Gendiagnostikgesetz
Gendiagnostikgesetz
Stellungnahme des GeN zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz-GenDG) anlässlich der Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn am 30. Juli 2008.
"Genetische Diskriminierung ist in ihrer Wertigkeit mit anderen Formen von Benachteiligung gleichzusetzen. Wir betrachten ein Gendiagnostikgesetz somit nur als ersten Schritt auf dem Weg zu umfassenderen Regelungen gegen Diskriminierung aufgrund medizinischer oder prädiktiver medizinischer Informationen."
"Genetische Diskriminierung ist in ihrer Wertigkeit mit anderen Formen von Benachteiligung gleichzusetzen. Wir betrachten ein Gendiagnostikgesetz somit nur als ersten Schritt auf dem Weg zu umfassenderen Regelungen gegen Diskriminierung aufgrund medizinischer oder prädiktiver medizinischer Informationen."
Ende August 2008 hat das Bundeskabinett einem Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz zugestimmt, das nun seinen parlamentarischen Weg geht. Das Gen-ethische Netzwerk ruft zum Protest gegen den § 17, Absatz 8 auf, der Gentests bei Visa- und Passanträgen erstmals regelt und somit legalisiert. Wir finden: Eine Politik mit zweierlei Maß. Menschen ohne deutschen Pass erhalten hier nicht die Schutzrechte, wie sie das Gesetz für andere vorsieht. Verschicken Sie Protestbriefe an die Bundesgesundheitsministerin und/ oder den Gesundheitsausschuss des Bundestages!
Am 21.1.2009 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags zu einer Anhörung zum Gendiagnostik (GenDG)-Gesetzentwurf geladen. Die spezielle Kritik des Gen-ethischen Netzwerks richtet sich gegen die migrationspolitischen Implikationen von Paragraf 17 (8) des GenDG-Entwurfs.
Seit rund zehn Jahren boomt der Gentest-Markt: Kliniken und Arztpraxen, aber auch private Labore bis hin zur Internetfirma Google bieten Gentests an. Dabei ist die Aussagekraft und der Nutzen dieser Tests äußerst zweifelhaft. Seit 1. Februar 2010 gibt es nun ein Gesetz, das diese Praxis regeln soll - viele entscheidende Punkte sind jedoch noch ungeklärt.
Über den im Bundesgesundheitsministerium verfassten Diskussionsentwurf für ein "Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)" vom 15.10.2004 wird derzeit in einer von Ministerien und Regierungsfraktionen gebildeten Arbeitsgruppe beraten. Der Entwurf hat daher den Status eines Arbeitspapiers. Die Vorlage des Beratungsergebnisses, der öffentliche Gesetzentwurf, ist für den laufenden Monat angekündigt. Wir haben die wichtigsten Regelungen des seit Anfang November zirkulierenden Arbeitspapiers zusammen gefasst und - in aller Kürze - einer Kritik unterzogen.
Eines der zentralen Themen in der gesellschaftlichen Diskussion um die Gendiagnostik ist die Verwendung genetischer Daten zu Vorhersagezwecken. Der möglichen Benachteiligung aufgrund prognostischer Gentestergebnisse etwa im Versicherungswesen oder auf dem Arbeitsmarkt soll durch ein gesetzlich verankertes Diskriminierungsverbot begegnet werden. Ein Verbot nicht ohne Nebenwirkungen: Ebenfalls verankert würde damit das – falsche – Postulat einer genetischen Determinierung. Ein Diskussionsbeitrag im Vorfeld des Gendiagnostik-Gesetzes.
Obwohl im Koalitionsvertrag ausdrücklich angekündigt, haben sich die Regierungsparteien bislang nicht um gesetzliche Regelungen des stetig wachsenden Gentestmarkts gekümmert. Nun hat die Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut ausgeholt und bereits zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren - einen Entwurf für ein Gentestgesetz vorgestellt. Im Herbst soll der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Der Diskussionsentwurf für ein Gendiagnostikgesetz enthält auch Regulierungsvorschläge für den Bereich der medizinischen Forschung. Dabei handelt es sich um einen besonders umstrittenen Bereich. Bisher wird das Ziel eines Schutzgesetzes nicht erreicht.
Mit einem neuen Gesetzentwurf soll die Klärung der Frage, von wem ein Kind abstammt, deutlich erleichtert werden. Dieses Anliegen der Bundesregierung wird einhellig begrüßt. Doch die geplanten Regelungen haben auch deutliche Schwachstellen.
Das Bundeskabinett hat Ende August dem Gendiagnostikgesetz zugestimmt. Nun beginnt der parlamentarische Weg des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat. Wie häufig bei deutschen Gesetzen enthält auch dieses ein Sonderrecht für AusländerInnen. Das Gesetz regelt Gentests, wenn Leute ihre Familie nachziehen lassen wollen oder wenn ein deutscher Vater einen deutschen Pass für sein Kind beantragt. Damit wird eine fragwürdige Praxis gesetzlich festgeschrieben, die Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits seit Jahren zu etablieren versuchen.


