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Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Lücken im Gentest-Gesetz

Am 1. Februar ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen verschiedenster Interessengruppen außer- und innerhalb des parlamentarischen Raumes erstmals ein Gesetz in Kraft getreten, das die Anwendung von Gentests regeln soll. In den insgesamt 27 Paragraphen des Gendiagnostik-Gesetzes (GenDG) werden Eckpunkte für den Einsatz genetischer Analysen in der Medizin, bei Einstellungsuntersuchungen, im Rahmen von Versicherungsverträgen und zur Feststellung biologischer Verwandtschaft formuliert. Dem in Paragraph 1 beschriebenen Zweck des Gesetzes, „eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern“ und die „staatliche Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“, wird mit dem zum Teil strafbewehrten Regelwerk allerdings nur in Ansätzen Genüge getan. „Es bleiben empfindliche Lücken“, so die Zusammenfassung des Gen-ethischen Netzwerkes in einer Pressemitteilung vom 29. Januar. Erneut kritisieren wir darin scharf das Sonderrecht für Nicht-Deutsche, das dem proklamierten Schutz der Persönlichkeit diametral entgegensteht, und fordern dessen ersatzlose Streichung. Auch warnen wir vor dem vom GenDG geschaffenen Beratungsprivileg für HumangenetikerInnen und ÄrztInnen, das „insbesondere in der Schwangerschaftsberatung durch eine umfassende soziale Beratung“ ersetzt werden muss. Außerdem fordern wir mehr VertreterInnen der Patienten- und Verbraucherseite in der Gendiagnostik-Kommission; sie soll Richtlinien zur konkreten Umsetzung des Gesetzes erarbeiten und besteht derzeit fast ausschließlich aus Vertretern von Berufsgruppen und Fachgesellschaften. Nicht zuletzt wenden wir uns erneut gegen den expliziten Ausschluss der biomedizinischen Forschung aus dem Regelungsbereich des GenDG, weil er die proklamierten Zielsetzungen ebenfalls konterkariert. (www.gen-ethisches-netzwerk.de) (uw)

Abschied von heimlichen Tests

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ab Februar gilt auch: Wer eine Vaterschaft via DNA-Test überprüfen lässt, ohne die Einwilligung aller Betroffenen einzuholen, begeht dann eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Wenn nicht Kind, Vater oder Mutter den Test heimlich durchführen, sondern andere Dritte (etwa Großeltern oder Labore), können die finanziellen Sanktionen auch höher ausfallen. Die Lobby, der das nicht passt, protestiert derzeit noch einmal gegen die Gesetzesreform: So moniert MV-Genetix, das Labor in Bayern, das sich selbst als „Marktführer“ für Abstammungsgentests in Deutschland darstellt und bisher sehr gut an heimlichen Vaterschaftstests verdient: Offenheit gegenüber dem Partner könne „zu Schäden in der Beziehung führen“. Ein heimlicher Test dagegen helfe, „dass der Auftraggeber sich nach einem positiven Ergebnis in seinem familiären Zusammenhang wieder wohl und sicher fühlt“. Die Väterlobby MANNdat.de ruft dazu auf, im Januar noch schnell „die letzte Chance für selbstbestimmte Vaterschaftstests“ zu nutzen. Frank Pfannenschmid, Vorsitzender der freien Sachverständigen und privaten Labore, die diese Tests durchführen, bemängelt am GenDG vor allem, dass die Pflicht der Labore zur Beratung vor einem Test nicht klar genug formuliert sei. Zudem sei es ungerecht, dass private Labore zwar ab 2011 akkreditiert sein müssten, um die Tests anbieten zu können, Ärzte dagegen aber weiter generell befugt seien, die Tests durchzuführen. (Ärztezeitung, 14.01.10; www.vaterschaftstests.de; www.valid-ev.de; www.manndat.de; alle abgerufen am 29.01.10) (sus)

Ausweitung von Gesundheits-Tests

In die Kritik geraten ist die Praxis von Arbeitgebern, StellenbewerberInnen medizinischen Tests zu unterziehen. Nach einer Umfrage verlangen 23 von 30 Dax-Konzernen - mit zusammen etwa 3,6 Millionen Mitarbeitern - von Bewerbern Bluttests. Nur sieben der befragten Unternehmen gaben an, auf Bluttests immer oder „grundsätzlich“ zu verzichten, unter anderen Adidas, Allianz und der Medizinprodukte-Konzern Fresenius. Unterschiede gibt es im Ausmaß der Untersuchungen: Zu den Konzernen, die alle neuen Mitarbeiter und Bewerber einer Blutprobe unterziehen, gehören Daimler, Beiersdorf und die BASF. Nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sind solche Bluttests für Stellenbewerber illegal. Er zweifelt außerdem die Unabhängigkeit der vom Arbeitgeber bezahlten Betriebsärzte generell an und fordert, dass arbeitsmedizinische Untersuchungen von einem nicht beim selben Unternehmen angestellten Arzt vorgenommen werden. Für angemessen hält der Datenschützer dagegen die Regeln der Berufsgenossenschaften zu gesundheitlichen Untersuchungen. Dagegen meint Rainer Rehwald, Arbeitsrechtler beim Vorstand der IG Metall, dass die genossenschaftlichen Vorschriften den Betriebsärzten zu viel Spielraum lassen; er fordert deshalb ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sieht - wen wundert’s - keinen Handlungsbedarf. (Die Welt online, 16.12.09; Ärztezeitung, 20.11. und 16.12.09) (as)

Biobaumwolle mit Gentechnik

Biobaumwolle aus Indien ist in erheblichem Maße mit gentechnisch veränderter Baumwolle kontaminiert. Dies ergaben Recherchen der Financial Times Deutschland. Schon im April 2009 habe die indische Agrarbehörde Apeda einen Betrug aufgedeckt: Zertifizierungsfirmen wie Ecocert (Frankreich) und Control Union (Niederlande) - die eigentlich dafür zuständig wären, zu prüfen, ob Produzenten die Ökostandards einhalten - , hätten mit dutzenden indischen Dörfern gemeinsame Sache gemacht und gentechnisch veränderte Baumwolle als „Biobaumwolle” in den Handel gebracht. Biotextilien liegen im Trend: Der Umsatz mit Biotextilien, der 2005 erst bei 500 Millionen US-Dollar lag, soll in diesem Jahr schon voraussichtliche 5,3 Milliarden US-Dollar erreichen. Ungefähr die Hälfte der gesamten Biobaumwolle kommt aus Indien. Der Vorfall soll auch die Biotextilien der Handelsketten H&M, C&A oder Tchibo betreffen, für welche Control Union als Zertifizierer tätig ist. Control Union und Ecocert wurden laut Apeda mit Geldstrafen in Höhe von umgerechnet mehreren zehntausend Euro belangt, die breite Öffentlichkeit jedoch nicht informiert. (Financial Times Deutschland, 22.01.10) (ts)

Bei deCode heißt das Ende Anfang

Der Konkurs von deCode Genetics im November 2009 (vgl. GID 197, S.46) hat offenbar lediglich einen Wechsel der Eigentümer und der internen Postenverteilung nach sich gezogen. Das im isländischen Rejkjavik ansässige Biobank-Unternehmen, das seit 1998 über eine Lizenz der Regierung verfügt, DNA-Proben und Krankheitsdaten der isländischen Bevölkerung zu sammeln und daraus gewonnene Erkenntnisse kommerziell zu vermarkten, gehört seit Mitte Januar Saga Investments, einem Zusammenschluss der beiden US-amerikanischen LifeScience-Investmentunternehmen Polaris Ventures und ARCH Venture Partners. Beide Firmen gehören bereits seit längerem zu den Investoren, die deCode mit Kapital ausstatten; für den Erwerb der isländischen Vermögenswerte sollen sie nun 14 Millionen US-Dollar gezahlt haben. Den Posten des Geschäftsführers übernimmt der Bostoner Rechtsanwalt Earl Collier, der bisher Vizepräsident des Gentechnik-Unternehmens Genzyme war. Damit verlagert sich der Sitz der Geschäftsführung in die USA, denn Collier wird die „kommerziellen Operationen“ leiten, so Kári Stefansson, bisheriger Geschäftsführer und Gründer von deCode. Stefansson sitzt künftig der Forschungsabteilung des isländischen Unternehmens vor, das in einer Pressemitteilung ankündigte, lediglich die Medikamentenentwicklung einzustellen. Die genetische Forschung und die darauf basierende Entwicklung von Gentests würden ebenso weiter betrieben wie das unter dem Namen deCODEme bekannt gewordene Angebot individueller Genomscans im Internet. (www.polarisventures.com/NewsEvents; PM: www.decode.com/news, 21.01.10; New York Times, 22.01.10) (uw)

Pelargonium-Patent widerrufen

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat das so genannte Schwabe- oder Pelargonium-Patent (EP1429795) für nichtig erklärt. Das Patent schützte ein Verfahren zur Herstellung eines Extrakts aus der Pelargonium-Pflanze. Das Pharmaunternehmen Schwabe aus Karlsruhe benutzt diese Technologie zur Herstellung des Bronchitis-Medikaments Umckaloabo. Die Einspruchsabteilung des EPA begründete dies mit der fehlenden Erfindungshöhe: Das Verfahren sei keine Erfindung, weil es bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben worden sei. Gegen das Patent hatte unter anderem das African Center for Biosafety (ACB, Südafrika) mit Unterstützung des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) eingesprochen. Mariam Mayet vom ACB: „Wir freuen uns, dass Schwabe mit dem Urteil das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren“. (PM EED 26.01.10, www.eed.de) (al)

Italien: Gericht verbietet Verbot von gv-Mais

Dem landwirtschaftlichen Fachblatt agrar europe zufolge hat das höchste italienische Berufungsgericht das Verbot des gentechnisch veränderten Mais MON810 für nichtig erklärt. Landwirtschaftsminister Luca Zaia hatte den Mitgliedern des gentechnikfreundlichen Verbandes Futuragra im Vorfeld untersagt, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Der Minister beklagte, dass es keine ausreichende Regulierung der so genannten Koexistenz, dem Nebeneinander gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Sorten gebe. (www.agrar-europe.com, 05.02.10, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org) (pau)

Monsanto und die „wütende Meerjungfrau”

Eine Koalition von Nichtregierungsorganisationen hat den US-Gentechkonzern Monsanto für das aggressivste Klima-Lobbying ausgeueichnet. Zweiter wurde der Ölkonzern Shell. Monsanto war in die Ausscheidung gekommen, weil der Konzern seine gentechnisch veränderten RoundupReady-Pflanzen in den UN-Verhandlungen zum weltweiten Klimaschutz als so genannte Klimasenken ins Spiel gebracht hatte. Gemeinsam mit Monsanto wurde der Runde Tisch für verantwortliche Soja ausgezeichnet, an dem Monsanto selbst mitarbeitet, um die in Südamerika herrschenden Anbau-Rahmenbedingungen mit einem international vermarktbaren Label zu versehen. The angry mermaid award wurde organisiert von Attac Dänemark, Corporate Europe Observatory (Brüssel), Focus on the Global South, Friends of the Earth International, Oil Change International und Spinwatch. Siehe dazu auch im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 197, Dezember 2009 den Beitrag „Klimarettende Pflanzen” von Chris­tof Potthof. (www.angrymermaid.org, 15.12.09) (pau)

Netzwerk der europäischen gentechnikfreien Regionen

Anfang Februar hat das „European GMO-Free Regions’ Network” eine Erklärung zu gentechnikfreier Landwirtschaft und zur Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte verabschiedet. Mehrere hundert Teilnehmer aus der ganzen Welt waren zu einer Konferenz zusammengekommen. Das GM-Free Regions’ Network fordert von der Kommission der Europäischen Union (EU) und dem EU-Parlament, sicherzustellen, dass auch in Zukunft eine gentechnikfreie Fütterung von Nutztieren möglich ist. Verbraucher sollen Produkte kaufen können, deren Inhaltsstoffe deutlich gekennzeichnet sind. Explizit sollte der Erklärung zufolge auch gekennzeichnet werden, ob die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Weiter soll geklärt werden, inwieweit gentechnikfreie eiweißhaltige Futtermittel in der EU zur Verfügung stehen beziehungsweise produziert werden können. Das Netzwerk ist eine Allianz aus 51 europäischen Regionen (EU-Regionen). (www.gmofree-euregions.net) (al)

Greenpeace: Schlamperei beim Standortregister

Anfang Februar lagen im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 24 Meldungen für den kommerziellen Anbau des gentechnisch veränderten (gv) Mais MON810 und die gv-Stärkekartoffel Amflora vor. Derzeit ist der Anbau von MON810 jedoch aufgrund einer Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) aus dem vergangenen Jahr verboten. Für Amflora gibt es bis dato keine EU-Zulassung für den Anbau. Greenpeace zufolge funktioniert das Standortregister für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht: 6 der 24 Standorte enthalten der Umweltorganisation zufolge falsche Flächenangaben. Entweder existieren die angegebenen Flächen gar nicht oder es sind falsche Flächengrößen angegeben. Für Landwirte und Imker, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, sei es wichtig zu wissen, auf welchen Flächen gv-Saat ausgebracht wird. Als Informationsquelle dafür sollte das Standortregister dienen. Das beim BVL eingerichtete Internet-gestützte Register ist im Gentechnikgesetz verankert. Ein kommerzieller Anbau von gv-Pflanzen muss dort drei Monate vor der geplanten Aussaat angezeigt werden. Das Problem ist: Das BVL nimmt die Anträge entgegen und veröffentlicht sie im Standortregister, die Überprüfung der Angaben obliegt jedoch den Bundesländern - und da hakt es offensichtlich. (PM Greenpeace 08.02.10, www.greenpeace.de) (al)

Sprachregelung I: Innovationsfeuerwerk...

2009 war ein gutes Jahr für die Pharmaindustrie. Ob Roche, Novartis, Pfizer, Glaxo Smith Kline oder Sanofi Aventis - keines der großen Unternehmen hat im Krisenjahr nennenswerte Verluste gemacht. Nach außen wird das selbstverständlich nicht als Ergebnis unermüdlicher Lobbyarbeit, guter Beziehungen zu Gesundheitspolitikern oder dem Einfluss auf Zulassungsbehörden dargestellt, sondern die „Innovationsfähigkeit“ der Branche ins Feld geführt. 37 neue Medikamente hätten 2009 in der Bundesrepublik eine Marktzulassung erhalten, so etwa Cornelia Yzer, Pressesprecherin des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller. Das sei „die höchste Zahl seit 1997". Bei genauerer Betrachtung relativiert sich diese Zahl allerdings: Zwar sind sechs weitere Medikamente mit monoklonalen Antikörpern zugelassen worden, die bestimmte Formen von Krebs eindämmen sollen, und auch für die Behandlung von fünf sehr seltenen Erkrankungen wurden neue Präparate entwickelt. Das war es aber auch schon aus dem - im weitesten Sinne - molekularen Bereich. Bei neunzehn der 37 „Innovationen“ bezieht sich das Adjektiv „neu“ lediglich auf die Verwendung; hier hat sich die Darreichungsform des jeweiligen Wirkstoffes verändert oder dessen Einsatzgebiet erweitert. Auch scheut sich die Pressestelle des VfA nicht, „fünf neue Impfstoffe“ mitzuzählen: Wie nützlich diese Sorte Innovationen sein kann, durften wir zumindest bei zwei von ihnen erst kürzlich im Zusammenhang mit der Schweinegrippe verfolgen. Für das Jahr 2010 verspricht die Pressesprecherin des VfA nun ein „Innovationsfeuerwerk“, das diesen „Trend“ fortsetzen soll. (Ärztezeitung, 28.12.09 und 04.01.10) (uw)

Sprachregelung II: Wachstumsbeschleunigung

219 Millionen Euro an privaten Investitionen konnten die Betriebe der Biotechnologie 2009 einwerben. Diese Zahl hat der Biotech-Wirtschaftsverband BIO Deutschland veröffentlicht. Viola Bronsema, BIO-Geschäftsführerin, sieht trotz dieser stattlichen Summe die Politik in der Pflicht: „Die Biotech-Branche benötigt dringend bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung.“ Noch bessere, fragt man sich - hat doch die Biotech-Branche von der Politik der neuen Regierung bereits nicht wenig profitiert, namentlich durch das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In ihm hat die schwarz-gelbe Koalition die Nutzung von Verlustvorträgen - wenn auch eingeschränkt - wieder ermöglicht, die mit der Unternehmenssteuerreform der Vorgängerregierung verlustig gegangen waren. Schon damals hatten sich Biotech-Unternehmen beklagt: Bei den „Verlustvorträgen“ handelt es sich um ein Instrument, das für Firmen wichtig ist, die auf Risikokapital angewiesen sind - anders ausgedrückt, um ein steuerpolitisches Mittel, mit dem eine chronisch defizitäre Branche gestützt wird. Die Verbandslobbyisten der Biotechno­lgie-Unternehmen hatten deshalb der Politik schon lange in den Ohren gelegen, bei der neuen Regierung nun auch mit Erfolg. (transkript 1-2/2010; Ärztezeitung, 06.01.10) (as)

Forbes: Monsanto erfolgreichstes Unternehmen 2009

Wie jedes Jahr im Januar hat das US-amerikanische Magazin Forbes seine Liste der erfolgreichsten Unternehmen des Vorjahres vorgestellt. In diesem Jahr wurde der Gentech-Konzern Monsanto ausgezeichnet. Forbes orientiert sich in erster Linie an den wirtschaftlichen Daten. Diese sind bei Monsanto in den vergangenen Jahren wiederholt sehr gut gewesen - mit Wachstumsraten im zweistelligem Prozentbereich. (www.forbes.com, 18.01.10) (pau)

Covalence: Monsanto unethischs­tes Unternehmen weltweit

Die diesjährige Covalence-Liste der zwölf unethischsten Unternehmen der Welt wird in diesem Jahr - von hinten betrachtet - von Monsanto angeführt - Platz 581. Ende Januar hat die in Genf in der Schweiz ansässige Firma Covalence SA ihre Liste vorgestellt, die von großen Konzernen, wie von Organisationen als Quelle über ethisches Verhalten von Unternehmen genutzt wird. Zu den Kunden von Covalence gehören die Barclays Bank, BMW, die Bank BNP PARIBAS, der Süßwarenhersteller Carrefour, Coca-Cola, das schweizerische Lebensmittelhandelsunternehmen Coop, der Computerhersteller DELL, die Deutsche Bank und andere, zum Beispiel auch die Umweltorganisation WWF. Vergleichbar schlecht positioniert sind zum Beispiel der Kriegsausrüster Hulliburton aus den USA (Platz 580), Syngenta (Platz 574) oder der Medienkonzern des italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi, Mediaset SpA (Platz 571). (www.forbes.com, 18.01.10; www.covalence.ch, 28.01.10; zitiert nach TraceConsult, im Netz unter www.traceconsult.ch) (pau)

Puzstai: Stuttgarter Friedenspreis

Der in England und Ungarn lebende Biochemiker Arpad Puzstai hat im Dezember den Stuttgarter Friedenspreis der Initiative AnStifter verliehen bekommen. Geehrt wurde damit ebenso seine Frau, Susann Bardosz, die auch als Biochemikerin arbeitet. Arpad Pusztais Name ist auf das engste verknüpft mit seinen Forschungen an gentechnisch veränderten (gv) Kartoffeln. Ab 1998 hatte er die gv-Kartoffeln im Auftrag der britischen Regierung an Ratten verfüttert, was bei den Tieren zu veschiedenen gesundheitlichen Schäden führte. Nach einem Fernsehinterview, in dem er vor der Nutzung der Gentechnologie in Nahrungsmitteln warnte, wurde er suspendiert. Nichtsdestotrotz hat Pusztai weiter vor den Gefahren der Gentechnik gewarnt, immer unterstützt von seiner Frau und Kollegin. (www.die-anstifter.de, 20.12.09) (pau)
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Februar 2010
S. 36 - 38