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Innere Sicherheit

Innere Sicherheit

Wovon Freunde der inneren Sicherheit hierzulande noch träumen, ist in Großbritannien längst Realität: Die mittlerweile über 2,1 Millionen Datensätze und Proben der Police National DNA Database (NDNAD) sind fest in den Händen der Polizei. Die vorerst letzten gesetzlichen Ausweitungen im April 2004 riefen die Bürgerrechtsorganisation GeneWatch UK auf den Plan. Fazit ihres im Januar veröffentlichten Berichtes zur DNA-Analyse im britischen Justizsystem: So darf es nicht weiter gehen.
DNA-Analyse ist in den letzten Jahren zum Joker der Kriminalistik avanciert. Konsequenterweise wurde vor kurzem der erste deutsche Lehrstuhl für Forensische Genetik gegründet. Der GID führte ein Interview mit Professor Peter Schneider, er ist der Lehrstuhlinhaber am Institut für Rechtsmedizin der Universität in Köln.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) von 1998 bildet die rechtliche Grundlage der Anwendung der DNA-Analyse in der Verbrechensaufklärung. In Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO) sind die Vorgaben zur Erstellung und weiteren Verwendung von DNA-Profilen mehr oder weniger klar formuliert. Ein Überblick über bestehende und geplante Regelungen.