Illegale Bluttests bei Daimler?
Nachdem bereits im April bekannt geworden war, dass der Autokonzern Daimler Krankendaten unerlaubt gespeichert und weitergegeben hat, ist erneut eine fragwürdige Praxis des Unternehmens bekannt geworden: Jobsuchenden wurde schon während des Bewerbungsverfahrens Blut für Gesundheitsuntersuchungen abgenommen. „Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen”, so eine Daimler-Sprecherin, nachdem der Norddeutsche Rundfunk Ende Oktober darüber berichtet hatte. Der werksärztliche Dienst, der die Untersuchungen durchführt, teile der Personalabteilung lediglich mit, ob BewerberInnen geeignet sind; Befunde und Diagnosen würden mit den Jobsuchenden direkt besprochen. Begründet wird das Vorgehen zynischerweise mit der Fürsorgepflicht von Arbeitgebern. Bei Mitarbeitern mit Diabetes müsse beispielsweise auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden, so die Daimlersprecherin - als müssten krankmachende, ungeregelte Arbeitszeiten nicht eigentlich grundsätzlich vermieden werden. Das allerdings hat die Medienöffentlichkeit nicht bewegt; diskutiert wird die Praxis bei Daimler lediglich datenschutzrechtlich. So bezeichnete der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Tests als illegal. Marit Hansen, stellvertretende Leiterin des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein wies außerdem darauf hin, dass medizinische Daten auf Bewerbungsverfahren grundsätzlich keinen Einfluss haben dürften. Aufgrund von Gesundheitstests abgelehnte Bewerber könnten daher „mit hohen Erfolgschancen” klagen. Zaghafter äußerte sich das zuständige Büro des Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg: Es gehe um die Abwägung gegensätzlicher Interessen, so Datenschutzreferent Walter Krämer. Dazu müsse man sich erst „eine Auffassung bilden”. Bei Redaktionsschluss war dieser Prozess weder abgeschlossen noch ein Datum für dessen Ende bekannt. Daimler hat inzwischen angekündigt, bis dahin nur dann Labortests in Bewerbungsverfahren durchzuführen, wenn sie für einen Arbeitsplatz zwingend erforderlich sind und bei Bewerbungen in den Bereichen Verwaltung und Handel vorläufig ganz auf Gesundheitsuntersuchungen zu verzichten. (Ärztezeitung, 28. und 29.10. sowie 04.11.09) (uw)
Kartellrechtliche Ermittlungen gegen Monsato
Das US-amerikanische Justizministerium führt eine Untersuchung gegen Monsanto durch wegen des Verdachts von unerlaubter Erweiterung der Marktmacht bei gentechnisch veränderten Nutzpflanzen. Ein Sprecher des Unternehmens bestätigte, dass Interviews geführt und Dokumente übergeben worden seien, Monsanto aber nichts illegales getan habe. Der Konzern verfügt über Lizenzabkommen mit anderen Saatgutfirmen, so dass in etwa 96 Prozent der gentechnisch veränderten Soja und in 80 Prozent der gentechnisch veränderten Maispflanzen in den USA Monsanto-Genkonstrukte zu finden sind. Von Konkurrenzunternehmen wird berichtet, dass der Konzern aus dem US-Bundesstaat Missouri seine Macht nutzt, um andere Firmen unter Druck zu setzen. Von Seiten des Ministeriums werden die Berichte über die Untersuchung weder bestätigt noch abgestritten. In die Überprüfung wurden auch zwei der größten Mitbewerber einbezogen, der US-Konzern DuPont und Syngenta aus der Schweiz. Beide hatten Monsanto in der Vergangenheit auf der Basis des Kartellrechts verklagt, die DuPont-Klage ist noch nicht entschieden, Syngenta und Monsanto haben sich im vergangenen Jahr außergerichtlich geeinigt. In zwei Bundesstaaten der USA, in Iowa und in Texas, werden zudem eigenständige Kartelluntersuchungen durchgeführt. (
www.soyatech.com, 08.10.09) (pau)
DeCode Genetics geht...
Mitte November hatte sie ein Ende, die mehr als dreizehn Jahre dauernde Geschichte des weltweit ersten Biobank-Unternehmens: DeCode Genetics musste Konkurs anmelden. Seit 1998 hatte die Firma die gesetzliche Erlaubnis, DNA und Krankheitsdaten der isländischen Bevölkerung zu sammeln, auszuwerten und die Ergebnisse kommerziell zu nutzen. Nicht näher genannte Analysten machen falsche Geschäftsentscheidungen und einen gigantischen Schuldenberg für den Bankrott verantwortlich; auch die Finanzkrise dürfte dazu beigetragen haben: 30 Millionen US-Dollar gingen allein beim Kollaps der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers verloren. Möglich ist aber auch, dass der Konkurs nur ein erstes Anzeichen für das grundsätzliche Scheitern von Geschäftsmodellen ist, die sich auf die kommerzielle Vermarktung der Genomforschung stützen. Kári Stefánsson, Gründer und Chef von deCode, ist jedenfalls um Schadensbegrenzung bemüht: Das isländische Tochterunternehmen, das die Daten- und Probensammlung betreibt, werde zwar an andere Investoren verkauft. Ein solcher Wechsel habe aber „keine Auswirkungen auf die Bedingungen, unter denen die Proben und Daten verwaltet und analysiert werden“. In dem Kommentar auf der Internetseite von Nature betont Stefánsson, dass Proben und Daten „den Individuen gehören, die sie zur Verfügung stellen“. Sie würden deshalb auch „nur zu den Zwecken genutzt, denen die Individuen zugestimmt haben, sei es nun ein Test oder Forschung“. Voraussichtlich übernimmt das US-amerikanische Joint-venture Saga Investments den Großteil der Vermögenswerte von deCode, darunter auch die Abteilung für Medikamentenentwicklung und die genetische Forschungseinheit. Kommt der Verkauf zustande, könne der Betrieb für weitere zwei Jahre aufrechterhalten werden, so Stefánsson. (New York Times, 18.11.09; taz, 20.11.09; Nature, 23.11.09) (uw)
...Biomax kommt
Die etwa drei- bis viertausend Blutproben, die täglich im Straßburger Uniklinikum analysiert werden, sollen künftig im Rahmen einer so genannten öffentlich-privaten Partnerschaft genutzt werden: Der Immungenetiker Siamak Bahram hat ein Unternehmen namens Biomax gegründet, das in den nächsten fünf Jahren 100.000 dieser Proben und der dazugehörigen Analyseergebnisse archivieren will. Die Untersuchung genetischer und molekularer Marker für komplexe so genannte Volkskrankheiten wie Asthma, Fettleibigkeit oder Bluthochdruck soll es dann ermöglichen, Patientenprofile zu erstellen. Solche im Zusammenhang mit Biobanken häufigen, vollmundigen Ankündigungen scheinen Biobank-Begründer für nötig zu halten, um Kapital anzuziehen: Biomax fehlen nur noch die benötigten 15 Millionen Euro. Nicht definiert sind bisher Regeln für die Zusammenarbeit zwischen der - staatlichen - Universität und dem Privatunternehmen. Es bleibt also offen, ob Patienten über die geplante weitere - kommerzielle - Verwendung ihrer Proben aufgeklärt werden und inwieweit ihre Zustimmung erforderlich sein wird. (idw online, 03.11.09) (uw)
USA: Gv-Zuckerrüben wieder verboten
Gentechnisch veränderte Zuckerrüben waren in diesem Jahr erstmalig in den USA kommerziell angebaut worden. Nachdem unter anderem verschiedene landwirtschaftliche Organisationen gegen die Zulässigkeit dieses Anbaus geklagt hatten, hat nun ein Bezirksgericht in San Francisco entschieden, dass vor einem weiteren großflächigen Anbau der Einfluss auf die Umwelt abgeschätzt werden muss. Darauf hatte das Landwirtschaftsministerium bisher verzichtet. An der Entwicklung und Vermarktung sind unter anderem das deutsche Saatgut-Unternehmen KWS und der US-Gentech-Konzern Monsanto beteiligt. Die Rüben besitzen eine Toleranz gegen das Unkrautvernichtungsmittel Roundup beziehungsweise dessen Wirkstoff Glyphosat. Siehe auch den Beitrag „Agro-Gentechnik in den USA” von Christof Potthof in diesem Heft. (New York Times, 23.09.09,
www.nytimes.com) (pau)
Grundsatzentscheidung zum Stammzellpatent vertagt
Der Bundesgerichtshof hat die Beantwortung der Frage aufgeschoben, ob humane embryonale Stammzellen in Deutschland patentiert werden dürfen. Weil das deutsche Patentrecht auf die EU-Biopatent-Richtlinie zurück geht, zum Teil sogar wörtlich mit ihr übereinstimmt, müssten zunächst einige Unklarheiten im Text beseitigt werden. Zu diesem Zweck hat der BGH nun den Europäischen Gerichtshof angerufen. Damit bleibt das Urteil des BGH weiterhin ungewiss. Der Vorsitzende Richter am BGH, Peter Meier-Beck, hat allerdings bereits mehrfach angedeutet, dass das Patentrecht nicht dafür geeignet sei, ethische Grenzen der Forschung zu ziehen. Ein Patent könne nur dann verweigert werden, wenn damit grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung wie etwa die Menschenwürde verletzt würden. Die juristische Auseinandersetzung geht auf eine Klage gegen ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle zurück, in dem die Umweltorganisation Greenpeace einen Verstoß gegen die „öffentliche Ordnung und die guten Sitten” sah - eine Perspektive, die das Bundespatentgericht in einer Entscheidung teilte. (Ärztezeitung, 12.11.09) (uw)
Interpol und UNO planen globale Datenbank
Mit der Begründung, in Ländern mit organisiertem Verbrechen oder Krieg müssten auch polizeiliche Friedenstruppen eingesetzt werden können, wollen Justiz- und Innenminister von mehr als sechzig Ländern, darunter die USA und China, ein globales polizeiliches „Kommunikations-Netzwerk“ aufbauen. Auf einem Treffen der Polizeiorganisation Interpol Mitte Oktober in Singapur kamen sie überein, neben einer solchen internationalen Polizeieinheit eine elektronische Datenbasis aufzubauen, die neben Fingerabdrücken, Fotos und Beschreibungen von polizeilich Gesuchten auch DNA-Datensätze enthalten wird. (New York Times, 12.10.09) (uw)
Patent auf künstliche Befruchtung
Ein sehr umstrittenes Patent auf die Verwendung menschlicher Eizellen bei der künstlichen Befruchtung hat das Europäische Patentamt dem Schweizer Konzern Merck Serono erteilt. Bei dem patentierten Verfahren geht es um eine Behandlung der Eizellen mit chemischen Substanzen, die den Reifungsprozess im Reagenzglas beschleunigen sollen. Der Vorteil gegenüber bisherigen Verfahren soll darin bestehen, dass Frauen vor einer künstlichen Befruchtung dann weniger Hormone einnehmen müssen. Nach Einschätzung des Geschäftsführers der Nichtregierungsorganisation Testbiotech, Christoph Then, verstößt das Patent aber gegen EU-Recht. Dieses ist über die - allerdings lückenhafte - Biopatentrichtlinie von 1998 geregelt und verbietet die Kommerzialisierung von menschlichen Eizellen und Embryonen. Then erwägt, Klage gegen das Patent von Merck Serono einzureichen. Auch der Bundesgerichtshof kündigte an, das Patent vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Ein Sprecher des Europäischen Patentamts deutete zumindest Verständnis für ein solches Vorgehen an: Zwar sei „kein einzelner Anspruch auf die Eizelle direkt gerichtet“, aber theoretisch könnten sich bei entsprechender Auslegung auch Ansprüche auf die Eizelle ergeben, sagte er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. (Süddeutsche Zeitung, 21.11.09) (mf)
USA: Klagen gegen Genpatente weiter möglich
Der Entscheidung eines US-Bezirksgerichtes zufolge ist es auch in Zukunft möglich, gegen bereits erteilte Patente auf menschliche Gensequenzen vorzugehen. In dem Fall „Association for Molecular Pathology, et al. v. U.S. Patent and Trademark Office, et al.” geht es konkret um zwei Patente für Brustkrebsgene, die der Firma Myriad Genetics und der Forschungsstiftung der Universität von Utah zugesprochen worden waren. Auch die US-Patent- und Markenbehörde (USPTO) ist angeklagt. Die Parteien hatten beantragt, dass die Klage abgewiesen wird. (
www.pubpat.org, 02.11.09) (pau)
Mildernde DNA-Umstände
Ein Berufungsgericht im norditalienischen Trieste hat das Strafmaß für einen verurteilten Mörder um ein Jahr gesenkt. Der Mann, der 2007 wegen Mordes durch Erstechen zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden war, verfüge über Genvarianten, die mit einer Neigung zur Aggression einhergingen, so die Begründung. Dass biologistische Vorstellungen von Kriminalität einem Straffälligen nutzen, entspricht allerdings nicht dem Trend: Nita Farahany, Rechtswissenschaftlerin an der Vanderbilt-Universität von Nashville, weist darauf hin, dass US-Gerichte Gene für aggressives Verhalten zunehmend zur Begründung von Anklagen heranziehen. „Von der Doppeldeutigkeit dieses Beweismittels wird keine Notiz genommen“, so Farahany weiter. (New Scientist, 03.11.09) (uw)
Merck baut Geschäft in Indien aus
Die indische Tochtergesellschaft von Merck (Merck Specialities) hat das Biotech-Unternehmen Bangalore Genei (BGIP) aufgekauft. BGIP ist auf dem Gebiet der Genom- und Proteomforschung aktiv: Das rund 100 Mitarbeiter umfassende Unternehmen erzielte im letzten Jahr laut Angaben von Merck einen Umsatz von rund drei Millionen Euro, vor allem durch die Herstellung von Reagenzien, Chemikalien und Enzymen, die im Bereich der Laborentwicklung von neuen Wirkstoffen eingesetzt werden. Ein zweites Standbein der Firma ist die Auftragsforschung, das heißt die Durchführung von Arzneimitteltests an Versuchspersonen. Mit dem Firmenzukauf will Merck sein Standbein auf dem indischen Subkontinent stärken. Dies kommt nicht überraschend: Marktanalysen prognostizieren für Indien, China oder Brasilien im Bereich der Biotechnologie in den kommenden Jahren besonders starke Wachstumsraten. (Laborpraxis 14.10.09; reuters.com, 13.10.09;
www.banaloregenei.com) (mf)
EU: Gv-Mais zugelassen
Die EU-Kommission hat den gentechnisch veränderten (gv) Mais der Sorte MIR 604 für Import und Verarbeitung zugelassen. Sie hat damit ihre alleinige Zuständigkeit genutzt, die sich eine Woche zuvor aus einem Patt im EU-Agrarministerrat ergeben hatte. Deutschland hatte im Ministerrat erstmals seit Jahren wieder für eine Zulassung einer gv-Pflanze gestimmt, was allgemein als Zeichen der Wende in der Gentech-Politik der schwarz-gelben Regierung gewertet wird. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilsa Aigner (CSU) hatte sich mit einem positiven Votum der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gerechtfertigt - ein Argument, das sie vor der Bundestagswahl nicht davon abgehalten hat, den gv-Mais MON810 in Deutschland zu verbieten. Dieser Entscheidung war die Zulassung von drei anderen gentechnisch veränderten Maissorten vorausgegangen. Die sogenannten MON 88017 und MON 89034 von Monsanto und Pioneers 59122x waren ebenfalls von der Kommission zugelassen worden, nachdem im Rat keine Entscheidung zustande gekommen war. In den angeführten Fällen hat die EU-Kommission nur sehr wenig Zeit zwischen den jeweiligen Ratssitzungen und ihrer eigenen Entscheidung verstreichen lassen, was in der Presse und in der Darstellung der Kommission mit einem angeblich drohenden Futtermittel-Notstand in Zusammenhang gebracht wurde. Im Juni waren Spuren von diesen gentechnisch veränderten Maissorten in Sojalieferungen gefunden worden, was dazu führte, dass diese nicht in die Europäische Union eingeführt werden durften. Siehe zu der Futtermittelkrise auch den Beitrag von Annemarie Volling in diesem Heft. (
www.keine-gentechnik.de, 24.11.09;
www.foodnavigator.com, 03.11.09) (pau)
EU: Zulassung von gv-Pflanze gestoppt
Das EU-Zulassungsverfahren des gentechnisch veränderten (gv) Mais LY038 der Firma Renessen ist gestoppt. Die Firma, ein Joint-venture der beiden Agrar-Konzerne Monsanto und Cargill, hat den Antrag nach eigenen Angaben aus rein wirtschaftlichen Gründen zurückgezogen. Das berichtet die Organisation Testbiotech mit Verweis auf weitere Quellen. Testbiotech betont, dass auch die Sicherheitsbedenken der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, Ursache für den Rückzug gewesen sein könnten. Die EFSA habe verschiedene „weitere Daten bezüglich der Risikobewertung der Pflanze” angefordert, in einem Brief wurde die Wiederholung einer Fütterungsstudie verlangt. Die ursprüngliche Untersuchung hatte zwar signifikante Veränderungen von Blut- und Urinwerten aufgezeigt, sei aber methodisch nicht korrekt gewesen. LY038-Mais produziert verhältnismäßig große Mengen der Aminosäure Lysin, was die Fütterungsqualität des Mais verbessern soll. Der Mais ist in den Vereinigten Staaten und in Neuseeland für den Anbau zugelassen. (PM Testbiotech, 01.12.09,
www.testbiotech.org; www.renessen.com) (pau)
EU: Nano muss aufs Etikett
Das EU-Parlament hat nach zähen Verhandlungen eine Verordnung verabschiedet, derzufolge Kosmetika, die Nanopartikel enthalten, künftig gekennzeichnet werden müssen. Außerdem kann die EU-Kommission bei solchen Stoffen in Zukunft Sicherheitsprüfungen veranlassen. Die neue Verordnung harrt nun noch der Unterzeichnung durch den Parlamentspräsidenten, danach kann sie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die EU-Staaten haben dann dreineinhalb Jahre Zeit, die Vorschrift umzusetzen. Für Streit sorgte ein bereits bestehendes Verbot von krebserregenden, erbgutveränderenden Substanzen, die auch im Verdacht stehen, „die Fortpflanzung zu hemmen“. Mehrere EU-Staaten hatten dafür plädiert, das Verbot fallen zu lassen. In der endgültigen Version ist es nun aber beibehalten worden - eine Ausnahme wurde allerdings eingeräumt für Alkohole und Vitamin A, weil diese „auch in Lebensmitteln zugelassen“ seien. Auf welcher Grundlage eine Sicherheitsprüfung von Nanopartikeln stattfinden soll, ist allerdings unklar, denn bisher gibt es kaum Studien zu den Auswirkungen der winzigen Teilchen auf den menschlichen Organismus. Laut BUND ist besonders die breite Verwendung von Nanosilber bedenklich: Dieses werde wegen seiner keimabtötenden Wirkung beispielsweise in „geruchsfreien Socken“ oder in Unterwäsche, aber auch in Haushaltsgeräten eingesetzt, heißt es in einer vom BUND veröffentlichten Studie (siehe Rubrik Materialien im diesem Heft). Derzeit gäbe es rund 800 „verbrauchernahe Produkte“, die Nanomaterialien enthalten, so der BUND. Aufgrund ihrer geringen Größe können Nanopartikel neue Eigenschaften aufweisen, die bislang wenig bekannt sind. Versuche mit Pflanzen zeigten, dass Nanosilber Zellmembranen durchdringen kann. Daher wird befürchtet, dass die Partikel auch die Bluthirnschranke oder die Plazentaschranke überwinden können. (DNR, 05.12.09; taz, 04.12.09) (mf)
GB: Wissenschaft braucht zwei Milliarden Pfund
Die „Royal Society”, die nationale Wissenschaftsorganisation Großbritanniens, hat von der Regierung ein Extra-Budget in der Höhe von zwei Milliarden Pfund gefordert, um der großen Herausforderung der Sicherung der Welternährung zu begegnen. In einem Bericht legt die Organisation dar, dass britische Wissenschaftler die weitere Entwicklung im Bereich der Welternährung anführen sollten. Insbesondere biologische Wissenschaften müssten in der Zukunft eine lebhafte Rolle spielen und dabei von der Öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden. Kritik zog der Bericht in erster Linie auf sich, weil er die Rolle der Gentechnik bei der Entwicklung neuer Sorten betont. (
www.royalsociety.org, 21.10.09) (pau)
Polen: Neues Gentechnikgesetz
Polnische Nichtregierungsorganisationen sind alarmiert. Das Parlament hat Mitte Dezember ein neues Gentechnikgesetz zur Entscheidung auf der Agenda. Im Falle einer Annahme müssten nach Auskunft des Internetportals „agrarheute.com” noch detaillierte Regelungen für die Umsetzung der Koexistenz von gentechnisch veränderten und konventionellen und ökologischen Sorten festgelegt werden. Die Internationale Koalition zum Schutz der polnischen Landschaft (ICPPC) befürchtet, dass damit der Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Sorte MON810, der einzigen in Europa für den kommerziellen Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzensorte, ermöglicht wird. ICPPC ruft aus diesem Grund dazu auf, dem Präsidenten des Parlamentes Protestbriefe zu schicken. MON810 des US-Gentech-Konzerns Monsanto durfte bisher auf der Basis des Saatgutrechts in Polen nicht gehandelt werden. Nichtsdestotrotz hat es in diesem Jahr einen Anbau von vermutlich mehr als 3.000 Hektar gv-Mais im Land gegeben. Gerüchten zufolge wurde das Saatgut - nach Ansicht von ICPPC illegalerweise - aus der Tschechischen Republik eingeführt. (
www.icppc.org.pl, 04.12.09;
www.agrarheute.com, 16.11.09) (pau)
Frankreich: „Ohne GVO”-Label
Der Hohe Rat für Biotechnologie, das Beratungsgremium der französischen Regierung, hat Ende Oktober einen ersten Bericht für ein „Ohne GVO”-Label vorgelegt. Demzufolge sollen pflanzliche Produkte mit dem neu einzuführenden Label gekennzeichnet werden können, wenn sie weniger als 0,1 Prozent transgene DNA enthalten. Der gleiche Wert soll auch bei tierischen Produkten (Eier, Fleisch und Milch) angewendet werden: Wenn das Futter der Tiere weniger als 0,1 Prozent GVO enthalten hat, kann das Label genutzt werden. Der Vorschlag muss noch das Gesetzgebungsverfahren inklusive einer öffentlichen Anhörung durchlaufen. Das Gesetz soll im nächsten Jahr verabschiedet werden. (ogm.gouv.fr;
http://gain.fas.usda.gov, 20.11.09, zitiert nach GENET-news, 04.12.09, im Netz unter:
www.genet-info.org) (pau)
Gv-Reis und gv-Mais in China
Das chinesische Landwirtschaftsministerium scheint eine erste gentechnisch veränderte Reissorte genehmigt zu haben. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf zwei Wissenschaftler, die an dem Genehmigungsverfahren beteiligt gewesen sein sollen. Sie wollten ihre Namen aber nicht veröffentlichen, da offizielle Stellen diese Nachricht noch nicht bestätigt haben. Der zugelassene gv-Reis bildet ein Gift des bodenlebenden Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt), das ihn gegen Insektenschädlinge schützen soll. Bei dem verwendeten Reis soll es sich um eine lokale Sorte handeln, in die die gentechnische Veränderung eingebracht wurde. Ein ähnliches Bt-Gift kommt in dem bei uns bekannten gentechnisch veränderten MON810-Mais zum Einsatz. China ist gleichzeitig der größte Produzent und der größte Konsument von Reis weltweit. Reis ist dort das wichtigste Grundnahrungsmittel. Reuters berichtet weiter, dass der großflächige Anbau in zwei oder drei Jahren beginnen könne. Bei dem neu zugelassenen Mais handelt es sich um eine Sorte, deren Phytase-Gehalt erhöht ist, was bei der Mast von Schweinen, wenn diese mit dem Mais gefüttert werden, zu einer verbesserten Aufnahme von Phosphor und zu besserem Wachstum führen soll. Weitere zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen sind Papaya und Tomaten, Angaben über das Ausmaß des Anbaus liegen der GID-Redaktion aber nicht vor. (Reuters, 27.11.09, zitiert nach gmwatch.eu) (pau)
Indien: Gv-Aubergine zugelassen
Eine gentechnisch veränderte (gv) Aubergine ist in Indien für den Anbau und den Verzehr zugelassen worden. Das zuständige Komitee der Regierung, das GEAC, hat dies im Oktober beschlossen. Die Pflanzen tragen ein neu eingefügtes Gen für die Produktion von Insektengiften, die ursprünglich aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis stammen. Aus verschiedenen Gründen ist gegen diese Zulassung protestiert worden. Zuletzt wurde berichtet, dass einige der Mitglieder des GEAC bei ihrer Entscheidung unter Druck gestanden hätten. Auch soll der Bericht, der die Zulassung unterstützte, manipuliert worden sein. Ein Teil der angemahnten Untersuchungen sei gar nicht, ein anderer Teil nur in unbefriedigender Art und Weise durchgeführt worden. Schon im Herbst war bekannt geworden, dass Mitglieder eines zweiten Expertenausschusses, der ebenfalls an dem Verfahren beteiligt war, eigene finanzielle oder andere Interessen an der Zulassung der gv-Aubergine haben. Diese Informationen setzten nach Einschätzung von G.V. Ramanjaneyulu, dem Geschäftsführer des Zentrums für Nachhaltige Landwirtschaft in Hyderabad deutliche Fragezeichen hinter die Entscheidung. Auch der französische Molekularbiologe Gille-Eric Seralini hatte in der Vergangenheit mehrfach die Sicherheit der Bt-Auberginen angezweifelt. Die Entwicklung der Bt-Aubergine wurde von dem US-Entwicklungshilfeprogramm USAID finanziell unterstützt. (
www.thehindu.com, 04.12.09) (pau)
EuGH entscheidet über Imker
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat mit Entscheidung vom 26. Oktober einzelne Aspekte des Verfahrens über den Schutzanspruch von Imkern vor der Kontamination ihres Honigs mit gentechnisch verändertem Pollen der Sorte MON810 an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Zu klären ist, ob „auch beim Honig eine Nulltoleranz von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten gilt”. Außerdem muss geklärt werden, was genau ein gentechnisch veränderter Organismus ist. Der Imker Karl-Heinz Bablok hatte im September seine gesamte Jahresernte in der Müllverbrennungsanlage entsorgt, weil das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden hatte, dass sein mit Pollen von MON810-Mais verunreinigter Honig nicht verkehrsfähig ist. (
www.bienen-gentechnik.de, 03.11.09) (pau)