Kurz notiert - Landwirtschaft und Lebensmittel

Weniger gv-Mais in der EU

Einem Bericht der französischen Nichtregierungsorganisation Inf‘OGM zufolge hat die Anbaufläche von gentechnisch verändertem Mais MON810 in der Europäischen Union in 2017 um vier Prozent abgenommen. Die Fläche verringerte sich  im Vergleich zum Vorjahr von 136.338 auf 130.771 Hektar. MON810-Mais mit einem Genkonstrukt des US-Konzerns Monsanto ist die einzige gv-Pflanze, die in der EU überhaupt angebaut werden darf. Der Mais produziert ein Insektengift, das ihn gegen die Larven des Maiszünslers schützen soll. Pflanzensorten mit dieser Veränderung werden von verschiedenen Firmen angeboten, zum Beispiel auch von der KWS Saat SE aus dem niedersächsischen Einbeck. In Deutschland gab es im laufenden Jahr keine Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen - weder kommerziellen Anbau von MON810 noch Versuche mit irgendeiner anderen Pflanze. Gegenüber 2016 haben LandwirtInnen in zwei weiteren EU-Ländern den Anbau von MON810-Mais komplett eingestellt: in der Tschechischen Republik (2008 noch über 8.000 Hektar) und in der Slowakei (2010 noch knapp 1.000 Hektar Anbau). (www.infogm.org, 07.11.17) (pau)

Neue Gentechnik-Verfahren: Verbände fordern Regulierung

Ein Bündnis von Organisationen aus Landwirtschaft und Umweltbewegung fordert von der Bundesregierung, sich „für eine strikte Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren nach Gentechnikrecht einzusetzen“. Anlass bietet die Veröffentlichung eines Vorschlags der niederländischen Regierung zur Regulierung dieser Gentechniken. Demzufolge sollen Pflanzen, die mit den neuen Gentechnik-Verfahren hergestellt wurden, am Ende aber keine „Fremd” -DNA mehr enthalten, nicht als Gentechnik reguliert werden. Die Verbände, unter anderen das Gen-ethische Netzwerk, die Interessengemeinschaft gentechnikfreie Saatgutarbeit, Demeter und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, betonen demgegenüber, dass es nicht nur um vermeintlich harmlose Punktmutationen gehe. Es müssten Nachweisverfahren, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Monitoring festgelegt werden. (PM der Verbände, 20.09.17, www.gen-ethisches-netzwerk.de/3619) (pau)

Glyphosat-Zulassung

Die EU-Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat ist weiter offen. Bis zum Redaktionsschluss dieser GID-Ausgabe konnte in Brüssel keine Einigung erzielt werden. Zwischenzeitlich hatte die Europäische Kommission vergeblich versucht, eine Mehrheit für eine Zulassung für einen kürzeren Zeitraum als die eigentlich vorgesehenen zehn Jahre zu organisieren. Zuletzt hatte sich das EU-Parlament für ein Auslaufen der Zulassung ausgesprochen. Im Oktober wurde bekannt, dass das bei der EU-Bewertung von Glyphosat federführende Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einem Bericht zur Gesundheitsgefahr des Herbizids eine Beurteilung des US-Konzerns einfach übernommen hatte, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Stefan Weber hat im Auftrag der österreichischen Umweltorganisation GLOBAL 2000 ein Plagiatsgutachten geschrieben. Diesem zufolge ist es „offensichtlich, dass das BfR keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat“. Ebenso wurde bekannt, dass einer der wissenschaftlichen Fürsprecher des Glyphosat-Verbots, der Statistiker Christopher J. Portier, selbst finanzielle Interessen hat, da er als Berater für US-amerikanische Anwaltskanzleien arbeitet, die ihrerseits Sammelklagen für Glyphosat-Opfer vorbereiten beziehungsweise betreuen. Die laufende EU-Zulassung für Glyphosat endet am 15. Dezember dieses Jahres. Kommt es beim nächsten Treffen der VertreterInnen der EU-Mitgliedstaaten nicht zu einer Einigung, könnte die Kommission allein entscheiden. (www.faz.net, 16.10.17; PM Martin Häusling, MdEP, 24.10.17, www.martin-haeusling.de) (pau)

USA: Freisetzung von gv-Motten

WissenschaftlerInnen der Cornell Universität im US-Bundesstaat New York haben im August mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten (gv) Kohlmotten begonnen. Die gv-Motten sind Entwicklungen des Biotech-Unternehmens Oxitec. Sie sollen helfen, die Populationen von Kohlmotten zu reduzieren. Kohlmotten sollen pro Jahr weltweit Schäden in der Größenordnung von vier bis fünf Milliarden US-Dollar an Kohl und anderen, mit ihm verwandten Gemüsesorten verursachen. Im Labor werden Motten-Männchen mit der gentechnischen Veränderung aufgezogen. Diese werden im Rahmen des Versuchs freigesetzt, wo sie dann nach der Verpaarung die tödlichen Gene auf die  folgende Generation übertragen. Wirksam werden die Genprodukte nur bei den Weibchen. Diese sollen sterben bevor sie eigene Nachkommen produzieren. Die Männchen der zweiten Generation beginnen mit dem nächsten Verbreitungs-Zyklus, was in der Summe zur Reduktion der Schädlings-Population führen soll. Die Nichtregierungsorganisation Genewatch UK kritisiert die Freisetzung. Diese sei kein glaubwürdiger Ansatz, gegen den Schädling vorzugehen, sondern der verzweifelte Versuch eines gescheiterten Unternehmens, seine Investoren davon zu überzeugen, dass es ein lohnenswertes Produkt besitzt. Intrexon, der US-amerikanische Mutterkonzern von Oxitec, habe von Verlusten im dreistelligen Millionenbereich in diesem und im vergangenen Jahr berichten müssen. (Genewatch UK, 14.08.17, www.genewatch.org; Nature Biotechnology, 11.10.17, doi:10.1038/ nbt1017-896) (pau)

Gentech-Kennzeichnung sehr wichtig

Für fast die Hälfte der KonsumentInnen ist bei der Auswahl von Nahrungsmitteln oder Getränken, eine Kennzeichnung als „frei von Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen“ „sehr wichtig“ oder „extrem wichtig“. Das geht aus einer Untersuchung des Marktforschungsunternehmens gfk hervor. Die gfk (ehemals „Gesellschaft für Konsumforschung“) hat dafür eine Online-Befragung mit 23.000 Menschen aus 17 Ländern durchgeführt. Ähnlich wichtig war diesen nur eine Kennzeichnung als „enthält wenig Zucker“ oder „ist zuckerfrei“. An der Umfrage nahmen Menschen aus Argentinien, China, Deutschland, Frankreich, Südkorea, den USA und anderen Ländern teil. (www.gkk.com/en-us > global studies, Oktober 2017) (pau)

China: Gv-Klee entdeckt

Chinesische Behörden haben 350 Tonnen gentechnisch veränderten (gv) Klee aus den USA in sein Herkunftsland zurückgeschickt. Die Ware sei zuvor als nicht gentechnisch verändert beschrieben worden. Das berichtet das Internetportal globaltimes.cn. Über die Quelle der Gentech-Pflanzen wurde bisher nichts bekannt. In den USA wurden in den vergangenen Jahren Freisetzungsversuche mit gv-Klee durchgeführt, zum Beispiel im Bundesstaat Wisconsin von dem Unternehmen Forage Genetics International, das bisher eher mit gv-Alfalfa in der Öffentlichkeit wahrnehmbar war.  Der Informationsdienst Capital Press berichtet, Forage Genetics spreche von einer „geringen Zahl“ gv-Kleepflanzen in einem „Isolierkäfig“, der Auskreuzung verhindern soll. Ziel der gentechnischen Veränderung sei es, eine Toleranz des Klees gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat von Monsanto zu erzeugen. Daneben soll gv-Klee im Vergleich zu bisher genutzten Sorten auch mehr Gerbstoffe bilden, die in den Eiweißhaushalt eingreifen, die Verstoffwechselung von Proteinen verlangsamen und so konventionelle Fleischproduktion ohne Beimischung von Kraftfutter erlauben sollen. (www.capitalpress.com, 16.08.17; www.globaltimes.cn, 28.08.17; aktuelle Daten zu Freisetzungsversuchen vom US-Landwirtschaftsministerium, www.aphis.usda.gov) (pau)

Indien: Vorerst kein gv-Senf

Indien hat die Kommerzialisierung von gentechnisch verändertem (gv) Senf auf unbestimmte Zeit verschoben. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters mit Verweis auf ein Dokument des indischen Umweltministeriums, das Ende Oktober veröffentlicht wurde. Als Grund wird genannt, dass Stellungnahmen verschiedener Stakeholder eine weitere Prüfung der Freisetzung von gv-Senf empfohlen hätten. Der gv-Senf wurde gentechnisch mit einer Toleranz gegenüber dem vom deutschen Chemie-Konzern Bayer hergestellten Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat ausgestattet. (www.reuters.com, 24.10.17) (pau)

EuGH zum Anbau von gv-Mais in Italien

Italien hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Unrecht ein Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem (gv) MON810-Mais aufrechterhalten. Grundsätzlich haben EU-Mitgliedstaaten das Recht, eine derartige Sofortmaßnahme zu ergreifen. Im vorliegenden Fall hatte Italien den Anbau von MON810-Mais zum Schutz der Umwelt per Dekret verboten. Die Europäische Kommission war zu einer abweichenden Einschätzung der Situation gekommen und hatte dies auch in den zuständigen Gremien bestätigen lassen. Damit wurde die Kommissions-Einschätzung auch für das Mitgliedsland - in diesem Fall also für Italien - bindend. Die zuvor getroffenen Maßnahmen müssen demnach aufgehoben werden. Italien ist jedoch der Vorgabe aus Brüssel nicht gefolgt und hat das eigene Anbau-Verbot für MON810-Mais nicht außer Kraft gesetzt. Zwei Landwirte, die trotz des Verbotes der italienischen Regierung MON810-Mais angebaut hatten, legten Einspruch gegen die ihnen zugestellten Strafbefehle ein. Im nächsten Schritt legte das mit der Sache befasste Gericht den Sachverhalt dem EuGH zu Klärung der europarechtlichen Auslegungen vor. Nachdem der nun sein Urteil gesprochen hat, wird das Gericht in Udine über den Ausgang des Verfahrens entscheiden. Der EuGH stellte weiter fest, „dass die Europäische Kommission keine Sofortmaßnahmen (...) treffen muss, (...), sofern nicht davon auszugehen ist, dass ein (...) Erzeugnis wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellt“. Über die Auslegung wird in der Zukunft zu streiten sein. (EuGH, Urteil vom 13.09.17, Rechtssache C 111/16, curia.europa.eu) (pau)

GVO in indischer Bio-Baumwolle

Einem Test der schweizerischen Zeitschrift Saldo zufolge ist Bio-Baumwolle aus Indien oft mit gentechnisch veränderter Baumwolle verunreinigt. Dies gelte auch für nach dem Global Organic Textile Standard (GOTS) als biologisch erzeugt zertifizierte Produkte. Die Zeitschrift hat GOTS-zertifizierte Kleidungsstücke aus Bio-Baumwolle von einem Labor untersuchen lassen. Im Ergebnis wurden Fasern positiv auf gv-Baumwolle befundet. Auf Nachfrage habe eine Sprecherin von GOTS das Nachweisverfahren angezweifelt, aber offenbar keine Anstalten gemacht, den Ursachen auf den Grund zu gehen. Im August-Newsletter von GOTS stellt das Unternehmen die Situation so dar, dass es keine international anerkannten Standardmethoden für den Nachweis von gentechnisch veränderter Baumwolle in Kleidung beziehungsweise in Garnen gebe. Es sei jedoch eine Überprüfung der Methoden geplant. Schon 2009 hatte die Financial Times Deutschland von derartigen Problemen berichtet. In Indien wird seit 2002 gv-Baumwolle angebaut. Ihr Anteil an der Anbaufläche beträgt inzwischen über 90 Prozent. Auch im ARD-Fernsehen war die Verunreinigung von Bio-Baumwolle mit gv-Baumwolle Thema. In dem Bericht „Der C&A-Check“ in der Reihe Markencheck wurden ebenfalls GOTS-zertifizierte Kleidungsstücke getestet - ohne Nachweis von Gentechnik. C&A ist nach eigenen Angaben der weltweit größte Anbieter von Kleidung aus Bio-Baumwolle. (www.saldo.ch, 20.06.17; www.global-standard.org, August 2017; www.cotonea.de, 16.08.17; www.daserste.de, 09.10.17; www.c-and-a.com) (hp/pau)

Monsanto papers

In den USA sind in den vergangenen Monaten unzählige Dokumente veröffentlicht worden, die darauf hindeuten, dass der US-Konzern Monsanto Einfluss auf Behörden-MitarbeiterInnen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genommen hat. Die Dokumente wurden der Öffentlichkeit im Rahmen von Gerichtsverhandlungen in mehreren Schritten zugänglich gemacht. Mehr als 1.000 Einzelpersonen haben gegen Monsanto geklagt, zum Teil vor einem Bezirksgericht in San Francisco, zum Teil vor verschiedenen Gerichten der Bundesstaaten. In den Verfahren geht es unter anderem um PatientInnen, die an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankten und die Rolle des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat als möglicher Ursache. Der Monsanto-Konzern soll Informationen über die Giftigkeit verschwiegen beziehungsweise verschleiert haben. Eine Reihe von Einzel-Publikationen ist bereits jetzt erschienen. (Siehe dazu auch den Beitrag „Monsantos Strohmann“ von Christoph Then auf Seite 35 in dieser GID-Ausgabe.) Spiegel-Online (SPON) zum Beispiel berichtet in einem Artikel von dem Verdacht, dass ein Mitarbeiter der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA eine Glyphosat-Beurteilung vorgenommen habe, „ohne die Fakten zu kennen“. Die EFSA „streite das”, so heißt es auf SPON weiter „vehement ab“. (Direkter Link zu den Monsanto papers: www.kurzlink.de/gid243_mm oder www.baumhedlundlaw.com, veröffentlicht u.a. am 01.08.17; www.spiegel.de, 09.11.2017; The Right to Know hat auch unzählige Artikel verlinkt: www.kurzlink.de/gid243_nn oder www.osrtk.org) (pau)

Bayers Monsanto-Übernahme

Die Europäische Kommission hat eine „eingehende Prüfung“ der geplanten Übernahme des US-Konzerns Monsanto durch Bayer eingeleitet. Die Kommission sei „besorgt darüber, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb in Bereichen wie Pestiziden, Saatgut und agronomischen Merkmalen beeinträchtigen könnte“. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang vorläufige Bedenken formuliert, zum Beispiel, dass die Einschränkung von Wettbewerb zu höheren Preisen, geringerer Qualität oder weniger Auswahl führen könne. Die Kommission machte deutlich, dass sie ihre Prüfung nur im Rahmen des Wettbewerbsrechts der EU vornehmen würde. Themen wie Lebensmittelsicherheit oder Klimaschutz, die von VerbraucherInnen an sie herangetragen worden seien, würden nicht zum Gegenstand der Prüfung gemacht. Nach neuesten Meldungen will die EU-Kommission ihre Entscheidung am 5. März des kommenden Jahres bekannt geben. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen, darunter die europäische Sektion von Friends of the Earth (FoEE) haben unterdessen ein Rechtsgutachten veröffentlicht. Autor Ioannis Lianos vom University College London zufolge dürfte die Übernahme auch bei einer engen Auslegung des EU-Wettbewerbsrechts nicht genehmigt werden. (PM EU-Kommission, 22.08.17, www.ec.europa.eu; PM FoEE, 16.10.17, www.foeeurope.org; www.keine-gentechnik. de, 13.11.17) (pau)

Glyphosat-resistente Beikräuter

Wissenschaftler des US-Landwirtschaftsministeriums und der Universität des US-Bundesstaates Mississippi haben festgestellt, dass mittlerweile 38 Pflanzenarten verteilt auf 37 Länder eine Resistenz gegen den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat entwickelt haben. Resistenzen wurden auf Feldern, in Obstgärten oder Weinstöcken gefunden, dominierend unter den betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Felder, auf denen gentechnisch veränderte Nutzpflanzen mit einer Toleranz gegen Glyphosat-basierte Unkrautvernichtungsmittel angebaut werden. Glyphosat ist weltweit der am häufigsten verwendete Herbizid-Wirkstoff. Die Wissenschaftler schätzen die Situation der Unkrautkontrolle als unsicher oder auch gefährlich ein, da es der Industrie in den letzten Jahrzehnten nicht gelungen sei, neue Wirkstoffe zu entwickeln. (I. Heap und S. Duke, Pest Management Science, 2017, DOI: 10.1002/ps.4760) (pau)

USA: Klage wegen Kennzeichnung von gv-Nahrungsmitteln

Das US-Landwirtschaftsministerium verzögert den Prozess zur Vorbereitung einer Kennzeichung gentechnisch veränderter (gv) Lebensmittel. Aus diesem Grund hat die Nichtregierungsorganisation Center for Food Safety (CFS) gegen Landwirtschaftsminister Sonny Perdue (und andere) Klage erhoben. Die Standards für die Kennzeichnug sollen im kommenden Juli vorliegen. Um diesen Termin einhalten zu können, hätte das Ministerium bis zum vergangenen Sommer einen Bericht über digitale und elektronische Wege der Veröffentlichung (zum Beispiel QR-Codes) erstellen müssen. Die Kennzeichnung von gv-Lebensmitteln ist in den USA seit langem umkämpft. In verschiedenen Bundesstaaten waren große Kampagnen durchgeführt worden, um eine Kennzeichnung auf den Weg zu bringen. 2016 wurde dann auf Bundesebene ein Gesetz verabschiedet, womit alle Initiativen in den Bundesstaaten ausgebremst wurden. (PM CFS, 27.08.17, www.centerforfoodsafety.org) (pau)

Resistenzen gegen Bt-Toxine

Die Anzahl der Insekten, die gegen ein sogenanntes Bt-Toxin eine Resistenz entwickelt haben, hat zugenommen. Das berichten Wissenschaftler von der Universität in Tucson im US-Bundesstaat Arizona. Dabei verkürzen sich die Zeiträume zwischen der kommerziellen Einführung einer gentechnisch veränderten Pflanze mit einem neuen Bt-Toxin und dem ersten Auffinden resistenter Insekten. Bt-Toxine stammen ursprünglich aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis. Das Einbauen dieser Art von Genen, um Pflanzen zur Produktion von Insektengiften zu verhelfen, ist die zweithäufigste Eigenschaft, die mittels Gentechnik auf Pflanzen übertragen wird. Die Forscher haben weltweit 36 Fälle von resistenten Insekten gefunden. Ein „Fall” entspricht dabei einem Insekt, das gegen ein Bt-Toxin resistent ist. Jeder Fund dieses Insekts in einem weiteren Land wird als neuer Fall eingestuft. (B. Tabashnik und Y. Carriére, 2017, Nature Biotechnology,  doi:10.1038 /nbt.3974) (pau)

EPA lehnt Einspruch gegen Soja-Patent ab

Das Europäische Patentamt hat den Einspruch gegen das Patent EP 2134870 zurückgewiesen. Die Koalition Keine Patente auf Saatgut war gegen das Patent vorgegangen, weil der US-Konzern Monsanto darin „die Verwendung von Hunderten Gen-Sequenzen“ beansprucht. Das EPA verweist in seiner Begründung darauf, dass es erlaubt sei, Patente auf die Auswahl von Pflanzen und Tieren für die Zucht zu erteilen. Demgegenüber betont die Koalition, dass „die Auswahl von Pflanzen und Tieren untrennbar mit deren Zucht verbunden ist und deswegen die Auslegung des geltenden Rechts durch das EPA nicht hingenommen werden könne“. (PM Keine Patente auf Saatgut, 11.10.17, www.nopatentsonseeds.org) (pau)

USA: Probleme mit Dicamba

Mehrere tausend Bäuerinnen und Bauern in den USA - mit mehr als 1.000.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche - sind von der Abdrift eines Unkrautvernichtungsmittels auf der Basis des Wirkstoffs Dicamba betroffen. Die Dicamba-haltigen Mittel des US-Konzerns Monsanto wurden von LandwirtInnen ausgebracht, die herbizidtolerante Soja- oder Baumwollsorten - ebenfalls von Monsanto - ausgepflanzt hatten. Deren NachbarInnen wurden geschädigt. Das Ausbringen von Dicamba-haltigen Mitteln sorgt schon seit mehreren Jahren für Probleme. Die Mittel sind extrem flüchtig. Das hatte zuletzt auch das Zulassungsverfahren der aktuellen Rezeptur verzögert. Das Problem ist aber offenbar schon länger bekannt. Reuters fand in alten Unterlagen Hinweise, dass Monsanto bereits 2011 davon Kenntnis hatte. (www.nytimes.com, www.reuters.com, 09.11.17) (pau)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
243
vom November 2017
Seite 20 - 22

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