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Transgener Mais MON810 - beobachten oder verbieten? LEIDER VERGRIFFEN (weiter als pdf verfügbar)

Der Bt-Mais MON810 der Firma Monsanto ist eine der dienstältesten gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen weltweit. Während Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts die vermeintliche Präzision der Gentechnik zum Beispiel mit Bildchen von Enzymen als zielgenauen „Scheren” dargestellt wurde, setzte Monsanto zur Entwicklung von MON810 bereits so genannte Genkanonen ein. Mit diesen werden neue Genfragmente mit Hilfe von Partikeln in Zellen geschossen. Wie die letztendlich integrierten DNA-Sequenzen aussehen und an welchem Ort sie tatsächlich eingebaut werden, ist auch 2008 noch unklar. Gv-Pflanzen waren, sind und bleiben Zufallsprodukte.

Erste Zulassungen

1995 wurde MON810 in den USA zum Anbau zugelassen. Im April 1998 folgte die Erlaubnis der Europäischen Union, damals gemäß der alten Freisetzungsrichtlinie 90/220. Zum Anbau kam es in der EU jedoch zunächst nicht: Erste Studien zeigten negative Effekte auf Nicht-Zielorganismen, wie Florfliegen oder den Monarchfalter. Mehrere Staaten weigerten sich daher, die Zulassung umzusetzen. Es kam zu einem De-facto-Moratorium in der EU, in dessen Verlauf bis zum Jahr 2004 die Zulassung von gv-Pflanzen gestoppt wurde. Die neue Freisetzungsrichtlinie 2001/18 trat 2002 in Kraft, was zu einer Stärkung des Vorsorgeprinzips führte: Direkte, indirekte, sofortige, spätere und sich aufaddierende Auswirkungen sollten von nun an auf der Basis einer Umweltverträglichkeitsprüfung verhindert oder durch einen Beoachtungsplan im Nachhinein - während des kommerziellen Anbaus - festgestellt werden.

Fehlendes Monitoring: zum Ersten...

2004 wurden 17 MON810-Sorten in den EU-Sortenkatalog aufgenommen. Monsanto habe, hieß es aus Brüssel, einen umfassenden Überwachungsplan vorgelegt, so wie es die Richtlinie vorsehe. Rückfragen in verschiedenen EU-Ländern ergaben jedoch, dass ein solcher Beobachtungs- oder Monitoringplan nirgendwo bekannt war. Dennoch ließ die Große Koalition im Dezember 2005 die MON810-Sorten in den deutschen Sortenkatalog aufnehmen, was den Anbau legalisierte.

...zum Zweiten...

Nachdem sich weitere Studien zu möglichen negativen Umwelteffekten von MON810 und von Bt-Pflanzen im Allgemeinen häuften, wies das Bundeslandwirtschaftsministerium das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im April 2007 an, die Verkaufsgenehmigung für MON810 auszusetzen.
Ausdrücklich heißt es in dem Bescheid, dass die Verwendung von Fragebögen, in denen Landwirte vor allem agronomische Aussagen machen, nicht ausreichend sei. Eine detaillierte Liste von möglichen Umwelteffekten sollte in einem neuen Beobachtungsplan berücksichtigt werden.
Monsanto legte im September 2007 einen Plan vor, der im Dezember vom BVL akzeptiert wurde. Hauptbestandteil der Beobachtung sind Fragebögen für Landwirte. Weitere Umwelteffekte sollen durch Daten ermittelt werden, die aus vier allgemeinen Umweltbeobachtungs-Systemen (Tagfalter- und Bienen-Monitoring und andere) abgedeckt werden. In der Folge kristallisierte sich ein handfester Skandal heraus: Die für die Umweltbeobachtungsprogramme zuständigen Stellen waren von Monsanto und vom BVL überhaupt nicht informiert worden. Sie hatten weder ihr Einverständnis erklärt, ihre Daten zur Verfügung zu stellen, noch Auskünfte darüber erteilt, ob ihre Daten überhaupt geeignet wären, mögliche negative Effekte von gv-Pflanzen zu entdecken. So kam es dazu, dass sich - unter anderem - Ehrenamtliche aus dem Arten- und Naturschutz als Handlanger einer Zulassung von Monsantos transgenem Mais missbraucht sahen. Dass diese außerdem äußerten, ihre Daten seien für den anvisierten Zweck gar nicht geeignet, beeindruckte ebensowenig, wie die Tatsache, dass diese nur unregelmäßig veröffentlicht werden.

...und zum Dritten?

Es zeigt sich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium hier - mal wieder - nach dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass” verfährt: Der Bescheid für das Vermarktungsverbot im April 2007 kam zur Verhinderung des Anbaus im gleichen Jahr zu spät. Die erneute Erlaubnis auf der Basis eines lausigen Beobachtungsplans kam pünktlich vor Weihnachten, damit in aller Ruhe die Geschäfte gemacht werden können.
Sechs andere EU-Mitgliedsstaaten (Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen und Rumänien) haben den Anbau von MON810 mittlerweile verboten, da sie in der einen oder anderen Art Zweifel an seiner Sicherheit haben. Da zudem die Zulassung für den Mais ausgelaufen ist und nun eine Neuzulassung ansteht, bietet sich ein anderer Weg an: Beobachten ist nicht die Lösung! MON810 gehört nicht auf den Acker!


Siehe auch den Aufruf Crah-Test für Genmais - unabhängige Risikoforschung stärken.

Price: 0,00 €
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0805GeN_MON810-Flyer_low.pdf177.25 KB