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Embryonenschutzgesetz

Embryonenschutzgesetz

Einige Jahre war es ruhig um das Embryonenschutzgesetz – nach den Aufregungen in der Diskussion über Präimplantationsdiagnostik um die Jahrtausendwende. Jetzt deutet sich ein erneuter Vorstoß an, der darauf hinauslaufen könnte, das Gesetz auszuhebeln. Wieder preschen dieselben Akteure vor. Sie haben aber ein anderes, wesentlich konsensfähigeres Argument im Gepäck – den „elektiven Single Embryo Transfer“.
Eine Große Strafkammer des Landgerichtes Berlin hat einen Berliner „Kinderwunscharzt“ am 14. Mai vom Vorwurf des Vergehens gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen.
In der Präimplantationsdiagnostik (PID)-Diskussion hat sich wieder einmal die Achillesferse der bioethischen Skeptiker bemerkbar gemacht. Demnächst wird das Embryonenschutzgesetz aufgerollt werden und es ist Gelegenheit, aus Fehlern zu lernen.
Im Bundestag diskutieren die Abgeordneten; doch hören sie auch auf die Stimmen von Außen?
(Berlin, 10. Juli 2011) Präimplantationsdiagnostik wird zugelassen
Der Bundestag hat am 7. Juli abgestimmt. Von 594 abgegebenen Stimmen haben 326 mit Ja gestimmt für eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes in dem Sinne dass eine Selektion von Embryonen vorgenommen werden darf.
Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Beratung, Sozialpolitik, Behindertenarbeit und betroffene Eltern haben zur geplanten gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik Stellung bezogen. Trotz Verständnis für die schwierige Situation mancher Eltern, halten sie ein Verbot der PID für notwendig. (Die Liste der UnterzeichnerInnen finden Sie am Ende der Stellungnahme.)