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Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel

Bayer zahlt US-Reisbauern bis zu 750 Millionen US-Dollar

Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung hat sich der Bayerkonzern mit US-Farmern auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 750 Millionen US-Dollar geeinigt. Bis zu 11.000 Reisbauern in den US-Bundesstaaten Arkansas, Louisiana, Mississippi und Texas waren von einer Kontamination ihres Saatguts beziehungsweise ihrer Ernten mit gentechnisch verändertem Reis LL601 aus dem Hause Bayer betroffen. In den vergangenen Jahren war der Konzern in mindestens einem halben Dutzend Gerichtsverfahren zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. Dabei waren auch so genannte Strafschadensersatzzahlungen in einer Höhe von mehr als 100 Millionen US-Dollar verhängt worden, die bei - wie es die online-Ausgabe des Handelsblatt im März dieses Jahres schrieb - „besonders rücksichtlosem Verhalten verhängt werden“ können. Die jetzt geschlossene Vereinbarung kann nach Angaben von Bayer nur in Kraft treten, wenn diese von Landwirten akzeptiert werde, die gemeinsam mindestens 85 Prozent der US-Anbaufläche von Langkornreis repräsentieren. Mit Zahlungen sei Ende dieses und Mitte des nächsten Jahres zu rechnen, wie der Anwalt Scott Powell mitteilte, der viele der Reisfarmer aus Arkansas in dieser Angelegenheit vertritt. Von der Kontamination im Jahre 2006 war nur Langkornreis betroffen. LL601 war nirgendwo auf der Welt jemals kommerziell angebaut worden. Bayer hatte den Reis bis 2001 entwickelt und getestet, den Versuchsanbau aber schließlich eingestellt. Durch Zufall wurde die Kontamination im Früjahr 2006 gefunden. (Arkansas Business, 07.07.11, www.arkansasbusiness.com; The Birmingham News, 06.07.11, www.blog.hl.com; PM Bayer, 02.07.11; Handelsblatt 22.03.11, www.handelsblatt.com) (pau)

Österreich: Illegale gv-Pflanzen im Botanischen Garten

„Er dachte aus seinen Erfahrungen in Deutschland, es genügt, den Sicherheitsbeauftragten zu informieren.“ So rechtfertigt Institutsleiter und Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, Karl Crailsheim, die illegale Anpflanzung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen auf dem Areal des Botanischen Gartens Graz. Dabei handelt es sich um gv-Raps, gv-Tabak, gv-Tomaten und gv-Arabidopsis (Ackerschmalwand). Der Versuchsleiter Thomas Roitsch habe die Pflanzen ohne jede Sicherheitsvorkehrung in Form von „Pollen-, Luft- oder Abwasserfilter (...) im Eingangsbereich des öffentlich zugänglichen Bereich des Botanischen Gartens“ angebaut. Das berichtet die österreichische Kleine Zeitung in ihrer online-Ausgabe. Wie weitere Recherchen ergaben, liege auch für andere Versuche mit gentechnisch veränderten Organismen, die im Rahmen des gleichen Projektes durchgeführt wurden, keine „gesetzlich erforderliche Bewilligung vor“. Crailsheim sagte gegenüber der Kleinen Zeitung, er habe „alle Versuche stoppen lassen“. (www.kleinezeitung.at, 18.07.11) (pau)

USA: Zulassung von gv-Lachs soll gestoppt werden

In den beiden Häusern des US-Kongresses regt sich weiter der Widerstand gegen die Zulassung von gentechnisch verändertem (gv) Lachs als Lebensmittel. Bereits Mitte Juni hatte das Repräsentantenhaus eine Änderung im Haushalt der zuständigen US-Behörde vorgenommen. Dieser Änderung zufolge - die Zustimmung des Senats vorausgesetzt - dürfte die Food and Drug Administration im Haushaltsjahr 2012 kein Geld für das Zulassungsverfahren des gv-Lachses verwenden. Im Juli haben sich nun Mitglieder des Senats mit der Forderung an die Behörde gewandt, die Prüfung der Zulassung des Lachses unverzüglich zu stoppen. Der Lachs der kanadischen Firma AquaBounty Technologies verfügt über zwei mit gentechnischen Methoden übertragene neue Eigenschaften: Er wächst schneller und wird insgesamt deutlich größer als herkömmlicher Lachs. Er ist seit mehr als 15 Jahren in dem Zulassungsverfahren. Eine FDA-Sprecherin sagte, die Behörde sei mit ihrer Entscheidung an keinen Zeitrahmen gebunden. Verschiedene Optionen liegen auf dem Tisch: Zum Beispiel kann die FDA den transgenen Lachs zulassen, oder die Behörde ordnet eine umfassende Stellung­nahme zu den Umweltfolgen, ein so genanntes full environmental impact assessment - EIS, an. Wird ein EIS fällig, würde sich die Zulassung des gv-Lachses erheblich verzögern, weil zunächst neue Untersuchungen durchgeführt werden müssten. (Los Angeles Times online, 31.07.11) (pau)

China: Illegaler gv-Reis

In China hat gentechnisch veränderter (gv) Reis illegalerweise seinen Weg in den Handel gefunden. Wie Vertreter der Regierung bereits im April gegen­über der Wochenzeitung Nanfang Zhoumo bestätigten, wurde im Rahmen einer Untersuchung, die von vier Regierungsstellen in verschiedenen Provinzen durchgeführt worden war, gentechnisch verändertes Reissaatgut gefunden. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Nach Angaben der Agentur hat das Ministerium diese Nachricht jedoch bisher noch nicht offiziell bestätigt. Gv-Reis ist in China umstritten, da der Reis dort als Grundnahrungsmittel die Basis der Ernährung der 1,3 Milliarden Einwohner stellt. Zwei gentechnisch veränderte Sorten haben in den vergangenen Jahren zwar das grundsätzliche OK der Behörden bekommen, letzte Schritte der Zulassungen für deren kommerzielle Nutzung stehen aber nach wie vor aus. Im vergangenen Winter wurde zudem berichtet, dass die chinesische Regierung der Entwicklung und Vermarktung gentechnisch veränderter Reissorten weder in dem aktuellen noch in dem darauf folgenden Fünfjahresplan eine Priorität einräumt. (afp, 15.06.11, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org; Reuters, 23.02.11) (pau)

Bessere Bluzuckerwerte mit gv-Kartoffeln?

Dem Berliner Tagesspiegel zufolge können gentechnisch veränderte Kartoffeln dazu beitragen, dass sich nach Mahlzeiten der Glukosewert des Blutes nicht so stark erhöht, wie es üblicherweise der Fall ist. Der Zeitung zufolge werde das für „Diabetiker und Risikopatienten“ als positiv bewertet. Auch der Insulinwert sei positiv beeinflusst worden. Mehr als 300 Probanten haben an dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekt teilgenommen. Es wurde von Joachim Spranger von der Berliner Charité und weiteren Wissenschaftlern vom Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie in Potsdam-Golm durchgeführt. Wie die Zeitung berichtete, liege der Abschlussbericht vor, die Forscher planen nun, die Ergebnisse in einer Fachzeitschrift zu veröffentlichen. (Der Tagesspiegel, 09.06.11) (pau)

HIV-Impfstoff aus gv-Tabak?

In einem Gewächshaus des Fraunhofer Instituts für Molekularbiologie und angewandte Ökologie in Aachen wachsen gentechnisch veränderte (gv) Tabakpflanzen, in denen Medikamente gegen die Immunschwäche HIV produziert werden sollen. Die Wirksamkeit dieser Medikamente wird nun am Klinischen Forschungszentrum der Universität von Surrey (Großbritannien) in einer Studie getestet. Nach Darstellung der online-Ausgabe der britischen Tageszeitung Guardian sei das Besondere an dieser Forschung jedoch der Nachweis, dass die so genannten monoklonalen Antikörper überhaupt in Pflanzen produziert werden könnten. Die beteiligten Wissenschaftler erhoffen sich eine deutlich verbesserte und effizientere Herstellung der Stoffe. Der Koordinator des Projekts, Julian Ma von der T. Gearge Universität in London, betont die Bedeutung der Zulassung für klinische Studien. Diese sei eine Anerkennung, dass es möglich sei, mo­no­klonale Antikörper in Pflanzen mit der gleichen Qualität herzustellen wie über die bekannten konventionellen Produktionswege. Die Entwicklung des HIV-Impfstoffs ist Teil des von der Europäischen Union geförderten Projektes Pharma Planta. (Guardian online, 19.07.11) (pau)

BASF: Keine neuen gv-Pflanzen nur für Europa

Nach Einschätzung der britischen Anti-Gentech-Koalition GM Freeze hat der BASF-Konzern im Hinblick auf die Entwicklung von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen für den europäischen Markt die Notbremse gezogen. Wie aus einer GM Freeze vorliegenden eMail hervorgehe, habe der Konzern „vor einiger Zeit entschieden, keine neuen Projekte zu initiieren, die ausschließlich für den europäischen Markt gedacht seien“. (PM GM Freeze, 11.07.11, www.gmfreeze.org) (pau)

ABRANGE und Ohne-Gentechnik-Verband kooperieren

Die Verfügbarkeit von gentechnikfreiem Sojaschrot soll für Deutschland weiter abgesichert werden. Zu diesem Zweck hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) eine engere Kooperation mit dem brasilianischen Verband ABRANGE geschlossen. VLOG hält die Vergaberechte an dem Label „Ohne GenTechnik“. Die Verbände wollen, wie es in einer Pressemitteilung heißt, der „Desinformation“ entgegentreten, der zufolge nicht ausreichend gentechnikfreie Ware verfügbar sei. Die Autoren dieser Desinformation wurden nicht näher benannt. ABRANGE vereinigt brasilianische Produzenten von gentechnikfreier Soja. Mitglieder des Verbandes produzieren aktuell jährlich etwa acht Millionen Tonnen. Weitere Produzenten seien dabei, noch im laufenden Jahr, die Verfügbarkeit zu erhöhen. (PM VLOG, 08.07.11, www.ohnegentechnik.org) (pau)

BASF plant gv-Reis in den USA

Konzernvertreter des Chemiekonzerns BASF haben sich in den USA mit Repräsentanten der US-Reiserzeuger und -Reishändler getroffen. Die BASF entwickelt gentechnisch veränderten (gv) Reis mit - wie es in eigenen Darstellungen heißt - „verbesserten Ertragseigenschaften“. Derzeit werde der Reis an sechs Standorten in den USA getestet. Offensichtlich mit Blick auf den zurückliegenden Kontaminationsskandal, den der BAYER-Konzern in den USA verursacht hatte, betonten die BASF-Vertreter die eigenen Regeln, die bei den Tests angewandt werden, um derartige Fälle zu verhindern. In Europa hatte die BASF im letzten Jahr Probleme mit Kontaminationen bei konzerneigenen gentechnisch veränderten Kartoffeln. (www.westernfarmpress.com, 13.07.11, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org) (pau)

Snacks mit GVO in Videotheken

Greenpeace Berlin hat in Filialen der Videotheken-Kette „Videoworld“ Snacks gefunden, in denen Material von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verarbeitet wurden. Bei den gefundenen Knabberwaren handelt es sich um Produkte, die als Direktimporte aus den USA eingeführt werden. Greenpeace zufolge lehnt es die Vertriebsleitung „bisher“ ab, „die Waren aus seinem Sortiment zu nehmen“. Christian Findeisen von der Greenpeace Gentechnik-Gruppe in Berlin wirft der Kette vor, „mit dem Angebot von Gen-Snacks die Zerstörung der Umwelt sowie die Gefährdung unserer Gesundheit billigend in Kauf“ zu nehmen. (PM Greenpeace Berlin, 15.06.11) (pau)

Uganda: Freisetzungsversuche mit gv-Bananen

WissenschaftlerInnen des Nationalen Bananenforschungsprogramms von Uganda haben einen Feldversuch mit gentechnisch veränderten (gv) Bananen begonnen. Das berichtet das Fachmagazin Nature biotechnology. Das Team um Wilberforce Tushemereirwe teste drei verschiedene Bananensorten, die mit Genen aus Süßem Pfeffer (Capsicum annuum) gentechnisch verändert worden seien, auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen Infektionen mit Xanthomonas musacearum. Infektionen mit dem Bakterium können zur Zerstörung der gesamten Staude führen. Das Projekt wird unter anderem von der US-Entwicklungsorganisation USAID gefördert. Die Patenthalterin des Genkonstrukts, die Taiwan Academia Sinica, habe dieses - für den Fall eines späteren kommerziellen Anbaus der gv-Bananen - für das subsaharische Afrika lizenzfrei zur Verfügung gestellt. (Nature biotechnology, Juni 2011) (pau)

USA: 83 Organisationen gegen Monsanto

Bereits im April berichteten wir von einer Klage bäuerlicher und landwirtschaftlicher Organisationen aus den USA gegen den Gentech-Konzern Monsanto. Die Kläger wollen erreichen, dass die Patente des Konzerns geändert werden, damit in Zukunft kein Farmer mehr vor Gericht gebracht werden kann, in dessen Ernten, Saatgut oder Produkten Anteile von gentechnischem Material des Gentech-Branchenführers nachgewiesen werden. Entgegen ersten Signalen des Konzerns, denen zufolge ein gerichtliches Vorgehen bei geringen Verunreinigungen nicht geplant sei, geht aus einem Schreiben des Monsanto-Anwalts Seth P. Waxman hervor, dass Monsanto sich sehr wohl vorbehalte, entsprechende Farmer zu verklagen. Da sich weitere 23 Organisationen der Klage „Organic Seed Growers and Trade Association (OSGATA), et al. v. Monsanto“ vor einem Bundesbezirksgericht in Manhattan (New York) angeschlossen haben, umfasst die Gruppe nun insgesamt 83 Kläger. (www.pubpat.org, 01.06.11; siehe auch GID 204, Seite 40, www.gen-ethisches-netzwerk.de) (pau)

Brasilien: BASF kooperiert weiter mit EMBRAPA

Der Unternehmensbereich Crop Protection des Chemiekonzerns BASF hat im Juni einen Kooperationsvertrag mit dem wichtigsten brasilianischen Forschungsinstitut auf dem Gebiet der Agrartechnologie, EMBRAPA (Empresa Brasileira de Pesquisa Agropecuária) bekanntgegeben. Ziel dieser zunächst auf fünf Jahre befristeten Kooperation ist die „Entwicklung neuer Lösungen im Agrarbereich“. Besonderes Augenmerk soll unter anderem auf die Gebiete Pflanzenbiotechnologie und genetische Optimierung von Nutzpflanzen gerichtet werden. Ende 2009 wurde die von beiden Partnern entwickelte herbizidtolerante Sojabohne Cultivance in Brasilien für den kommerziellen Anbau zugelassen. Sie ist tolerant gegen Herbizidwirkstoffe aus der Gruppe der Imidazolinone. (PM BASF, 29.06.11, www.basf.com) (pau)

Monsanto investiert in Algen

Der weltweite Gentech-Branchenprimus Monsanto hat sich in das Unternehmen Sapphire Energy (US-Bundesstaat Kalifornien) eingekauft. Sapphire entwickelt Kraftwerke, in denen Algen die Energie liefern sollen. Mit diesem Geschäft bekommt Monsanto Zugang zu den Technologien und Expertisen von Sapphi­re auf dem Gebiet der Identifizierung und Isolierung von Genen und Eigenschaften (traits) von Algen. Algen und höhere Pflanzen teilen bestimmte Stoffwechselprozesse. Weil ihr Lebenszyklus jedoch deutlich kürzer ist, sei es durch die Arbeit mit Algen möglich, Eigenschaften und ihre Verbindung zu den Genen innerhalb von nur fünf Tagen nachzuvollziehen. (Nature biotechnology, Juni 2011) (pau)

Peru: GVO-Moratorium vorerst gescheitert

Der mittlerweile nicht mehr amtierende Präsident von Peru, Alan García, hat in den letzten Tagen seiner Amtszeit das am 7. Juni vom Parlament beschlossene 10-jährige Moratorium für den Import, die Züchtung von und die Produktion mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zurückgewiesen. Wie das Internet-Portal scidev.net berichtet, vertrete der Präsident und sein Kabinett die Ansicht, das Moratorium gefährde die Forschung und übertrage die Verantwortung für dieses Thema auf das Umweltministerium, das dafür nicht über die nötige Erfahrung verfüge. Der Präsident hält das Moratorium außerdem nicht für kompatibel mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation WTO. Zudem reiche ein Moratorium von fünf Jahren, um geeignete Biosicherheits-Maßnahmen - „safety filters“ - zur Eingrenzung von Risiken einzuführen. (www.scidev.net, 13.07.11; Bridges Trade BioRes, 25.07.11, http://ictsd.org/news/biores/) (pau)

Glyphosat schädigt Pflanzen

Der emeritierte US-Agrarwissenschaftler Don Huber hat sich in einem - mittlerweile öffentlichen - Brief an den Präsidenten der Kommission der Europäischen Union gewandt. Huber warnt darin vor den Folgen des Einsatzes von Glyphosat wie auch der gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen, die verändert wurden, um dieses Gift zu tolerieren. Der Wirkstoff Glyphosat wird vor allem in Unkrautvernichtungsmitteln eingesetzt, zum Beispiel in dem weltweit verbreitetsten, dem Breitbandherbizid Roundup des US-Konzerns Monsanto. Huber zeigt anhand einer Liste von knapp zwei Dutzend wissenschaftlichen Publikationen die negativen Effekte auf. Darunter finden sich zum Beispiel das plötzliche Absterben von Sojapflanzen (sudden death syndrom of soybean - SDS) oder das Verwelken von gv Roundup-tolerantem (RR) Mais als Folge einer bakteriellen Infektion (Goss’ wilt infection), die früher kaum Probleme bereiteten. Zudem werden von Huber Probleme bei der Tiergesundheit angesprochen, die von ihm in Verbindung mit der Verfütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen festgestellt werden. Zur Unterstützung dieser Einschätzung zitiert Huber einen Brief von einem Veterinär aus dem US-Bundesstaat Iowa. In Bezug auf gv-Zuckerrüben berichtet Huber von dem Verlust an pflanzeneigenen Widerstandskräften nach der Anwendung des Herbizids. Das habe zum Beispiel Experten des US-Landwirtschaftsministeriums USDA dazu bewogen, einen Warnhinweis zu geben: Nach ihrer Meinung soll Roundup nach dem Aufwuchs der Zuckerrüben nicht mehr gespritzt werden, wenn es zeitgleich bestimmte durch den Boden übertragene Krankheiten gebe. In dem Brief an Barroso, der auch an andere Offizielle der EU geschickt wurde, plädiert Huber gegen die Zulassung von weiteren gv-Pflanzen, insbesondere gegen die Zulassung von RR-Zuckerrüben und RR-Alfalfa (Luzerne). Roundup wird auch von Landwirten in der Europäischen Union eingesetzt, der Bayerische Rundfunk nannte unlängst - allein für Deutschland - einen Verbrauch von 4.000 Tonnen Glyphosat pro Jahr. Roundup-tolerante Pflanzen dürfen in der EU bisher nicht angebaut werden. Es gibt aber Importgenehmigungen für derartige Pflanzen, beschränkt auf die Nutzung als Futter- oder Lebensmittel. (Brief von Don Huber an den Präsidenten der EU-Kommission, Manuel Barroso, 25.03.11) (pau)

Internationale Regimes für GVO-Kennzeichnung

Länder, die Lebensmittelprodukte als gentechnisch verändert (gv) kennzeichnen wollen, können dies in Zukunft tun, ohne sich auf Komplikationen mit der Welthandelsorganisation WTO einstellen zu müssen. Das ist das Ergebnis von zwanzig Jahren Diskussion und Verhandlung im Rahmen des so genannten Codex Alimentarius, einem internationalen Abkommen für Lebensmittelstandards unter dem Dach der Vereinten Nationen. Bei Verhandlungen in Genf ließ die US-Regierung ihre lange währende Blo­ckadehaltung fallen. Der Sprecher der Verbraucherschutz-Dachorganisation Consumers International Michael Hansen betonte die Bedeutung der Kennzeichnung als Werkzeug für die Beobachtung. Nachdem gv-Produkte auf den Markt gekommen sind und KonsumentInnen zum Beispiel allergische Reaktionen feststellten, hätten sie jetzt die Möglichkeit, diese gegebenenfalls mit den als gentechnisch verändert gekennzeichneten Produkten in Verbindung zu bringen. (PM Consumers International, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org, 05.07.11) (pau)

Islamisches Recht pro gv-Lebensmittel?

Lebensmittel aus gentechnisch veränderten (gv) Organismen sind grundsätzlich als halal anzusehen, das heißt als nach islamischem Recht für den Verzehr erlaubt, sofern ihre Ausgangsbestandteile halal sind. Dies zumindest ist das Ergebnis eines Workshops für Islamgelehrte, der bereits im Dezember 2010 in Malaysia stattfand. Ein Artikel in der Zeitschrift EcoIslam (Juni-Ausgabe 2011), herausgegeben von der „Islamic Foundation for Ecology and Environmental Sciences“, äußert nun Kritik an diesem Beschluss: Einerseits seien lediglich befürwortende Positionen auf dem Workshop vertreten gewesen. Andererseits sei die reduktionistische Weltsicht der Biotechnologie nicht mit der im Koran vertretenen holistischen Weltsicht vereinbar. Islamische Gelehrte müssten aufpassen, nicht von der Gentechnik-Industrie für die religiöse Legitimation ihrer Produkte missbraucht zu werden. (EcoIslam, Juni 2011, www.ifees.org.uk) (ab)

EU: Nulltoleranz gefallen

Nach jahrelangem politischen Gezerre hat sich die Gentech-Lobby in Brüssel durchgesetzt. In der EU werden in Zukunft Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Futtermitteln toleriert. Das hat die Europäische Kommission am 24. Juni entschieden. Umgesetzt wird die Regelung in Form eines Grenzwertes von 0,1 Prozent, der nur auf Futtermittel angewendet wird. Die Nachrichtenagentur Reuters behauptet, es gebe in der EU auch eine Mehrheit für einen entsprechenden Grenzwert für Spuren von in der EU nicht zugelassenen GVO in Lebensmitteln, die Kommission plane jedoch nicht, einen Vorschlag in dieser Sache vorzulegen. Welche Länder diese Mehrheit bilden oder was die Basis dieser Behauptung ist, dazu schweigt die Nachrichtenagentur. (Reuters, 24.06.11; siehe dazu auch das MEMO/11/451 vom 24.06.11 der EU-Kommission, http://ec.europa.eu) (pau)

Kontamination in Ungarn

In Ungarn sind 400 Hektar Mais untergepflügt worden, weil das Saatgut offensichtlich mit gentechnisch verändertem (gv) Material verunreinigt war. Die Kontamination wurde aber erst nach der Aussaat bestätigt. Der US-Konzern Monsanto, von dessen rumänischer Tochterfirma ein Teil des Saatguts geliefert worden war, bezweifelt die Ergebnisse und gibt an, über Testergebnisse zu verfügen, die bestätigen, dass das Saatgut in Ordnung sei. Auch Saatgut des Konzerns Pioneer ist von der Verunreinigung betroffen. Erst im Juni wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, der zufolge das Land die Gesundheit seiner Bevölkerung mit „einer Landwirtschaft, die frei von gentechnisch veränderten Organismen ist“, schützen will. Die neue Verfassung wird am Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. (The Budapest Times online, 15.07.11, www.budapesttimes.hu, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org) (pau)

TBT und Genewatch UK gegen Zulassung

Die Nichtregierungsorganisationen Testbiotech (München) und Genewatch UK (Großbritannien) haben bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die Zulassung eines gentechnisch veränderten (gv) Mais der Firma Monsanto (MON89034 x MON88017) eingelegt. Der Mais war Mitte Juni als Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union zugelassen worden. Dieser Mais produziere „eine besondere Mischung von Insektengiften. Die Pflanzen enthalten ein synthetisches Gift, das wesentlich toxischer sein könnte als die natürlichen Varianten“, wie Helen Wallace von GeneWatch UK verdeutlicht. In dem Mais werden drei verschiedene Insektengifte produziert, die ursprünglich von dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis stammen und entsprechend als Bt-Toxine bezeichnet werden. Zudem wurde der in den USA unter dem Markennamen Genuity VT Triple PRO Corn verkaufte Mais in der Art gentechnisch manipuliert, dass er eine Toleranz gegen das Unkrautvernichtungsmittel Roundup (Wirkstoff: Glyphosat) besitzt. (PM Testbiotech und Genewatch UK, 28.07.11, www.testbiotech.org) (pau)

USA: Ministerium darf gv-Pflanze nicht regulieren

Das Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of Agriculture - USDA) hat bekannt gegeben, dass es eine gentechnisch veränderte (gv) Variation einer in Ziergärten verbreiteten Grassorte (Kentucky bluegrass, Poa pratensis) nicht regulieren könne. In den USA fallen gv-Pflanzen unter das Pflanzenschädlings-Gesetz (Plant Pest Act) - allerdings nur, wenn sie zum Beispiel unter Verwendung des Bakteriums Agrobacterium tumefaciens hergestellt wurden oder DNA-Elemente von Pflanzen-spezifischen Viren übertragen bekommen haben. Bei der neuen gv-Grassorte haben die Entwickler der Firma Scotts Miracle-Gro aus Marysville im US-Bundesstaat Ohio auf diese Elemente verzichtet. Das Gras wurde verändert, um das Breitbandherbizid Glyphosat von Monsanto zu tolerieren. Mit dem Einsatz des Herbizids sollen Zierrasen leicht unkrautfrei zu halten sein. Bemerkenswert ist dieser Fall auch deshalb, weil in den letzten Jahren deutlich geworden ist, dass gerade gentechnisch veränderte Gräser leicht mit ihren in der Natur lebenden verwandten Arten auskreuzen beziehungsweise sich zunächst in der Natur etablieren können, was die Gefahr von Auskreuzungen um ein Vielfaches erhöht. Ein anderes gentechnisch verändertes Gras der gleichen Firma, Creeping bentgras - ebenfalls tolerant gegen Glyphosat und vorgesehen für Golfplätze -, wartet seit Jahren auf eine Zulassung durch das Ministerium. Scotts-Mitarbeiter haben aber beteuert, dass die neue Konstruktion nicht extra so gewählt worden sei, um die Regulierung zu umgehen. Margaret Mellon von der WissenschaftlerInnen-Organisation Union of Concerned Scientists äußerte zudem den Verdacht, dass sich andere Firmen diese Vorgehensweise zum Vorbild nehmen könnten. Es bestehe die Gefahr, dass die Regulierung durch das USDA ausgeschaltet würde. Dem widersprach ein Vertreter der Industrie, der meinte, was die derzeitigen gv-Pflanzen in der Entwicklung angehe, treffe das nicht zu. KritikerInnen wie Bill Freese vom Zentrum für Lebensmittelsicherheit beklagen, dass das derzeit gültige Gesetz völlig unangemessen sei. (Nature, 21.07.11, www.nature.com; New York Times online, 06.06.11, www.nytimes.com) (pau)
207
August 2011
S. 24 - 27