Die frühe Eugenik
- auch links und feministisch
Heute gilt Eugenik vielen als rechts und unwissenschaftlich. In der frühen eugenischen Bewegung waren aber zu viele Sozialist/innen und Frauenrechtler/innen aktiv, um dieses Vorurteil aufrechtzuerhalten.
Ehemaliges Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik, jetzt Otto-Suhr-Institut der FU Berlin Foto: Fridolin freudenfett (Peter Kuley) CC BY-SA 3.0
Die Geschichte der Eugenik als Lehre von der „guten Abstammung“ beginnt Ende des 19. Jahrhunderts im Gefolge der neuen Evolutionstheorien, 1883 prägte der britische Naturforscher Francis Galton den Begriff „eugenics“. Herbert Spencer nahm mit den bald omnipräsenten Schlagworten vom „survival of the fittest“ im „struggle for existence“ eine folgenreiche, auf den Menschen bezogene Interpretation der Darwin’schen Theorien vor. Viele, so etwa der spätere Minister der Labour-Partei, Sidney Webb, betrachteten die Losung der Aufklärung, alle Menschen seien gleich geboren, als obsolet. Mit der Wieder- und Neuentdeckung von Vererbungsgesetzen um 1900 wuchs zudem die Illusion, der Mensch könne nun seine eigene Entwicklung steuern. Eine vermeintliche Notwendigkeit, dies auch zu tun, entstand durch die in den imperialistischen Industriegesellschaften zeitgleich verbreitete alarmistische Diagnose „Degeneration“: Ein scheinbarer körperlicher, psychischer und moralischer Verfall der Bevölkerungen bedrohte vorgeblich die ökonomische und militärische Leistungsfähigkeit der Nationen.
Was alle eugenischen Theorien verbindet, ist die Annahme von über Generationen weitergegebenen biologischen Unterschieden, ihre Bewertung und Hierarchisierung sowie der Glaube an die Möglichkeit der biologischen „Verbesserung“ der Menschheit oder ausgewählter Teile davon. Konkrete Vorschläge für eugenische Maßnahmen zielten grundsätzlich in zwei Richtungen: Erstens sollten als biologisch „wertvoll“ qualifizierte Menschen angeregt werden, sich vermehrt fortzupflanzen - die Methode der sogenannten positiven Eugenik. Zweitens sollten diejenigen Menschen(-gruppen) an der Reproduktion gehindert werden, deren Erbgut in den Augen der Eugeniker/innen eine Bedrohung für den „Volkskörper“ darstellte - die sogenannte negative Eugenik betraf in erster Linie „Schwachsinnige“, „Geisteskranke“, „geborene Verbrecher“ und „Asoziale“. In der Praxis wurde diese vage Definition häufig dazu genutzt, das Sexualverhalten gesellschaftlich marginalisierter Frauen zu kontrollieren, wie dies etwa in der Folge des 1913 in Großbritannien erlassenen Mental Deficiency Act der Fall war.
Großbritannien gilt gemeinhin als Geburtsland der Eugenik, doch entwickelten Alfred Ploetz und Wilhelm Schallmayer in Deutschland zeitgleich ein nahezu identisches Konzept unter dem Namen „Rassenhygiene“, wobei Schallmayers „Rasse“-Begriff die gesamte Menschheit meinte, während Ploetz rassistische Hierarchisierungen in seine Theorie integrierte.1 Bis in die 1930er Jahre hinein wurden die Begriffe „Rassenhygiene“ und „Eugenik“ innerhalb der internationalen eugenischen Bewegung weithin synonym gebraucht. Es gibt kaum Regionen der Erde, wo eugenische Ideen nicht wirkten.2 Darüber hinaus ist eugenisches Denken ideologisch vielfach anschlussfähig. Bemerkenswert ist, dass es eine auf Fortpflanzungsverbote setzende eugenische Praxis bis 1933 ausschließlich in demokratisch verfassten Staaten gegeben hat, allen voran den USA und der Schweiz, wo ab den 1890er Jahren in psychiatrischen Einrichtungen eugenisch motivierte (Zwangs-)Sterilisierungen vorgenommen wurden. Den gesetzlichen Rahmen dafür schufen zahlreiche US-Bundesstaaten ab 1905, die Schweiz erst 1929. Ebenfalls ab 1929 erließen diverse skandinavische Länder eugenische Sterilisationsgesetze.3
Sozialistische und feministische Eugenik
In der frühen Phase der eugenischen Bewegungen, um die Wende zum 20. Jahrhundert, gab es von sozialistischer Seite kaum Kritik an eugenischen Theorien und Vorschlägen. Wenn überhaupt Einwände formuliert wurden, zielten diese meist nur auf einzelne Aspekte wie etwa auf die sozialdarwinistische Strömung mit ihrer armenfeindlichen und dezidiert antisozialistischen Stoßrichtung. Die häufigste Kritik verwies auf eine (noch) völlig unzureichende wissenschaftliche Fundierung der Eugenik. Gerade letzteres Argument verlor mit der rasch wachsenden Anerkennung der Eugenik in Wissenschaft und Öffentlichkeit jedoch an Schlagkraft. Der Erste Internationale Eugenische Kongress 1912 an der University of London, mit mehreren hundert Teilnehmer/innen und Delegierten aus aller Welt, verdeutlicht dies ebenso wie die von Anfang an enge Verbindung zur Politik: Der spätere britische Premierminister Winston Churchill fungierte neben Alfred Ploetz als einer der Vizepräsidenten des Kongresses, der vormalige britische Ministerpräsident Arthur Balfour hielt eine Rede beim Eröffnungsbankett.
Die wissenschaftliche Argumentationsweise der Eugenik war es auch, die viele Sozialist/innen anzog. Was Eugenik und Sozialismus in ihren Augen einte, war die Anwendung empirischen Wissens zum Zwecke der Verbesserung der Menschheit: der neue Mensch in der neuen Gesellschaft. Für sozialistische Theoretiker/innen umfasste Eugenik sowohl Vererbungsfragen als auch Fragen der Umgebungseinflüsse. Letztere wirkten sich ihrer Ansicht nach nicht nur unmittelbar auf den Körper aus, sondern konnten auch das Erbgut schädigen, etwa (übermäßiger) Alkoholkonsum, Mangelernährung und bestimmte Krankheiten und Umweltgifte.4 Für alle diese negativen äußeren Einflüsse wurde in letzter Instanz der Kapitalismus verantwortlich gemacht, die sozialistische Gesellschaftsordnung sollte sie beseitigen. Die mögliche Weitergabe von unerwünschten (vermeintlichen) Erbanlagen blieb für die Sozialist/innen ein Problem, gerade für die sozialistische Zukunftsgesellschaft, die eine öffentliche Fürsorge für Alte, Kranke und Arbeitsunfähige garantieren sollte. In eugenischer Deutung erleichterte eine solche Ausschaltung des „Kampfes ums Dasein“ jedoch „körperlich und geistig minderwertigen Individuen nicht bloß die Erhaltung, sondern auch die Fortpflanzung“, wie 1910 Karl Kautsky, der damals führende Theoretiker der sozialdemokratischen Partei, warnte.5 Daher drängten sozialistische Eugenikbefürworter/innen auf eine ganze Reihe von Maßnahmen der Geburtenverhinderung. Die Palette reichte von eugenischer Aufklärung ab dem Kindesalter über Eheverbote, Verhütungsmittel und Abtreibung bis hin zu Freiheitsentzug und Zwangssterilisierung. Bei der Geburtenförderung setzten sozialistische Eugeniker/innen in erster Linie auf einen vermeintlichen natürlichen eugenischen Instinkt, der die Wahl der Fortpflanzungspartner/innen steuere, sobald er „freies Spiel“ habe. Dafür waren freie Entscheidungsmöglichkeiten für Frauen zentral. Die finanzielle Unabhängigkeit der Frau vom Mann, ein milderes Scheidungsrecht und ein selbstbestimmtes Beziehungs- und Sexualleben jenseits der monogamen Ehe sollten aus sozialistischer Perspektive auch eugenischen Zwecken dienen. Das Wohl der „Gattung“ sollte freiwillig über die individuellen Bedürfnisse gestellt werden. Im Risikofall müsse streng verhütet, nötigenfalls abgetrieben werden. „In der Möglichkeit, die Zeugung zu regeln, haben wir somit das Mittel in der Hand, um den biologischen Abfall jeder Generation auf das Mindestmaß herabzusetzen“,6 so die hoch angesehene Journalistin Oda Olberg, eine der profiliertesten Eugeniker/innen in der deutschen Sozialdemokratie. Mit der Herstellung idealer äußerer Umstände in der sozialistischen Zukunftsgesellschaft ließen sich, so Kautskys Vorstellung, sozial und biologisch deviante Individuen rasch identifizieren: „Wenn dann noch kranke Kinder in die Welt kommen, wird ihr Siechtum nicht mehr als Schuld der sozialen Verhältnisse, sondern einzig als persönliche Schuld der Eltern erscheinen.“7
Auch in den Frauenbewegungen um 1900 war wenig Eugenikkritik zu vernehmen. Clara Zetkin urteilte ähnlich wie Olberg: „Präventivverkehr kann sittliches Gebot sein, damit keine erblich belastete Nachkommenschaft leibliches Siechtum, Geistesschwäche, Verbrechersinn fortpflanzt.“8 Ein Teil der Anziehungskraft eugenischer Ideen lag in der zentralen Stellung der Frau und Mutter, die als Trägerin der zukünftigen Generationen galt. Mit Verweis auf diesen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag forderten sozialistische Frauenrechtler/innen und Eugenikbefürworter/innen das Recht auf politische Partizipation, auf Bildung und Berufstätigkeit auch für Frauen, Gesetze zum Schutz von Müttern und Kindern sowie die soziale und finanzielle Anerkennung weiblicher Reproduktionsarbeit. Den meisten der genannten Punkte stimmten auch zahlreiche Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung(en) zu.9
Auf internationaler Ebene begann etwa ab Anfang der 1930er Jahre die systematische Ausgrenzung sozialistischer und feministischer Theoretiker/innen aus der organisierten eugenischen Bewegung. Doch in vielen der frühen Eugenikkonzepte überschnitten sich eugenische, sozialistische und feministische Bestrebungen. Sich mit dieser Gemengelage auseinanderzusetzen ist unabdingbar für ein differenziertes Verständnis eugenischer Motivationen und für eine grundlegende Kritik inhumaner Bestrebungen.
- 1Nach wie vor grundlegend: Peter Weingart, Jürgen Kroll und Kurt Bayertz, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt a.M. 1988.
- 2Den derzeit breitesten Überblick über die geographische Streuung eugenischer Ideen und Praktiken sowie über die länderübergreifenden Themen innerhalb des Eugenikdiskurses bietet das von Alison Bashford und Philippa Levine herausgegebene Oxford Handbook of the History of Eugenics, Oxford 2010.
- 3Für Europa siehe den vergleichenden Überblicksartikel mit zahlreichen Literaturhinweisen von Leo Lucassen, „A Brave New World: The Left, Social Engineering, and Eugenics in Twentieth-Century Europe“, in: International Review of Social History 55.2 (2010), S. 265-296.
- 4Heutige epigenetische Annahmen gehen teilweise in eine ähnliche Richtung.
- 5Karl Kautsky, Vermehrung und Entwicklung in Natur und Gesellschaft, Stuttgart 1910, S. 262.
- 6Oda Olberg, Die Entartung in ihrer Kulturbedingtheit, München 1926, S. 51.
- 7Kautsky 1910, S. 265.
- 8Clara Zetkin, „Gebärzwang und Gebärstreik II“, in: Gleichheit 24.17 (1913/14), S. 257-259, Zitat S. 257.
- 9Katja Weller, „Gemäßigt oder radikal? Eugenische Tendenzen in den Flügeln der Frauenbewegung“, in: Geschlechtergeschichte des Politischen. Entwürfe von Geschlecht und Gemeinschaft im 19. und 20. Jahrhundert, hg. v. Gabriele Boukrif, Münster 2002, S. 51-82.
Birgit Lulay promovierte 2017 zur Verschränkung eugenischer und sozialistischer Ideen um 1900. Derzeit arbeitet sie als freie Lektorin.
Eugenik im Nationalsozialismus
Von Kirsten Achtelik
Nach der Machtübergabe an die NSDAP am 30. Januar 1933 wähnten sich viele der führenden Rassenhygieniker*innen am Ziel. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) vom 14. Juli 1933 legalisierte Zwangssterilisierungen von Menschen, denen als unheilbar und vererbbar geltende Krankheiten zugeschrieben wurden - dazu zählten als „schwachsinnig“ geltende Menschen, worunter in der Realität auch politische Gegner*innen gezählt wurden, Menschen mit verschiedenen psychischen Krankheiten wie Schizophrenie, mit körperlichen Behinderungen und Sinnesbeeinträchtigungen, außerdem Alkoholiker*innen. Eigens dafür eingerichtete Erbgesundheitsgerichte, fachärztliche Gutachten und formale Widerspruchsmöglichkeiten wahrten den rechtsstaatlichen Schein. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben wurden bis 1945 rund 400.000 Menschen sterilisiert, ungefähr 4.500 Frauen und 500 Männer starben an den Eingriffen oder ihren Folgen. Der internationale Vergleich zeigt, dass die jeweiligen Sterilisationsgesetze in keinem anderen Land so rigoros angewendet wurden wie in Deutschland. 1935 wurde erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte die eugenische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch eingeführt. Dies war ein Nebenprodukt des Sterilisierungsgesetzes von 1934, da einige der zu sterilisierenden Frauen schwanger waren. Diese Praxis wurde im Änderungsgesetz zum GzVeN vom 26. Juni 1935 legalisiert, der Schwangerschaftsabbruch bei einer als erbkrank eingestuften Schwangeren wurde bis zum 6. Schwangerschaftsmonat erlaubt. Die eugenische Abtreibung war an Zwangssterilisierung und an die Einwilligung der Schwangeren gebunden. Verweigerte die Schwangere die Einwilligung, konnte sie als krank und nicht zurechnungsfähig eingestuft und ein Vertreter bestellt werden, der an ihrer statt in den Eingriff einwilligte. Ab 1940 wurde die Abtreibungsregulation durch einen Geheimerlass verschärft, der bei „rasseschänderischem Verkehr“ gestattete, die „Leibesfrucht auch gegen den Willen der Schwangeren zu vernichten“. 1943 wurde der § 218 verschärft und als Strafe für Zuwiderhandlung die Zuchthausstrafe wieder eingeführt. Auf „gewerbliche Abtreibung“ stand nun die Todesstrafe, wenn die „Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigt“ wurde.
Das Kriegsende markierte keinen abrupten Abbruch der eugenischen Maßnahmen, da weiterhin zwangsweise Sterilisationen durchgeführt wurden und die Verantwortlichen nicht oder kaum bestraft wurden.
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