Kurz notiert - Mensch und Medizin
Großbritannien: DNA-Sammelwut
Dass in Großbritannien die Zahl der Verhaftungen von Jahr zu Jahr ansteigt, obwohl die Zahl der Verbrechen beständig sinkt, hat einen einfachen Grund: Die Polizei nimmt Menschen oft nur fest, um ihnen DNA entnehmen und ihr Profil in der polizeilichen Datenbank speichern zu können. Das ist ein Ergebnis der mehr als zweijährigen Untersuchung der Human Genetics Commission. Bei der Vorstellung des Abschlussberichtes mit dem Titel „Nichts zu verbergen, nichts zu befürchten? Die Balance zwischen individuellen Rechten und öffentlichem Interesse bei der Steuerung und Nutzung der Nationalen Datenbank“ verwies der Sprecher der Kommission, Jonathan Montgomery, zudem auf ein weiteres, besonders pikantes Missverhältnis: Etwa 75 Prozent aller im Königreich lebenden schwarzen Männer zwischen 18 und 35 Jahren sind bereits in der Datenbank gespeichert und damit deutlich überrepräsentiert. Auch steigt der Anteil der Unschuldigen an den mittlerweile mehr als fünf Millionen Datensätzen kontinuierlich, weil die Einträge unabhängig vom Ausgang der Ermittlung gespeichert bleiben dürfen. Daran hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bislang nichts geändert, der diese Praxis als menschenrechtswidrig verurteilte. Die Human Genetics Commission fordert nun klare rechtliche Regeln über die Verwendung der Datensätze und hohe Strafen für deren Missbrauch. Sie kritisiert, dass es nie einen Parlamentsbeschluss zur Datenbank gegeben hat und deren Nutzung keiner Kontrolle unterliegt. Außerdem fordert die Kommission, Verfahren zum Austausch von Geninformationen europaweit abzustimmen und zu standardisieren. (Heise Online und Süddeutsche Zeitung, 25.11.09) (uw)New York: DNA-Sippenhaft
Seit Dezember ist es im Bundesstaat New York erlaubt, via DNA-Analyse nach verdächtigen Verwandten zu fahnden. Die sogenannten „partial matches“, also Spuren, die teilweise mit einem in polizeilichen Datenbanken gespeicherten DNA-Profil übereinstimmen, dürfen nun benutzt werden, um damit Rückschlüsse auf mögliche TäterInnen aus dem familiären Umfeld der Person mit gespeichertem Profil zu ziehen. Ein Beispiel: In Denver analysierten die Ermittlungsbehörden Blutspuren eines Autodiebs. Die Spur stimmte teilweise mit einer Person in der Datenbank überein, die die Ermittler zu dem später verurteilten Bruder der gespeicherten Person führte. Bürgerrechtliche Organisationen kritisierten, dass diese Ermittlungspraxis zu einer enormen Ausweitung der DNA-Datensammlungen führen könnte. Tania Simoncelli von der American Civil Liberties Union erklärte: „Die Suche nach Familienmitgliedern weitet die Datenbanken auf Leute aus, die völlig unschuldig sind.“ Der Vertreter der Civil Liberties Union für New York protestierte außerdem dagegen, dass die familiäre DNA-Fahndung ohne Einbeziehung der Legislative nur von der New Yorker Kommission für Forensik erlassen wurde. Die New Yorker Rechtsprechung legitimiert im Nachhinein eine Richtlinie des FBI von 2006. Bereits seit damals ermöglicht das FBI den Abgleich von „partial matches“ über die von ihm betriebene nationale Datenbank, die die DNA-Datenbanken der Bundesstaaten vernetzt. (NY Times, 25.01.10) (sus)Argentinien: DNA-Aufklärung?
In Argentinien ist ein Gesetz in Kraft getreten, wonach DNA-Tests auch gegen den Willen einer Person angeordnet werden dürfen, wenn es den begründeten Verdacht gibt, dass diese Person Kind einer politischen Gefangenen der Diktatur sein könnte. Menschenrechtsgruppen hoffen, so die etwa 400 Kinder zu finden, deren Mütter immer noch nicht wissen, wohin ihre Kinder entweder nach ihrer Verhaftung oder nach der Geburt im Gefängnis gekommen sind. Während der Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983 wurden mehrere Tausend linke Oppositionelle gefoltert und getötet. Die Kinder der politischen Gefangenen und später „Verschwundenen“ wurden oftmals von Polizei- oder Militärfamilien adoptiert, die als loyal gegenüber der Diktatur galten. Der argentinische Senat befürwortete mit 58 gegen eine Stimme den Antrag, der von der Organisation „Großmütter der Plaza de Mayo“ gestellt worden war. Es gibt aber auch kritischen Stimmen in Menschenrechtskreisen. Julio Strassera, ehemaliger Chefankläger gegen die Befehlshaber der Militärjunta, wandte sich gegen das Gesetz. „Wenn eine erwachsene Person nichts über ihre Herkunft wissen will, muss man das respektieren“, erklärte er. (AP, 21.11.09; www.geneticsandsociety.org/article.php?id=4991) (sus)USA: Bisher keine Entschädigung
In North Carolina, dem einzigen Bundesstaat in den USA, der ein Gesetz zur Entschädigung der Opfer eugenischer Zwangssterilisationen erlassen hat, sind die Zahlungen immer noch nicht angelaufen. Von der sowieso schon geringen Summe von 250.000 US-Dollar, die im Haushaltsjahr 2009/2010 dafür reserviert wurden, ist bisher noch nichts ausgegeben worden. Denn: Die Stiftung, die die Gelder verteilen soll, ist immer noch nicht gegründet worden. Geschätzt wird, dass während der eugenischen Programme von 1929 bis in die 1970er Jahre allein im Bundesstaat North Carolina 7.600 Personen zwangssterilisiert wurden - mit der Begründung, sie seien geistig behindert oder sexuell promisk und dürften deswegen keine Kinder bekommen. Es wird geschätzt, dass heute nur noch 2.800 Personen am Leben sind, die ihr Recht auf Entschädigung geltend machen könnten. (Biopolitical Times, 05.01.10) (sus)Reziproke Organspenden
Wer sich in Israel als Organspender registrieren lässt, bekommt im Notfall bevorzugt ein Organ. Dies regelt ein Gesetz, das im Januar in Kraft getreten ist. Israel ist damit unrühmlicher Vorreiter: Obschon von Bioethikern immer wieder gern diskutiert, existiert bisher weltweit nirgends ein solches an die Spendenbereitschaft gekoppeltes Privileg. Hintergrund des neuen Gesetzes ist die in Israel besonders geringe Neigung zu Organspenden. Nur etwa zehn Prozent der Erwachsenen haben Spenderausweise; in manchen westlichen Ländern sind es dagegen mehr als dreißig Prozent. Für die geringe Quote in Israel werden vor allem religiöse Gründe angenommen. Aufgrund der fehlenden Spendenbereitschaft wurde 2006 ein Komitee eingerichtet, das sich mit den ethischen, philosophischen, juristischen und medizinischen Aspekten der Organspende befasste. Es empfahl schließlich, Notfallpatienten - und ihre Verwandten ersten Grades - bei der Organvergabe zu bevorzugen, wenn sie seit mindestens drei Jahren über einen Spenderausweis verfügen. Eine große Medienkampagne soll die Israelis über die neue Gesetzgebung informieren. Das „Prinzip der Gegenseitigkeit“ oder „Reziprozitätsmodell“ ist ein Lieblingsmodell der utilitaristisch ausgerichteten BioethikerInnen und wird auch in anderen westlichen Ländern seit den 1990er Jahren bezogen auf die Organspendepraxis und ihre Verrechtlichung immer wieder zur Sprache gebracht. (Ärztezeitung, 17.12.09, 06. und 25.01.10) (as)Multiplizierte Nabelschnur-Stammzellen
US-ForscherInnen haben in Nature Medicine online eine Methode vorgestellt, mit der es ihnen gelungen sein soll, Stammzellen, die aus Nabelschnurblut gewonnen wurden, in der Petrischale um ein Vielfaches zu vermehren. Sie gaben an, die nur in sehr geringer Menge im Nabelschnurblut vorhandenen Stammzellen durch die Zugabe eines Proteins, das für die Embryonalentwicklung wichtig ist, um ein über 150-faches multipliziert zu haben. Die ÄrztInnen aus Washington und Seattle experimentierten mit den so gewonnenen Stammzellen auch gleich an PatientInnen. In einem klinischen Versuch wandten sie bei zehn an akuter Leukämie Erkrankten sowohl eine so angereicherte, als auch eine unbehandelte Nabelschnurblut-Suspension. Der Versuch habe ergeben, dass die vermehrten Stammzellen schneller einen Prozess („engraftment“) durchliefen, der notwendig ist, damit die Zellen vom Körper der PatientInnen angenommen werden und sie beginnen, weiße Blutkörperchen zu produzieren. Ob aber die angereicherten Suspensionen wirklich besser zur Heilung beitragen, könne in diesem frühen Versuchsstadium noch nicht gesagt werden. (Nature Medicine online, 17.01.10; Ärztezeitung, 19.01.10; bionews, 25.01.10) (sus)Zellen im Rangierbahnhof
In einer Veröffentlichung der Zeitschrift Nature behaupten US-ForscherInnen der Stanford University, es sei ihnen gelungen, Hautzellen von Mäusen durch das Einschleusen dreier Gene direkt in Hirnzellen zu verwandeln. Zudem sei diesmal im Vergleich zu bisherigen Experimenten ein höherer Prozentsatz der Hautzellen erfolgreich mutiert. Laut Marius Wernig, wissenschaftlicher Leiter des Projektes, hätten sich die nach einer Woche gewonnenen Zellen als funktionsfähig erwiesen. Bisher werden Körperzellen zunächst in iPS (induzierte pluripotente Stammzellen) „rückprogrammiert“ und dann erst in eine andere spezifische Zellart umgewandelt. Stammzellforscher und Medienliebling Hans Schöler vom Max-Planck-Institut in Münster erklärte begeistert, diese direkte Umwandlung sei „genau der Schritt, nach dem wir gesucht haben.“ Und: „Wir wünschen uns, die Zellen wie auf einem Rangierbahnhof hin und her schieben zu können." Trotz aller Euphorie über die Zellmanipulation - ein entscheidender Punkt bleibt bei diesen Experimenten im Vergleich zur iPS-Forschung unverändert: Für die Einschleusung der Gene wurden auch hier Virenfähren benutzt, die das hohe Risiko mit sich bringen, Krebs auszulösen. (Süddeutsche Zeitung, 28.01.10; Spiegel online, 28.01.10) (sus)IVF nur ohne Alkohol
Der europäische Verband der Reproduktionsmediziner (ESHRE) empfiehlt, Frauen eine IVF zu verweigern, die es ablehnen, ihren Alkoholkonsum zu minimieren. In dem von einer Arbeitsgruppe des ESHRE im Januar im Human Reproduction Journal veröffentlichten Papier geht es um künstliche Befruchtung bei Fettleibigkeit, Alkohol- und Nikotinkonsum. Während für Fettleibigkeit und auch für das Rauchen lediglich Probleme diskutiert werden, ist das Credo bei Alkoholkonsum unmissverständlich: Obwohl festgestellt wird, dass erhöhter Alkoholkonsum „negative Auswirkungen auf die natürliche Empfängnis“ nicht nur bei Frauen, sondern auch bei Männern hat, sind es die Frauen, auf die sich der Disziplinierungsversuch richtet. Schließlich gäbe es nicht nur das fetale Alkoholsyndrom beim Nachwuchs trinkender Schwangerer; gerade bei der IVF falle die Rate der Schwangerschaften bei Alkohol konsumierenden Frauen noch geringer aus. Zudem könne die Gewinnung von Eizellen beeinträchtigt werden. (PM: www.eshre.com/ESHRE/English/Press-Room/Press-Releases; Ärztezeitung, 29.01.10) (uw)Forschungsverbund Krebsgenom: Zugpferd Individualisierte Medizin
Seit Anfang Januar ist auch ein deutscher Forschungsverbund bei dem im April 2008 gegründeten Internationalen Krebsgenom-Konsortium (ICGC) eingestiegen, dem bereits Forschungszusammenschlüsse in Großbritannien, Kanada, den USA, Australien, Indien, Japan, China, Frankreich und Spanien angehören. Das ICGC mit Sitz im kanadischen Bethesda will die weltweite Genomforschung an Tumoren - ähnlich wie die Human Genome Organisation beim Humangenomprojekt - koordinieren und standardisieren. Die Datenmengen bei der Krebsgenomforschung übersteigen die des Humangenomprojektes allerdings um ein Vielfaches, weil sowohl DNA aus gesundem wie aus Tumorgewebe sequenziert wird, um Veränderungen zu erkennen. Zudem unterscheiden sich die DNA-Veränderungen nicht nur von Tumor zu Tumor, sondern auch von Patient zu Patient. Der deutsche Forschungsverbund wird vom BMBF und der Deutschen Krebshilfe mit insgesamt 15 Millionen Euro über fünf Jahre gefördert. Beteiligt sind mit dem federführenden Deutschen Krebsforschungszentrum, dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen, dem European Molecular Biology Laboratory sowie Universität und Universitätsklinikum fünf Heidelberger Einrichtungen. Außerdem gehören das Universitätsklinikum Düsseldorf und das Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik Berlin zu dem Forschungsverbund. Untersuchungsgegenstand sind Hirntumoren bei Kindern. Etwa 600 Tumorproben sollen systematisch und möglichst umfassend molekular analysiert werden, um neue Ansatzpunkte für Therapien und Biomarker für eine präzisere Diagnostik zu finden. Gesucht wird außerdem nach molekularen Testmöglichkeiten für Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Medikamenten. (Informationsdienst Wissenschaft, 10.12.09; Tagesspiegel, 31.12.09) (uw)Forschungsverbund Infektionen: Zugpferd Influenza-Alarm
Ein in Bayern neu gegründeter Forschungsverbund soll „große Fortschritte bei der Bekämpfung von bakteriellen und viralen Infektionskrankheiten wie bestimmte Krebsarten, Herpes und Krankenhausinfektionen mit Aspergillus und Pseudomonas“ ermöglichen. Große Worte, große Versprechen. Im Trend staatlich finanzierter Forschung liegt dabei weiterhin die Verknüpfung von diagnostischen und therapeutischen Ansätzen mit der Genomforschung. Die Bayerische Forschungsstiftung finanziert das Projekt FORPROTECT mit 2,6 Millionen Euro. Beteiligt sind Wissenschaftler des Max-von-Pettenkofer-Instituts (LMU München), des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene (Universität Regensburg), des Instituts für Medizinische Strahlenkunde und Zellforschung in Würzburg sowie sieben „Industrie-Partnern“ aus der Biotech-Branche. Deren Beteiligung macht Sinn, steht im Vordergrund des Verbundprojektes doch die Entwicklung diagnostischer Methoden. Während therapeutische Biotech-Produkte aufwändig und teuer sind oder in der klinischen Testung scheitern, ist der Diagnostikamarkt dagegen ein sicheres Pferd, auf das immer mehr Firmen aufspringen. Vermarktet werden soll das Projekt scheinbar vor dem Hintergrund der vergangenen Influenza-Aufregung: Versprochen werden bessere Verfahren zur Risikobewertung, an denen es bekanntlich im vergangenen Jahr gehapert haben soll. Diagnostisch will man den „ständigen Wettlauf gegen die Zeit“ gewinnen, weil die moderne chemotherapeutische Medizin immer häufiger mit resistenten Erregern konfrontiert sei. Das Ziel des Forschungsverbundes - die Identifizierung einzelner Bestandteile von chemischen Verbindungen, die „eine Erkrankung definieren“ - liegt auf der Linie der fortschreitenden Molekularisierung von Lebensabläufen und ist strategisch mit dem üblichen ökonomischen Vokabular verknüpft: Die Erforschung von einzelnen ‚Krankheitsmolekülen’ sei Voraussetzung für die Herstellung effizienter und damit ökonomisch interessanter Produkte, die die Industrie verwerten kann. Interessant an dem angekündigten Projekt ist der Versuch, Impfstoffe biotechnologisch zu produzieren. Die Krankheitserreger sollen genetisch so verändert werden, dass sie selbst den Impfstoff gegen sich produzieren. (Informationsdienst Wissenschaft, 20.01.10; www.faz.net, 31.01.10) (as)Gentherapie: Neuer Anlauf, alte Probleme
Die Gentherapie feiert eine Renaissance. Fortschritte werden sichtbar“, heißt es etwa in der Frankfurter Allgemeinen, „oft sind es kleine, technische Erfolge bei der Herstellung von Vektoren - den ‚Gentaxis’ -, aber auch große Neuheiten wie die Gensteuerung mit kleinen Ribonukleinsäure-Molekülen machen Forschern und Ärzten wieder Hoffnung.“ Nach einer Reihe von Misserfolgen war die öffentliche Förderung versiegt, die Industrie zog sich zurück, und den Forschern ging das Geld für klinische Versuche aus. Nachdem Ende 2009 Berichte über Patienten Aufsehen erregten, deren Sehvermögen vorgeblich gentherapeutisch deutlich verbessert werden konnte, dreht sich das Blatt wieder: So fördert das Bundesforschungsministerium (BMBF) drei Jahre lang ein Gemeinschaftsprojekt der Universitätskliniken Düsseldorf, Essen und Würzburg mit 1,3 Millionen Euro. Hier soll eine Gentherapie für eine seltene Bluterkrankung, die Fanconi-Anämie, entwickelt werden. Ziel ist es, den „genetischen Defekt in blutbildenden Stammzellen zu reparieren“. Der Transfer des genetischen Materials soll mit Retroviren bewerkstelligt werden. Das Foamy-Retrovirus würde beim Menschen keine Krankheiten erzeugen und könne „sich problemlos dauerhaft in das Erbgut der Zellen integrieren“, so die Forscher. Der Einsatz von Viren ist ein in der Gentherapie so altes wie umstrittenes Verfahren. Deshalb wird „die Sicherheit der Therapie“ in dem BMBF-finanzierten Projekt groß geschrieben, für die das Institut für Transfusionsmedizin des Universitätsklinikums Essen gemeinsam mit dem Uniklinikum Düsseldorf Sorge tragen soll. Versuche mit Primaten sind bereits gelaufen. „Daher sind wir auch zuversichtlich, dass wir in absehbarer Zeit eine klinische Studie starten können“, so die Ankündigung der beteiligten Forscher, „damit die neu gewonnenen Erkenntnisse Patienten mit Fanconi-Anämie zu Gute kommen können“. Ein etwas gezwungen klingender Optimismus - das Problem sind nach wie vor die möglichen Folgewirkungen eines Gentransfers, die bisher weder ausgeschlossen noch kontrolliertwerden können. (Informationsdienst Wissenschaft, 19.01.10; www.faz.net, 22.01.10) (as)


