Datenschutz
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Mit den neuen Informationstechnologien entstehen äußerst vielfältige Möglichkeiten des Datengebrauchs in Medizin und Gesundheitssystemen. Ich möchte im folgenden einige Beziehungen der derzeitigen Forschungsansätze in der Medizin und der forschungs- und gesundheitspolitischen Diskurse und Zielsetzungen zur Einführung der Gesundheitskarte deutlich machen. Dabei geht es mir nicht nur darum, Ausmaß und Umfang der derzeit bereits stattfindenden Datenerhebungen in der Medizin und damit verbundene datenschutzrechtliche Gefahren zu beschreiben; auch die Frage, wie der medizinische Fortschritt aussieht, der mit dieser Forschung versprochen wird, soll hier nur gestreift werden. Ich möchte den Blick erweitern auf die biopolitischen Hinter- und Untergründe, die den Datenerhebungen und -verarbeitungen in Medizin und Gesundheitssystemen gemeinsam sind.
Weltweit wird die DNA-Analyse in 77 Ländern zu kriminalistischen Zwecken angewandt. 41 dieser Länder unterhalten eine nationale DNA-Datenbank, in der die DNA-Profile von Straffälligen und Verdächtigen gespeichert werden. Interpol strebt eine Harmonisierung der Datenbestände an.
Der Diskussionsentwurf für ein Gendiagnostikgesetz enthält auch Regulierungsvorschläge für den Bereich der medizinischen Forschung. Dabei handelt es sich um einen besonders umstrittenen Bereich. Bisher wird das Ziel eines Schutzgesetzes nicht erreicht.
Seit Herbst 2007 wirbt die Barmer Ersatzkasse für eine elektronische Gesundheitsakte. Sie soll der freiwilligen zentralen Speicherung von Patientendaten dienen.
Auch genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich sollen von dem Gendiagnostikgesetz geregelt werden, das derzeit seinen parlamentarischen Weg geht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einer Anhörung Ende Juli dazu kritisch Stellung bezogen. Er stößt sich insbesondere an Ausnahmeregelungen bei Versicherungen über 300.000 Euro oder bei Jahresrenten über 30.000 Euro.
Im Sommer 2005 stimmte der deutsche Bundestag dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse zu. Drei Jahre später ist es Zeit, die Auswirkungen zu betrachten: Eine stetig wachsende BKA-Datenbank, die sich inzwischen auf Diebstahlsdelikte konzentriert, Massen-Gentests, die jene zu Verdächtigen erklären, die nicht „freiwillig“ mitmachen, Richter, die vorschnell eine „Negativprognose“ unterschreiben, um die zwangsweise DNA-Probe zu erlauben und ein fragwürdiger Glaube an die Beweiskraft der Wunderwaffe DNA.
Drei Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages von Prüm zur grenzüberschreitenden Polizeikooperation gleichen sechs europäische Länder automatisiert ihre DNA-Datenbanken ab. Nachdem der EU-Ministerrat wesentliche Teile des Vertrages in den EU-Rechtsrahmen überführt hat, sollen die anderen 21 Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren folgen.
Das geplante Gendiagnostik-Gesetz steht - wie bereits mehrfach in den vergangenen zehn Jahren - kurz vor der Verabschiedung. Auch diesmal ist ungewiss, ob die amtierende Regierung eine Verabschiedung vor den Bundestagswahlen zustande bekommt. Sie hat gute Chancen, vor allem, weil sie ein umstrittenes Feld kategorisch aus dem Regelungsbereich des Gesetzes ausschließt: Die Verwendung von DNA-Proben und den dazugehörigen Patientendaten für die Forschung.


