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PID

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Der Inklusionsbeirat, angesiedelt beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, hat im Januar ein Positionspapier zu Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik veröffentlicht, in dem unter anderem gefordert wird, pränataldiagnostische Untersuchungen auf Krankheiten zu beschränken, die während der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt behandelt werden können. Der GID dokumentiert das Papier in Auszügen.
„Keine Angst vor großen Fragen: Vorgeburtliche Diagnostik zwischen Ethik und Monetik“ - unter diesem Motto stand die Jahrestagung des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik Ende Februar in Berlin. Die Diskussion drehte sich immer wieder auch um den neuen Bluttest auf Trisomie 21. Ein Tagungsbericht.
Trotz massiver Kritik hat der Bundesrat die Rechtsverordnung, mit der die Umsetzung des Gesetzes zur Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt wird, dann doch - mit nur minimalen Änderungen - verabschiedet. Gute Aussichten für den reproduktionsmedizinischen Markt.
Ziemlich genau ein Jahr nachdem das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die noch ausstehende Rechtsverordnung gebilligt, die die Anwendungspraxis des umstrittenen Verfahrens regeln wird. Wie schon die erste Fassung aus dem Bundesgesundheitsministerium steht auch der jetzt abgenickte Entwurf in eklatantem Widerspruch zu dem vom Bundestag gefundenen Gesetzeskompromiss: Sollte der Bundesrat ihm Anfang Februar zustimmen, wird die PID nicht lange auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
(Berlin, 15. November 2012) Die Rechtsverordnung, mit der die Praxis der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Bundesrepublik geregelt werden soll, kann die vom Gesetz verlangte strenge Begrenzung der Selektionstechnik auf wenige Ausnahmefälle nicht gewährleisten. Die gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen leisten vielmehr einer Ausweitung der PID Vorschub. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der den Entwurf der Rechtsverordnung verantwortet, will die PID offenkundig auch gar nicht begrenzen, sondern dem Qualitätscheck befruchteter Eizellen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib zur Verbreitung verhelfen. Selektion darf aber kein Geschäftsmodell werden!
Die Debatte zur Präimplantationsdiagnostik in Deutschland befindet sich in einer Art Warteschleife; schließlich muss die Bundesregierung die Rechtsverordnung zum Präimplantationsdiagnostikgesetz noch erlassen. Für die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag gab die Interims-Rechtslage aber Anlass für ein öffentliches Statement.
Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (kurz PräimpG) in Deutschland ist zwar am 8. Dezember 2011 in Kraft getreten, konkrete Regelungen für das Entscheidungsverfahren fehlen aber bislang. Das Gesetz gibt dem Bundesgesundheitsministerium, das derzeit die vorgesehene Rechtsverordnung ausarbeitet, enorme Entscheidungsspielräume, und es weist erhebliche Lücken auf. Auf einem Workshop des Arbeitskreises Frauengesundheit Anfang November 2011 in Berlin wurden einige der offenen Fragen diskutiert, das GeN hat sie hier systematisch zusammengestellt.
Während die Bundesregierung noch an den genauen Regeln für die Präimplantationsdiagnostik (PID) herumdoktert, ist in Lübeck bereits das erste „PID-Baby“ geboren. Die ersten Presseinformationen der Lübecker Klinik waren eher vage, umso klarer die Werbebotschaft. Ein genauerer Blick auf diesen Fall gibt Hinweise, in welche Richtung sich die PID in Deutschland entwickeln könnte.
In der Präimplantationsdiagnostik (PID)-Diskussion hat sich wieder einmal die Achillesferse der bioethischen Skeptiker bemerkbar gemacht. Demnächst wird das Embryonenschutzgesetz aufgerollt werden und es ist Gelegenheit, aus Fehlern zu lernen.