Patente
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Von Genfood und Designerbabies
Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts findet die Wissenschaft mit der Gentechnologie den Schlüssel, sich die Erde und vor allem ihre Geschöpfe endgültig untertan zu machen. Plötzlich schien alles möglich!
20 Jahre später begeben sich Bertram Verhaag und Gabriele Kröber auf eine Weltreise um die fortschreitende Genmanipulation bei Pflanzen, Tieren und Menschen zu erkunden:
Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts findet die Wissenschaft mit der Gentechnologie den Schlüssel, sich die Erde und vor allem ihre Geschöpfe endgültig untertan zu machen. Plötzlich schien alles möglich!
20 Jahre später begeben sich Bertram Verhaag und Gabriele Kröber auf eine Weltreise um die fortschreitende Genmanipulation bei Pflanzen, Tieren und Menschen zu erkunden:
Im Text der Patentierungsrichtlinie der Europäischen Union ist von zwei Genomen die Rede: Dem natürlichen Genom, das nicht patentiert werden darf, steht die technisch produzierte Genomsequenz gegenüber. Hier findet eine Übersetzung zwischen den unterschiedlichen Wissensordnungen und Beschreibungsweisen des Laborsystems und des Rechtssystems statt. Paradoxerweise wird dabei gleichzeitig der Schutz des Genoms und seine Entschlüsselung zur gesellschaftlichen Pflicht erhoben.
Vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) steht aktuell ein Grundsatzurteil an: Es geht um die Frage, ob menschliche embryonale Stammzellen patentiert werden dürfen. Gegen das Urteil der Kammer wird es keine Einspruchsmöglichkeit mehr geben. Während des Verfahrens sind Stellungnahmen von dritter Seite aber ausdrücklich erwünscht.
Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt Patente für alle Staaten, die dem Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) von 1977 beigetreten sind. Es ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation (EPO), einer auf der Basis des EPÜ gegründeten zwischenstaatlichen Einrichtung und nicht wie man dem Namen nach vermuten könnte eine Einrichtung der Europäischen Union.
Der öffentlich in Verruf geratene südkoreanische Klonforscher Woo-Suk Hwang hat zahlreiche Patente angemeldet, teils beim koreanischen Patentamt, teils bei der Weltpatentbehörde WIPO: Insgesamt konnten 14 Anmeldungen, die Hwang als Erfinder nennen, bei einer im Auftrag von Greenpeace durchgeführten Recherche der Münchner Initiative "Kein Patent auf Leben" identifiziert werden. Der GID sprach mit dem Patentexperten von Greenpeace, Christoph Then, über den aktuellen Fall und ethische Grenzen des Patentrechts.
Vor 25 Jahren wurde in USA das erste Bakterium patentiert. Der Supreme Court in USA befand, Bakterien seien "unbelebten chemischen Verbindungen weit ähnlicher als Pferden oder Bienen oder Himbeeren" und deshalb auch patentierbar. Diese Entscheidung hatte weitreichende Konsequenzen. Denn in den Folgejahren wurden sehr bald auch Patente auf Pflanzen und sogar auf Tiere angemeldet.
Im Streit um die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie geht es um die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom patentierbar sein sollte. Die Bundesärztekammer beantwortete diese Frage am 6. Juni in der "Erklärung von Berlin" mit einem klaren "Nein". Denn bereits jetzt zeigen sich die negativen Folgen der Patentierungspraxis innerhalb der Medizin.


