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Präimplantationsdiagnostik

Präimplantationsdiagnostik

Im Rahmen des Monitoring "Gendiagnostik und Gentherapie" erarbeitet das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) einen Vergleich der rechtlichen Regulierung und praktischen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in sieben ausgewählten Ländern. Damit soll eine Informationsgrundlage für Überlegungen zu einer bundesdeutschen Regulierung von PID geschaffen werden. Eine erste vorläufige Charakterisierung der Situation in den untersuchten Ländern liegt bereits vor, die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.
Einige Jahre war es ruhig um das Embryonenschutzgesetz – nach den Aufregungen in der Diskussion über Präimplantationsdiagnostik um die Jahrtausendwende. Jetzt deutet sich ein erneuter Vorstoß an, der darauf hinauslaufen könnte, das Gesetz auszuhebeln. Wieder preschen dieselben Akteure vor. Sie haben aber ein anderes, wesentlich konsensfähigeres Argument im Gepäck – den „elektiven Single Embryo Transfer“.
Wissenschaftsförderung ist Wirtschaftsförderung, so der Slogan, der sich aus dem Koalitionsvertrag für die künftige Forschungspolitik der schwarz-gelben Regierung destillieren ließe. Ein Ausblick auf die kommende Legislaturperiode.
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.
... das ist jetzt die Frage. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich als zulässig erklärt. Jetzt ist die Politik gefragt.
Seit Wochen wird diskutiert, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen oder durch den Gesetzgeber verboten werden soll (siehe GID 202, Seite 36). Für manche ist das ein Déjà-vu: Der Bundestag hat schon im Jahr 2005 über die PID debattiert. Anlass war ein Gesetzentwurf der FDP, die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Wir dokumentieren Auszüge aus der Debatte.
In seinem Urteil vom 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen der bislang vorherrschenden juristischen Ansicht aus dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht abzuleiten ist. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber auf, den Umgang mit der PID gesetzlich eindeutig zu regeln.
Am 8. März 2011 hat der Deutsche Ethikrat zur Präimplantationsdiagnostik Stellung genommen - mit zwei divergierenden Voten: Das eine spricht sich für ein eindeutiges Verbot und das andere für eine auf „schwere Fälle“ beschränkte Zulassung aus. Wir haben Ulrike Riedel, Mitglied des Ethikrats, die für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik votiert hat, zu der Entscheidung befragt.