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Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren

Die Europäische Union kommt bei der Novellierung des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen nicht zu einem kohärenten System und verweist drei Anträge erstmal in eine weitere Überprüfung.
Die Beobachtung von gentechnisch veränderten Organismen ist Pflicht, so steht es im Gesetz. Bei der Umsetzung blieb bisher jedoch vieles offen.
Der für Agro-Gentechnik zuständige EU-Kommissar John Dally hat die gentechnisch veränderte BASF-Kartoffel „Amflora“ für den Anbau in der Europäischen Union zugelassen. Damit wurde das seit zwölf Jahren existierende Moratorium beendet.