Jump to Navigation

WHO

WHO

Heftig gestritten wird um die Frage „Was tun mit geringfügigen Verunreinigungen mit GVO, die keine Zulassung haben?“. Im Rahmen der Verhandlungen des Nahrungsmittel-Standards Codex Alimentarius ist es jetzt zu keiner (*) Aufweichung der strikten Regeln gekommen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zieht zum Zweck der Klassifizierung von Behinderung nicht nur körperliche Merkmale, sondern auch biografische und lebensweltliche Informationen heran. Der dahinter stehende Versuch, neben dem medizinischen Modell auch eine gesellschaftliche Konzeption von Beeinträchtigung einzubeziehen, mündet in einer weit reichenden Erfassung.