Recht
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Wovon Freunde der inneren Sicherheit hierzulande noch träumen, ist in Großbritannien längst Realität: Die mittlerweile über 2,1 Millionen Datensätze und Proben der Police National DNA Database (NDNAD) sind fest in den Händen der Polizei. Die vorerst letzten gesetzlichen Ausweitungen im April 2004 riefen die Bürgerrechtsorganisation GeneWatch UK auf den Plan. Fazit ihres im Januar veröffentlichten Berichtes zur DNA-Analyse im britischen Justizsystem: So darf es nicht weiter gehen.
Wieder ein neues Papier als Grundlage für ein neues Gentechnikgesetz. Die unendliche Geschichte zu dessen Novellierung setzt sich fort - die Stimmung kippt in Richtung der Interessen der Gentechnik-Befürworter und nebenbei wird das Gentechnikrecht an sich ausgehöhlt.
Starke Worte finden die Initiatoren der Aktion "Gendreck weg". In der aktuellen Diskussion spalten sie - vermutlich ohne es zu wollen - die KritikerInnenszene der Agrogentechnik.
Juli 2007 in Altreetz, Brandenburg: 300 Aktivis-tInnen gelangen trotz Polizeipräsenz gewaltfrei auf ein Feld mit Genmais. Reihe für Reihe wird der gentechnisch veränderte Mais umgetreten, bis die Polizei 66 AktivistInnen festnimmt. „Straftat“ sagen die einen, „gerechtfertigt“ die anderen. „Beides“ sagt die Rechtshilfe von Gendreck-weg.
Der Begriff der "Sicherheit" hat Konjunktur. In seinem Namen werden Freiheits- und Persönlichkeitsrechte in wachsendem Umfang eingeschränkt. Eines der zentralen Elemente der Überwachung von BürgerInnen ist die Datenspeicherung, auch von DNA-Profilen. Grundrechte und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit werden dabei immer weiter untergraben.
Markante Forderungen zum Thema Verbrechensbekämpfung waren bisher das Aushängeschild von CDU und CSU. Doch spätestens seit dem raschen Ermittlungserfolg im Mordfall Mooshammer bemühen sich auch Spitzenpolitiker der SPD um Schulterschluss. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die rechtlichen Grenzen der DNA-Analyse im Strafverfahren stark ausweitet. Mit Blick auf eventuell anstehende Neuwahlen hieße das: eine große Koalition in Sachen Innere Sicherheit wäre bereits vorbereitet.
DNA-Analyse ist in den letzten Jahren zum Joker der Kriminalistik avanciert. Konsequenterweise wurde vor kurzem der erste deutsche Lehrstuhl für Forensische Genetik gegründet. Der GID führte ein Interview mit Professor Peter Schneider, er ist der Lehrstuhlinhaber am Institut für Rechtsmedizin der Universität in Köln.
Weltweit wird die DNA-Analyse in 77 Ländern zu kriminalistischen Zwecken angewandt. 41 dieser Länder unterhalten eine nationale DNA-Datenbank, in der die DNA-Profile von Straffälligen und Verdächtigen gespeichert werden. Interpol strebt eine Harmonisierung der Datenbestände an.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) von 1998 bildet die rechtliche Grundlage der Anwendung der DNA-Analyse in der Verbrechensaufklärung. In Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO) sind die Vorgaben zur Erstellung und weiteren Verwendung von DNA-Profilen mehr oder weniger klar formuliert. Ein Überblick über bestehende und geplante Regelungen.
Bei den Vorstößen zur Ausweitung der DNA-Analyse im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen erweitert sich der Kreis derjenigen, die das erstmals 1983 im so genannten Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht definierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Anspruch nehmen dürfen, kontinuierlich. In der Diskussion um das Verbot heimlicher Vaterschaftstests wird es dagegen mittlerweile auch Säuglingen zugestanden. Ein nur scheinbarer Widerspruch: Wie die Diskussion über private Vater-schaftstests zeigt, setzt die Anwendungen der DNA-Identifizierung eine Kultur des Verdachts in Gang.



