Seit Jahrtausenden haben Bauern und Bäuerinnen Saatgut aus ihrer Ernte aufbewahrt, verbessert, getauscht und wieder ausgebracht. Erst Anfang des letzten Jahrhunderts wurde Saatgut zur Ware und Agrarkonzerne haben sich dafür einen profitablen Markt geschaffen. Mit Hilfe von staatlichen Förder- und Entwicklungshilfe-Programmen , mit finanzstarken Werbekampagnen und im Fahrwasser von Kriegen ist es den Saatgutkonzernen gelungen immer mehr Bauern und Landwirte zum Anbau von industriellen und kommerziellen Sorten zu bringen.
Saatgut war Anfang des letzten Jahrhunderts noch „nicht-kommerziell”. 2004 machten die zwei größten Saatgutkonzerne der Welt Pioneer und Monsanto zusammen bereits rund 3,6 Milliarden Dollar Umsatz , was ungefähr einem Fünftel des weltweiten Saatgutmarktes entsprach.
Die Konzentration auf dem Saatgutmarkt nimmt (wie in anderen Wirtschaftszweigen auch) ständig zu. So kontrollieren die zehn führenden Saatgut- und Agrochemiekonzerne - unter ihnen Bayer, Monsanto, Syngenta, Limagrain - inzwischen 67 Prozent des weltweiten Marktes.
Noch bauen aber weltweit zirka 70 Prozent der Bäuerinnen und Bauern eigenes bäuerliches Saatgut an. Für die Saatgutindustrie bedeutet das ein enormes Potenzial an Marktwachstum, wenn es ihnen gelingt mehr Bauern und Bäuerinnen zum Kauf von industriellem Saatgut zu bewegen.
Saatgutgesetzgebung
Saatgut darf in den EU-Ländern nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die spezielle Sorte registriert und in einer Sortenliste eingetragen ist. Festgeschrieben ist dies im Saatgutverkehrsgesetz. Damit eine Sorte in die Sortenliste aufgenommen werden kann, muss sie unterscheidbar, einheitlich und beständig sein. Bäuerliche Sorten erfüllen aber das Kriterium der Homogenität nicht. Sie weisen eine gewisse genetische Varianz innerhalb der Sorte auf, eine grundlegend wichtige Eigenschaft, ohne die Züchtungsarbeit nicht möglich wäre. Uniforme Hybridsorten dagegen sind für die Züchtung nicht geeignet.
Die ersten Gesetze, die den Handel mit Saatgut regelten, bezogen sich nur auf industrielle Sorten. Das Inverkehrbringen - das Tauschen, Weitergeben und Verkaufen - von bäuerlichem Saatgut war lange Zeit nicht gesetzlich geregelt.
Verschiedene Stimmen haben sich in den vergangenen Jahren für eine Veränderung der Saatgutgesetzgebung ausgesprochen: Neben den Saatgutkonzernen, die auf umfassende Saatgutgesetze drängen (was häufig mit einem umfassenderen Schutz des geistigen Eigentums gleichgesetzt werden kann), fanden sich auch Züchter für biologisches Saatgut und Erhaltungsinitiativen die eine Überarbeitung der europäischen (und nationalen) Gesetzgebungen forderten. Letztere suchten nach Wegen, um ihr bäuerliches - aber dennoch gezüchtetes - Saatgut als geschützte Sorte eintragen zu können.
Im Juni 2008 hat die EU-Kommission eine neue, so genannte Erhaltungsrichtlinie für Getreide und Kartoffeln vorgelegt. Sie soll die Vermarktung von Landsorten, regional angepassten oder vom Aussterben bedrohten Sorten regeln. Dazu zählen auch die meisten Sorten aus biologischer Züchtung, sowie von Bauern und Bäuerinnen selbst gewonnenes Saatgut und Sortengemische. Weitere Erhaltungsrichtlinien, zum Beispiel für Gemüse sollen folgen.
EU-Erhaltungsrichtlinie
Organisationen, die sich für die Erhaltung und Entwicklung der Pflanzenvielfalt und für ökologische Landwirtschaft einsetzen, wurden in der Vorbereitung zwar angehört, von ihren Vorschlägen ist allerdings kaum etwas in die Richtlinie eingegangen. Man sollte meinen, dass es das Ziel einer Richtlinie, die sich „Erhaltungs“-Richtlinie nennt, sein müsse, die Erhaltung von vom Aussterben bedrohter Nutzpflanzensorten zu erleichtern und so der weiter drohenden genetischen Erossion von Nutzpflanzenvielfalt etwas entgegenzusetzen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Richtlinie erschwert den Anbau von Erhaltungssorten durch eine Reihe von - zum Teil absurd anmutenden - Vorgaben. So legt zum Beispiel der Artikel 11 fest, dass Saatgut einer Erhaltungssorte nur in ihrer Ursprungsregion erzeugt werden darf. Es wird nicht definiert, was mit Ursprungsregion genau gemeint ist und mit welchen Kriterien ein solcher Nachweis möglich wäre. Überspitzt formuliert bedeutet diese Ursprungsregion-Vorgabe, das Pflanzgut von Kartoffeln nur im Andengebiet in Südamerika produziert und verkauft werden dürfte, da dort die Ursprungsregion der Kartoffel ist.
Der Artikel 14 zu mengenmäßigen Beschränkungen zeigt deutlich, dass eine Konkurrenz von bäuerlichen und/oder freien Sorten von vornherein verhindert werden soll: Die Menge des in den Verkehr gebrachten Saat- oder Pflanzgutes einer jeden Erhaltungssorte darf höchstens ein halbes Prozent des insgesamt in einem Land verwendeten Saatgutes derselben Art betragen. Theoretisch könnten aber immer noch ganz viele verschiedene (beispielsweise Weizen-) Erhaltungssorten mit ihren jeweils 0,5 Prozent insgesamt einen größeren Marktanteil vom Weizen-Saatgut-Kuchen beanspruchen. Um das zu verhindern hat die EU eine zusätzliche Beschränkung eingeführt: Alle - um bei dem Beispiel zu bleiben - Weizen-Erhaltungssorten zusammen dürfen nicht mehr als zehn Prozent des landesweiten Weizensaatgutes ausmachen. Die Politik hat dem industriellen Saatgut damit quasi eine Garantie über einen Marktanteil von mindestens 90 Prozent versprochen.
Erste „illegale“ Sorten in der Schweiz
Die Beschränkung von Sorten auf ihre Ursprungsregion behindert jetzt die Arbeit der schweizerischen Erhaltungsinitiative Pro Specie Rara. Als die Initiative Anfang 2009 14 Kartoffelsorten in die schweizer Erhaltungsliste eintragen lassen wollte, wurden fünf ihrer Sorten abgelehnt. Damit ist der Anbau sowie der Handel mit diesem Pflanzgut faktisch verboten. Die betroffenen Sorten (Corne de gatte, Vitelotte noire, Roosevelt, Highland Burgandy Red und Patates Verrayes) hätten keine starke regionale Bindung an die Schweiz, war die Begründung der in der Schweiz zuständigen Behörde, des Bundesamtes für Landwirtschaft. Der „Blaue Schwede“ wurde dagegen zugelassen.
Pro Specie Rara befürchtet, dass die Ablehnung der fünf Kartoffelsorten nur die Spitze des Eisberges ist. Die weitere Umsetzung der Verordnung könnte zum Verbot von rund 500 Gemüsesorten führen. Seit Mai 2009 hat die Initiative mehr als 10.000 Unterschriften gegen die Umsetzung gesammelt.
Der Fall Kokopelli in Frankreich
Schon 2007 ließ sich erahnen, dass das ungeregelte Nischen-Dasein von Erhaltungs-Initiativen ein Ende haben würde. Der Verein Kokopelli, der seit vielen Jahren anerkannte Erhaltungsarbeit in Frankreich leistet, war wegen Inverkehrbringens von illegalem Saatgut angeklagt worden. Der Saatgut-Händler Baumaux hatte Kokopelli „unlauteren Wettbewerb“ vorgeworfen, da viele der von Kokopelli vertriebenen Gemüse-Sorten nicht in den nationalen französischen Sortenkatalog eingetragen waren. Kokopelli habe sich durch die erzielte Kostenersparnis einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erschlichen.
Das oberste französische Gericht verurteilte Kokopelli im Januar 2008 schließlich zu einem Schadensersatz an Baumaux in Höhe von 12.000 Euro und einer Strafe von 17.500 Euro für das ungenehmigte Inverkehrbringen von Saatgut. Das Urteil rief frankreich- und europaweit große Proteste hervor. Vielleicht ist deswegen das Urteil bis heute nicht vollstreckt, das heißt, Kokopelli musste bisher noch nichts bezahlen.
Die Novellierung des europäischen Saatgutverkehrsrechts geht weiter
Das Saatgutverkehrsgesetz regelt, wie bereits erwähnt, den Handel mit Saatgut. Es betrifft Fragen des „geistigen Eigentums“ nur indirekt.
Trotzdem will die Saatgutindustrie die Überarbeitung des Saatgutverkehrsgesetzes nutzen, um ihre Interessen an stärkeren geistigen Eigentumsrechten und diesbezüglichen besseren Kontrollmöglichkeiten durchzusetzen. Das lässt sich an den Empfehlungen ablesen, die das Consultingbüro „Arcadia International” der zuständigen EU-Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz - DG SANCO), vorgelegt hat. Arcardia hat in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Gentechnik-Industrie gearbeitet und war bereits 2007 von der EU-Kommission als Berater für die anstehenden Änderungen des EU-Saatgutrechts engagiert worden.
Mit folgenden Empfehlungen an den EU-Ministerrat öffnet Arcadia die Hintertür zu mehr geistigen Eigentumsrechten:
• die Saatgutindustrie sollte sich selbst um die Prüfung und Zulassung von neuen Sorten kümmern,
• bäuerliches Saatgut und Nachbau sollten wegen Wettbewerbsverzerrung und sanitärer Gefahren verboten werden,
• die eindeutige Identifikation aller angebauten Sorten sollte durch molekulare Marker ermöglicht werden.
Der erste Punkt ist so dreist, dass er keines weiteren Kommentars bedarf. Beunruhigend ist besonders der zweite Punkt mit den angeblichen „sanitären Gefahren“, die von bäuerlichem Saatgut ausgehen. Da es keine „ordentliche Kontrolle” von bäuerlichem und ökologischem Saatgut gibt, so argumentiert die Industrie, kann dieses gesundheitsschädlich für den Menschen sein und außerdem vermehrt zu Krankheiten und Schädlingen auf den Feldern führen. Das ist ein geschickter strategischer Vorwurf der Saatgut- und Agrarindustrie und es steht zu befürchten, dass sich der biologische Landbau möglicherweise noch häufiger dagegen wehren muss.
Und was steckt hinter dem dritten Punkt? Bisher ist es technisch nur möglich, gentechnisch veränderte Sorten anhand ihrer veränderten DNA-Struktur auf dem Feld eindeutig als eine spezielle Sorte zu bestimmen. Konventionelles Saatgut kann bisher nur anhand des Kaufvertrages eindeutig identifiziert werden. Mit der Einführung von molekularen Markern wäre diese Identifizierung auch bei „normalem“ Saatgut möglich. Der Fall Percy Schmeiser und viele andere Klagen von Monsanto gegen angebliche Verstöße von Landwirten gegen Monsantos Patentrechte zeigen, wofür eine eindeutige Identifizierung von Sorten missbraucht werden kann.
Es ist unklar, ob eine konventionelle Sorte, die bisher nicht patentierbar war, dann mit molekularem Marker die Kriterien erfüllt, um grundsätzlich patentierbar zu sein. Und es ist unklar, ob sich molekulare Marker durchsetzen lassen; zu hoch könnte der technische und finanzielle Aufwand sein. Die European Seed Assoziation (ESA) fordert schon lange von der Politik, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die geistigen Eigentumsrechte der Industrie auch wirklich durchsetzen zu können. Molekulare Marker könnten ein Werkzeug zur Durchsetzung ihrer Interessen sein.
Insgesamt steht zu befürchten, dass die verschärften EU-Saatgutgesetze als Vorlage für das internationale Sortenschutz-Abkommen UPOV dienen wird. Die daraus folgenden Konsequenzen sind für die Landwirte in Europa schon bedenklich, für die Bauern in den sogenannten Entwicklungsländern wären sie desaströs.
Eigenes Saatgut ist eine der besten Möglichkeiten für Bauern und Bäuerinnen, sich gegen den Klimawandel und Hunger zu wappnen. Wissenschaftler warnten anlässlich der Welt-Saatgut-Konferenz der FAO am 8. September 2009 in Rom im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung vor der wachsenden Kontrolle der Konzerne über das Saatgut.
Die globale Situation zwingt zum Umdenken
Die in Brüssel anstehenden Entscheidungen über die europäische Saatgutgesetzgebung betreffen nicht nur Saatgutkonzerne und Landwirte.
Saatgut ist letztlich der Grundstoff, aus dem alle Lebensmittel entstehen, deshalb sollten diese Fragen für alle von großer gesellschaftlicher Bedeutung sein. Die Vielfalt an Kulturpflanzen ist ein großer Schatz. Für die Erhaltung und weitere Entwicklung dieses Schatzes müsste auch die Saatgutgesetzgebung positive Zeichen setzen. Dies gilt nicht zuletzt aus der Verpflichtung heraus, die sich für die Europäische Union aus der Unterzeichnung der UN-Konvention über Biologische Vielfalt ergibt. Damit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, die Vielfalt von Nutzpflanzen (und -Tieren) zu erhalten.
Kein „Weiter so!”
Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass das Modell der industriellen Landwirtschaft zu viele negative Auswirkungen hat. Natur und biologische Vielfalt werden immer mehr zerstört, der Boden wird zunehmend durch Agrochemie vergiftet, die Fruchtbarkeit des Bodens lässt durch die intensive Bewirtschaftung und den hohen Wassereinsatz nach und führt schließlich zur Erosion. Soziale Auswirkungen der industriellen Landwirtschaft sind wachsende Armut und Verdrängung der Landbevölkerung. Ausserdem ist die industrielle Landwirtschaft bis zu 30 Prozent für die Erwärmung des Klimas verantwortlich.
Entsprechend ist es kein Wunder, dass die Stimmen, die einen grundlegenden Wandel der globalen Landwirtschaft fordern, immer lauter werden. Basisorganisationen, zum Beispiel La Via Campesina, fordern seit langem eine radikale Umkehr in der Landwirtschafts- und Saatgutpolitik. Ihr Ziel ist es, die Macht der Konzerne abzubauen. Bäuerliche Rechte sollen weltweit anerkannt und gestärkt werden. Auch die AutorInnen des im Mai 2008 veröffentlichten Weltagrarberichtes unterstützen diese Sichtweise. Auch sie fordern einen Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft und schreiben: „Geistige Eigentumsrechte können den Zugang zu Forschung, Technologien und genetischen Materialien behindern, was sich wiederum auf Ernährungssicherheit und Entwicklungspotenziale auswirken kann.”
Damit heute schon existierende positive Ansätze für agrarkulturelle und biologische Vielfalt, regionale Qualitätsprodukte, klimaangepasste und biologische Landwirtschaft sich weiter entwickeln und ausgebaut werden (können), darf es keine restriktive Saatgutverkehrsgesetzgebung geben. Um auf die zentrale Bedeutung von Saatgut und die Zusammenhänge zwischen geistigen Eigentumsrechten am Saatgut, restriktiver Saatgutpolitik im Interesse der Saatgutkonzerne und der Industrialisierung der Landwirtschaft aufmerksam zu machen, haben sich mehrere europäische Saatgut- und Erhaltungsinitiativen zu einer Saatgutkampagne mit einer Unterschriftensammelaktion entschlossen (siehe Kasten).