Vergangenheit und Gegenwart der Beratung

Chronologie

Anfang der 1920er-Jahre  Gründung privater Eheberatungsstellen zur Gesundheits- und Vererbungsberatung heiratswilliger Paare. Sie führen auch genealogische Forschungen durch und erstellen Ahnenkarteien.

 

1926  77 ärztlich geleitete staatliche Eheberatungsstellen werden in Preußen eingerichtet, nachdem ein Ministerialerlass ihre Gründung initiiert hat. 1930 gibt es rund 200.

 

1934  Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVN) tritt in Kraft; es widmet die staatlichen Eheberatungsstellen zu Beratungsstellen für „Erb- und Rassenpflege“ um und macht die Vorlage eines „Ehetauglichkeitszeugnisses“ vor der Eheschließung obligatorisch. Nach Urteilen der mit dem GzVN eingeführten Erbgesundheitsgerichte werden bis 1945 zirka 360.000 Männer und Frauen zwangssterilisiert.

 

1947  In der englischen Besatzungszone wird eine Verordnung über die Wiederaufnahme von Erbgesundheitsverfahren erlassen, die aber nicht zur Anwendung kommt, da es keine Erbgesundheitsgerichte mehr gibt.

 

1962  Der Erbpathologe Hans Nachtsheim fordert, das GzVN nicht mit nationalsozialistischen Rassegesetzen „in einen Topf zu werfen“, da das „ein zukünftiges Erbkrankheitsgesetz, das kommen muss, schon von vornherein wieder in Misskredit“ bringe. Das GzVN besteht in der Bundesrepublik in Teilen noch fort, nur in der DDR war es 1949 aufgehoben worden.

 

1971  Ultraschall zur „Betreuung von Risikograviditäten“ wird eingeführt, damit ist die Bundesrepublik international Vorreiter auf dem Gebiet.

 

1972  Die erste der Allgemeinheit zugängliche humangenetische Beratungsstelle öffnet in Marburg.

 

1974  Aufnahme der genetischen Beratung von Paaren mit Kinderwunsch in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Im selben Jahr werden noch gültige Vorschriften des GzVeN aufgehoben.

 

1976  Reform § 218: Abtreibungen sind rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Indikationen: medizinische (ohne Befristung), kriminologische (zwölf Wochen), embryopathische (22 Wochen), soziale oder Notlagenindikation (zwölf Wochen). Die Schwangere muss sich außer bei medizinischer Indikation vor einem Abbruch immer einer sozialen Beratung unterziehen.

 

1980  Aufnahme der humangenetischen Beratung bei Anhaltspunkten für ein genetisches Risiko in die Mutterschaftsrichtlinien.

 

1987  Empfehlung der Bundesärztekammer zur Beratung vor und nach pränataler Diagnostik.

 

1990  Gründung von Cara (Bremen), der ersten psychosozialen Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik außerhalb des medizinischen Systems.

 

1995  Reform § 218: Eine Fristenregelung wird eingeführt und die embryopathische Indikation gestrichen. Vor Abbrüchen nach positivem Befund einer Pränataldiagnostik wird daher nicht mehr regelhaft beraten. Bei der neu eingeführten Fristenregelung bis zur zwölften Woche besteht eine Beratungspflicht mit drei Tagen Mindestabstand zum Abbruch. Die Gespräche sollen sich am „Schutz des ungeborenen Lebens“ orientieren, aber ergebnisoffen geführt werden.

 

2003  Rechtsanspruch auf Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) im Mutterpass.

 

2007  Der Bundestag erklärt das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in „Ausgestaltung und Anwendung“ zu nationalsozialistischem Unrecht.

 

2009  Verabschiedung des Gendiagnostikgesetzes (GenDG), das u. a. das Recht auf Nichtwissen und für ÄrztInnen eine abgestufte Beratungspflicht bei genetischen Untersuchungen festschreibt. Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), die nicht nur die Übernahme dieser Beratungspflichten beinhaltet, sondern auch eine Verschärfung der Bedingungen, unter denen ungewollt Schwangeren ein Abbruch gestattet wird.

 

2013  Eine Neufassung der Mutterschaftsrichtlinien verpflichtet ÄrztInnen vor einem Ultraschall zur Aufklärung der Schwangeren über Ziele, Inhalt, Grenzen und mögliche Folgen der Untersuchung.

Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik veröffentlicht eine Stellungnahme, in der sie die Entscheidung über die Mitteilung von ungefragten genetischen Zusatzbefunden, die bei der Ganzgenomanalyse regelmäßig anfallen, in die Hände von ÄrztInnen und humangenetischen BeraterInnen legt.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
235
vom April 2016
Seite 6 - 7

Uta Wagenmann war Mitarbeiterin des GeN und GeN-Vorstandsmitglied.

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Kirsten Achtelik arbeitet als freie Autorin und Journalistin zu behinderten- und geschlechterpolitischen Themen.

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