USA: Brustkrebs-Patente aufgehoben
In einem New Yorker Gericht hat Bundesrichter Robert W. Sweet Patente auf zwei Genvarianten, BRCA1 und BRCA2, aufgehoben. Diese Genvarianten werden mit Brust- und Eierstockkrebs in Verbindung gebracht. In einer 152 Seiten langen Urteilsbegründung erklärte er sieben Patente für ungültig. Geklagt hatten die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union sowie die Public Patent Foundation zusammen mit individuellen Patientinnen und Ärzteorganisationen. Sie hatten argumentiert, dass Gene keine Erfindungen seien und nicht patentiert werden können. Zudem behinderten die Patente die Forschung und begrenzten Testmöglichkeiten. Myriads Genetics, die Firma, die die Patente zusammen mit der Forschungsstiftung der Universität Utah innehat, hatte damit gerechnet, dass die Klage abgelehnt würde, da Patente auf Gene schon seit den 1980er Jahren in den USA etabliert sind. Sweet wandte sich in seinem Urteil jedoch gegen den „Anwalts-Trick, das Verfahren der Genisolierung zu patentieren um das Patentverbot auf Gene zu umgehen“. Denn dies habe in der Praxis dasselbe Ergebnis. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Genpatentierung in den USA haben. Bereits 20 Prozent aller menschlichen Gene unterliegen hier dem Patentschutz. Es wird damit gerechnet, dass Myriads gegen dieses Urteil Berufung einlegt. Das Unternehmen verkauft die Tests auf BRCA1 und BRCA2 derzeit für mehr als 3.000 US-Dollar pro Test. (NYTimes, 29.03.10) (sus)
US-Genetiker: Genomscans sind Irrsinn
Der US-Genetiker David Goldstein hält Genomweite Assoziationsstudien (GWAS), wie sie seit drei Jahren mit Hochdruck durchgeführt werden, für grundsätzlich falsch. Seinem in PLoS Biology veröffentlichten Artikel zufolge baut die Forschungsmethode, bei der die Genome von Kranken und Gesunden mit Genchips gescannt und auf Punktmutationen untersucht werden, auf falschen Vorannahmen auf. Dazu gehöre unter anderem die Annahme, dass häufige Erkrankungen auf häufige Mutationen zurückzuführen sind. Zu welch absurden Ergebnissen diese These führe demonstriert Goldstein anhand einer GWAS zu den genetischen Ursachen der Sichelzellenanämie. Die GWAS habe 187 Mutationen (SNPs) als mögliche Erkrankungsfaktoren identifiziert - dabei sei die Sichelzellenanämie eine monogenetische Erkrankung, so Goldstein. Die bereits bekannte Genmutation wurde dagegen gar nicht erst gefunden. Der Forscher folgert daraus, dass auch häufige Erkrankungen auf eine Vielzahl seltener genetischer Faktoren zurückzuführen sind, die nicht zu den bekannten SNPs gehören. (Ärzteblatt, 26.01.10) (mf)
Deutscher Krebsforscher: Gentests für alle
Otmar Wiestler, Chef des Deutschen Krebsforschungszentrums, wirbt für flächendeckende Gentests zur Prävention von Krebserkrankungen. In einem Interview in der FAZ forderte er, schon bei gesunden Menschen „das Erkrankungsrisiko aus Ergbut, Umwelt oder Lebensweise“ zu dokumentieren. Dort, wo das Risiko zu hoch sei, müsse Prävention betrieben werden. Sein Zentrum strebe an, in fünf Jahren jedem Patienten eine komplette Erbgutanalyse zukommen zu lassen. Diese werde dann nur noch 1.000 Euro kosten und sei nicht teurer als eine Kernspintomographie. Wiestler wandte sich in dem Interview gegen Sanktionen für Präventionsunwillige. (FAZ online, 27.03.10) (sus)
USA: Gentest-Datenbank
Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde (National Institutes of Health-NIH) hat angekündigt, eine öffentliche Datenbank für Gentests aufzubauen. Sie soll bis zum Jahr 2011 fertiggestellt werden. Auf einer freiwilligen Basis können hier Gentestanbieter Informationen über ihre Tests der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dem NIH zufolge gibt es derzeit 1.600 Gentests, aber keine öffentlich zugänglichen Informationsquellen, die einen Überblick über dieses Angebot bieten. Die Genetic Alliance, eine pro-Gentechnologie eingestellte Koalition von Selbsthilfegruppen, sowie die Coaltion for 21st Century Medicine, ein Zusammenschluss von Diagnostika-Anbietern, lobten die Initiative als „einen wunderbaren Schritt in Richtung der Integration von Humangenetik in die Medizin“. (bionews, 29.03.10) (sus)
iPS nicht gleich embryonale Zellen
WissenschaftlerInnen von der Universität Wisconsin haben bei einem systematischen Vergleich zwischen „reprogrammierten“ Zellen, den so genannten iPS, und embryonalen Stammzellen gravierende Unterschiede gefunden, die dem Hype um sie einen Dämpfer verpassen könnten. Su-Chun Zhang erklärte im Forschungsmagazin PNAS, dass sich aus den iPS mit demselben Verfahren nur 15 Prozent der Zellen in Nervenzellen weiterentwickelten, während dies bei embryonalen Stammzellen zu 90 bis 97 Prozent geschah. Andere Stammzellforscher bestätigten diese Ergebnisse. Die Reprogrammierung verlaufe nicht immer gleich, so Jürgen Hescheler von der Universität Köln. Stephen Minger, ehemals King’s College in London und jetzt in der Privatwirtschaft aktiv, nutzte die Ergebnisse, um einmal mehr auf die Bedeutung von embryonalen Stammzellinien für die Krankheits- und Medikamentenforschung hinzuweisen. (PNAS, 16.02.10; Rheinischer Merkur, 25.02.10) (sus)
Mäuse- nicht gleich Menschenstammzellen
Münsteraner Stammzellforscher haben die Vergleichbarkeit von in der Forschung verwendeten Mäusestammzellen mit Menschenstammzellen in Frage gestellt. Bisher ging die Forschung davon aus, dass fötale Mäuse-Stammzellen, sogenannte Epiblast-Stammzellen, die als pluripotent gelten, mit menschlichen embryonalen Stammzellen vergleichbar sind. Sie wurden in der Forschung mit dem Ziel, verschiedene Gewebearten zu züchten, als praktisch identisch mit menschlichen Stammzellen gehandelt. Hans Schöler und Boris Gerber vom Max-Planck-Institut in Münster wiesen nun nach, dass Mäusestammzellen auf ein Protein, das für die Züchtung der Maus-Epiblast-Stammzellen eingesetzt wird, anders reagieren als menschliche embryonale Stammzellen. Fazit von Schöler: „Das heißt letztlich, dass viele Voruntersuchungen an tierischen Zellen gerade bei medizinisch relevanten Projekten unter Umständen nicht nur nichts nützen, die Ergebnisse aus solchen Tests können sogar irreführend sein.“ (Spiegel Online, 05.03.10) (sus)
Maus mit menschlicher Leber gezüchtet
Forschern im kalifornischen La Jolla soll es gelungen sein, eine funktionell „fast komplette” menschliche Leber in einer Maus heranwachsen zu lassen. Ob die so veränderte Maus als Chimäre gelten kann, wie die Forscher meinen, kann bestritten werden. Jedenfalls soll sie als Modell für menschliche Lebererkrankungen wie Hepatitis herhalten. Während normale Mäuse gegen Hepatitiserreger resistent sind, konnten die Wissenschaftler vom Salk Institut „ihre” Maus infizieren und ihr danach Interferon (die Standard-Behandlung bei Hepatitis) verabreichen. Die Leber soll dabei wie eine menschliche Leber reagiert haben. Die Forscher hoffen, auf diese Weise zukünftig neue Lebermedikamente an Mausmodellen testen zu können. (Ärztezeitung, 23.03.10) (mf)
Gericht: drohende Unfruchtbarkeit gilt als Krankheit
Laut einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist bereits die „unmittelbare, konkrete Gefahr des Verlusts der Empfängnisfähigkeit” als Krankheit anzusehen. Frauen, die aufgrund einer anstehenden Chemotherapie Eierstockgewebe einfrieren wollen, eröffnet sich damit zumindest die Möglichkeit, dass ihre Krankenkassen die anfallenden Kosten für die Kryokonservierung übernehmen müssen. Allerdings seien die Kassen zur Kostenübernahme nur verpflichtet, wenn die Behandlung „dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht”. Ob dies im Fall der Einlagerung von Eierstockgeweben der Fall ist, soll nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Allerdings bestehe ein etwaiger Anspruch nur bis zu einer Altersgrenze von 40 Jahren und erstrecke sich nicht auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung. Für diese sehe das Gesetz lediglich einen Zuschuss vor. (Ärztezeitung, 12.03.10) (mf)
Eizellen Europa: gerichtlich einklagbar
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Anfang April das österreichische Verbot der Eizellen- und Samenspenden. Er gab zwei österreichischen Paaren Recht, die gegen dieses Verbot geklagt hatten. Österreich muss ihnen nun jeweils 10.000 Euro Entschädigung zahlen. Ein Paar hatte vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien das Recht auf eine Eizellspende eingeklagt, das andere Paar eine Samenspende; beide waren hier abgewiesen worden. Denn in Österreich ist die Insemination in vitro und die Eizellspende verboten. Die Verfassungsschützer in Wien hatten das Verbot sowohl mit der Problematik „ungewöhnlicher Familienverhältnisse“ als auch mit dem Risiko begründet, Frauen aus benachteiligten sozialen Schichten könnten unter Druck geraten, Eizellen zu spenden. Beide Argumente wies das europäische Gericht zurück. Gegen das in einer kleinen Kammer des Gerichtshofs gefällte Urteil kann Revision eingelegt werden. (DRadio Wissen, 01.04.10;
http://wissen.dradio.de; taz, 02.04.10) (sus)
Eizellen Türkei: Verbot im Ausland
Türkische Frauen, die für einen Samen- oder Eizellentransfer ins Ausland gehen, können dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. So sehen es neue rechtliche Regelungen vor, die das Gesundheitsministerium Anfang März bekanntgab. Die Ei- und Samenspende ist in der Türkei verboten. Nicht verfolgt wurde bislang, wer für die Gametenspende ins Auslang ging. Die neue Gesetzeslage sieht auch vor, Kliniken zu schließen, die für Eizell- oder Samentransfers im Ausland werben. Begründet wird das Verbot mit dem Recht des Kindes, seine Eltern und Vorfahren zu kennen. Protest kam vom türkischen Gynäkologenverband. Der Vorsitzende Ismail Mete Itil erklärte: „Eine Gesetzesänderung sollte den Frauen neue technische Wahlfreiheiten eröffnen, das Gegenteil ist aber geschehen.“ (bionews 550, 22.03.10) (sus).
UK: Eizelle als Werbe-Geschenk
Als Werbung für ihr gemeinsam mit der US-Reproduktionsklinik „Genetics and IVF“ angebotenes „Baby-Profiling“-Programm, pries die Londoner Bridge Klinik die Verlosung einer Eizelle an. Die Gewinnerin darf sich in den USA eine Eizelle aussuchen und wird diese dann gratis eingepflanzt bekommen. Die Eizelle wird vorher nach den Kriterien Hautfarbe, soziales Milieu und Intelligenz der Spenderinnen ausgewählt. Eizell-Spenderinnen werden in den USA bezahlt, was in Großbritannien verboten ist. Für das so verdiente Geld nehmen sie enorme gesundheitliche Risiken auf sich. Doch diese Fakten werden den „glücklichen Gewinnerinnen“ wohl verschwiegen. Nach heftiger Kritik von verschiedenen Seiten rechtfertigte sich das Bridge Centre mit „guten Hintergedanken“. Schließlich herrsche akuter Eizellmangel in Großbritannien. (AFP, 14.03.10;
www.thebridgecentre.co.uk) (sum)
Patentanmeldungen auf ES-Zellen nehmen zu
Laut Recherchen der Initiativen „Kein Patent auf Leben!“ und Testbiotech e. V. hat die Zahl der Patentanmeldungen auf embryonale Stammzellen und damit verbundene Klontechniken beim Europäischen Patentamt in letzter Zeit stark zugenommen. Allein in den Jahren 2008 und 2009 habe es etwa 40 Patentanträge im Bereich induzierter Pluripotenter Stammzellen (iPS) gegeben. Ein umstrittenes Patent des koreanischen Klonforschers Hwang Woo-Suk erteilte das Europäische Patentamt dagegen nur sehr eingeschränkt. Entgegen dem 2004 eingereichten Antrag umfasst es lediglich Nährflüssigkeiten für Zellkulturen. Ursprünglich waren auch Methoden zur Herstellung und Nutzung menschlicher Embryonen und daraus gewonnener Stammzellen beantragt worden. Das Patentamt verweigerte die Erteilung dieser Ansprüche unter Verweis darauf, dass die im Patent beschriebenen Verfahren offensichtlich gefälscht wurden. (PM Kein Patent, 17.02.10) (mf)
IVF steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht in München hat einem Kläger Recht gegeben, der die künstliche Befruchtung (IVF) seiner Ehefrau von der Steuer absetzen wollte. Die Behandlungskosten wurden als außergewöhnliche Belastung akzeptiert, da die Behandlung medizinisch mit der „die Fertilität beeinträchtigenden Verminderung der Spermienbeweglichkeit“begründet gewesen sei. Strittig war in diesem Fall nicht prinzipiell die steuerliche Absetzbarkeit einer IVF-Behandlung, sondern die Tatsache, dass die Ehefrau schon 45 Jahre alt war und das Paar schon ein IVF-gezeugtes Kind hatte. Die Krankenkassen bezuschussen nur Behandlungen bei einem Alter zwischen 25 und 40 Jahren. Für das Steuerrecht gelten diese Regeln aber nicht. (Eltern, 04.02.10; Ärztezeitung, 09.02.10) (sus)
Genomscan 1: Suche nach Krankheitsursachen
Zwei Studien haben den kompletten Genomscan erstmals für die Suche nach Krankheitsursachen eingesetzt. Das Institute of Systems Biology in Seattle entschlüsselte die kompletten vier Genome einer Familie, bei der die Eltern gesund waren und beide Kinder das seltene Miller’s Syndrom hatten, das als rezessiv vererbte Krankheit gilt. Das Forschungsteam identifizierte anhand des Genomscans zwei Gene, die für die Krankheit verantwortlich sein sollen, und veröffentlichte die Ergebnisse im Wissenschaftsmagazin Science. Auch bei der zweiten Studie ging es um die Suche nach den genetischen Faktoren für eine rezessiv vererbte Krankheit, die Charcot-Marie-Touth genannt wird. Forschungsleiter James Lupski vom Baylor College of Medicine in Houston beforschte dabei sein eigenes Genom sowie Genome von seinen Familienmitgliedern. 40 Genvarianten gelten bereits als verknüpft mit der Krankheit. Lupski identifizierte für den Fall seiner Familien aber eine weitere Genvariante. (bionews 549, 15.03.10) (sus)
Genomscan 2: 4000jähriger Grönländer
Ein Forschungsteam der Universität Kopenhagen hat das Genom eines Mannes, der vor 4.000 Jahren an der Westküste Grönlands lebte, entschlüsselt. Sie verwandten dafür Haare, die 1986 aus dem Permafrost geborgen wurden und seitdem im dänischen Nationalmuseum lagerten. In Kooperation mit einer kalifornischen Sequenzierungsfirma wurden 80 Prozent der DNA-Sequenz eingelesen. Die Forschungen ergaben eine Verwandtschaft des Mannes mit einer Bevölkerung, die vor 5.500 Jahren in Ostsibirien gelebt haben soll. Weitere Ergebnisse: Der Mann hatte ein Gen, das für frühzeitigen Haarausfall verantwortlich gemacht wird. (NYTimes, 11.02.10) (sus)
Genomscan 3: Bischof Tutu
US-Forscher haben die kompletten Genome von fünf SüdafrikanerInnen, darunter der durch sein Engament gegen die Apartheid bekannte Erzbischof Tutu analysiert. Tutu wurde nicht nur wegen seines „großen Interesses an Medizin” ausgewählt, sondern weil er als Repräsentant der Bantu gilt, einer Bevölkerungsgruppe, die aus Westafrika südwärts migriert sein soll. Neben Tutu stellten sich vier weitere Afrikaner zur Verfügung, die in der Veröffentlichung als Angehörige der Bushmen Jäger und Sammler bezeichnet werden. Die Forschung ist bezeichnend für genomische Theorien, die oftmals das essentialistische Bild Afrikas als „Wiege der Menschheit” auf genetischer Ebene reproduzieren. Weitere Genomscans von AfrikanerInnen sollen folgen. (NYTimes, 18.02.10) (mf)
Fliegende Impfspritzen
Japanische Forscher haben transgene Mücken gezüchtet, die in der Speicheldrüse einen Impfstoff gegen Leishmaniose produzieren. Stiche dieser Mücke führten zu einer Erhöhung der Antikörper, was auf eine Immunisierung schließen lasse, schreibt Shigeto Yoshida von der Jichi Medical Universität im Fachmagazin Insect Molecular Biology. Die Immunreaktion gleiche der einer herkömmlichen Impfung - nur sei sie eben kostenlos. Bevor fliegende Impfmücken eingesetzt werden, müssten allerdings wohl noch einige ethische und medizinische Bedenken aus dem Weg geräumt werden: So dürften die Mücken schwerlich das Einverständnis der Gestochenen einholen und auch die Frage der Dosierung wirft Probleme auf. Wer sich andauernden Stichen aussetze, könne die Immunität auf hohem Niveau sogar ein Leben lang aufrechterhalten, heißt es in dem Bericht der Forscher. Und der wurde nicht am 1. April veröffentlicht. (Ärztezeitung, 19.03.10) (mf)
Fachjournal-Gerangel
In einem offenen Brief haben 14 Stammzellforscher gegen konkurrente Verhaltensweisen bei der Zulassung wissenschaftlicher Publikationen protestiert. Vorwurf: Manche Gutachter von Fachjournalen nutzten diese Position, um die Erfolge von Kollegen nicht durchdringen zu lassen oder deren Veröffentlichung zumindest hinauszuzögern - und so im Wettbewerb selbst besser dazustehen. In anderen Momenten führe der Wettbewerbsdruck zwischen den Zeitschriften dazu, dass minderwertige Arbeiten vorschnell veröffentlicht würden. Der Brief von Forschern rund um den Direktor des Stammzellforschungsinstituts der Universität Cambridge, Austin Smith, ging an die Chefredakteure der Zeitschriften. Er wurde auch von dem japanischen Forscher Shinya Yamanaka unterzeichnet, der wegen seinen Forschungen an „reprogammierten“ Zellen, den sogenannten iPS, Kultstatus besitzt. Philip Cambell, Chefredakteur des Magazins Nature, wies die Vorwürfe zurück. Es würden ständig neue Gutachter rekrutiert, mindestens drei müssten einen Artikel gleichzeitig bewerten und Verzögerungen würden nicht toleriert. (Spiegel online, 03.02.10) (sus)
Herzkarte
Wiener Forscher wollen in Kooperation mit einem globalen Forschungsverbund erstmals alle Gene identifiziert haben, die an der Regulation der Herzfunktion beteiligt sind. Dieses Wissen sei eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung dringend benötigter Herzmedikamente. In der aktuellen Ausgabe des Fachjournals Cell, das der Genlandkarte des Herzens die Titelgeschichte widmet, schreiben Josef Penninger und sein Postdoktorand Greg Neely am Institut für Molekulare Biotechnologie der Akademie der Wissenschaften (IMBA) über ihre Forschungsarbeiten am Haustier der Genetiker - der Taufliege. Bei dieser wollen die Wissenschafler 500 Gene identifiziert haben, die für das Funktionieren des Herzens unabdingbar sind. Einige der so identifizierten Gene haben laut Wissenschaftlern vom Helmholtz Zentrum in München auch Relevanz für menschliche Herzprobleme. „Unsere Arbeit mit Drosophila hat gezeigt, dass wir auf diese Weise krankheitsrelevante Gene finden können, die wir bei der Untersuchung an Menschen niemals entdeckt hätten”, so Josef Penninger. Die riesige Rechnerleistung für die Erstellung der Genkarte lieferte ein Bioinformatik-Team in Bangalore. Welche Bedeutung die 500 Gene für das Herzerkrankungsrisiko eines Menschen haben, müsse allerdings erst noch erforscht werden. (idw online, 02.04.10) (mf)