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Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

WWF und Industrie an einem Tisch

„Der Pakt mit dem Panda“ heißt der Dokumentarfilm von Grimmepreisträger Wilfried Huismann, der die Verstrickung des World Wide Fund For Nature (WWF) mit Lebensmittelunternehmen und Gentechnik-Riesen wie Monsanto nun für ein breites Publikum sichtbar werden ließ. Seit Jahren wird der WWF von Nichtregierungsorganisationen und anderen für seine Teilnahme am Runden Tisch für verantwortungsvolle Soja (Round Table for Responsible Soy - RTRS) kritisiert. Mit dem RTRS-Zertifikat „verantwortungsvoll“ sind jetzt die ersten Produkte in den europäischen Supermarktregalen aufgetaucht. Dabei zeigt Huismanns Recherche, dass der WWF den Anbau von genmanipulierter Soja fördert und den Einsatz des Herbizids Roundup von Monsanto toleriert. Aber damit nicht genug: Die Vertreibung von Ureinwohnern in Indien - angeblich zum Schutz des Tigers - kurbelt in erster Linie den Ökotourismus des WWF-eigenen Reiseunternehmens an. Auch die Zerstörung von Waldgebieten zur Gewinnung von Palmöl, ebenfalls mit einem WWF-Siegel für verantwortungsvolles Handeln, wird gezeigt. Der WWF argumentiert, dass die Zusammenarbeit mit Monsanto und anderen als „unideologischer“ Kurs mehr bringe als eine komplette Ablehnung, gibt aber auch zu, Spenden von Monsanto angenommen zu haben. Die Ausstrahlung des Films hat ein enormes Medienecho gefunden. Wie schreibt die Süddeutsche Zeitung: „Schade, dass eine solche Perle in der Nacht versteckt wird.“ (Siehe zum Beispiel den Beitrag „Runder Tisch für verantwortliche Soja“ von Nina Holland im GID 189, August 2008. „Der Pakt mit dem Panda“ von Wilfried Huismann lief am 22.06.11, um 23:30 Uhr in der ARD; Süddeutsche Zeitung, 24.06.11) (kris)

Polizei jubelt: DNA-Fingerabdruck innerhalb einer Stunde

Die Entwicklung der DNA-Profiling Technologie schreitet voran. Ein tragbarer Apparat soll es der Polizei ermöglichen, schon direkt am Einsatzort DNA-Proben zu analysieren. Bislang dauert die Erstellung eines DNA-Profils mit üblichen forensischen Techniken drei Tage. Das Szenario der englischen Polizei sieht vor, dass die Beamten aufgefundene Spuren vor Ort analysieren und via Funk oder Internet das Ergebnis mit den Daten in der zentralen National DNA Database abgleichen können. LGC Forensics ist auf dem Gebiet des DNA-Profiling führend und hat die neue Technik im Rahmen des so genannten RapiDNA-Projekts entwickelt. Der Manager Dr. Steve Allen lobt die neue Technik naturgemäß in höchsten Tönen und betont ihre Vielseitigkeit. Sie könne „auch bei Grenzkontrollen Anwendung finden, wenn es etwa darum geht, die Verwandtschaft von zwei Leuten zu überprüfen.“ Prototypen des RapiDNA-Systems werden zur Zeit von der britischen National Policing Improvement Agency getestet. LGC Forensics ist ein Spin-off Projekt einer staatlichen Forschungseinrichtung. Die Firma entstand 1996, als das nationale Laboratory of the Government Chemist privatisiert wurde. David Reardon, der für die Entwicklung zuständige Manager von LGC Forensics, erklärt, dass die Technik zunächst bei einfachen Delikten eingesetzt werden soll, später dann auch bei schweren. Ein wichtiges Detail: Die neue Technik arbeitet vor Ort mit partiellen DNA Profilen - was die Analysegeschwindigkeit und „Treffer“ erhöht, gleichzeitig aber die Zahl falscher Verdächtigungen steigern kann. (Daily Telegraph, 19.06.11) (as)

Sammelklage gegen Bayer

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Sammelklage gegen den Leverkusener Pharmakonzern Bayer zugelassen. Gegenstand sind seit über zehn Jahren anhängige Klagen wegen des Blutfettsenkers Lipobay, der 2001 wegen Verdachts auf drastische, in zahlreichen Fällen tödliche Nebenwirkungen vom Markt genommen werden musste. Der Oberste Gerichtshof widerrief das ältere Urteil eines Berufungsgerichts des US-Bundesstaates West Virginia, das die Sammelklage für nicht zulässig erklärt hatte. Bislang hat sich Bayer nach eigenen Angaben mit über 3.000 KlägerInnen separat in außergerichtlichem Vergleich geeinigt und dafür rund 1,2 Milliarden Dollar bezahlt. Das Unternehmen hatte jedoch stets betont, dass dies nicht als ein Schuldeingeständis zu werten sei. Wer auf den Vergleich einging, verpflichtete sich laut Medienberichten vertraglich dazu, von weiteren öffentlichen Darstellungen oder Klagen gegen Bayer abzusehen. Trotz der Zulassung der Sammelklage in den USA gilt das „Schadensersatzrisiko“ für den Konzern laut Analysten als überschaubar, weil Bayer in Beipackzetteln auf mögliche Nebenwirkungen hingewiesen hatte. Im Unterschied dazu weisen Konzernkritiker, wie die Coordination gegen Bayergefahren (CBG) darauf hin, dass schwerwiegende Nebenwirkungen bereits in den Zulassungsstudien zu erkennen waren und aus Profitgründen unterschlagen wurden. Unterdessen hat erstmals auch in Deutschland eine Geschädigte Klage gegen den Bayer-Konzern eingereicht. In diesem Fall geht es um schwerwiegende Nebenwirkungen der Antibabypillen mit dem Hormon Drospirenon (Yasmin und Yasminelle): In den USA sind zu diesen Hormonpräparaten aus dem Hause Bayer bereits rund 8.000 Klagen anhängig. (FAZ, 17.06.11; boerse.ard.de, 17.06.11; PM CBG, 31.05.11) (mf)

Pränataldiagnostik: kommerzieller Bluttest

Sequenom und Illumina kooperieren bei der Entwicklung eines Bluttests für die Anwendung in der Pränataldiagnostik. Die beiden Firmen reagieren damit auf Forschungsergebnisse, die erst 2010 veröffentlicht wurden und eine Methode beschreiben, mit der sich aus dem mütterlichen Blut DNA des Embryos und Fötus isolieren lassen (siehe GID Nr. 204, Seite 31). Sequenom hat die Rechte zur Kommerzialisierung dieser Methode erworben. Illumina ist eine schnell wachsende Biotech-Firma, die auf die Entwicklung von Sequenzierungstechniken spezialisiert ist. Kosten und Geschwindigkeit der Sequenzierung der Basensequenz von DNA-Proben sind entscheidende Faktoren bei der Entwicklung kommerzieller DNA-Tests. Die Aufgabe von Illumina in der Kooperation ist deshalb, für den angestrebten Blutschnelltest ein entsprechendes Test Kit zu entwickeln, mit dem die fetale DNA gezielt auf bestimmte Krankheiten und Dispositionen hin untersucht werden kann, so die Verlautbarung der Firmen in ihrer Pressemitteilung. Mit dem Test soll vor allem Jagd auf Trisomie 21, das Down-Syndrom, gemacht werden. Doch das sei nur der Anfang, wie es weiter heißt. Damit bestätigen sich die Befürchtungen, dass eine neue Generation pränataler Diagnostikmethoden im Anmarsch ist (siehe auch GID 205, Seite 38). Die Blutdiagnostik wird die pränatale Diagnostik grundlegend verändern, da mit einem Schlag die bisherigen Hürden wegfallen. Bis heute muss der Schritt, sich auf eine pränatale Diagnostik einzulassen, gut überlegt sein, da eine Bestätigung sonografischer Untersuchungsergebnisse eines invasiven Eingriffs bedarf, zumeist einer Fruchtwasseruntersuchung. Ein Bluttest kann - im Gegensatz zur Anmiozen­tese - zu einem früheren Zeitpunkt in der Schwangerschaft durchgeführt werden, bedeutet kein Risiko für die Schwangerschaft und ist schnell gemacht. Vor dem Hintergrund aller Erfahrungen und der zu beobachtenden Trends bei der pränatalen Diagnostik ist zu befürchten, dass sich mit einem Bluttest die Automatisierungstendenz festschreibt, die genetische pränatale Diagnostik und Selektion zum Standard der so genannten Schwangerenbetreuung durch Gynäkologen und Gynäkologinnen macht. Abzuwarten bleibt auch, was die neue Technik wirklich leisten kann und wie hoch die Fehlerraten sind. (www.phgfoundation.org/news/9107, 12.07.11) (as)

Trügerische Sicherheit von DNA-Profilen

DNA-Tests gelten inzwischen landläufig als bombensicherer Nachweis für die Identität einer Person und deshalb auch als todsicherer Beweis vor Gericht. Dem ist mitnichten so. DNA-Tests sind nicht 100 Prozent sicher. Da­ran erinnert ein aktueller Fall in Italien. In Perugia wird der Mord an einer britischen Studentin im Jahr 2007 neu aufgerollt. Angeklagt sind eine Amerikanerin aus Seattle und ihr italienischer Exfreund. Ein italienisches Gericht befand beide Angeklagte auf Grund eines DNA-Tests für schuldig und verurteilte sie im Jahr 2009 zu 26 und 25 Jahren Gefängnis. Die von der Verteidigung eingeforderte unabhängige forensische Überprüfung ergab allerdings, dass die dem Urteil zugrunde liegenden DNA-Tests keine verlässlichen Ergebnisse erbracht hätten. Eine Spur sei zwar ordnungsmäßig sicherstellt worden. Eine zweite Spur bestand allerdings nur aus einer minimalen Menge DNA. Solche Proben werfen große methodische Probleme auf, weil sie nach bisherigen Möglichkeiten kaum ausreichen, ein ausreichend individualisiertes DNA-Profil zu erstellen; also nur ein partielles DNA-Profil hergeben. Internationale Experten arbeiten seit langem an diesem Problem und empfehlen für solche Fälle ein spezifisches Vorgehen (protocol for tests on small samples). Der Bericht der unabhängigen Forensiker kommt im italienischen Mordfall zu dem Schluss, dass der aus der zweiten Probe erstellte DNA-Beweis keinen Bestand hat, weil er nicht nach internationalen Standards erstellt worden ist. Die Experten monieren außerdem die Spurensicherung der Polizei, die ebenfalls nicht nach internationalen Standards erfolgt sei. Es könne deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Beweisgegenstände nachträglich mit Blut des Opfers kontaminiert worden sind. Der Ausgang des Revisionsverfahrens scheint damit offen, da sich die Anklage ausschließlich auf die DNA-Beweise stützte. (New York Times, 29.06.11) (as)

„Anonymous” hackt Monsanto-Website

Der Gentechkonzern Monsanto ist Opfer von Computer-Hackern der Gruppe Anonymous geworden. Das Internet-Portal blauenarzisse. de berichtet mit Verweis auf die Computer-Zeitschrift PC-Magazin, Monsantos „drei Mailserver und die wichtigsten Internetseiten“ seien für zwei Tage nicht zu erreichen gewesen. Zudem seien Daten von „2.500 Beschäftigten entwendet“ worden. (www.blauenarzisse.de, 14.07.11) (pau)

Argentinien: Monsanto sucht Garantien

Der Gentech-Branchenprimus Monsanto versucht für die Zukunft der Vermarktung seines Saatguts in Argentinien auf Nummer sicher zu gehen. Der Konzern will vor jedweder Lieferung der neuen Generation gentechnisch veränderter (gv) herbizidtoleranter Soja mit den Farmern des Landes Verträge abschließen. Diese sollen gewährleisten, dass die Lizenzgebühren für die gv-Saaten tatsächlich auch gezahlt werden. In der Vergangenheit konnte der Konzern die Gebühren nicht einfordern, da es zur Zeit der Einführung der ersten Generation von gentechnisch veränderter Roundup-Ready-Soja Ende der 1990er Jahre noch keine gesetzliche Basis für solche Gebühren gab. Mittlerweile sollen aber Verträge über Saatgutlieferungen zustande gekommen sein, die einem Drittel der zu erwartenden Sojaernte des südamerikanischen Landes entsprechen. (Reuters, 07.06.11) (pau)

Gv-Rüben zerstört?

Ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderten (gv) Zuckerrüben in Nienburg (Saale) in der Nähe von Bernburg (Sachsen-Anhalt) ist nach Darstellung auf dem Internetportal linksunten.indymedia.org am 22. Juli von Unbekannten zerstört worden. In dem aus der Perspektive der AktivistInnen verfassten Bericht wird der Hergang wie folgt beschrieben: „Dort trampelten wir quer über die gesamte Anlage der gentechnisch veränderten Pflanzen.“ Die VerfasserInnen nennen sich „Eine GRÜNE JUGENDgruppe“, was nahelegt, dass es sich bei ihnen um Mitglieder der Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/Die Grünen, der Grünen Jugend handelt. Der „Gentechanbau“ sei, so heißt es auf dem Internetportal weiter, „größtenteils von uns beschädigt“ worden. Bis Redaktionsschluss lag zu dieser Nachricht keine Bestätigung von Seiten des Betreibers, des US-Konzerns Monsanto, oder der Polizei vor. Unterdessen berichtete die landwirtschaftliche Fachzeitschrift Agrar Europe, dass die Markt­anteile gentechnisch veränderter Zuckerrüben der KWS AG, dem Partner von Monsanto im Zuckerrübengeschäft, am Gesamtmarkt in den USA in diesem Jahr bei über 50 Prozent liegen. Einem KWS-Sprecher zufolge sei das Unternehmen entsprechend Marktführer. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen über deren Zulassung konnte der Anbau der gv-Zuckerrübe in diesem Jahr in den USA nur unter Auflagen erfolgen, bis zum Frühjahr 2012 werde das US-Landwirtschaftsministerium endgültig entscheiden. (http://linksunten.indymedia.org, 27.07.11; www.proplanta.de, 26.06.11) (pau)

Australien: Greenpeace zerstört gv-Weizen

Ausgerüstet mit Motorsensen haben zwei australische Greenpeace-Aktivistinnen am 14. Juni einen Versuch mit gentechnisch verändertem (gv) Weizen „entfernt“. Nach Einschätzung der Organisation hätte dieser „die Labore niemals verlassen dürfen“, wie Heather McCabe, eine der beiden Aktivistinnen, im Anschluss erklärte. In diesem Zusammenhang kritisiert Greenpeace gemeinsam mit acht international bekannten WissenschaftlerInnen auch Planungen für einen Versuch, in dem gv-Weizen an Menschen getestet werden soll. Die WissenschaftlerInnen, darunter zum Beispiel die indische Physikerin Vandana Shiva und der argentinische Arzt und Forscher Andres Carrasco (GID-LeserInnen aus dem GID 201, August 2010 bekannt), haben sich mit einem Offenen Brief an den Vorstand der australischen Wissenschaftsorganisation CSIRO, Megan Clark, gewandt, in dem sie anführen, dass es für die Öffentlichkeit unmöglich sei, qualifiziert zu dem Versuch Stellung zu nehmen, da wesentliche Informationen geheim gehalten werden. Insbesondere fehle es an biologischen und biochemischen Charakterisierungen des Weizens. (Greenpeace news, 14.07.11, www.greenpeace.org/australia) (pau)

Direkte Aktion in Groß Lüsewitz

In der Nacht zum 9. Juli führten bisher unbekannte TäterInnen eine direkte Aktion gegen ein Versuchsgelände für gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen bei Groß Lüsewitz bei Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) durch. Komplett zerstört wurden Versuche mit gv-Kartoffeln und gv-Weizen auf einer Fläche von 650 Quadratmetern. Bei der Aktion wurden nach Medien- beziehungsweise Polizeiberichten ein Wachmann mit Schlagstöcken und Pfefferspray in Schach gehalten und zur Herausgabe seines Mobiltelefons gezwungen. Nach Darstellung der den Versuch durchführenden biovativ GmbH in Groß Lüsewitz entstand ein Sachschaden von 250.000 Euro. Die taz wusste, mit Verweis auf Polizeiquellen, zu berichten, dass die Täter „arbeitsteilig und sehr professionell“ vorgegangen seien. (taz, 12.07.11, www.taz.de; PM des Polizeipräsidiums Rostock, 11.07.11; PM biovivativ GmbH, ohne Datum, www.kurzlink.de/gid_dfro) (pau)

Direkte Aktion in Üplingen

In der Nacht zum 11. Juli führten zehn bis zwölf bisher unbekannte TäterInnen eine direkte Aktion gegen ein Versuchsgelände mit gentechnisch veränderten (gv) Kartoffeln und gv-Weizen in Üplingen (Sachsen-Anhalt) durch. Ein Teil der Versuche wurde völlig zerstört, ein anderer kann scheinbar eingeschränkt weitergeführt werden. Bei der Aktion wurden nach Medien- beziehungsweise Polizeiberichten ein Wachmann mit Schlagstöcken und Pfefferspray in Schach gehalten und zur Herausgabe seines Mobiltelefons gezwungen. Wenige Tage nach Bekanntwerden der Zerstörung der Versuche tauchte in der Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen ein BekennerInnen-Schreiben und Unterlagen des Wachschutzes auf, die später von der taz veröffentlicht wurden. Dem Schreiben zufolge hätten die TäterInnen, „ein. paar.vermummte.landwirt_INNEN.und.freund_INNEN“,„alle.menschen.so.behandelt, daß. ihnen.nichts.passiert“, und weiter: „uns.aber. auch.nicht.“ Bei den anderen Dokumenten handelt es sich unter anderem um eine Art Dossier über den Gentechnikkritiker Jörg Bergstedt, der durch seine Sympathie für direkte Aktionen, seine sechsmonatige Haftstrafe wegen der Zerstörung ein Feldes mit gv-Gerste in Gießen und unzählige Vortragsveranstaltungen im deutschspachigen Raum bekannt ist. „Sollte Herr Bergstedt am Bewachungsobjekt auftauchen, ist dies ZWINGEND der Notrufzentrale der ABS zu melden.“ ABS ist die Sicherheitsfirma, die für die Bewachung des Versuchs engagiert wurde. Auch hier, wie auch bei der Aktion in Groß Lüsewitz (siehe oben) seien die Täter „arbeitsteilig und sehr professionell“ vorgegangen, so die taz. (taz, 12. und 15.07.11, www.taz.de, dort auch die genannten Dokumente: Bekennerschreiben, Dossier und weitere; PM Schaugarten Üplingen, ohne Datum, www.kurzlink.de/gid_dfro) (pau)

Gatersleben-Prozess

In dem Strafprozess gegen die AktivistInnen, die im April 2008 das Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem (gv) Weizen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben abgemäht haben, ist am 22. Juli überraschend ein Urteil gesprochen worden. Drei der ursprünglich sechs Angeklagten waren in Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Aschersleben gegangen. Vor dem Termin hatten die drei noch einen Vermerk des damaligen Leiters des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Christian Grugel, in der Akte freigelegt; Zitat: „Ja, ich möchte wissen, wie Genbank und GVO-Freisetzung [Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen] im selben Betrieb getrennt werden können. Die Antwort von Herrn Dr. Wobus [damaliger Direktor des IPK] ist für mich nicht akzeptabel. 23.1.07 Grugel“. Ein weiteres Mosaiksteinchen in dem Bild von einer Genehmigung für einen Freisetzungsversuch, der nicht hätte genehmigt werden dürfen; und das die Angeklagten versuchen freizulegen. Der Richter des Landgerichts Sachsen-Anhalt in Magdeburg hat die Berufungen verworfen beziehungsweise den Spruch der ersten Instanz weitgehend übernommen. Hier waren die Angeklagten wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen verurteilt worden. Das schriftliche Urteil lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Grundsätzlich lehnt er es aber ab, über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Freisetzungsversuchs an sich zu verhandeln. Die Argumentation des Richters stützt sich unter anderem auf die Einschätzung, dass die Aktion nicht geeignet gewesen sei, „eine unterstellte konkrete Gefahr abzuwenden, da die Angeklagten unter gewollter Einbeziehung eines das Feld ausleuchtenden Kamerateams begangen haben, so dass von vornherein feststand, dass die Angeklagten alsbald bei der Tat angetroffen und eine vollständige Zerstörung aller Pflanzen verhindert wird.“ Schon vor der Urteilsverkündung hatte das Landgericht die Situation in einer Pressemitteilung wie folgt zusammengefasst: „Insgesamt hatte damit sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.“ Die Feldbefreier planen unterdessen eine Revision. Mittlerweile gibt es auch einen Termin für die nächste Verhandlung in dem Zivilprozess, in dem die Schadensersatz-Aspekte geklärt werden. Am 27. Oktober wird auch dieser Prozess - bei dem dann wieder alle sechs auf der Anklagebank sitzen werden - in Magdeburg stattfinden. Siehe auch den Spendenaufruf auf Seite 48. (PM Landgericht Sachsen-Anhalt, 09.06.11; persönliche Kommunikation) (pau)
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August 2011
S. 38 - 40