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Kurz notiert - Mensch und Medizin

Schwangerschaftsbetreuung durch Ethik-Komitee

An der Uniklinik Erlangen ist eine Frau im Wachkoma per Kaiserschnitt von einem Jungen entbunden worden - allerdings schon vor fast zwei Jahren. Aufgrund der Erfahrungen mit dem unter der Bezeichnung „Erlanger Baby“ bekannten Fall im Jahre 1992, als eine hirntote Schwangere über Wochen am Leben erhalten wurde, damit sie ihr Kind austrägt, seien Mutter und Kind diesmal von der Öffentlichkeit abgeschirmt worden. Mit der verspäteten, „sachlichen und anonymen Veröffentlichung des außergewöhnlichen Falles“, so Ethik-Professor Andreas Frewer, wolle man zeigen, „wie ein Universitätsklinikum verantwortungsvoll mit seinen modernen, medizinisch-technischen Möglichkeiten umgeht." So sei das Umfeld der Schwangeren nach deren Einlieferung ins Krankenhaus im Dezember 2007 - sie hatte in der 13. Schwangerschaftswoche einen Herzinfarkt erlitten - kontaktiert worden. Ein Ethik-Komitee mit Experten aus Gynäkologie, Kardiologie, Medizinethik und Klinikseelsorge habe dann rund um die Uhr die Schwangerschaft betreut. Nur der Vater des mittlerweile knapp Zweijährigen hatte nichts zu sagen, weil er und die 41-Jährige nicht verheiratet sind. „Bei einer im Wachkoma liegenden Patientin kann es zu sehr schwierigen Entscheidungen auch zwischen dem Leben des Kindes und der Mutter kommen“, erklärt Matthias W. Beckmann, Direktor der Uni-Frauenklinik. „Es bestehen dabei klare Unterschiede zu einer hirntoten Patientin, das Vorgehen ist sehr komplex." Auch sei der Fall wegen des Alters der Mutter (42) und der langen Restdauer der Schwangerschaft weltweit einzigartig. Diese Behauptung, nicht das Ereignis selbst, löste eine Diskussion aus: Das Klinikum Nürnberg nimmt für sich einen ähnlichen „Erfolg“ in Anspruch: Im Sommer 2009 sei hier unter ähnlichen Umständen ein Baby geboren worden. Bisher gibt es insgesamt 25 dokumentierte Fälle von Schwangeren im Wachkoma oder mit Hirntod; erstmals wurde bereits Anfang der 1980er Jahre eine hirntote Mutter von einem Kind entbunden. (idw online, 09. und 12.10.09; Ärztezeitung 09., 11., 14. und 15.10.09) (uw)

HPV-Impfung: Neubewertung durch die STIKO

Einer neuen Stellungnahme der Ständigen Impfkommission STIKO zufolge gibt es hinsichtlich der Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung gegen Humane Papilloma Viren „offene Fragen“. Diese beträfen sowohl die Dauer des Impfschutzes, als auch den Einfluss der Impfung auf die tatsächliche Reduktion der „Krankheitslast an Gebärmutterhalskrebs” in der Gesamtbevölkerung. „Informationsmedien, die den Eindruck erwecken, dass eine HPV-Impfung zu 100 Prozent gegen Gebärmutterhalskrebs schützt (...) sind als unseriös einzuschätzen”, heißt es dazu in dem von der STIKO im August veröffentlichten Epidemiologischen Bulletin. Außerdem könnten seltene Nebenwirkungen nicht sicher ausgeschlossen werden. Mit diesen Aussagen erkennt die STIKO zwar einige der Kritikpunkte, die beispielsweise 2008 im Manifest von dreizehn WissenschaftlerInnen formuliert wurden, grundsätzlich an. Trotz dieser Unsicherheiten hält die Behörde jedoch an ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2007 fest, alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren impfen zu lassen. Den Anlass für die „Neubewertung” hatte eine entsprechende Aufforderung seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gegeben. Dieses von Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besetzte Gremium legt unter anderem fest, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Angesichts der anhaltenden Diskussionen über die Wirksamkeit und die Verträglichkeit der Impfung sah der G-BA Notwendigkeit gegeben, die vorliegenden Studiendaten erneut auszuwerten. Für Unmut hatten auch die hohen Kosten der HPV-Impfung gesorgt: 244 Millionen Euro sollen die Kassen laut Spiegel online im Jahr 2008 für die Verabreichung des Impfstoffs an rund 500.000 junge Frauen ausgegeben haben. In Deutschland kostet die Impfung 477 Euro pro Person. (Epidemiologisches Bulletin 32, 10.08.09; Ärztezeitung, 07.09.09) (mf)

USA: Neue ES-Zelllinien

US-Präsident Obama hat seiner Ankündigung, die embryonale Stammzellforschung verstärkt zu fördern, Taten folgen lassen: Im Dezember wurden dreizehn zusätzliche ES-Zelllinien für die Forschung mit staatlichen Geldern freigegeben. Die Stammzellen stammten „von Embryos, die nach ethisch geprüften informierten Einwilligungsprozessen gespendet wurden“, erklärte der Direktor der US-Gesundheitsbehörde NIH und früherer Leiter des Humangenomforschungsprojektes, Francis Collins. Derzeit würden „weitere Stammzelllinien überprüft, um die Liste der verantwortungsvoll gewonnenen embryonalen Stammzelllinien, die für eine staatliche Förderung in Frage kommen, weiter zu vergrößern.“ Elf der neu zugelassenen Linien wurden am Children's Hospital in Boston hergestellt, zwei weitere stammen von der Rockefeller University in New York. Weitere 96 Stammzelllinien sollen sich im Überprüfungsprozess durch die US-Behörden befinden. Präsident Bush hatte vor acht Jahren die Nutzung humaner embryonaler Stammzellen aus ethischen Gründen eingeschränkt. In den letzten Jahren wurden Forschungsprojekte nur dann mit Bundesgeldern gefördert, wenn sie ausschließlich Stammzelllinien verwendeten, die bereits vor August 2001 existierten. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass Embryonen gezielt für Forschungszwecke hergestellt, beziehungsweise verbraucht werden. Die Einschränkung war von Beginn an stark umstritten. Zuletzt hatten der US-Senat und das Repräsentantenhaus im Juli 2006 für die Aufhebung der Auflage gestimmt; dagegen hatte Präsident Bush jedoch sein Veto eingelegt. Dabei dürfte es vorrangig stets um eine rein ideologische Auseinandersetzung gegangen sein: Für die Forschungsförderung der Bundesstaaten und für privat finanzierte Forschung galt die Auflage der Bush-Regierung nämlich nie. So war es auch möglich, dass der Bundesstaat Kalifornien 2004 nach einem Volksentscheid beschloss, die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen mit drei Milliarden US-Dollar zu fördern. In der Praxis dürften eher das Desinteresse privater Investoren und diverse Rückschläge ausschlaggebend für das vermeintliche Dilemma der ES-Zellforschung in den USA gewesen sein. So geriet auch das kalifornische Stammzellprogramm wegen Finanzspekulationen in massive Zahlungsschwierigkeiten. Obama hatte bereits im März die Beschränkungen für eine staatliche Förderung der ES-Zellforschung aufgehoben. Allerdings hatte er sich zugleich eher zurückhaltend hinsichtlich der Verheißungen dieses Forschungsfelds geäußert. So hatte er erklärt, die „Verheißungen“ der Stammzellforschung „sollten nicht überbewertet werden.“ Die neuen Richtlinien zur Bewertung von ES-Zelllinien sind am 7. Juli 2009 von der NIH veröffentlicht worden. (Die Zeit online, 03.12.09; NIH News, 02.12.09; GID 193, kurz notiert, Mensch und Medizin, „Obama reaktiviert Stammzellforschung“) (mf)

Risiken von PID im Tierversuch

Einer von chinesischen Wissenschaftlern publizierten Studie zufolge könnte die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu einem vergrößerten Risiko für neurodegenerative Erkrankungen führen. Dies schlossen die Forscher aus Versuchen mit Mäusen. Diese wurden als Embryos im Reagenzglas herangezogen, um ihnen im Vierzellstadium eine Zelle zu entnehmen. Eine solche Blastomerenbiopsie ist Grundvoraussetzung der PID. Anschließend wurden sowohl die Embryonalentwicklung als auch die Eigenschaften der heranwachsenden Mäuse beobachtet und mit gewöhnlichen Mäusen verglichen. Demnach waren die PID-Mäuse schwerer als ihre Artgenossen und zeigten eine vergleichsweise schlechtere Gedächtnisleistung. Ein Vergleich der Protein-Expressionsmuster in den Mäusehirnen zeigte außerdem signifikante Veränderungen in 36 Proteinen. Die Forscher wiesen darauf hin, dass ähnliche Proteinveränderungen beim Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen assoziiert werden. (Molecular and Cellular Proteomics 8:1490-1500, 2009, www.mcponline.org/cgi/content/abstract/8/7/1490) (mf)

Gentherapie wieder en vogue?

In den vergangenen Jahren war es nach mehreren Krebserkrankungen in Folge gentherapeutischer Versuche an Menschen leiser um dieses experimentelle Feld der Gentechnik geworden. Doch nun mehren sich erneut die Berichte über Tierversuche, Anmeldungen klinischer Versuche und jüngst auch über angebliche Erfolge. So wollen Pariser Forscher erstmals zwei Kinder mit der Nervenkrankheit ALD gentherapeutisch behandelt haben. Bei ALD (Adrenoleukodystrophie) wird eine fettartige Isoliersubstanz im Gehirn zerstört. Dies führt zu einem geistigen und körperlichen Verfall und schließlich zum Tod der Betroffenen. Bisher kann die ALD nur mittels einer Übertragung von gespendeten Blutstammzellen therapiert werden - allerdings müssen hierfür geeignete Gewebemerkmale vorliegen und es kommt häufig zu Komplikationen. Im Fall der siebenjährigen Jungen wurden Stammzellen aus körpereigenem Knochenmark entnommen, gentechnisch verändert und dann zurück ins Knochenmark transplantiert. Erstmals wurden als Genfähren inaktivierte Aidsviren verwendet, weil diese sich typischerweise fest in das Genom der Zelle integrieren. Auf diese Weise sollte eine langfristige Wirkung erzielt werden. Um das Risiko einer Krebserkrankung zu reduzieren, wurde das Verfahren vom Deutschen Krebsforschungszentrum begleitet. Rund eineinhalb Jahre nach der Behandlung geht es den behandelten Kindern nach Angaben der beteiligten Forscher gut: Der weitere Zerfall des Gehirns sei aufgehalten worden, schreiben die Wissenschaftler in der Zeitschrift Science. Zwar sei es bei einem der Jungen seither zu einer Verschlechterung in einem nicht-verbalen IQ-Test gekommen und bei dem anderen verschlechterte sich die Sehleistung. Die Forscher geben sich aber zuversichtlich, dass die Gentherapie das Fortschreiten der Krankheit verhindern wird. Kommentatoren in Fachzeitschriften und der Presse sprachen von einem Wendejahr für die Gentherapie und von einem neuen Aufschwung nach den fatalen Folgen bei der gentherapeutischen Behandlung von Kindern mit der Immunkrankheit X-SCID an dem Pariser Forschungszentrum Hôpital Necker des Enfants Malades vor zehn Jahren. (DKFZ, 05.11.09; Ärzteblatt, 06.11.09) (mf)

Gentherapie bei Netzhauterkrankungen

Gentherapie-Forscher in Philadelphia und Neapel wollen beachtliche Erfolge bei der Behandlung von Kindern mit angeborener Netzhautschwäche erzielt haben. An einem Versuch der Phase eins am Scheie Eye Institute an der Universität von Philadelphia nahmen fünf Minderjährige teil, die von der Leberschen kongenitalen Amaurose betroffen sind. Dabei handelt es sich um eine von Geburt an bestehende Beeinträchtigung der Sehstärke, die mit zunehmendem Alter bis zur Erblindung fortschreitet. Diese Krankheit wird mit Mutationen an insgesamt 13 verschiedenen Genen in Verbindung gebracht, wobei viele der Betroffenen eine Mutation an dem Genabschnitt RPE65 aufweisen. Bei dem Experiment wurde ein genetisch manipuliertes Virus mit Millionen Exemplaren dieses Gens in die Netzhaut der Versuchspersonen eingeschleust. Innerhalb von wenigen Monaten sei es bei den älteren der insgesamt zwölf Probanden zu einer geringfügigen Verbesserung der Sehstärke gekommen. Die besten Ergebnisse seien aber bei den jüngeren Patienten erzielt worden, schreiben die Forscher in dem Fachmagazin Lancet. Dies gelte insbesondere für den jüngsten, zu Beginn des Experiments achtjährigen Patienten. Er könne sich heute ohne Unterstützung frei im Raum bewegen. Nach Angaben der Gentherapieforscherin Jean Bennett von der Universität Pennsylvania erlitt keiner der Probanden Nebenwirkungen. Allerdings sei unklar, wie lange die Wirkung des Eingriffs anhält. Kommentatoren gehen davon aus, dass durch diese Ergebnisse neue Impulse für die Gentherapie ausgehen. Seit ihrer ersten experimentellen Anwendung am Menschen steht die Gentherapie in der Kritik. Diese richtet sich einerseits gegen die potentiellen Risiken der als Genfähren benutzten Viren; andererseits wurde in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass der Ort, an dem sich die Viren-DNA ins Zielgenom einfügt, nicht sicher vorauszusehen ist. Bei früheren Gentherapieversuchen war es so zu einer dauerhaften Aktivierung von Krebszellen gekommen. (Deutsches Ärzteblatt, 26.10.09; dradio online, 24.11.09) (mf)

Südkorea: Klonforscher Hwang verurteilt

Der südkoreanische Klonforscher Hwang Woo-Suk ist am 26. Oktober von einem südkoreanischen Gericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Strafmaß für den 56-jährigen, der vor drei Jahren der Fälschung überführt wurde, liegt damit unter den vier Jahren, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Hwang wurde für schuldig befunden, staatliche Gelder veruntreut und sich auf illegalem Wege Eizellen beschafft zu haben. Vom Vorwurf, private Investoren betrogen zu haben, wurde er dagegen freigesprochen. Hwang hatte 2004 und 2005 Artikel in renommierten Fachzeitschriften publiziert, in denen er behauptete, erstmals Stammzelllinien aus menschlichen Klonen gewonnen zu haben. Anfang 2006 wurde er der Fälschung überführt. (www.spiegel.de, 26.10.09, tagesschau.de, 26.10.09) (mf)

Nobelpreis für „Geheimnis des Alterns”

Zwei US-Amerikanerinnen und ein Brite sind für ihre Forschung zu den Chromosomen-Enden (Telomeren) mit dem Medizin-Nobelpreis ausgezeichnet worden. Bei den Telomeren handelt es sich um die Chromosomen-Enden, die bei jeder Zellteilung ein wenig kürzer werden. Ab einer bestimmten Telomerlänge teilt sich die Zelle nicht mehr oder sie stirbt ab. Aufgehalten werden kann dieser Prozess durch ein Enzym, die so genannte Telomerase, welche die Nobelpreisträgerinnen Blackburn und Greider 1984 „entdeckt” haben. Telomerase bewirkt, dass den Telomeren nach der Zellteilung ein neuer DNA-Abschnitt angefügt und der „Alterungsprozess” so verzögert wird. Dieses Enzym ist in Krebszellen in höherer Konzentration zu finden und verhindert deren Absterben. Auf diese Weise geriet die Telomerase auch in den Fokus der Krebsforschung. (Ärztezeitung, 05.10.09, www.nobelprize.org) (mf)

Partnersuche nach den Genen

Neue Formen des Online-Datings treiben die Genetifizierung des Menschen auf die Spitze:
Ein Beispiel ist ScientificMatch?.com, ein Angebot des Geschäftsmanns Eric Holzle, der mittels eines Genabgleichs eine „wissenschaftlich” fundierte Partnerwahl verspricht. Das entsprechende Argument lautet, dass bestimmte Gene, die an der Immunabwehr beteiligt sind, auch einen Einfluss auf den Körpergeruch eines Menschen haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass Menschen mit unterschiedlichen Geruchsprofilen besonders attraktiv füreinander sind. Genematching verspricht: Wenn die Gene passen, halten sich die Partner eher die Treue und haben mehr Spaß im Bett. Ein ähnlich obskures Angebot kann man auch bei der Schweizer Firma GenePartner finden, die immerhin 99 US-Dollar für eine solche genetische Partnervermittlung verlangt. „Liebe ist kein Zufall”, wirbt die Firma. Die Investition soll sich lohnen, denn diese Vorteile sollen sich auch auf die genetischen Nachkommen auswirken. Und wenn die sich erstmal gut riechen können... (BioNews 534, 16.11.09) (mf)

Mehr Tierversuche

Im Jahr 2008 ist die Zahl der bei Tierversuchen eingesetzten Tiere erneut gestiegen. Laut Tierversuchzahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums waren es insgesamt 2.692.890 Tiere; 83.407 oder 3,2 Prozent mehr als im Jahre 2007. Auch bei den gentechnisch veränderten Tieren war ein Anstieg zu verzeichnen: um 13.000 auf 537.639 Tiere. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Mäuse (521.549), aber auch Ratten, Kaninchen, Amphibien, Fische und Schweine. Die Zahl der tatsächlich eingesetzten Tiere dürfte jedoch noch um einiges höher liegen, da in der Statistik diejenigen Tiere, die schon bei der Entwicklung neuer gentechnisch veränderter Linien ums Leben kommen, nicht mit aufgeführt werden. (PM Menschen für Tierrechte, 26.10.09, www.tierrechte.de/p77001007x1419.html; Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, www.bmelv.de) (ts)

Epigenom entschlüsselt

Rund zehn Jahre ist es her, dass die Entschlüsselung des menschlichen Genoms als wissenschaftliche Mondlandung gefeiert und als Basis für die Entwicklung neuer Therapien gepriesen wurde. In den letzten Jahren wich diese anfängliche Euphorie der Erkenntnis, dass das Zellgeschehen und die Interaktion der Gene wesentlich komplexer und schwerer zu beeinflussen seien, als ursprünglich angenommen. Inzwischen richtet sich die Aufmerksamkeit der Forschung zunehmend auf eine andere Ebene biologischer Prozesse: das Epigenom. Dieses umfasst nicht nur die auf den DNA-Abschnitten gespeicherten Informationen, sondern auch Prozesse von dessen Regulierung beziehungsweise Steuerung. Wissenschaftlern soll es nun erstmals gelungen sein, das „komplette“ Epigenom zweier menschlicher Zellen zu entschlüsseln: Wie die Wissenschaftler um Ryan Lister vom Salk Institute im kalifornischen La Jolla in der Fachzeitschrift Nature schreiben, verglichen sie die Regulierungsprozesse einer menschlichen embryonalen Stammzelle mit denen einer Zelle aus dem Lungengewebe eines Fötus. Im Fokus befanden sich dabei vor allem die so genannten Methylgruppen, chemische Moleküle, die sich an DNA-Abschnitte anheften und dadurch bestimmte Gene an beziehungsweise ausschalten. Zwar ging es dabei um reine Grundlagenforschung: Die Wissenschaftler interessiert der Prozess der Embryonalentwicklung sowie der Alterungsprozess von Zellen. In den Medien wurde dennoch bereits von der Hoffnung auf neue Therapiekonzepte und Medikamente, vor allem für Krebserkrankungen gesprochen. (derStandard.at, 15.10.09) (mf)

Neue Quelle für ips-Zellen

Seit 2007 spezialisierte Hautzellen so umprogrammiert wurden, dass sie in ihren Eigenschaften embryonalen Stammzellen ähneln, gilt dieses Verfahren als neuer Stern am Horizont des Stammzellhimmels. Das Verfahren zur Herstellung dieser „induzierten pluripotenten Stammzellen“, kurz ips-Zellen, scheint einen Ausweg zu bieten aus vielen ethischen Dilemmas der embryonalen Stammzellforschung. Nun haben spanische und deutsche Forscher eine neue Quelle aufgetan: Nabelschnurblutzellen seien unproblematisch zu gewinnen und im Unterschied zu Hautzellen so jung, dass sich noch keine Mutationen in ihrem Erbgut angesammelt hätten. Außerdem seien sie noch kaum ausgereift, sodass die Gewebemerkmale von Spender und Empfänger nicht unbedingt exakt übereinstimmen müssten, schreiben die Forscher vom Zentrum für Reproduktive Medizin in Barcelona in der Zeitschrift Cell Stem Cell. Die bereits existierenden Nabelschnurblutbanken seien dabei „eine reiche und leicht zugängliche Quelle“. Dabei schweigen sie sich darüber aus, wie damit umgegangen werden soll, dass das eingelagerte Nabelschnurblut im allgemeinen zum Zweck potentieller Transplantationen eingefroren worden ist. Der medizinische Nutzen von Nabelschnurblutbanken ist zwar umstritten. Für eine Verwendung der meist gegen hohe Gebühren eingefrorenen Zellen zu Forschungszwecken müsste aber zumindest die Einwilligung der SpenderInnen eingeholt werden. (wissenschaft.de, 02.10.09) (mf)
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Dezember 2009
S. 34 - 36