DNA-Test
DNA-Test
Ende August 2008 hat das Bundeskabinett einem Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz zugestimmt, das nun seinen parlamentarischen Weg geht. Das Gen-ethische Netzwerk ruft zum Protest gegen den § 17, Absatz 8 auf, der Gentests bei Visa- und Passanträgen erstmals regelt und somit legalisiert. Wir finden: Eine Politik mit zweierlei Maß. Menschen ohne deutschen Pass erhalten hier nicht die Schutzrechte, wie sie das Gesetz für andere vorsieht. Verschicken Sie Protestbriefe an die Bundesgesundheitsministerin und/ oder den Gesundheitsausschuss des Bundestages!
Am 21.1.2009 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags zu einer Anhörung zum Gendiagnostik (GenDG)-Gesetzentwurf geladen. Die spezielle Kritik des Gen-ethischen Netzwerks richtet sich gegen die migrationspolitischen Implikationen von Paragraf 17 (8) des GenDG-Entwurfs.
DNA-Analyse ist in den letzten Jahren zum Joker der Kriminalistik avanciert. Konsequenterweise wurde vor kurzem der erste deutsche Lehrstuhl für Forensische Genetik gegründet. Der GID führte ein Interview mit Professor Peter Schneider, er ist der Lehrstuhlinhaber am Institut für Rechtsmedizin der Universität in Köln.
Weltweit wird die DNA-Analyse in 77 Ländern zu kriminalistischen Zwecken angewandt. 41 dieser Länder unterhalten eine nationale DNA-Datenbank, in der die DNA-Profile von Straffälligen und Verdächtigen gespeichert werden. Interpol strebt eine Harmonisierung der Datenbestände an.
Bei den Vorstößen zur Ausweitung der DNA-Analyse im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen erweitert sich der Kreis derjenigen, die das erstmals 1983 im so genannten Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht definierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in Anspruch nehmen dürfen, kontinuierlich. In der Diskussion um das Verbot heimlicher Vaterschaftstests wird es dagegen mittlerweile auch Säuglingen zugestanden. Ein nur scheinbarer Widerspruch: Wie die Diskussion über private Vater-schaftstests zeigt, setzt die Anwendungen der DNA-Identifizierung eine Kultur des Verdachts in Gang.
Mit einem neuen Gesetzentwurf soll die Klärung der Frage, von wem ein Kind abstammt, deutlich erleichtert werden. Dieses Anliegen der Bundesregierung wird einhellig begrüßt. Doch die geplanten Regelungen haben auch deutliche Schwachstellen.
Für große Empörung sorgte im September 2007 die gesetzliche Einführung von DNA-Tests bei Familienzusammenführungen von MigrantInnen in Frankreich. Wenig später wurde bekannt, dass in Deutschland seit über zehn Jahren solche DNA-Tests durchgeführt werden - und dies sogar ohne gesetzliche Grundlage.
Das Bundeskabinett hat Ende August dem Gendiagnostikgesetz zugestimmt. Nun beginnt der parlamentarische Weg des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat. Wie häufig bei deutschen Gesetzen enthält auch dieses ein Sonderrecht für AusländerInnen. Das Gesetz regelt Gentests, wenn Leute ihre Familie nachziehen lassen wollen oder wenn ein deutscher Vater einen deutschen Pass für sein Kind beantragt. Damit wird eine fragwürdige Praxis gesetzlich festgeschrieben, die Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen bereits seit Jahren zu etablieren versuchen.
Für StrafverteidigerInnen ist es oft nicht einfach, die technischen Grundlagen der DNA-Analyse zu durchschauen. Auch die Sinnhaftigkeit dieser Ermittlungsmethode erscheint oft zweifelhaft.
Drei Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages von Prüm zur grenzüberschreitenden Polizeikooperation gleichen sechs europäische Länder automatisiert ihre DNA-Datenbanken ab. Nachdem der EU-Ministerrat wesentliche Teile des Vertrages in den EU-Rechtsrahmen überführt hat, sollen die anderen 21 Mitgliedsstaaten in den nächsten Jahren folgen.


