Gentechnikrecht
Gentechnikrecht
WissenschaftlerInnen der Universität Bremen haben im Auftrag des NABU in einem Rechtsgutachten untersucht, welche Optionen für Naturschutzbehörden, Verbände und andere Klägergruppen bestehen, in gentechnikrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Naturschutzbelangen Berücksichtigung zu verschaffen. Im Ergebnis sprechen sich die Autoren für ein erweitertes Verständnis von Klagerechten und gerichtlichem Kontrollumfang aus.
Die Beobachtung von gentechnisch veränderten Organismen ist Pflicht, so steht es im Gesetz. Bei der Umsetzung blieb bisher jedoch vieles offen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner schlägt neue Regulierungen für die Agro-Gentechnik vor.


