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Selektion

Selektion

Evolution ist ein höchst komplexes Geschehen. Nicht nur die Gene, sondern auch epigenetische, kulturelle und symbolische Ebenen sind daran beteiligt.
In seinem Urteil vom 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen der bislang vorherrschenden juristischen Ansicht aus dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht abzuleiten ist. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber auf, den Umgang mit der PID gesetzlich eindeutig zu regeln.
Der neue Bluttest, der eine risikolose frühe Diagnose der Trisomie 21 ermöglicht, scheint nur ein weiterer, logischer Schritt in der Entwicklung der Pränataldiagnostik zu sein. Tatsächlich muss aber an dieser Stelle die Frage, ob diese Art der Selektion gesellschaftlicher Konsens ist, dringend neu gestellt werden.
Sie standen vor dem Bundestag, verteilten Flyer auf einer Anti-Papst-Demo und organisierten Podiumsdiskussionen und Workshops. Eine feministische Gruppe aus Berlin erklärt, warum sie zum Thema Präimplantationsdiagnostik letztes Jahr auf die Straße gegangen ist.
Im Bundestag diskutieren die Abgeordneten; doch hören sie auch auf die Stimmen von Außen?
(Berlin, 10. Juli 2011) Präimplantationsdiagnostik wird zugelassen
Der Bundestag hat am 7. Juli abgestimmt. Von 594 abgegebenen Stimmen haben 326 mit Ja gestimmt für eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes in dem Sinne dass eine Selektion von Embryonen vorgenommen werden darf.
Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Beratung, Sozialpolitik, Behindertenarbeit und betroffene Eltern haben zur geplanten gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik Stellung bezogen. Trotz Verständnis für die schwierige Situation mancher Eltern, halten sie ein Verbot der PID für notwendig. (Die Liste der UnterzeichnerInnen finden Sie am Ende der Stellungnahme.)