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Gentest

Gentest

Seit rund zehn Jahren boomt der Gentest-Markt: Kliniken und Arztpraxen, aber auch private Labore bis hin zur Internetfirma Google bieten Gentests an. Dabei ist die Aussagekraft und der Nutzen dieser Tests äußerst zweifelhaft. Seit 1. Februar 2010 gibt es nun ein Gesetz, das diese Praxis regeln soll - viele entscheidende Punkte sind jedoch noch ungeklärt.
Nach jahrelanger Verzögerung kommt die von der rot-grünen Regierung in den Koalitionsvereinbarungen von 1998 bereits angekündigte Gesetzgebung zur Gendiagnostik in Schwung. Im Herbst letzten Jahres gelangte ein Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums für ein "Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen" an die Öffentlichkeit. Dieses Gendiagnostikgesetz soll den Einsatz von Genanalysen regeln und unter anderem verhindern, dass jemand aufgrund seiner genetischen Konstitution diskriminiert wird.
In dem dem GID vorliegenden Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Gendiagnostik wird der Beratung vor der Durchführung eines Gentests eine zentrale Rolle zugewiesen. Der so genannte Arztvorbehalt soll sicherstellen, dass Probanden über Vor- und Nachteile der Tests und mögliche Folgen für die Lebensplanung individuell und nicht-direktiv beraten werden. Dass aber längst nicht alle Ärzte, die Patienten mit genetischen Dispositionen betreuen, für deren besondere Erfordernisse sensibilisiert sind, zeigt ein Blick in die Praxis.
Über den im Bundesgesundheitsministerium verfassten Diskussionsentwurf für ein "Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)" vom 15.10.2004 wird derzeit in einer von Ministerien und Regierungsfraktionen gebildeten Arbeitsgruppe beraten. Der Entwurf hat daher den Status eines Arbeitspapiers. Die Vorlage des Beratungsergebnisses, der öffentliche Gesetzentwurf, ist für den laufenden Monat angekündigt. Wir haben die wichtigsten Regelungen des seit Anfang November zirkulierenden Arbeitspapiers zusammen gefasst und - in aller Kürze - einer Kritik unterzogen.
Über den Missbrauch von Gentests am Arbeitsplatz oder durch Versicherungen wird häufig diskutiert. Dabei gerät in Vergessenheit, dass die Verwendung von Gentestproben und daraus gewonnener Daten für Forschungszwecke ebenfalls geregelt werden muss.
Die Berliner Firma Gentest24 bietet über das Internet diverse Gentests an. Achtzehn Tests auf genetisch bedingte Anfälligkeiten für Erbkrankheiten, verschiedene Krebsarten und Volkskrankheiten stehen in ihrem Katalog. Der GID sprach mit Geschäftsführerin Victoria Koppenwallner und Lutz Ramm, Miteigner der Firma, über Angebot und Nachfrage in der genetischen Diagnostik.
Biotech- und Pharmafirmen haben erkannt, dass Gentests neue Einnahmequellen erschließen und der Markt dabei sogar auf gesunde Menschen mit angeblich "belastenden Genen" ausgeweitet werden kann. Hellen Wallace, Gene Watch UK, beschreibt aktuelle Forschungsschwerpunkte der Diagnostikindustrie und die gesellschaftlichen Probleme, die daraus entstehen.
Im Bundesgesundheitsministerium lässt man sich reichlich Zeit, das vor Monaten schon angekündigte Gentest-Gesetz zu verabschieden. Inzwischen haben die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt wenigstens einen schmalen Pflock eingeschlagen, um die Begehrlichkeiten nach genetischen Daten einzudämmen: Der Klage einer Lehrerin, die wegen einer Erbkrankheit ihres Vaters nicht verbeamtet werden sollte, wurde stattgegeben.
Die Kölner Biotech Firma PlasmaGen hat seit Dezember 2006 ein umstrittenes Verfahren im Angebot: Ab der achten Schwangerschaftswoche kann ein Bluttest das Geschlecht des Ungeborenen bestimmen. Was nützt der Anwenderin die frühe Gewissheit, was sind die Folgen?
Public Health-Genetik sieht ihre Aufgabe darin, den Nutzen von Ergebnissen der Genom- und Genforschung für die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung abzuschätzen und dabei ethische und soziale Fragen einzubeziehen. Die neue Disziplin hat aber noch ganz andere Funktionen.