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Kurz notiert - Mensch und Medizin

Denk mal ohne Information

Der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, ein Denkmal für die mindestens 70.000 Menschen mit medizinischen oder psychiatrischen Diagnosen zu errichten, die im Rahmen der so genannten Aktion T 4 zwischen 1940 und 1941 als „lebensunwertes Leben” getötet wurden. Ein entsprechender Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beschlossen. Die LINKE will darüber hinaus ein Informationszentrum einrichten und enthielt sich deswegen der Stimme. Der Bundestagsbeschluss sieht vor, das Denkmal in der Berliner Tiergartenstr. 4 zu errichten, wo die systematische Vernichtung geplant wurde. Bisher erinnert dort nur eine Gedenktafel an den Massenmord. Außerdem gibt es in drei der ehemaligen Mordanstalten der Aktion T 4 Gedenkstätten: In Sonnenstein/Pirna (Sachsen), in Grafeneck (Baden-Württemberg) und in Hadamar (Hessen); eine vierte Gedenkstätte in Brandenburg an der Havel befindet sich im Bau. Die gedenkpolitische Beflissenheit rund um das Thema Euthanasie kommt siebzig Jahre nach dem Abbruch der zentral organisierten Ermordung nicht nur sehr spät; da die Fraktionen den Aufbau eines Informationszentrums an dem historischen Ort abgelehnt haben erscheint sie auch halbherzig. Zugutehalten muss man dem einhelligen Beschluss allerdings, dass er erstmals eine umfassende Würdigung der insgesamt schätzungsweise 300.000 Opfer von Verbrechen ins Auge fasst, die ÄrztInnen im Namen von Euthanasie und Eugenik begangen haben: Das Denkmal soll nicht nur an die Opfer der Aktion T 4 erinnern, sondern auch an die mehr als 10.000 Menschen, die als „geistig Kranke“ zwischen September 1939 und April 1940 schon vor Beginn der zentral geplanten Vernichtungsaktion ermordet wurden. Außerdem wird mit dem Mahnmal der Opfer der so genannten „wilden Euthanasie” gedacht werden, die in den so genannten Heil- und Pflegeanstalten nach Abbruch der Aktion T 4 mit Medikamenten und durch systematische Unterernährung ermordet wurden, und auch die Opfer von Zwangssterilisation sollen Erwähnung finden. (Ärztezeitung, 09.11.11; siehe auch „Euthanasie gestern und heute”, S.50) (sus/uw)

Inseln der Sequenzierung...

In den zweifelhaften Genuss einer vollständigen und dabei kostenlosen Genomsequenzierung sollen die 50.000 BewohnerInnen der Färöer-Inseln kommen. Das haben ForscherInnen der Baylor University in Texas und der britischen Oxford University Ende September verkündet. Das Biobank-Projekt FarGen wird in der derzeit anlaufenden Pilotphase von dem kalifornischen Unternehmen Illumina unterstützt, einem weltweit führenden Hersteller von Sequenziergeräten. Auch das Gesundheitsministerium der autonom regierten, zu Dänemark gehörenden Inselgruppe ist mit von der Partie. „Unser Ziel ist es, Informationen aus dem Genom sinnvoll für unsere Bürger zu nutzen“, so Bogi Eliasen, der das Projekt im Ministerium betreut. Geplant sei, die Ergebnisse der Sequenzierung mit den Patientenakten zu verbinden. Um das Recht auf Nichtwissen zu schützen, sollen TeilnehmerInnen an dem Projekt allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch Zugang dazu erhalten, die Interpretation der Sequenzierungsergebnisse bleibt ihnen in diesem Fall selbst überlassen. „Die Ärzte können die Informationen ja abrufen, wenn es nötig ist“, so Eliasen weiter. Davon, dass die BewohnerInnen der Inseln das Projekt akzeptieren werden, geht man im Ministerium aus. Die Färöer hätten bereits eine intensive Debatte über Genomforschung hinter sich. Zudem wolle die Regierung ein umfassendes Bildungsprogramm auflegen, in dessen Rahmen von der ersten Klasse bis zum Abitur Wissen zu Genomik und Genetik vermittelt wird. Scheitern kann das Projekt also offensichtlich nur noch an der Finanzierungsfrage; woher die veranschlagten 50 Millionen US-Dollar für FarGen kommen sollen, ist derzeit nämlich noch unklar. Bogi Eliasen ist aber optimistisch. Wenn das Projekt funktioniere, so stellt er in Aussicht, könnten die Färöer „als Modell dafür dienen, wie die vollständige Genomsequenzierung in die öffentliche Gesundheitsversorgung integriert werden kann“. (www.foxnews.com, 30.09.11; Science, 04.10.11; www.genomeweb.com, 05.10.11) (uw)

...und Sequenzierung als Sport

Zu einem bizarren Wettbewerb hat die kalifornische Stiftung X-Prize-Foundation aufgerufen. 7,2 Millionen Euro können Forschungsteams gewinnen, die innerhalb von 30 Tagen die Genome von 100 Hundertjährigen sequenzieren. Das Geld bekommt, wer das genaueste und vollständigste Ergebnis abliefert und überdies die Sequenzen den einzelnen Chromosomen zuordnen kann. Als genau gilt ein falsch abgelesenes Basenpaar pro Million, als vollständig die Sequenzierung von 98 Prozent der DNA. Die Stiftung will mit dem Preisgeld zur Entwicklung schnellerer und präziserer Techniken für die Sequenzierung des Genoms beitragen und hat den Start des Rennens auf den 1. Januar 2013 gelegt. Die ProbandInnen für das Projekt müssen allerdings erst noch gefunden werden: Gerade einmal fünfzehn Menschen ab 100 Jahren haben sich bisher eingefunden. Die Suche dürfte sich nicht ganz einfach gestalten, müssen die Hochbetagten sich doch durch eine gute bis sehr gute Gesundheit auszeichnen. Schließlich soll die Sequenzierung ja eine „noch nie dagewesene Gelegenheit bieten“, heißt es auf der Website der Stiftung, „diejenigen ‚seltenen Gene’ zu identifizieren, die vor Krankheit schützen“. (Ärztezeitung, 27.10.11; http://genomics.xprize.org) (uw)

Zynische Bioethik...

Das Nuffield Council on Bioethics, ein in seiner Öffentlichkeitswirkung dem deutschen Ethikrat vergleichbares Gremium in Großbritannien, hat eine vor dem Hintergrund wachsender Verarmung weiter Teile der Bevölkerung zynische Idee entwickelt, wie mehr Menschen zur Organspende bewegt werden können: Der Staat, so die bioethische Empfehlung, könne doch die Beerdigungskosten von Spendewilligen übernehmen. Damit würde sich die Zahl potenzieller Organspender deutlich erhöhen, und das sei auch unbedingt erforderlich. Dass ein Ethikgremium ein solches „Angebot“ für unbedenklich hält, trifft auf scharfe Kritik: Die britische Patientenorganisation Patient Concern macht darauf aufmerksam, dass viele Menschen sich verpflichtet fühlen könnten, ihre Spendebereitschaft zu erklären, um ihren Familien Kosten zu ersparen. Es sei erschreckend, dass das Nuffield Council lediglich die Erhöhung der Spendenbereitschaft im Blick habe. Ob die tatsächlich stattfinden würde, sollte ein solcher Vorschlag umgesetzt werden? Ein Begräbnis soll nach der Vorstellung der britischen BioethikerInnen nur dann staatlich finanziert werden, wenn die Spendewilligen unter Umständen zu Tode kommen, die die Weiterverwendung ihrer Organe erlauben. Ob ein so vager Deal die Anziehungskraft entfaltet, die intendiert ist, darf wohl bezweifelt werden. (taz, 14.10.11) (uw)

...und ergänzende Gesundheitsökonomie

Eher wird die Organspendebereitschaft wohl erhöht, sollte ein Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (DGGÖ) umgesetzt werden: Der 2008 von Universitätsprofessoren gegründete Verein möchte, dass „zur Organspende Bereite“ einen Bonus erhalten, wenn sie selbst auf ein Organ warten, Verweigerer dagegen einen Malus. Das werde die Organspendebereitschaft fördern, weil Menschen dann „nicht nur über ihren Tod, sondern auch über ihr Weiterleben nachdenken”, heißt es in der Stellungnahme der DGGÖ. Außerdem halten es die Gesundheitsökonomen für erforderlich, die Position zur Organspende in einem bundesweiten Register festzuhalten. Ihre Stellungnahme verstehen sie als Ergänzung zu den geplanten Neuregelungen des Transplantationsgesetzes, auf die sich alle Bundestagsfraktionen Ende November geeinigt haben und das unter anderem regelmäßige, verbindliche Abfragen der BundesbürgerInnen zu ihrer Organspendebereitschaft vorsieht. (PM DGGÖ, 04.10.11; Ärztezeitung, 08.11.11; FAZ, 25.11.11; vgl. auch GID 208, S.44) (uw)

Klonexperiment mit drei Chromosomen

Ein Forschungsteam der New York Stem Cell Foundation hat ein neuartiges, dem Klonen ähnliches Verfahren entwickelt, um Stammzellen zu gewinnen. Dafür hat die von Dieter Egli geleitete Gruppe eine menschliche Eizelle nicht - wie sonst beim Klonverfahren üblich - entkernt, bevor sie den Zellkern einer Körperzelle einfügte. Die mit dem Verfahren gewonnenen Stammzellen hatten dann drei Chromosomensätze, also neben dem Chromosomensatz der Eizelle die beiden Chromosomensätze der eingeführten Körperzelle. Außerdem entwickelte sich die so manipulierte Eizelle in einen 100-Zeller und dürfte damit eine deutlich ergiebigere Quelle für die Gewinnung von Stammzellen darstellen als „herkömmliche” geklonte Zellen, bei denen die Zellteilung sehr viel früher abbricht. Egli betonte, dass das neue Verfahren für klinische Anwendungen wenig interessant sei; es biete aber neue Erkenntnisse zum menschlichen Klonen. Anscheinend spiele das Genom der Eizelle eine Rolle im Teilungsprozess von geklonten Zellen - es gelte nun herauszufinden, welche Rolle dies genau sei. Dass das Verfahren in New York entwickelt wurde, gibt der These recht, dass Klonforschung mit der Kommerzialisierung der Eizellgewinnung verbunden ist. In dem Bundesstaat ist es seit 2009 entgegen den Richtlinien der US-National Academy of Sciences erlaubt, Frauen aus öffentlichen Forschungsgeldern dafür zu bezahlen, dass sie sich auf die für sie äußerst riskante Eizellgewinnung einlassen. Auf dieser Grundlage erhielten die Frauen, denen für die Entwicklung des neuen Klonverfahrens im Krankenhaus der Columbia University Eizellen entnommen worden waren, 8.000 US-Dollar. Das Vorgehen untermauert Befürchtungen feministischer Kritikerinnen, dass sich die Ausbeutung von Frauen als Eizellgeberinnen bei Erfolgen in der Klonforschung zu einem ernstzunehmenden globalen Problem entwickeln könnte (vgl. GID 198, S. 33-35). In der deutschen Ärztezeitung wurde auf diese Nachricht hin ein generelles Klonverbot gefordert. (bionews, 10.10.11; Ärztezeitung, 10.10.11; Nature 478/2011) (sus)

Etwas mehr Eierstocktumoren bei IVF

So genannte Borderline-Tumoren des Eierstocks treten bei Frauen, die sich für eine künstliche Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation, IVF) einer Hormonbehandlung unterziehen, geringfügig häufiger auf als bei Frauen, die die Behandlung nicht in Anspruch nehmen. Das ist das Ergebnis einer Studie am Netherland Cancer Institute Amsterdam. Innerhalb von fünfzehn Jahren wurde bei 77 von insgesamt 25.152 Frauen mit eingeschränkter Fruchtbarkeit ein Borderline-Tumor diagnostiziert, 61 von ihnen hatten mindestens einen IVF-Zyklus durchlaufen. Der Unterschied zwischen den 19.146 Frauen mit IVF und der 6.006 Frauen umfassenden Kontrollgruppe liegt demnach im einstelligen Promillebereich. Da in der Studie zudem die Tumordiagnosen weder mit der Anzahl der IVF-Zyklen noch mit der Dosis der verabreichten Hormone in einen statistischen Zusammenhang zu bringen waren, scheine es sich um ein minimales Risiko zu handeln, so die ForscherInnen. Um diese Ergebnisse abzusichern, seien allerdings größere Studien notwendig. Borderline-Tumoren können gutartig bleiben, sich aber auch zu einem gefährlichen Karzinom entwickeln. Da eine Vorhersage zumeist nicht möglich ist, werden sie grundsätzlich operativ entfernt, was häufig bedeutet, dass den betroffenen Frauen beide Eierstöcke entfernt werden. (Ärztezeitung, 27.10.11) (uw)

Expansion der viel Versprechenden

Die Nabelschnurbank Vita 34 sucht nach neuen Märkten: Ein Kooperationsvertrag des Leipziger Unternehmens räumt den fünf Kliniken der spanischen Krankenhauskette Hospital de Madrid Nutzungsrechte für ein von Vita 34 patentiertes Verfahren ein, mit dem Nabelschnurblut kostengünstig entnommen und eingelagert werden kann. Das Labor in Madrid soll allerdings nur als Zwischenlager fungieren, für die Langzeit-Aufbewahrung wird das in Spanien entnommene Nabelschnurblut in das Leipziger Labor transferiert. Ein „hohes Interesse spanischer Eltern“ habe zu der Zusammenarbeit geführt, so Eberhard Lampeter, Chef der Nabelschnurbank. Dass das die ganze Wahrheit ist, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich ist Vita 34 in zweiter Instanz wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt worden, weil viele der Versprechen des Unternehmens zum Nutzen von Stammzellen aus Nabelschnurblut nicht nur übertreiben, sondern auch mit unwahren Behauptungen arbeiten (siehe GID 208, S.37 f.). Der Kooperationsvertrag mit den Madrider Kliniken, an denen pro Jahr im Durchschnitt rund 7.000 Kinder geboren werden, bietet dem börsennotierten Unternehmen die Möglichkeit, sein angeschlagenes Image aufzupolieren. (PM Vita34, 04.11.11; Ärztezeitung, 12.11.11) (uw)

Von der Epigenetik zum Epigenom...

48 akademische Forschergruppen und acht Unternehmen sind daran beteiligt; mit 30 Millionen Euro ist es eines der teuersten von der Europäischen Kommission geförderten Einzelprojekte - im Oktober ist ein internationales Forschungsprojekt zum Epigenom angelaufen. Organisiert von einem International Human Epigenome Consortium (IHEC) sollen unter dem markigen Titel „Blueprint-Projekt“ die biochemischen Modifikationen des menschlichen DNA-Moleküls systematisch erfasst werden. Diese molekularen Anhängsel - Proteinkomplexe wie etwa die Methylgruppen - strukturieren und stabilisieren die DNA, ohne allerdings zum Genom zu gehören. In ihrer Gesamtheit werden sie als Epigenom bezeichnet. Dieser Begriff ist in den letzten Jahren entstanden, als gezeigt werden konnte, dass die biochemischen Markierungen auch maßgeblich an der Regulierung der DNA-Aktivität beteiligt sind. Sie gelten deshalb derzeit als Schlüssel für das Verständnis der Funktionsweise von DNA. Natürlich begnügt sich das IHEC-Megaprojekt aber nicht mit der bloßen Erfassung des Epigenoms, sondern zielt - wie könnte es anders sein, schließlich geht es um hohe Summen an Steuergeldern - auf krankheitsrelevante Schaltstellen. Insbesondere Krebs wird ins Feld geführt. In den IHEC-Laboren sollen insgesamt 1.000 „kranke“ und „gesunde“ Zelltypen mit vollautomatischen DNA-Sequenziermaschinen analysiert und verglichen werden. Die epigenetischen und genetischen Veränderungen der „kranken“ Zellen sollen dann auf Chromosomen-Landkarten vermerkt werden, um sie perspektivisch als Angriffspunkte für Medikamente oder diagnostische Tests zu nutzen. Auf deutscher Seite sind Arbeitsgruppen der Universitäten Ulm, Kiel, Essen und des Saarlandes beteiligt. Die Biotech-Firmen Cellzome aus Heidelberg und Genomatix aus München gehören ebenfalls zum Team. Im kommenden Jahr wird wohl außerdem ein deutsches Epigenom-Konsortium unter dem Dach von IHEC und mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingerichtet. Und sollte Krebs in zwanzig Jahren immer noch nicht geheilt sein, ist sicher längst das nächste biomedizinische Megaprojekt unterwegs. (www.biotechnologie.de, 25.10.11) (as)

...und wieder zurück?

Auch die Frage, ob epigenetische Veränderungen der DNA über Generationen vererbt werden, ist nach wie vor Ausgangspunkt für Forschungsprojekte. Wissenschaftler des Tübinger Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie haben jetzt die Ackerschmalwand über dreißig Generationen vermehrt und die Methylierungsmuster nach dieser Zeit verglichen. Dabei wurde zum einen deutlich, dass diese biochemischen DNA-Veränderungen sehr viel häufiger auftreten als Mutationen: Die Pflanzen der letzten Generation wiesen an 30.000 Stellen Methylierungen auf, die sich von denen der Ausgangspflanze deutlich unterschieden, während zugleich in der Basensequenz nur etwa dreißig Mutationen festgestellt wurden. Wesentlicher für die Frage nach der Vererbung epigenetischer DNA-Veränderungen ist aber ein anderes Ergebnis der Studie: Rein rechnerisch wären pro Generation etwa 1.000 Methylierungsunterschiede zu erwarten gewesen. Im direkten Vergleich zwischen einzelnen Generationen der Pflanze fanden sich jedoch 3-4.000 Unterschiede. Das heißt, dass viele der Methylierungen nach dreißig Generationen wieder verschwunden waren. Daraus leiten die ForscherInnen ab, dass epigenetische Veränderungen stark reversibel sind und nur sehr eingeschränkt vererbt werden. Ob diese Befunde auch auf Tiere übertragbar sind, bleibt offen. Ebenso unklar ist, ob ein Selektionsdruck sich auf die Auswahl der epigenetischen Modifikationen ausgewirkt hätte. (Nature, 20.09.11; Der Standard, 20.09.11) (we)

Genexpression in der Klinik

Erstmals wird ein so genannter Gen-Expressionstest für die klinische Anwendung empfohlen. Die alle zwei Jahre von Brustkrebsexperten abgehaltene, internationale Konsensuskonferenz von St. Gallen sieht es als erwiesen an, dass der unter dem Namen Oncotype DX bekannte Test bei einer bestimmten Form von Brustkrebs verlässliche Aussagen über den Nutzen einer Chemotherapie machen kann. Die Empfehlungen des Gremiums, an denen sich viele Kliniken und Ärzte orientieren, die auf die Behandlung von Brustkrebs spezialisiert sind, bezieht sich auf östrogenrezeptor-positive, HER-2-negative Mammakarzinome. Oncotype DX liest an Tumoren der Brust das Expressionsmuster von 21 Genen aus und errechnet daraus die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens der Erkrankung. Hintergrund der Testentwicklung ist die Annahme, dass die Aggressivität eines Tumors - und damit auch sein Ansprechen auf Chemotherapeutika - davon abhängen, welche Gene aktiv sind. Bisher bekommen an Brustkrebs erkrankte Frauen nach der Operation zumeist eine Chemotherapie, um eine Wiederkehr der Erkrankung zu verhindern. Da allgemein angenommen wird, dass viele Frauen die anstrengende und nebenwirkungsreiche Behandlung erhalten, obwohl ihre Krebserkrankung mit der Operation eigentlich geheilt ist, wird seit vielen Jahren nach Möglichkeiten einer verläss-lichen individuellen Prognose gesucht. Mit Oncotype soll es nun möglich sein, auch schon im Anfangsstadium eines Brusttumors festzustellen, ob eine Chemotherapie notwendig ist oder nicht. Damit, so das kalifornische Unternehmen Genomic Health, das den Test vertreibt, blieben Erkrankten nicht nur Nebenwirkungen erspart, auch die Kosten der Überbehandlung könnten durch den Einsatz von Oncotype verringert werden. (Ärztezeitung, 12.10.11) (uw)
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Dezember 2011
S. 36 - 38