Das Bundeskabinett hat Ende August dem Gendiagnostikgesetz zugestimmt. Nun beginnt der parlamentarische Weg des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat. Wie häufig bei deutschen Gesetzen enthält auch dieses ein Sonderrecht für AusländerInnen. Das Gesetz regelt Gentests, wenn Leute ihre Familie nachziehen lassen wollen oder wenn ein deutscher Vater einen deutschen Pass für sein Kind beantragt. Damit wird eine fragwürdige Praxis gesetzlich festgeschrieben, die Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits seit Jahren zu etablieren versuchen.