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Politik & Wirtschaft

Im kommenden Mai werden die Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt und des Biosicherheits-Protokolls der Vereinten Nationen in Bonn zu ihren turnusmäßigen Verhandlungen zusammenkommen. Es werden eine Reihe von wichtigen Themen auf der Agenda stehen, so zum Beispiel der Zugang zu genetischen Ressourcen und das gerechte Aufteilen des Vorteils (Access and Benefit Sharing - ABS) als Teil der Konvention sowie die Haftung und Wiedergutmachung unter dem Biosicherheits-Protokoll.
Die Patentierung von Genen, Zellen und Geweben wird im Zuge biotechnologischer Forschungsambitionen vorangetrieben: Forschungseinrichtungen und Unternehmen versuchen, mit dem Erwerb von solchen Nutzungsmonopolen ihre Ansprüche auf bestimmte Forschungsfelder abzustecken. Auch vor dem Menschen selbst in all seinen Entwicklungsstufen macht diese Entwicklung keinen Halt: Ende Oktober steht im Europäischen Patentamt (EPA) ein Grundsatzurteil zu der Frage an, ob embryonale Stammzellen (also Zellen, die einem frühen menschlichen Embryo entnommen werden) patentiert werden dürfen.
Seit rund zehn Jahren boomt der Gentest-Markt: Kliniken und Arztpraxen, aber auch private Labore bis hin zur Internetfirma Google bieten Gentests an. Dabei ist die Aussagekraft und der Nutzen dieser Tests äußerst zweifelhaft. Seit 1. Februar 2010 gibt es nun ein Gesetz, das diese Praxis regeln soll - viele entscheidende Punkte sind jedoch noch ungeklärt.
Oktober 2003
Im Text der Patentierungsrichtlinie der Europäischen Union ist von zwei Genomen die Rede: Dem natürlichen Genom, das nicht patentiert werden darf, steht die technisch produzierte Genomsequenz gegenüber. Hier findet eine Übersetzung zwischen den unterschiedlichen Wissensordnungen und Beschreibungsweisen des Laborsystems und des Rechtssystems statt. Paradoxerweise wird dabei gleichzeitig der Schutz des Genoms und seine Entschlüsselung zur gesellschaftlichen Pflicht erhoben.
Die Bundesregierung muss ein neues Gentechnikgesetz schreiben. Europäisches Recht ­ unter anderem die EU-Freisetzungsrichtlinie - wird in deutsches Recht übertragen. An manchen Stellen könnte Rot-Grün Spielräume der EU-Vorgaben nutzen und eigene Vorstellungen in die Novellierung einbringen. Fragen zur Haftung oder zum Monitoring jedoch sind zwischen den Regierungslagern sehr umstritten.
In den letzten zwei Jahrzehnten gab es in der Forschungspolitik für Landwirtschaft und Biologie einen schleichenden Wandel. Der Schwerpunkt von Forschungsprogrammen liegt heute auf dem Gebiet der Biotechnologie, an das besondere kommerzielle Hoffnungen geknüpft werden. Wissenschaft und Forschung im Interesse der Öffentlichkeit sind auf dem Rückzug.
Am 11. September 2003 wird das Cartagena-Protokoll über die Biologische Sicherheit in Kraft treten - mehr als dreieinhalb Jahre nach seiner Verabschiedung im Januar 2000. Die notwendige fünfzigste Ratifizierung reichte der kleine pazifische Inselstaat Palau am Freitag, dem 13.6.2003 ein. Einige Beobachter maßen dem Cartagena-Protokoll eine entscheidende Funktion bei der Stärkung der Gentechnik-kritischen Kräfte in der weltweiten Auseinandersetzung um gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei. Dieser Artikel soll einen kurzen Blick auf die momentane Lage bei der Umsetzung des Protokolls werfen und die Frage beantworten: Wem nützt das Biosafety-Protokoll am meisten?
August 2006
In konzertierten Aktionen versuchen Forschungseinrichtungen, unternehmensnahe Stiftungen und Industrie den Unterricht in allgemein- und berufsbildenden Schulen umzukrempeln: Naturwissenschaftliche Ausbildung soll "standortdienlich" sein und die Akzeptanz der Biotechnologie erhöhen. Die Frage, ob und wie stark wirtschaftliche Interessen öffentliche Bildung mitgestalten sollten, wird gar nicht erst gestellt.
August 2006
Vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) steht aktuell ein Grundsatzurteil an: Es geht um die Frage, ob menschliche embryonale Stammzellen patentiert werden dürfen. Gegen das Urteil der Kammer wird es keine Einspruchsmöglichkeit mehr geben. Während des Verfahrens sind Stellungnahmen von dritter Seite aber ausdrücklich erwünscht.
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