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Kurz notiert - Politik und Wirtschaft

Frankreich: MON810 wieder erlaubt

Seit dem 28. November darf in Frankreich wieder Saatgut der gentechnisch veränderten (gv) Linie MON810 verkauft und angebaut werden. Ein ursprüngliches Vertriebsverbot des französischen Landwirtschaftsministeriums war 2008 durch ein Anbauverbot ersetzt worden. Durch ein Urteil des Staatsrates (das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs) wurde das seit vier Jahren geltende Verbot der gv-Maissorte aufgehoben und eine jahrelange juristische Auseinandersetzung beendet. Auf der einen Seite stand das Ministerium, auf der anderen Monsanto, weitere Saatgutkonzerne und der Interessenverband des französischen Maissektors, die gegen das MON810-Verbot geklagt hatten. Im September hatte bereits der EuGH entschieden, dass das französische Verbot illegal sei (siehe GID 208). Darüber hinaus kam der EuGH zu dem Schluss, dass einem nationalen Verbot von gentechnisch veränderten Organismen eine umfassende Risikobewertung zugrunde liegen muss: Die Berufung auf eventuell mögliche Schäden in Verbindung mit der Anwendung des Vorsorgeprinzips sei nicht ausreichend. Der Staatsrat folgte nun dem EuGH und annullierte das MON810-Verbot mit sofortiger Wirkung. Ob der Mais in der kommenden Anbausaison tatsächlich angebaut wird, ist noch offen. Denn sowohl das französische Umwelt- als auch das Landwirtschaftsministerium verkündeten bereits ihre anhaltende Opposition gegenüber dem gv-Mais. Sie wollen die kommenden Monate nutzen, um die rechtlichen Grundlagen für ein erneutes Verbot zu schaffen. Der Mais darf in sechs weiteren Mitgliedsländern der EU nicht mehr angebaut werden. Diese MON810-Verbote sind von dem Spruch des Staatsrates nicht betroffen und bleiben weiterhin gültig. Auch Umwelt- und Imkereiverbände rufen zu einer Erneuerung des Verbots auf. Mit einer Online-Petition wollen sie unter anderem auf die Gefahren hinweisen, die gv-Pflanzen für die Imkerei darstellen. (www.infogm.org, 28.11.11; www.ogm-abeille.org) (ab)

EU-Kommissarin: Stammzellforschung bleibt eingeschränkt

Bei der Förderung der embryonalen Stammzellforschung soll sich im kommenden EU-Forschungsrahmenprogramm (2014-2020) mit dem Titel „Horizon 2020” nichts ändern. Wie bisher würden Projekte auch künftig nur im Einklang mit der jeweiligen einzelstaatlichen Gesetzgebung gefördert. Mit dieser Ankündigung reagierte EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn Ende November auf die Befürchtung einiger Europaabgeordneter, dass ab 2014 auch Forschungsprojekte EU-Mittel erhalten, bei denen Embryonen verbraucht werden. Das geschieht zum Beispiel bei der Herstellung embryonaler Stammzellen. Die Parlamentarier, darunter Peter Liese (CDU) und Gerald Häfner (Grüne), hatten deshalb in einer fraktionsübergreifenden Stellungnahme gefordert, die embryonale Stammzellforschung künftig ganz von der Förderung auszunehmen. Die EU-Forschungsförderung solle sich stattdessen auf „ethisch unproblematische Alternativen konzentrieren”. Geoghegan-Quinn verspricht nun, sich dafür einzusetzen, dass die Kommission für „Horizon 2020” ihre Erklärung von 2006 erneuert, nach der Projekte, bei denen Embryonen zerstört werden, keine Mittel aus dem EU-Forschungsetat erhalten dürfen. (FAZ, 23.11.11 und 01.12.11; taz, 25.11.11) (uw)

EMGR: Eizellspende bleibt verboten

Für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) ist das Verbot außerehelicher Eizell- und Samenspenden in Österreich mit den Menschenrechten vereinbar. Mit ihrem Urteil widerspricht die Große Kammer des Gerichts einem EGMR-Urteil in erster Instanz vom April 2010. Damals hatten zwei österreichische Paare Recht bekommen, die gegen das Verbot einer außerehelichen Eizell- beziehungsweise Samenspende geklagt hatten, weil sie damit ihr Recht auf Privatleben verletzt sahen. Mit dieser Ansicht waren sie vor nationalen Gerichten zuvor gescheitert. Das österreichische Verfassungsgericht hatte mehrere Begründungen dafür angeführt, warum es das Verbot für verfassungsgemäß hält. Zum einen hatte es die Entstehung „ungewöhnlicher sozialer Beziehungen“ zu einem Problem für das Kindeswohl erklärt; bei der Eizellspende spalte sich die biologische Mutterschaft in einen genetischen und einen austragenden Teil auf und auch ganz allgemein werde durch außereheliche Keimzellspenden der biologische vom sozialen Charakter der Elternschaft getrennt. Zum anderen hatte das Verfassungsgericht die Gefahr der Ausbeutung von Frauen als Eizellspenderinnen vorgebracht. Der EMGR erklärte in seiner aktuellen Entscheidung nun all diese Argumente für richtig. Es gebe in der europäischen Gesetzgebung zwar einen klaren Trend zur Zulassung von Eizell- und Samenspenden. Es liege aber weiterhin im Ermessen des einzelnen Staates, die „moralischen und ethischen Fragen vor dem Hintergrund schneller medizinischer und wissenschaftlicher Entwicklungen“ abzuwägen. Auch betonte der EMGR, mit einem Verbot den „potenziellen Risiken eugenischer Selektion“ vorbeugen zu wollen. Mit dem Mehrheitsurteil - fünf von 17 Richtern äußerten abweichende Meinungen - wurde der deutschen Reproduktionsmedizin-Lobby, die sich für eine Zulassung der Eizellspende in Deutschland einsetzt, der Wind aus den Segeln genommen. Protest kam von der Wochenzeitung Die Zeit. Das Urteil berühre „die Rechte Tausender, die von den Gesetzen beider Länder nun weiter ins Ausland getrieben werden.“ (Die Zeit, 03.11.11; Ärztezeitung, 03.11.11; bionews, 14.11.11) (sus)

FDP: Liberalisierung bleibt Ziel

Nachdem ihr erfolgreicher Entwurf für ein PID-Gesetz dieser Tage in Kraft getreten ist, legt die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach nun mit einer parlamentarischen Initiative für ein umfassenderes Fortpflanzungsmedizin-Gesetz nach. Auch wenn die Technologie- und Ethikexpertin die jüngsten, höchstrichterlichen Urteile zum Verbot der Eizellspende und der Patentierung embryonaler Stammzellen „mit hoher Irritation und Erstaunen” zur Kenntnis genommen hat, wie sie gegenüber der taz sagte, hindert sie das nicht daran, gemeinsam mit Parteikollegen in einem Positionspapier weit reichende Forderungen für die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes zu stellen. Demnach möchte die FDP unter anderem nicht nur die Eizellspende und die Samenspende Verstorbener erlauben, sondern auch die Leihmutterschaft. Auch wenn Abgeordnete sowohl aus der Regierungskoalition wie aus der Opposition diese Forderungen scharf kritisieren, stößt der Vorschlag einer die verschiedenen Gesetze in diesem Bereich bündelnden Regelung allseits auf Zustimmung. (taz, 22.11.11 und 25.11.11) (uw)

Geld für mehr Deutsche

Familienministerin Kristina Schröder hat die Förderung von IVF-Behandlungen mit 10 Millionen Euro aus dem Haushalt ihres Ministeriums angekündigt. Sie will damit die Reproduktionsmedizin bevölkerungspolitisch zum Einsatz bringen. Es gebe „keine politische Maßnahme, bei der der Zusammenhang zwischen Förderung und Ergebnis so eklatant“ sei, erklärte sie gegenüber der FAZ. Schröder bezieht sich damit auf eine bereits seit 2008 laufende Debatte, in der die geringen demografischen Effekte des Elterngeldes mit den als demografisch effizienter präsentierten Investitionen in IVF verglichen werden (vgl. GID Nr. 194, S. 39-41). Grundlage dafür sind Zahlen über den Rückgang der Geburten nach IVF zwischen 2003 und 2004. Damals waren die Zuzahlungen der Krankenkassen für IVF auf 50 Prozent bei drei Zyklen für verheiratete Paare reduziert worden. Verschiedene Bundesländer wie etwa jüngst Mecklenburg-Vorpommern fordern seitdem eine steuerfinanzierte Reproduktionsmedizin (vgl. GID 208, S. 45). Sachsen stockt bereits die Krankenkassengelder für IVF durch einen Zuschuss aus Landesmitteln auf. Für ihr Vorpreschen erhielt Schröder Kritik aus der eigenen Fraktion, insbesondere von der familienpolitischen Sprecherin Dorothee Bär. Die Initiative sei koalitionsintern und auch mit den Ländern nicht abgestimmt. Zudem ist die Finanzierung unklar. Bisher sind erst sieben Millionen in den Haushalt eingestellt, die Ministerin rechnet laut FAZ aber mit Kosten von mindestens vierzig Millionen Euro. (FAZ, 27.11.11; Ärztezeitung, 28.11.11) (sus)

USA: Gv-Eukalyptus legal

Die Freisetzung von bis zu 260.000 gentechnisch veränderten (gv) Eukalyptusbäumen in den USA ist im Mai 2010 zu Recht genehmigt worden. Das stellte Richter Michael Moore des 11th Circuit U.S. District Court for Southern Florida (etwa: elftes US-Bezirksgericht für das südliche Florida) mit seiner Entscheidung vom 7. Oktober fest. Sechs Organisationen, darunter das Zentrum für Lebensmittelsicherheit, die international im Kontext von Wäldern, Klima und Biodiversität aktive Nichtregierungsorganisation Global Justice Ecology Project und der Sierra Club (alle USA), hatten gegen die von der Aufsichtsbehörde APHIS ausgesprochene Genehmigung geklagt. Besonders die immense Größe des Versuches, wie auch eine Reihe von geheim gehaltenen Fakten, die für einen wissenschaftlichen Einspruch von Bedeutung gewesen wären, waren kritisiert worden. Der Richter habe die Möglichkeit, gegen eine spätere Genehmigung von kommerziellem Anbau der gv-Eukalyptus zu klagen, offen gelassen. Das betonte Neil Carman vom Sierra Club. Die Industrie-Lobbygruppe „Biotechnology Industry Organization“ begrüßte das Urteil. (www.bio.org, 07.10.11, zitiert nach GENET news, im Netz unter www.genet-info.org; Global Justice Ecology Project, 26.10.11; siehe auch den Beitrag „Kältetoleranter Eukalyptus“ von Antje Lorch im GID 201, August 2010, www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/201) (pau)

Patente: Brokkoli, Tomate und Schwarze Liste

Das Europäische Patentamt (EPA) hat Anfang November angekündigt, das Patent über konventionell gezüchtete Tomaten (EP1211926) der Großen Beschwerdekammer, der höchsten Instanz innerhalb des Amtes, zur Entscheidung vorzulegen. Nach Einschätzung von Christoph Then, Sprecher der internationalen Koalition No Patents on Seeds, reagiert das EPA damit „auf den öffentlichen Widerstand gegen die Patentierung von Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln“. Das Tomaten-Patent wurde 2003 zugunsten des Landwirtschaftsministeriums des Staates Israel erteilt. No Patents on Seeds sieht in dieser nun angestrebten Prüfung die Chance für ein „ausdrückliches Verbot von Patenten auf Produkte, die mithilfe von konventionellen Züchtungsverfahren“ hergestellt worden sind. Die Koalition hatte zu Protesten vor dem Europäischen Patentamt aufgerufen (siehe dazu auch den Beitrag auf Seite 4 in diesem Heft). Das Patent auf die Tomaten war erst im vergangenen Jahr - damals gemeinsam mit einem Patent auf konventionellen Brokkoli - vor der Großen Beschwerdekammer des EPA zum Thema gemacht worden. In den vergangenen Jahren waren zwei Beschwerdeverfahren - gegen das 2002 erteilte Patent auf Brokkoli und das Patent auf die Tomate - mehr und mehr ins Zentrum der Kritik an der Patentvergabe des Europäischen Patentamtes gerückt. Der Brokkoli (EP1069819) wird derzeit von der britischen Supermarktkette Marks & Spencer unter dem Namen „Beneforté“ vertrieben - zu deutlich erhöhten Peisen. Nach Darstellung der Koalition No Patents on Seeds hat das Europäische Patentamt in den letzten Jahren bereits mehr als einhundert Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Unterdessen haben die Organisationen Testbiotech und Kein Patent auf Leben! eine Schwarze Liste europäischer Patente veröffentlicht. Diese verdeutliche, dass „die ethischen Grenzen im europäischen Patentrecht neu definiert werden müssen“. In der Liste finden sich zehn Patente, die in den letzten drei Jahren erteilt worden sind, darunter zum Beispiel Patente auf menschliches Sperma (EP1263521), auf Gene von Krebspatienten (EP1090117) und auf Gene von Spitzensportlern (EP1546403). (No Patents on Seeds, 08.11.11, www.no-patents-on-seeds.org; www.keinpatent.de; www.testbiotech.org; www.epo.org, 04.11.11 und 08.11.11) (pau)

Brasilien: Haftstrafen für illegalen Organhandel

Drei Ärzte sind in Taubaté, einer 140 Kilometer von Sao Paulo/Brasilien entfernten Kleinstadt, in erster Instanz zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahre 1986 vier noch lebenden Patienten die Nieren entfernt zu haben. Die Patienten waren an den Folgen der Operationen gestorben. Die Ärzte hatten die Patienten als hirntot diagnostiziert, um von den Angehörigen die Erlaubnis zu bekommen, die Organe herausoperieren und an eine private Klinik in Sao Paulo liefern zu können. Dort kostete eine Nierentransplantation umgerechnet zwischen 15.000 und 30.000 Euro. „Die Patienten, denen beide Nieren entnommen wurden”, so der Staatsanwalt in dem Prozess, „waren bedauernswerte Leute, so zum Beispiel der Sohn einer analphabetischen Hausangestellten“. Noch ist eine Berufung gegen das Urteil möglich. (Folha de Sao Paulo, 20.10.11; Ärztezeitung, 21.10.11) (sus)

Gatersleben: Prozess um Schadensersatz

Im Frühjahr 2008 hatten sechs AktivistInnen einen Versuch mit gentechnisch verändertem (gv) Winterweizen auf dem Gelände des Instituts für Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben zerstört. Anschließend stellten sie sich der Polizei. Vor dem Landgericht in Magdeburg wird seit Ende Oktober - nach längerer Pause - wieder das Verfahren zur Ermittlung von Schadensersatz-Ansprüchen verhandelt. Das Gericht unternahm mehrere Anläufe, um einen Vergleich (eine Einigung ohne Urteil) zwischen den Parteien zu erwirken, scheiterte aber an den Differenzen zwischen den beiden Parteien. Das Gericht plant nun, einen externen Gutachter mit einer Bewertung des Freisetzungsversuchs zu beauftragen. Die angeklagten AktivistInnen haben jetzt ihrerseits - zusammen mit ihren Anwälten - Strafantrag wegen Subventionsbetrugs gestellt. Das sei ein Ergebnis des intensiven Aktenstudiums, wie sie in einer Pressemitteilung darlegen. Angezeigt wurden drei MitarbeiterInnen des IPK Gatersleben, einer des Projektpartners Nordsaat Saatzucht und ein Mitarbeiter des Kultusministeriums von Sachsen-Anhalt, unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Landeshaushaltsordnung. (Newsletter-Feldbefreiung Gendreck-weg!, 03.12.11; persönliche Mitteilung) (pau)

Grüne: „Bundesregierung ignoriert Glyphosat-Gefahren“

In den letzten Jahren wurden verschiedene wissenschaftliche Studien publiziert, die die Nutzung des Breitbandherbizids Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat und dem regelmäßig verwendeten Zusatzstoff Tallowamin in einem neuen Licht erscheinen lassen. Das lange Zeit als verhältnismäßig ungefährlich geltende Unkrautvernichtungsmittel scheint erheblich stärkere negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und auf die Umwelt zu haben als bisher angenommen. Harald Ebner, Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und deren Sprecher für Agro-Gentechnik ist der Meinung, die Bundesregierung weigere sich „offensichtlich vorsätzlich, sich mit den alarmierenden Ergebnissen der vorliegenden Studien auseinanderzusetzen“. Das gehe aus ihrer Antwort auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/6858) hervor. Roundup ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid. Im vergangenen Jahr wurde seine Zulassung in der Europäischen Union um fünf Jahre (bis zum 31. Dezember 2015) verlängert, um - wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt - „ausreichend Zeit für eine effektive Überprüfung (...) zu erhalten“. (PM Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 10.10.11; siehe auch „Glyphosat“ im GID 208, Oktober 2011, kurz notiert Landwirtschaft und Lebensmittel, S. 31, im Netz unter: www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/208) (pau)

Venters Einstieg in Pflanzenbiotech

Synthetic Genomics (SGI), eine der Firmen des Genomforschungs-Tausendsassas Craig Venter und das Finanz-Unternehmen Plenus haben die Gründung der gemeinsamen Tochterfirma Agradis bekannt gegeben. Agradis soll unter Verwendung neuer biotechnologischer Verfahren in erster Linie besondere Nutzpflanzensorten entwickeln. Dabei werde sich das Unternehmen zunächst mit Hirse- und Bohnensorten (sweet sorghum und castor) beschäftigen, wie es in einer Pressemitteilung auf der Internetseite von SGI heißt. Außerdem stehen Pflanzenschutzmittel und Produkte zur Verbesserung des Wachstums von Pflanzen auf dem Programm. (www.syntheticgenomics.com, 24.11.11) (pau)

Biowaffen aus Vogelgrippe-Virus?

WissenschaftlerInnen der Universität von Rotterdam haben das Vogelgrippe-Virus H5N1 in eine äußerst gefährliche Variante verändert, die auch für Menschen gefährlich sein kann. Die Prozesse, die im Labor zu den Veränderungen der Viren geführt haben, könnten nach Einschätzung der ForscherInnen auch in der Natur passieren. Die Details des Versuchs, der im Auftrag der US-amerikanischen Forschungsorganisation National Institute of Health durchgeführt wurde, bleiben vorerst geheim. (www.erasmusmc.nl, 27.11.12; www.dradio.de, 06.11.11) (pau)

Privatisierung von Unilaboren

Das Klinikum Aachen ist das erste Universitätsklinikum in der Bundesrepublik, das Labore privatisiert. Nach mehrjährigen Verhandlungen und begleitet von einem intensiven Arbeitskampf erhielt die Laborgruppe Dr. Stein und Kollegen den Zuschlag; sie wird zunächst die universitären Labore für Mikrobiologie und klinische Chemie betreiben. Das zur marktführenden Limbach-Gruppe gehörende Unternehmen aus Mönchengladbach ist in der Region nicht unbekannt: Einige kleinere Krankenhäuser und rund 300 niedergelassene Ärzte in der Umgebung sind bereits seine Vertragspartner. Mit der Übernahme der universitären Laborkapazitäten kann das Unternehmen seine Dienstleistungen nun zentralisieren und effektivieren und es hofft, damit langfristig höhere Gewinne zu erzielen. Wie so oft bei Privatisierungen öffentlicher Einrichtungen ist der „Einsparfaktor“ für die Universität dagegen fraglich. Dennoch gehen Gesundheitsökonomen davon aus, dass das Aachener Modell sich auch an anderen Unikliniken durchsetzen wird, sollte es funktionieren. De facto stellen universitäre Zentrallabore mit ihren zum Teil umfänglichen Kapazitäten die letzten Hindernisse bei der Aufteilung des Marktes für Labordienstleistungen dar. Schon lange geht die Zahl kleiner Labore kontinuierlich zugunsten einiger weniger großer Ketten zurück. Fragwürdig an der Privatisierung von Universitätslaboren ist neben solchen Entwicklungen vor allem die künftige Proben- und Datensicherheit im Rahmen immer umfang- und detailreicherer DNA-Analysen. Auch dafür ist Aachen möglicherweise ein Modell: Erst im Sommer hat das Bundesministerium für Forschung rund 1,5 Millionen Euro bewilligt, um bis zum Jahr 2016 die an der Universität existierenden neun Biobanken zusammenzuführen. Außerdem soll von dem Geld die Anzahl der Proben erhöht werden. Erklärtes Ziel ist es, eine „Struktur zu etablieren, die hochqualitative Forschung und individualisierte Medizin innerhalb eines ökonomisch effizienten Kostenrahmens ermöglicht”. Es wird interessant, welche Rolle bei diesem Projekt privatisierte Labordienstleistungen spielen werden. (FAZ, 04.10.11) (we/uw)
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Dezember 2011
S. 42 - 44