfang 2006 ein internationaler Wissenschaftsskandal. Er hatte in dem renommierten Wissenschaftsmagazin Science fälschlicherweise behauptet, Stammzelllinien aus geklonten menschlichen Embryonen gewonnen zu haben. Die Anklage bezieht sich auf die Veruntreuung von Forschungszuschüssen, Betrug und den illegalen Kauf menschlicher Eizellen für die Forschung - ein Verstoß gegen das südkoreanische Bioethikgesetz. Hwang, der vor dem Skandal in der südkoreanischen Öffentlichkeit als Wissenschaftsheld gefeiert wurde, nahm an der Verhandlung teil. Er bat das Gericht um Vergebung und darum, sein Leben wieder seiner Leidenschaft, der Forschung, widmen zu können. Eine Entscheidung wird für Ende Oktober erwartet. Hwang hat sich auf das Klonen von Tieren spezialisiert, nachdem ihm die Herstellung menschlicher klonierter Embryonen verboten worden war. Er stellte bereits 2005 den ersten geklonten Hund her. (AP, 24.08.09; Ärztezeitung Online, 24.08.09) (sus)

Zeugung mit Sperma von Toten bleibt verboten

Das Landgericht Neubrandenburg hat die Klage einer 28jährigen abgewiesen, die eingefrorene Spermien ihres verstorbenen Mannes für eine IVF-Behandlung verwenden will. Die Frau hatte das Klinikum der Stadt auf Herausgabe der Spermien sowie ihrer Eizellen verklagt. Sie waren 2008 zur Vorbereitung einer künstlichen Befruchtung eingefroren worden. (Ärztezeitung Online, 12. und 13.08.09) (uw)

Europa: IVF-Reisen

Die Europäische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ESHRE) hat mit einer Studie über den zunehmenden innereuropäischen „Reproduktionstourismus“ die Debatte über verschiedene rechtliche Standards in der europäischen Reproduktionsmedizin erneut angeheizt. Die Studie basiert auf der Befragung von 1.230 Besucherinnen von rund fünfzig Kliniken und kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der im Ausland aufgesuchten Behandlungen in Europa auf etwa 20.000 bis 25.000 jährlich geschätzt werden könne. Deutsche Frauen seien mit vierzehn Prozent aller untersuchten Reproklientinnen nach den Italienerinnen (31 Prozent) die Gruppe, die sich am häufigsten ins Ausland begäbe. Mehr als die Hälfte der deutschen Nutzerinnen war bei der Behandlung über vierzig Jahre alt. Ihre häufigsten Zielländer seien die Tschechische Republik, Dänemark und Spanien. „Deutsche Frauen beklagen restriktive Gesetzeslage“, so titelte die Ärztezeitung als Reaktion auf die Studienergebnisse. Achtzig Prozent der befragten deutschen Frauen hatten angegeben, wegen der gesetzlichen Regelungen ins Ausland gegangen zu sein. Pro Familia plant zum Thema eine Fachdiskussion und hat eine Expertise „reproduktives Reisen“ veröffentlicht (www.profamilia.de - Angebot - Publikationen). (BioNews, 06.07.09; Ärztezeitung Online, 29.07.09) (sus)

Bayer erweitert Pflanzenbiotechnologie

Der deutsche Chemie-, Pharma- und Gentech-Konzern Bayer (Leverkusen) übernimmt das Biotechnologie-Unternehmen Athemix mit Sitz im US-Bundesstaat North Carolina. Der Konzern erwartet sich davon insbesondere Fortschritte bei der Weiterentwickung von gentechnisch veränderten herbizidtoleranten und insektengiftigen Mais- und Sojasorten. In diesem Sektor verfügt Athenix über besondere Kompetenzen. Darüber hinaus soll auch das Kerngeschaft von Bayer CropScience in den Bereichen Ölsaaten, Weizen, Baumwolle und Reis gestärkt werden. Athemix beschäftigt gut 60 Mitarbeiter. Bayer CropScience ist mit insgesamt 18.000 Mitarbeitern in 120 Ländern weltweit vertreten, davon etwa 2.400 in den USA. Bayer hat in diesem Jahr die Intensivierung der Investitionen für Biotechnologie und Saatgut angekündigt. Demzufolge wird der Konzern ein deutlich gesteigertes Engagement in der Agro-Gentechnik an den Tag legen: Insgesamt sollen bis zum Jahre 2018 3,5 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung von neuem Saatgut und neuen (gentechnischen) Eigenschaften investiert werden. Im US-Bundesstaat North Carolina soll zum Beispiel ein neues Forschungszentrum für Pflanzenbiotechnologie aufgebaut werden, in dem in fünf Jahren 120 WissenschaftlerInnen arbeiten sollen. Auch der Standort im belgischen Gent wird erweitert. Demgegenüber wird die Forschung in Potsdam eingestellt. Der Konzern hat zudem verschiedene Entwicklungskooperationen angekündigt. Zum Beispiel mit dem kanadischen Biotech-Unternehmen „Performance Plants Inc.” bei der Entwicklung von trockenheitsresistenter Baumwolle oder mit der US-Firma „Precision BioSciences Inc.”, die auf gezielte Übertragung von Genen spezialisiert ist. (PM Bayer CropScience unter anderem am 03.09.09, 17.09.09, www.bayercropscience.com) (pau)

USA: Reisbauern klagen gegen Bayer

Fast 1.500 Reisfarmer aus den USA haben beim Bundesgericht in Little Rock eine gemeinsame Klage gegen den deutschen Agrar-, Chemie- und Gentech-Konzern Bayer eingereicht. Sie machen geltend, dass der Konzern und die Firma Riceland Foods Inc. bereits Anfang des Jahres 2006 von Kontaminationen mit dem von Bayer entwickelten gv-Reis LLRice 601 gewusst, die Bauern aber erst im August des Jahres von der Sachlage unterrichtet haben. Das US-Landwirtschaftsministerium hatte im August 2006 bekannt gegeben, dass kleine Mengen von gentechnisch verändertem Reis in konventioneller Ware gefunden worden waren. Da der gv-Reis zunächst in keinem Land der Welt über eine Zulassung verfügte - im Nachhinein wurde er zumindest in den USA für unbedenklich erklärt -, kam es zu umfangreichen Rückrufaktionen. Global brach der Markt für US-Langkornreis weitgehend ein. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zu einem wirtschaftlichen Schaden von mehr als einer Milliarde US-Dollar. Ursache war die Verunreinigung einer Basis-Saatgut-Partie mit der fünf Jahre zuvor (2001) im Freiland getesteten gv-Reissorte von Bayer. Der Konzern ist bis dato nicht zur Rechenschaft gezogen worden. (Associated Press, 20.08.09, www.kfsm.com) (pau)

Gegen Patente auf Leben

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Landfrauenverband gemeinsam mit dem Ausschuss für den Dienst auf dem Lande der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen Landvolkbewegung Deutschlands für ein umfassendes Patentierungsverbot von Pflanzen und Tieren ausgesprochen. Ein solches Verbot müsse in die EU-Biopatentrichtlinie aufgenommen werden, um Monopole auf genetische Ressourcen zu verhindern. Auch indiges, also einheimisches Wissen und indigene Pflanzen und Tiere müssten - in diesem Fall im Rahmen der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt - vor einer Patentierung geschützt werden. Auch verfahrenstechnische Forderungen werden erhoben, zum Beispiel, dass „die Kosten des [Einspruchs-]Verfahrens nicht von demjenigen zu tragen sein [dürfen], der einen Einspruch erhoben hat und damit Erfolg hatte”. Die Tatsache, dass „bereits erteilte Patente (...) zurückgenommen oder in Teilen eingeschränkt (jeweils etwa ein Drittel)” werden, spreche für „Unzulänglichkeiten im Patenterteilungsverfahren”, wie es in der gemeinsamen Pressemitteilung der vier Verbände heißt. (PM DBV und andere, 11.09.09, www.bauernverband.de) (pau)

Monsanto: Verkaufszahlen

Monsanto verkauft Schätzungen zufolge etwa neun Zehntel des weltweit gehandelten gentechnisch veränderten (gv) Saatgutes. Im vergangenen Geschäftsjahr, das am 30. September endete, hat der Konzern für etwa 7,3 Milliarden US-Dollar Saatgut verkauft, der Vorjahreswert lag bei zirka 6,4 Milliarden US-Dollar. Der Konzern unterscheidet in seiner Pressemitteilung nicht zwischen gv- und nicht gv-Sorten. Das Unkrautvernichtungsmittel Roundup (und andere Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat) wurde im Wert von etwa vier Milliarden US-Dollar verkauft. Auch wenn es im letzten Quartal einen Verlust von 233 Millionen gab, machte der Konzern über das ganze Jahr einen Gewinn (net income) von zwei Milliarden US-Dollar. (PM Monsanto 07.10.09, www.monsanto.com) (pau)

Obama stellt Weichen auf GVO

In den vergangenen Monaten sind Posten in nachgeordneten Behörden und Institutionen der US-Regierung durch der Gentechnik-Industrie nahestehende Personen besetzt worden. Diese Entscheidungen folgen konsequenterweise der Berufung von Tom Vilsack zum US-Landwirtschaftsminister Anfang dieses Jahres. Vilsack war zuvor Gouverneur des agrarisch geprägten Bundesstaates Iowa gewesen und hatte in dieser Zeit auch die Interessen des US-Gentechnikkonzerns Monsanto vertreten. Der frühere Vize-Präsident von Monsanto, Michael Taylor, wird in Zukunft in der US-Lebensmittelbehörde für die Sicherheit von Lebensmitteln zuständig sein. Das neugegründete National Institute of Food and Agriculture (NIFA) zur Verteilung von Forschungsmitteln in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen US-Dollar wird in Zukunft von Roger Beachy geleitet. Dieser war bisher Präsident des Donald Danforth Plant Science Center, das von Monsanto mitgegründet und finanziert wurde. Last but not least wurde Islam A. Siddqui zum Chefunterhändler der Regierung in Agrarfragen nominiert. Er arbeitete bisher für den Industrieverband CropLife America, in dem alle großen Gentech-Konzerne vertreten sind. (verschiedene Quellen, zitiert nach www.naturkost.de, 05.10.09) (pau)

ZKBS kritisiert MON810-Verbot

Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) hat sich in einer Stellungnahme zu dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) ausgesprochenen Verbot des gentechnisch veränderten Mais der Linie MON810 geäußert. Dazu haben ihre Mitglieder sechs neue wissenschaftliche Untersuchungen in Augenschein genommen. Diese waren seit der letzten MON810-Bewertung durch die ZKBS neu erschienen und zum Teil von der Bundesregierung für die Begründung des Anbauverbotes herangezogen worden. Summa summarum folgt die ZKBS der Einschätzung der Bundesregierung nicht, dass nämlich von der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgeht - was ein Verbot rechtfertigen würde. Die ZKBS, die in die Bewertung der Bundesregierung im Frühjahr 2009 nicht einbezogen worden war, geht sogar so weit, festzustellen, „dass der Anbau von MON810 keine negativen Effekte auf die Umwelt hat”. Die angeführten wissenschaftlichen Arbeiten würden zwar die „potentiellen negativen Effekte von MON810 auf Nichtzielorganismen unter Anbaubedingungen” bestätigen. Die Arbeiten werden in der Stellungnahme aber als „nicht relevant” und zum Teil als „methodisch unsauber durchgeführt” bewertet, deren Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen in einzelnen Fällen prinzipiell infrage gestellt. Im Rahmen der Neuzulassung des MON810-Mais hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA im Sommer ein positives Votum abgegeben, das allerdings von Umweltverbänden heftig kritisiert wurde. (Stellungnahme der ZKBS vom Juli 2009, zuletzt geändert am 02.09.09, www.bvl.bund.de; Gentechnikgesetz, zuletzt geändert am 01.04.08, nach: www.juris.de; siehe auch Notiz „Verbände: EFSA-MON810-Gutachten beklagenswert inadäquat”, GID 195, August 2009) (pau)
196
Oktober 2009
S. 42 - 44