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Forschung

Forschung

Wissenschaft und Forschung spielen zentrale Rollen, wenn es um die Entwicklung der Gentechnologie geht, das liegt in der Natur der Sache. Derzeit gibt es ein heftiges Gerangel um die Ausrichtung der Forschung, die von den Bundesforschungsanstalten in der Zuständigkeit des Bundesverbraucherministeriums durchgeführt werden soll. Die zentrale Frage lautet: Was ist Forschung für die biologische Sicherheit und was ist Produktentwicklung?
In den letzten zwei Jahrzehnten gab es in der Forschungspolitik für Landwirtschaft und Biologie einen schleichenden Wandel. Der Schwerpunkt von Forschungsprogrammen liegt heute auf dem Gebiet der Biotechnologie, an das besondere kommerzielle Hoffnungen geknüpft werden. Wissenschaft und Forschung im Interesse der Öffentlichkeit sind auf dem Rückzug.
In konzertierten Aktionen versuchen Forschungseinrichtungen, unternehmensnahe Stiftungen und Industrie den Unterricht in allgemein- und berufsbildenden Schulen umzukrempeln: Naturwissenschaftliche Ausbildung soll "standortdienlich" sein und die Akzeptanz der Biotechnologie erhöhen. Die Frage, ob und wie stark wirtschaftliche Interessen öffentliche Bildung mitgestalten sollten, wird gar nicht erst gestellt.
In Deutschland befinden sich insgesamt vier Hochsicherheitslabore für gentechnische Arbeiten im Bau oder in der Planung. Es stellt sich die Frage, ob es ein zusätzliches Risiko bedeutet, wenn mit Krankheitserregern gentechnisch gearbeitet wird.
Dieser Text befasst sich mit biomedizinischer Forschungspraxis, genauer mit Somatic Cell Nuclear Transfer (SCNT; Klonen durch Zellkerntransfer).(1) Beleuchtet werden Interpretationsfreiräume in der praktischen Umsetzung von Forschungsvorhaben im Bereich Stammzellenforschung. Am Beispiel der Arbeit des Stammzellenteams Newcastle upon Tyne in Großbritannien wird nach einer möglichen Beeinflussung weiblichen Selbstverständnisses durch biomedizinische Praxis gefragt.
Es hat sich herausgestellt, dass eine angebliche Präzisions-Gentherapie beträchtliche Nebenwirkungen hat. Nichtsdestotrotz haben erste klinische Tests begonnen.
Im Streit um die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein sollte. Die Bundesärztekammer beantwortete diese Frage am 6. Juni in der "Erklärung von Berlin" mit einem klaren "Nein". Denn bereits jetzt zeigen sich die negativen Folgen der Patentierungspraxis innerhalb der Medizin.
Die seit Oktober 2005 an der Universität Basel in Vorbereitung befindliche Langzeitstudie SESAM ist Mitte März von der zuständigen Ethikkommission im Grundsatz gebilligt worden. Ein Scheitern des Projektes scheint dennoch nicht mehr ausgeschlossen: Die Auflagen der Ethikkommission haben es in sich, und wichtige Sponsoren wollen ihre finanziellen Zusagen überprüfen.