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Honig

Honig

Ob und bis zu welchem Grad geringe Mengen genetisch veränderten Materials auch in gentechnikfreien Erzeugnissen geduldet werden müssen, ist bislang ungeklärt. Einige Imker lassen diese Frage gerichtlich klären.
Honig gilt in der öffentlichen Wahrnehmung als ein besonders gesundes und naturbelassenes Lebensmittel. Doch die Kontamination von Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist bei weitem keine Ausnahme mehr.
Imkerei wird im aktuellen Gentechnikgesetz mit keinem Wort erwähnt. Untersuchungen des Honigs wie auch der in die Bienenkästen eingebrachten Pollen zeigen jedoch, dass die Bienen keinen Unterschied zwischen konventionellen, ökologischen und gentechnisch veränderten Trachtpflanzen machen. Gerichtliche Auseinandersetzungen weisen in die gleiche Richtung: Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen kann Imkerinnen und Imkern nicht gleichgültig sein.
Bienen und Imkerei werden möglicherweise zum Bauernopfer bei der Einführung gentechnisch veränderter Pflanzen in die Landwirtschaft. Aber es gibt auch einen anderen Blick auf ein sehr spezielles „Miteinander“ von Pflanzen und Tieren.
Wenn Pollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 im Honig gefunden wird, ist das für die betroffenen ImkerInnen sehr ärgerlich. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nun im Sinne des Verbraucherschutzes.