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DNA-Profil

DNA-Profil

GID 170
Wovon Freunde der inneren Sicherheit hierzulande noch träumen, ist in Großbritannien längst Realität: Die mittlerweile über 2,1 Millionen Datensätze und Proben der Police National DNA Database (NDNAD) sind fest in den Händen der Polizei. Die vorerst letzten gesetzlichen Ausweitungen im April 2004 riefen die Bürgerrechtsorganisation GeneWatch UK auf den Plan. Fazit ihres im Januar veröffentlichten Berichtes zur DNA-Analyse im britischen Justizsystem: So darf es nicht weiter gehen.
Der Begriff der "Sicherheit" hat Konjunktur. In seinem Namen werden Freiheits- und Persönlichkeitsrechte in wachsendem Umfang eingeschränkt. Eines der zentralen Elemente der Überwachung von BürgerInnen ist die Datenspeicherung, auch von DNA-Profilen. Grundrechte und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit werden dabei immer weiter untergraben.
DNA-Analyse ist in den letzten Jahren zum Joker der Kriminalistik avanciert. Konsequenterweise wurde vor kurzem der erste deutsche Lehrstuhl für Forensische Genetik gegründet. Der GID führte ein Interview mit Professor Peter Schneider, er ist der Lehrstuhlinhaber am Institut für Rechtsmedizin der Universität in Köln.
Weltweit wird die DNA-Analyse in 77 Ländern zu kriminalistischen Zwecken angewandt. 41 dieser Länder unterhalten eine nationale DNA-Datenbank, in der die DNA-Profile von Straffälligen und Verdächtigen gespeichert werden. Interpol strebt eine Harmonisierung der Datenbestände an.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz (DNA-IFG) von 1998 bildet die rechtliche Grundlage der Anwendung der DNA-Analyse in der Verbrechensaufklärung. In Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO) sind die Vorgaben zur Erstellung und weiteren Verwendung von DNA-Profilen mehr oder weniger klar formuliert. Ein Überblick über bestehende und geplante Regelungen.
Im Sommer 2005 stimmte der deutsche Bundestag dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse zu. Drei Jahre später ist es Zeit, die Auswirkungen zu betrachten: Eine stetig wachsende BKA-Datenbank, die sich inzwischen auf Diebstahlsdelikte konzentriert, Massen-Gentests, die jene zu Verdächtigen erklären, die nicht „freiwillig“ mitmachen, Richter, die vorschnell eine „Negativprognose“ unterschreiben, um die zwangsweise DNA-Probe zu erlauben und ein fragwürdiger Glaube an die Beweiskraft der Wunderwaffe DNA.
Für StrafverteidigerInnen ist es oft nicht einfach, die technischen Grundlagen der DNA-Analyse zu durchschauen. Auch die Sinnhaftigkeit dieser Ermittlungsmethode erscheint oft zweifelhaft.
Drei Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages von Prüm zur grenzüberschreitenden Polizeikooperation gleichen sechs europäische Länder automatisiert ihre DNA-Datenbanken ab. Nachdem der EU-Ministerrat wesentliche Teile des Vertrages in den EU-Rechtsrahmen überführt hat, sollen die anderen 21 Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren folgen.
Die britische Nichtregierungsorganisation GeneWatch organisiert derzeit eine Kampagne gegen die weltweit größte DNA-Datenbank, die UK National DNA Database der britischen Polizei. Im Zentrum steht die Kritik an der Aufnahme der DNA-Profile von Unschuldigen ab einem Alter von zehn Jahren.