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Wagenmann, Uta

Wagenmann, Uta

Trotz massiver Kritik hat der Bundesrat die Rechtsverordnung, mit der die Umsetzung des Gesetzes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt wird, dann doch - mit nur minimalen Änderungen - verabschiedet. Gute Aussichten für den reproduktionsmedizinischen Markt.
Ziemlich genau ein Jahr nachdem das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die noch ausstehende Rechtsverordnung gebilligt, die die Anwendungspraxis des umstrittenen Verfahrens regeln wird. Wie schon die erste Fassung aus dem Bundesgesundheitsministerium steht auch der jetzt abgenickte Entwurf in eklatantem Widerspruch zu dem vom Bundestag gefundenen Gesetzeskompromiss: Sollte der Bundesrat ihm Anfang Februar zustimmen, wird die PID nicht lange auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Während sich manche PatientInnenorganisationen seit Jahren gegen Patente engagieren, beanspruchen andere selbst Eigentumsrechte an Genen. In der Auseinandersetzung um die EU-Biopatent-Richtlinie Mitte der 1990er Jahre haben sich diverse PatientInnengruppen gar von der Industrie instrumentalisieren lassen. Im Streit um Patentierung sind Verbände von PatientInnen und anderen Betroffenen genetischer Risiken ganz unterschiedlich eingebunden.
Die Förderung der Nationalen Kohorte aus öffentlichen Mitteln für mindestens zehn Jahre ist beschlossene Sache. Deren Aufbau wirft jedoch nach wie vor Fragen auf - wenn auch nicht beim Bundesforschungsministerium, das in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion einen erstaunlich laxen Umgang mit der geplanten Proben- und Datensammlung von 200.000 Menschen offenbart.
Wie schon bei der Humangenomforschung vor fünfzehn Jahren wird auch der Hype um die individualisierte Medizin von einer personell und finanziell eng verzahnten Struktur getragen. Das Zusammenspiel von Forschungsinstitutionen, Beratungs- und Lobbyorganisationen und nicht zuletzt pharmazeutischen und biotechnologischen Unternehmen erhellt der folgende Beitrag anhand einiger Schlaglichter.
Der Hype um die personalisierte Medizin entsteht auch, weil pharmazeutische Industrie und Biotechnologiebranche um ihr Ansehen auf den Aktienmärkten bemüht sind. „Companion Diagnostics“ heißt die neue Strategie, mit der verschiedene große und weniger große Player auf dem Arzneimittelmarkt eine gewinnbringende Perspektive zu eröffnen und Anleger und Investoren an sich zu binden suchen. Ein Blick auf ökonomische Hintergründe der individualisierten Medizin und den langen Arm des Marketing.
Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (kurz PräimpG) in Deutschland ist zwar am 8. Dezember 2011 in Kraft getreten, konkrete Regelungen für das Entscheidungsverfahren fehlen aber bislang. Das Gesetz gibt dem Bundesgesundheitsministerium, das derzeit die vorgesehene Rechtsverordnung ausarbeitet, enorme Entscheidungsspielräume, und es weist erhebliche Lücken auf. Auf einem Workshop des Arbeitskreises Frauengesundheit Anfang November 2011 in Berlin wurden einige der offenen Fragen diskutiert, das GeN hat sie hier systematisch zusammengestellt.
Der jahrelange Rechtsstreit um Stammzellpatente in Europa geht seinem Ende entgegen. Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Wenn für die Gewinnung von Stammzelllinien befruchtete oder geklonte Eizellen zerstört werden, dürfen weder die Verfahren noch die hergestellten Zellen patentiert werden. Dass die späte Entscheidung die Kommerzialisierung des Forschungsbereiches aufhalten kann, darf allerdings bezweifelt werden.
Daten und Bioproben von 200.000 Menschen sollen ab 2012 bundesweit in der so genannten „nationalen Kohorte“ gesammelt werden. Eine Sammlung in dieser Form und Größe wirft nicht nur Fragen nach ihrem medizinischen Sinn oder zum Datenschutz auf, sondern auch zu ihrer biopolitischen Bedeutung. Wie staatliche und medizinische Institutionen zusammenspielen, zeigt sich derzeit in Leipzig, wo im Oktober ein verwandtes, auf 30.000 Menschen ausgerichtetes Projekt angelaufen ist.