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PID

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In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.
Eine Große Strafkammer des Landgerichtes Berlin hat einen Berliner „Kinderwunscharzt“ am 14. Mai vom Vorwurf des Vergehens gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen.
Seit einigen Jahren erregen in den USA neue Verfahren zur Geschlechtsauswahl Aufsehen, die in der modernen Reproduktionsmedizin eingesetzt werden können. Inzwischen mehren sich die Anzeichen, dass in den USA die Selektion des Geschlechts zur Normalität werden könnte: Die neuen Methoden gehören inzwischen zum Standardrepertoire von Reproduktionskliniken; Massenmedien breiten sich über das Thema aus; und in Internetforen organisieren sich enttäuschte Eltern, die das Kind mit dem „falschen“ Geschlecht bekommen haben. Höchste Zeit für eine feministische Kritik, die nicht in die Falle tappt, eine Trennlinie zwischen guter „westlicher“ und schlechter „asiatischer“ Geschlechtsselektion zu ziehen.
Anfang November 2007 wurde in Berlin eine Tagung der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmediziner gemeinsam mit Stammzellforschern durchgeführt. Aus diesem Anlass hier ein Überblick über die aktuellen Anliegen und Probleme der RepromedizinerInnen.
Im Rahmen des Monitoring "Gendiagnostik und Gentherapie" erarbeitet das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) einen Vergleich der rechtlichen Regulierung und praktischen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in sieben ausgewählten Ländern. Damit soll eine Informationsgrundlage für Überlegungen zu einer bundesdeutschen Regulierung von PID geschaffen werden. Eine erste vorläufige Charakterisierung der Situation in den untersuchten Ländern liegt bereits vor, die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.