EuGH
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Wenn Pollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 im Honig gefunden wird, ist das für die betroffenen ImkerInnen sehr ärgerlich. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nun im Sinne des Verbraucherschutzes.
Der jahrelange Rechtsstreit um Stammzellpatente in Europa geht seinem Ende entgegen. Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Wenn für die Gewinnung von Stammzelllinien befruchtete oder geklonte Eizellen zerstört werden, dürfen weder die Verfahren noch die hergestellten Zellen patentiert werden. Dass die späte Entscheidung die Kommerzialisierung des Forschungsbereiches aufhalten kann, darf allerdings bezweifelt werden.
Der GID sprach mit der Stammzellforscherin Katrin Zeilinger über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu embryonalen Stammzellen, seine Auswirkungen auf das Forschungsgebiet, die Praxis der Nutzung von Zell-Linien und die Verwertung von Forschungsergebnissen.



