Der eugenische Denkstil

Die phantasmatische Überhöhung des Erbguts ist weiterhin verbreitet

In der Debatte um Bedeutung und Inhalt der Eugenik war ein zentraler Faktor bisher unterbeleuchtet: die Beharrungskraft der eugenischen Irrationalität.

Ehemalige Reform-Psychiatrie

Ehemalige Reform-Psychiatrie Pirna-Sonnenstein. (c) Brücke-Osteuropa (CC0)

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Bevölkerung von einer Ressource zu einem Problem geworden. Die Demograph*innen beklagten nicht nur den Bevölkerungsrückgang, sie sahen auch qualitative Risiken in der biologischen Beschaffenheit der Elenden und Mittellosen, des städtischen Industrieproletariats, der verarmten Landbevölkerung, des Heers der Wohnungs- und Arbeitslosen: Not gefährdet Ordnung. Die sozialen Phänomene wurden als Symptome eines schleichend-destruktiven biologischen Gesamtvorgangs gedeutet. Das Elend der Unterschichten wurde so zum Ausdruck einer der Moderne geschuldeten biologischen „Entartung“ der Gattung: „Urbanisierung, Verarmung, schlechte Nahrung, erbärmliche Hygiene, Krankheiten: all das griff die genetische Qualität der Menschen an und multiplizierte sich durch Vererbung progressiv bis zum Untergang.“1 Die wieder entdeckten Mendelschen Gesetze mussten dazu herhalten, die Mechanismen der Vererbung sowohl von bereits ererbten wie von individuell erworbenen, von körperlichen wie von sozialen Eigenschaften zu erklären. Der rezessive Erbgang – Merkmale können über mehrere Generationen verborgen weitergegeben werden – fundierte das Menetekel: Der zuschanden gewordene Mensch gibt sein zerstörtes Erbgut insgeheim weiter, der Niedergang der Abertausenden verunreinigt den Erbstrom und reißt die kommenden Geschlechter in den Abgrund.2

Die als Auslöser des biologischen Verfalls, als Träger schädigender Erbmasse ausgemachten Gruppen in der Bevölkerung wurden zum Gegenstand eugenischer Politik, das heißt zum Objekt entsprechender sozialpolitischer Maßnahmen. Die Angriffspunkte (am Gattungskörper) wurden markiert. Damit verbunden war die diskursive Verfestigung der Entität, die den Niedergang erlitt und Objekt der Rettungsbemühungen werden sollte: Volk oder Rasse.

Der Denkstil der Eugenik ist also zum einen von der Prämisse geprägt, dass das Unglück der vielen Einzelnen nicht auf gesellschaftliche Probleme verweist, sich aber – viel schlimmer! – zum biologischen Niedergang aufzusummieren droht. Die Biologisierung des Sozialen dethematisiert nicht nur ökonomische Ursachen von Not und Armut, sie überbietet die reale Not der Massen mit einem Untergangsszenario. Eng damit verbunden ist die phantasmatische Überhöhung des Erbguts. Zu keiner Zeit ließen sich mit dem massenhaft erhobenen empirischen Material die erbbiologischen Theoreme beweisen. Konsequenterweise wurde die Frage nach dem Erbwert einer Person letztlich nach dem „Phänotypus“, das heißt nach Leistung und sozialem Erfolg beantwortet. Entsprechend wurde die Prognose des Nutzens einer menschlichen Existenz für Volk und Staat nicht aus genetischen Untersuchungen gewonnen, sondern meistenteils nach dem sozialen Wert des Vaters bemessen.3 Der Zukunft sei es vorbehalten, den genetischen Nachweis der erbbiologischen Behauptungen tatsächlich zu erbringen. Abgesehen davon, dass die Genetik, als es soweit war, nichts dergleichen bewies, hat es einen Zug ins Absurde, die Erwartung eines Beweises mit diesem gleichzusetzen. Hier wird deutlich, dass die Anhänger*innen der Eugenik zwar bevölkerungspolitische Aggressor*innen waren, aber auch Anhänger*innen einer Heilslehre.

Eugenik ist kurz gesagt eine sich naturwissenschaftlich gerierende Antwort auf die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Industrialisierung, gelesen als biologisches Verhängnis. Ein Verhängnis, das sich in der ungeschauten Essenz des Menschen vollzieht.

Eugenik im Postnazismus

Den Irrationalismus ihrer Beschreibungen – eigentlich: ihrer Prämisse – wird die Eugenik nicht mehr los. Weder lässt sich die Dynamik gesellschaftlicher Prozesse mit biologischem Vokabular adäquat beschreiben noch basiert (heute wie damals) die mögliche Zerstörung der Grundlage menschlichen Lebens auf degeneriertem Erbgut. Sollten sich möglicherweise gesellschaftliche Probleme wissenschaftlich fundierten Lösungen zuführen lassen, dann nicht auf dieser Basis.

Wie sehr die Eugenik nach dem Zweiten Weltkrieg auch diskreditiert war, ihr Denkstil war es keineswegs. Was der Erbhygieniker Max Gruber in den 1910er-Jahren festhielt, findet seinen Hallraum in den unaufgeklärten Sphären neoliberal geschulter Wettbewerber*innen (auch nach den Kriegen): „[W]as an den Keimen gesündigt worden ist, kann durch die sorgsamste Pflege der Früchte nicht mehr gutgemacht werden. Die Individuen sind nicht bloß deshalb ungleich, weil sie seit ihrer Geburt unter ungleichen Lebensbedingungen gestanden sind, sondern sie sind ungleich, von ungleichem sozialen und biologischen Wert von Geburt aus, von ihrer Erzeugung her, weil sie aus ungleichwertigen Keinem hervorgegangen sind.“4 Gruber setzte den Hebel an, um „gesunde und edle Generationen zu erzielen“. Ähnliche Konsequenzen zieht heute kein*e politisch Verantwortliche*r. Gleichwohl taucht das Vokabular in der ressentimentgeleiteten und -stimulierenden Rede eines berüchtigten Bestsellerautors wieder auf.

Der Gegensatz zwischen den guten und den schlechten Erbanlagen (als Abbild der Dualität von bürgerlicher Ordnung hier und den „Gemeinschaftsunfähigen“ dort) überdauerte den Nationalsozialismus. Im sozialdemokratischen Schweden etwa ging in den 1960er-Jahren die Suche nach biologischen Gliederungsprinzipien der Bevölkerung weiter, Individuen wurden Segmenten zugeordnet, „in die sie aus ‚natürlichen’ Gründen hineingehörten, und die sie nicht verlassen können sollten. Wenn diese Zuordnung und Fixierung geleistet werden könnte, dann würde endlich eine stabile soziale und ideelle Ordnung herrschen, dann hätten die zahllosen Durchmischungen ein Ende, dann wären endlich die destruktiven Folgen der Moderne stillgestellt. So stabil ist die Matrix des Bevölkerungsdiskurses geblieben.“5 Erneut geriet die Vererbbarkeit als negativ definierte soziale Eigenschaften zur Zielbestimmung einer nun „Reformeugenik“ genannten Spielart, unabhängig davon, dass sich ein wissenschaftlicher Beweis für solcherlei Erbgänge weiterhin nicht finden ließ. Auch diese Strömung wurde irgendwann als ideologisch kritisiert und zurück gedrängt, aber deutlich wird, dass sich die Biologisierung des Sozialen unter den Bedingungen des Kapitalismus (der von den Quellen der fortgesetzt reproduzierten Ungleichheit nichts wissen will) erneuern konnte.

„Neo-Eugenik“ oder nicht?

Embryopathische Abtreibungen, also Schwangerschaftsabbrüche, die aufgrund einer Behinderung des Fötus erfolgen, sind hierzulande verboten, gleichwohl sind die Wege zur selektiven Abtreibung gebahnt: Ein genetisches Suchprofil wird angewandt, Risiken werden quantifiziert und erörtert. In der Regel werden die pränataldiagnostisch erhobene Befunde, nun ja, berücksichtigt. Als begründungspflichtig erfahren sich Frauen, die PND nicht in Anspruch nehmen wollen bzw. nach einem Befund nicht abtreiben.

Ist es gerechtfertigt, von Neo-Eugenik zu sprechen und was genau wäre damit gemeint?

In den 1980er- und 90er-Jahren bot die Frage, inwieweit die Lehre von der „Erbgesundheit des Volkes“ Einfluss auf die Humangenetik der Nachkriegszeit, auf die Abtreibungsgesetzgebung und die sich entwickelnden Reproduktionstechnologien hat, Anlass zu scharfen Kontroversen. Nach Fortschritten in Genetik, Molekularbiologie und Medizintechnik, so hieß es 1992 von Kritiker*innen der „Neo-Eugenik“, habe sich auch hierzulande das humangenetische Paradigma verändert. Anders als zuvor, als Eugenik vor allem repressiv gegen die Individuen durchgesetzt werden musste, realisiere sie sich nun über deren Ängste, Bedürfnisse und Erwartungen. Unterstellt wurde eine durch die historische Zäsur erzwungene und gleichzeitig durch den biotechnischen Fortschritt ermöglichte Korrektur der Vorgehensweisen bei annähernd gleichen Zielen.6 Unter dem Einfluss einer ökologischen Katastrophenrhetorik – die zeitgenössische Ökologie-Bewegung hatte das Ihre getan, die Angst vor dem behinderten Kind zu schüren7 – und im Verbund mit dem wachsenden ökonomischen Druck seien die Angebote der Reproduktionstechnologien kaum zu ignorieren. Überdies würden Bio- und Reproduktionstechnologien durch Forschungsförderung unterstützt und ihre Produkte behördlich zugelassen. „Neo-Eugenik“ oder „Eugenik von unten“, so hieß es, hat keine „brutale Gewalt“ nötig, sie „funktioniert ohne staatlichen Unterdrückungsapparat im Namen von scheinbarer Freiwilligkeit und Selbstbestimmung.“8 Es stünden ihr feinere, subtilere und dennoch wirksame Methoden zur Verfügung, was auch meint: PND ist Resultat eines eugenischen Kalküls, durch das die Selektionspraxis als alltagsnaher Vorgang und ohne staatlichen Zwang etabliert wurde.

Dies bestritt in der Ausgabe 246 des GID (August 2018) Kirsten Achtelik. Auch sie sieht eine Anknüpfung an die Kriegs- und Vorkriegseugenik in den 1970er- und 80er-Jahren, ist jedoch der Auffassung, dass diese verblasst ist. Mit Verweis auf die Weimarer Zeit und die internationale Praxis betont sie, dass Eugenik keineswegs immer mit Zwang einher ging, dieser folglich kein Differenzkriterium zwischen heutigen pränataldiagnostischen Untersuchungen und der „alten“ Eugenik darstelle, denn „die Bemühungen sozialreformerischer Strömungen (richteten sich) auf Überzeugung und Ermöglichung.“9

Ebenso wenig sei die Individualität der Entscheidungen ein entscheidender Unterschied, denn „staatlich geplantes, auf die wie auch immer geartete Verbesserung der Bevölkerung gerichtetes Handeln“ lässt sich auch über je individuelle Entscheidungen ansteuern. In Zeiten der neoliberalen Selbstoptimierung könne es effektiver sein, „wenn die Subjekte selbst wollen, was sie sollen.“10

Entscheidend aber sei, dass nicht ihre Methoden, sondern ihre Ziele Eugeniker*innen als solche kenntlich machten. Das Ziel „der Verbesserung einer größeren, als zusammengehörig gedachten Gruppe von Menschen wie ein Volk, eine Bevölkerung, eine Klasse oder Schicht“ lasse sich „als historische Kontinuität quer durch die Fraktionen und politischen Strömungen feststellen. Ohne dieses Ziel „einer wie auch immer gearteten Verbesserung der Bevölkerung“, könne „eine Handlung oder Denkweise nicht als eugenisch eingeordnet werden“.11 Das Ziel der Bevölkerungsverbesserung bestimme jedoch weder die heutigen individuellen Entscheidungen von Schwangeren im Rahmen der Pränataldiagnostik, noch die Regelungen der Krankenkassen oder die Praxis der Pränataldiagnostiker*innen.

Auch Peter Wehling hält es für kontraproduktiv, Entscheidungen für einen Schwangerschaftsabbruch nach einem positiven Test auf Trisomie 21 als „Eugenik von unten“ zu kritisieren. Zugleich weist er darauf hin, dass die Grenzen zwischen individualisierter Prävention und eugenischen Visionen fließend seien. Eugenische Verbesserungs-Phantasien könnten auch „in der vermeintlich individualisierten Reproduktionsmedizin“ aktualisiert werden.12 Anhand des Anlageträger-Screenings macht Wehling deutlich, wie „rasch auch die liberale, auf individuelle Selbstbestimmung setzende Reproduktionsmedizin“ in eugenischen Visionen münden kann. Das Anlageträger-Screening werde nicht mehr nur anlassbezogen (wobei der Anlass in der Zugehörigkeit zu einer „ethnisch oder geographisch definierte[n] ‚Risikogruppen‘“ bestehe) betrieben, um sogenannte Träger*innen-Paare zu identifizieren, „bei denen beide reproduktiven Partner*innen zufällig die gleiche rezessive Variante tragen“13, sondern es werde ein erweitertes Screening angeboten. Vor rund zehn Jahren von kommerziellen Laboren entwickelt und in den US-amerikanischen Markt eingeführt, würden nun nicht mehr nur in einzelnen Gruppen auf eine oder wenige rezessive Anlagen getestet, zur Zielgruppe werde jetzt die ganze Bevölkerung. Erfasst würden Hunderte von Anlagen gleichzeitig, „um eine höhere Zahl von Träger*innen-Paaren herausfiltern zu können.“10 Denn – so die Prämisse – fast alle Menschen seien Anlageträger irgendeiner der mehr als tausend rezessiven Beeinträchtigungen.

Dahin gestellt, wie weit das Verfahren praktisch ausgeweitet wurde, der Logik nach handelt es sich um eine Suchbewegung im Genpool. Der Aufwand wäre sinnlos, wenn nach der Identifizierung eines „defekten Gens“ seine Weitergabe nicht verhindert würde (etwa durch eine Regelung, die sicherstellt, dass bei einer PID keine Embryonen eingesetzt werden, die Anlageträger*innen sind). Eine solche Suchbewegung würde in früherer Terminologie als „Reinigung des Erbstroms“ verstanden, eine originär eugenische Vision, – hier dürfte die Wortverwendung unstrittig sein.

Entscheidend aber ist der hier beschriebene Modus, wie sich eugenische Effekte durchsetzen können: Der Marktsondierung folgt die Entwicklung von Angeboten seitens der Industrie, die mit „weitreichende(n) illusionäre(n) Versprechungen“ (Wehling) verknüpft sind. Mit der staatlichen Zulassung formieren sich verstärkt individuelle Wünsche und Entscheidungen. Einer Normalisierung durch Anwendung steht nichts mehr im Wege.

Ähnlich wurde der Vermittlungsvorgang bereits in der feministischen Kritik der PND in den 1980er- und 90er-Jahren beschrieben: In den institutionell gebahnten, gleichwohl individuellen Präventionsakten drückt sich eine gesellschaftliche Entschiedenheit aus, bei der mehrere Instanzen zusammenspielen. Dass hier und da mit volkswirtschaftlichen und vielleicht auch mit bevölkerungspolitischen Auswirkungen der Pränataldiagnostik gerechnet wird – es geht um statistische Verschiebungen – darf unterstellt werden. Auch eine Politik, die nicht offen eugenische Zielsetzungen verfolgt, kann entsprechende Ergebnisse zeitigen. Dies könnte ein Grund sein, am Begriff Eugenik/eugenisch aus kritischer Perspektive festzuhalten: Im Zusammenspiel von wirtschaftlichen Interessen (Forschung und Entwicklung), Nachfrage (individuelle Lebensplanung) und Zulassung (staatliche Behörden) können sich eugenische Effekte durchsetzen.

Biologisierung des Sozialen reloaded

Eugenik wird von den Autor*innen der GID-Schwerpunktausgabe durchgehend als Steuerung des generativen Verhaltens durch pro- und antinatalistische Maßnahmen (Kampagnen, Anreize, Verbote, Zwangsmaßnahmen etc.) in bevölkerungspolitischer Absicht aufgefasst. Die eugenische Bewegung des 20. Jahrhunderts zeichnet sich jedoch auch und wesentlich durch die Biologisierung des Sozialen aus. Diese partizipiert an schon vorhandenen Bewertungen sozialer Phänomene. Erbmerkmale wurden mit bereits bewerteten, sozial relevanten Eigenschaften korreliert. Dem ist ein Moment der Willkür inhärent, was nicht nur den potentiell terroristischen Charakter der Eugenik andeutet, sondern auch ihren mitgeführten Irrationalismus kennzeichnet.14

Das Ziel der Bevölkerungsverbesserung ist keineswegs das einzige, was Eugeniker*innen über die Jahrzehnte und Kontinente verbunden hat. Dies sitzt dem rationalistischen Selbstmissverständnis der Eugenik auf. Verbunden hat sie auch die phantasmatische Überhöhung der Erbsubstanz für das „Glück der Geschlechter“. Verbunden hat sie ein Glaube, der die materiellen Grundlagen gesellschaftlicher Zustände verdrängte (und verdrängen half). Verbunden hat sie die Bestimmung der biologischen Essenz, die zu formen das Verstehen der Gesellschaft als Konfliktgeschehen (unter kapitalistischen Vorzeichen: als Antagonismus) obsolet macht – eine Art Fetisch.15

Die heutigen individuellen, autonomen Entscheidungen beruhen teilweise auch auf einer Konformität mit eugenischen Prämissen und Überlegungen, die im Hintergrund lebendig geblieben sind, etwa in der fortlebenden Überhöhung der Erbsubstanz für das Lebensglück. Das ist wiederum nicht so schwer zu verstehen, denn auf der Kehrseite der Selbstbestimmung lauert die Angst. Es ist eine Angst, die die Epoche des Liberalismus wie des Neoliberalismus durchzieht, eine Angst, die das Subjekt der Moderne berührt. „In der Massengesellschaft steht jeder unter Anklage. Keiner erwirbt sich eigentlich seinen Unterhalt selbst, daher ist bereits die bloße Existenz verdächtig, jeder bedarf eines permanenten Alibis.“16 Mit diesem permanenten Verdacht hat die Eugenik ernstgemacht, sie hat ihn fundiert und ausgesprochen. Wer sich nicht entlasten, also Nützlichkeit nachweisen konnte, war im Nationalsozialismus existentieller Gefahr ausgesetzt.17 Die Angst, das Alibi für die Existenz nicht vorweisen zu können, ist uns auch heute nicht fremd. Sich medizinischen Diagnostiken und Techniken anzuvertrauen und mit einer Beeinflussung der biologischen Essenz abzusichern, ist ein Versuch, die Ausgangsposition zu verbessern, den Druck zu mindern.

  • 1Thomas Etzemüller: Ein ewigwährender Untergang. Bielefeld 2007, S. 32.
  • 2Es ist nicht weit zur antisemitischen Figur der schleichenden Vergiftung des „Wirtskörpers“.
  • 3Vgl. Peter Weingart/Jürgen Kroll/Kurt Bayertz: Rasse, Blut und Gene, S. 149. Auch im Nationalsozialismus war den verantwortlichen Mediziner*innen und Anthropolog*innen klar, dass die Zwangssterilisationspraxis fast ausschließlich auf Statistik und Verdacht beruhte.
  • 4Max Gruber, zit. n. Etzemüller a.a.O., S. 34.
  • 5Etzemüller, S. 119. Etzemüller präpariert die Momente einer „Eugenik im Wohlfahrtsstaat“ heraus. In Schweden sei die Sterilisationspraxis aus der politischen Arena in die der Bürokratie sowie der Anstalten und Krankenhäuser verschoben worden. Trotzdem die wissenschaftliche Basis erkennbar immer fragwürdiger wurde, seien Sterilisierungen in einzelnen Institutionen fortgesetzt worden. Letztlich konnten nicht wissenschaftliche Zweifel dieser Praxis etwas anhaben, sondern sozialer Protest; vgl. S. 123ff.
  • 6Vgl. Theresia Degener/Swantje Köbsell: „Hauptsache, es ist gesund“? Weibliche Selbstbestimmung unter humangenetischer Kontrolle. Hamburg 1992, S. 23. Wissenschaftspolitiker wie Frederick Osborn (1889-1981) – ein einflussreicher Finanzier der US-amerikanischen Eugeniker*innen und Präsident der American Eugenics Society – hätten erkannt, dass die Entscheidung für ein Kind unter den Bedingungen der Konsumgesellschaft geleitet ist von dem Bemühen um gute ökonomische Ausgangsbedingungen und bestmögliche Chancen für das Kind.
  • 7Vgl. Theo Bruns/Ulla Penselin/Udo Sierck: Vorwort: Tödliche Ethik. In: Dies. (Hg.): Tödliche Ethik. Beiträge gegen Eugenik und ›Euthanasie‹, 2. überarbeitete Auflage, Hamburg: Verlag Libertäre Assoziation, 1993, S. 7-18. Online unter www.assoziation-a.de/dokumente/Toedliche_Ethik.pdf.
  • 8Degener/Köbsell.
  • 9Kirsten Achtelik: Andere Methoden – andere Ziele. In GID 246, August 2018, S. 16.
  • 10a10bEbd.
  • 11Ebd. Entsprechend trage das Elterngeld eugenische Züge, denn als pronatalistische Maßnahme bevorzuge es Besserverdienende, gestützt auf die Erwartung, dass Kinder besser verdienender Eltern sozial erwünschte, leistungsstarke Bürger werden. Äquivalent wird das Elterngeld auf Hartz IV und Sozialhilfe angerechnet, so dass arme Frauen* weniger Geld bekommen als zuvor, was einen antinatalistischen Effekt zeitigen soll.
  • 12Peter Wehling: Eugenik als wissenschaftliche Fortschrittsvision. In GID 246, August 2018, S. 17.
  • 13Ebd., S. 18. „Ein positiver Screening-Befund eröffnet dem Paar die Möglichkeit, die Geburt eines beeinträchtigten Kindes durch selektive Maßnahmen (IVF mit PID; Nutzung von Samen oder Eizellspende; PND mit Schwangerschaftsabbruch) zu vermeiden.“
  • 14Die ideologische und performative Charakteristik der Eugenik bietet Ansätze zur Radikalisierung. Der „Volksgemeinschaft“ waren nur diejenigen willkommen, die sich produktiv beteiligten und sozial einfügten. Ersetzt man „Volksgemeinschaft“ durch „Leistungsgesellschaft“, erhält man einen der Gründe für die Nichtanerkennung der Zwangssterilisierten als NS-Opfer – und einen für die Popularität Sarrazins; vgl. Michael Zander: Ein Bestseller der Eugenik. Auch Ulrika Mientus (Vgl. Ulrika Mientus: Eugenik nach 1945. In: GID 246, August 2018, S. 10f.) weist in ihrer Rekonstruktion des Umgangs mit dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) in der Nachkriegszeit darauf hin, dass eine Tradierung eugenischer Sichtweisen, Einstellungen und Argumentationslogiken unterhalb einer manifesten Strategie festzustellen ist.
  • 15Noch in der sozialistischen Aneignung eugenischer Programme findet sich diese Spannung zwischen modernistisch-wissenschaftlicher Planungsrationalität und einem sich in der Figur des „neuen Menschen“ ausdrückenden quasireligiösen Gehalts. Mystifikationen schlagen sich auch nieder, wenn sozialistische Eugeniker*innen bei der Geburtenförderung „in erster Linie auf einen vermeintlichen natürlichen eugenischen Instinkt [setzten], der die Wahl der Fortpflanzungspartner/innen steuere“, sobald er freies Spiel habe. Vgl. Birgit Lulay: Die frühe Eugenik. In: GID 246, August 2018, S. 8.
  • 16Max Horkheimer: Vernunft und Selbsterhaltung. Frankfurt/Main 1970, S. 35.
  • 17Sieht man einen Augenblick von den seelischen Folgen einer Zwangssterilisation ab, so ist zu konstatieren, dass an den Eingriffen selbst über 6000 Frauen und 600 Männer starben.
28. November 2018

Christoph Schneider (Frankfurt am Main) ist freier Autor und Kulturwissenschaftler. Er arbeitet seit vielen Jahren zu NS-„Euthanasie“, insbesondere zur Rezeptionsgeschichte.

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